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 bwp@ Ausgabe Nr. 12 | Juni 2007
Qualifizierung von Berufs- und Wirtschaftspädagogen zwischen Professionalisierung und Polyvalenz

Auf zu neuen Ufern: Die Regionalen Berufsbildungszentren als Hauptträger des Referendariats in der neu konzipierten Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein

 

 

 


1. Einleitung

Seit 2004 wird in der Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein kräftig zu den neuen Ufern gerudert. Die Autoren berichten in diesem Artikel über die Ausgangslage der Reform, deren Umsetzung und Modifikationen. Aus Autorensicht wird insbesondere beleuchtet, welche Auswirkungen die Umgestaltung auf die beteiligten Personengruppen hat. Die Rolle der neu geschaffenen regionalen Berufsbildungszentren bzw. der beruflichen Schulen stellt im berufsbildenden Bereich einen interessanten Aspekt dar, weil sie im Rahmen der größeren Selbstverantwortung u.a eine veränderte Rolle im Bereich der Lehrerausbildung erhalten haben. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung der Reform führten beginnend 2005 zu Modifikationen in einigen wichtigen Bereichen.

Es erfolgt eine sachliche Darstellung bei der wir auf persönliche kritische Betrachtungen verzichtet haben, so dass sich die Leserin/der Leser auf der Grundlage der zitierten Veröffentlichungen und Evaluationsberichte selbst ein Urteil bilden kann.

2.  Anstöße, Motive und Ziele der Reform

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins verabschiedete im November 2001 die Eckpunkte eines weitgefassten Reformvorhabens zur „Weiterentwicklung der Lehrerbildung und der Schul- und Unterrichtsfachberatung in Schleswig-Holstein“, in dem die Reform des Vorbereitungsdienstes ein Element darstellt. Dieses umfangreiche Reformvorhaben wirkt sich auf die gesamte Lehrerbildung, die Schul- und Unterrichtsfachberatung aus (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein –MBWFK– 2003).

Grundlage des Reformvorhabens waren zum einen der Terhart-Abschlussbericht „Perspektiven der Lehrerbildung“ (vgl. TERHART 1999), die Empfehlung des Wissenschaftsrates zur künftigen Struktur der Lehrerbildung (vgl. WISSENSCHAFTSRAT 2001) und zum anderen eine Fachkommission mit namhaften Wissenschaftlern und Fachleuten, die eine Expertise für das Land erstellt hatte. Eine Neudefinition von Aufgaben und Strukturanpassungen für Schule, Unterricht und Lehrerbildung wurde für unausweichlich angesehen. Weitere Gründe für das Reformvorhaben lagen u.a. in der Reform der Hochschulstrukturen, der Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen, im effizienten Einsatz öffentlicher Mittel und in den Ergebnissen der internationalen Vergleichsstudien.

Die damalige und jetzige Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave fokussierte das Reformvorhaben auf die Aussage, dass die zweite Phase der Lehrerbildung praxisnäher und professioneller gestaltet werden soll (vgl. MBWFK 2003). Sie stellte fest, dass sich die höhere Eigenverantwortlichkeit der Schulen auch in der Lehrerbildung niederschlagen muss. Dabei waren folgende Kernpunkte Grundlage:

•  Die duale Struktur der Ausbildung (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein –IQSH– und den Schulen) bleibt bestehen. Die Schule wird noch stärker als vorher zum Ort der Ausbildung (Praxisnähe). Die systematische fachspezifische Ausbildung der Lehrkräfte in Ausbildung (LiA) obliegt dem IQSH.

•  Das IQSH qualifiziert die Ausbildungslehrkräfte (früher: Mentorinnen und Mentoren) der Schulen.

•  Das Zweite Staatsexamen wurde modifiziert, in dem Ausbildung und Prüfung stärker voneinander getrennt wurden (siehe Kapitel 3.2).

„Mit der Reform des Vorbereitungsdienstes sollen folgende Ziele erreicht werden:

Mit Blick auf die Lehrkräfte geht es um die möglichst optimale Förderung

•  von Unterrichtskompetenz (wozu fachdidaktische, pädagogische und diagnostische Kompetenzen, Wille und Fähigkeit zur möglichst vollständigen Wahrnehmung individueller Lernvorsaussetzungen und Lernweisen der Schülerinnen und Schüler usw. gehören);

•  von Erziehungs- und Beratungskompetenz (wozu der Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, Konfliktprävention und -bearbeitung, interkulturelle Erziehung usw. gehören);

•  von Einstellungen und Fähigkeiten, Prozesse der Schul- und Organisationsentwicklung aktiv mit zu gestalten (wozu die Bereitschaft und Fähigkeit u. a. zur Kooperation, zur Arbeit im Team, zur Mitarbeit bei interner und externer Evaluation, zur Zusammenarbeit mit Eltern usw. gehören);

•  von Einstellungen und Fähigkeiten, das eigene Tun kritisch zu reflektieren sowie schulische und unterrichtliche Praxis weiterzuentwickeln .

Mit Blick auf die Schulen geht es um

•  eine möglichst qualifizierte Ausbildung vor Ort,

•  die Stärkung der Eigenverantwortung und die Erweiterung des Gestaltungsspielraums,

•  die Qualitätsentwicklung der Einzelschule insgesamt.

Mit Blick auf die Ausbildungsstrukturen geht es um

•  Kohärenz verschiedener Ausbildungszusammenhänge,

•  Vergleichbarkeit von Anforderungen und Abschlüssen,

•  möglichst hohe Ausbildungswirksamkeit und

•  eine regelmäßige Evaluation der Ausbildung.

Mit Blick auf die eingesetzten finanziellen und personellen Mittel geht es um

•  die Optimierung des Ressourceneinsatzes, um mit den bisher eingesetzten Ressourcen größere Effekte zu erzielen,

•  die Erwirtschaftung von Ressourcen für die Umsetzung weiterer Reformelemente.“ (MBWFK/ IQSH 2003, 6).

Der zeitliche Rahmenplan spiegelt sich in folgenden Meilensteinen wider (vgl. MBWFK/ IQSH 2003, 10):

•  Überarbeitung des Ausbildungskonzeptes, Erarbeitung einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) und Anhörungen der betroffenen Personengruppen (August bis Dezember)

2004: Letzter Jahrgang der Referendare nach alter OVP, Veröffentlichung der neuen OVP

2005: Evaluation der neuen Ausbildung

2006: Letzte Prüfungen unter der alten OVP, Evaluation der Ausbildung

Zwei Richtungen der Kritik wurden zu Beginn des Reformprozesses ersichtlich. Einerseits gab es Befürchtungen, die die Ausgestaltung und Umsetzung betrafen. Speziell wurden hier die Fragen nach der Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte gestellt; des Weiteren war die Ausgestaltung und die zeitliche Enge der Konzeption der Ausbildungsmodule hinsichtlich des IQSH unklar und eine weitere Frage stellte sich zum exakten Ablauf der Zweite Staatsprüfung. Auf der anderen Seite gab es Kritik, die sachlich als nicht korrekt angesehen werden kann, z. B. Vereinzelung der LiA, Reform als Sparprojekt, Benachteiligung kleiner Fächer und eine zu praxisferner Ausbildung am IQSH.

3. Eckpunkte der Reform

Die Reform der Lehrerausbildung basiert auf sieben so genannten Eckpunkten (vgl. MBWFK/ IQSH 2003, 6ff.):

Eckpunkt 1: Verbindliche Ausbildungsstandards

Eckpunkt 2: Qualifizierung von Ausbildungsschulen und Ausbildungslehrkräften

Eckpunkt 3: Ausbildungsmodule für Lehrkräfte in Ausbildung

Eckpunkt 4: Regelmäßige Evaluation der Ausbildung

Eckpunkt 5: Größere Eigenverantwortung aller Beteiligten

Eckpunkt 6: Weiterentwicklung des dualen Ausbildungsprinzips

Eckpunkt 7: Neugestaltung des Zweiten Staatsexamens

Durch diese Eckpunkte sollen die o.g. Ziele der Reform schrittweise umgesetzt werden. Die nachfolgenden Aspekte erläutern die tragenden Elemente der Reform.

3.1 Standards und Qualitätsdimensionen

Die jetzige Ausbildung basiert einerseits auf der neuen OVP (vgl. MBWFK 2004a) und andererseits orientiert sie sich konsequent an gemeinsamen Standards, die vom damaligen MBWFK genehmigt wurden. Dies wird in dem folgenden Zitat des Direktors des IQSH, Herrn Dr. Riecke-Baulecke, als neue Philosophie hervorgehoben:

„Die Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung setzt Klarheit über die Anforderungen voraus. Mit der Formulierung von Ausbildungsstandards wird deshalb eine verbindliche und überprüfbare Handlungsgrundlage für das IQSH, die Schulen und die Schulaufsicht geschaffen.“ (IQSH 2003, 1)

Durch die Ausbildungsstandards wird eine Output-Orientierung als neue Denkweise etabliert. Die Standards beschreiben über welche Kompetenzen die Lehrkräfte verfügen müssen, um in Schule und Unterricht arbeiten zu können. Sie gliedern sich in fünf Bereiche:

•  Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht

•  Mitgestaltung und Entwicklung von Schule

•  Erziehung und Beratung

•  Selbstmanagement

•  Bildungs- und Erziehungseffekte

Bei der Formulierung der Ausbildungsstandards wurden die Vorgaben des Schulgesetzes, der Lehrpläne sowie die von der KMK beschlossenen Bildungsstandards berücksichtigt (vgl. MBWFK/ IQSH 2005). Die Ausbildungsstandards bilden eine zu evaluierende Arbeitsgrundlage und werden durch fachspezifische Standards ergänzt.

Gemäß dem Leitbild für das Handeln von Lehrkräften sind Lehrkräfte Expertinnen und Experten für Bildungs- und Erziehungsprozesse. Von ihrer Professionalität hängt der Erfolg von Schule ab.

In der folgenden Grafik werden die Prozesse und deren Ergebnisse bei der Qualität des Handelns von Lehrkräften dargestellt. Diese abgebildeten Qualitätsdimensionen werden durch Indikatoren differenziert (vgl. IQSH 2004).

 

3.2 Die Organisation des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung

Die Ausbildung der LiA erfolgt weiterhin nach dem dualen Prinzip (Schule und IQSH, § 8 OVP). Der Ausbildungsort Schule wird gestärkt. Die berufsqualifizierende Ausbildung wird an der Schule durchgeführt. Hier arbeiten und lernen die LiA in einem hohen Maße eigenverantwortlich. Es sind 10 Halbjahreswochenstunden von der LiA als eigenverantwortlicher Unterricht zu erteilen. Dienststelle der Lehrkräfte in Ausbildung ist die Ausbildungsschule, der sie nach § 8 (2) OVP zugewiesen wurden.

Das IQSH führt im Umfang von 360 Stunden Ausbildungsveranstaltungen durch. Dabei entfallen mindestens 240 Stunden auf Pflichtmodule, die sich i. d. R. zu gleichen Teilen auf die Fächer, Fachrichtungen und die Pädagogik verteilen. 120 Stunden sind Wahlmodule, die nicht den einzelnen Bereichen zu zuordnen sind.

Die Zweite Staatsprüfung wird vor einer dreiköpfigen Prüfungskommission (Schulleiterin/Schulleiter plus 2 IQSH-Studienleiterinnen/Studienleiter) abgelegt, die im Einzelfall um spezifische fachliche Kompetenzen erweitert werden kann. Die Prüfung orientiert sich stärker an der gesamten Ausbildung. Dieses wird auch an der Portfolioarbeit der LiA und einem Assessment-Element deutlich. Die Ausbildungsdokumentation (Portfolio) dient als Grundlage für ein Prüfungsgespräch wird selbst aber nicht bewertet. Die LiA müssen neben zwei Unterrichtseinheiten (Fach und Fachrichtung) eine an ein Fallbeispiel gebundene Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung (PDS-Aufgabe) lösen.

Bereits vor diesem Prüfungstag/-teil haben die LiA zwei Hausarbeiten geschrieben und einen Schulrechtstest abgelegt. Auch die dienstliche Beurteilung des Schulleiterin/des Schulleiters liegt bereits vor. Die Prüfungsteile werden wie folgt gewichtet:

 

Die Prüfungskommission kann aufgrund des Prüfungsgespräches die errechnete Note bestätigen oder um 0,3 Punkte erhöhen oder vermindern.

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und es kann eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes von bis zu sechs Monaten erfolgen.

Im Folgenden stellen wir die Aufgaben der an der Ausbildung beteiligten Institutionen fokussiert gegenüber, um die Aufgabenteilung bzw. die Verzahnung zu verdeutlichen.

RBZ/BS (Schulleitungen und Ausbildungslehrkräfte):

•  die Optimierung des Ressourceneinsatzes, um mit den bisher eingesetzten Ressourcen größere Effekte zu erzielen

•  die Erwirtschaftung von Ressourcen für die Umsetzung weiterer Reformelemente

•  u. U. Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes

•  Begleitung des Entwicklungsprozesses der einzelnen LiA

•  Unterrichtsbeobachtung

•  Unterrichtsbesprechung

•  Unterrichtsreflexion

•  Vorbereitung auf die Prüfung, z.B. einen Stundenentwurf schreiben

•  Fach- und fachrichtungsbezogene Inhalte und Entwicklungen

•  Sinnvoller/strukturierter Einsatz der LiA in den unterschiedlichen Schularten des beruflichen Bildungswesens

•  Behandlung schulrechtlicher Fragen

•  Hilfestellung bei der Erstellung des Portfolios

•  Betreuung beim Hausarbeitsunterricht/bei den Hausarbeiten

•  Führen von Orientierungsgesprächen

•  Beratung durch die AL

•  Beurteilung durch die Schulleitung

•  Antrag der Schulleitung beim MBF auf Entlassung der LiA aus dem Beamtenverhältnis

•  ...

IQSH (Studienleiterinnen und Studienleiter nur bezüglich der Ausbildung):

•  Konzeption und Durchführung von jeweils 1 Einführungsveranstaltung, 1 Grundlagenmodul und 9 Modulen in Fach, Fachrichtung und Berufspädagogik

•  Konzeption und Durchführung von Wahlmodulen

•  Didaktische und methodische Hilfen

•  Fach- und fachrichtungsbezogene Inhalte und Entwicklungen

•  Schulrechtliche Fragen

•  Berufspädagogische Inhalte und Entwicklungen

•  Betreuungsbesuche bei den Hausarbeiten

•  Bewertung der Hausarbeiten

•  Erstellung von Aufgaben im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung

•  Teilnahme als Prüfer/in am Zweite Staatsexamen

•  ...

Die Schulen im berufsbildenden Bereich organisieren selbstverantwortlich die so genannten Netzwerktage (ca. 5 Tage pro Schulhalbjahr). An diesen Tagen kooperieren mehrere Berufsschulen, um z.B. gemeinsam ihre LiA in einem Fach oder in einer Fachrichtung zu qualifizieren.


3.3 RBZ-Entwicklung

Diese gestellten Anforderungen fielen in die Zeit einer Erprobungsphase, in der sich 16 Berufliche Schulen in unterschiedlicher Art und Weise auf den Weg machten, um sich zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) zu entwickeln. Im Jahre 2004 hieß dies, dass ein Regionales Berufsbildungszentrum ein eigenverantwortlich handelndes, rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Bildungsunternehmen sein wird, das auf die besonderen Anforderungen der Region entsprechend seinem Profil reagieren kann. D. h. zusätzlich zu der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages kann ein RBZ in Partnerschaft mit Bildungsträgern und Unternehmen in der Region Aus-, Fort- und Weiterbildung betreiben. Der Prozess der Weiterentwicklung berufsbildender Schulen ist dabei im Wesentlichen durch folgende Anforderungen charakterisiert (MODELLVERSUCH UBS 2004, 16):

•  „Dezentralisierung (Übertragung von Entscheidungskompetenzen und Ressourcenverantwortung)

•  Output-Orientierung

•  Kontraktmanagement“

Im heutigen neuen Schulgesetz wird die Entwicklung der Beruflichen Schulen wie folgt festgeschrieben (MFB, Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz vom 24. Januar 2007):

 

Die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu RBZ stellt die Lehrkräfte vor neue Herausforderungen, und zwar in folgenden Entwicklungsfeldern (MODELLVERSUCH UBS 2004, 16):

•  „Bildung von Lehrerteams mit eigenem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich

•  Einrichtung und Handhabung von Wissensmanagementsystemen

•  Projektmanagement als Querschnittsaufgabe

•  Auswahl und Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems für Geschäftsprozesse und Unterrichtsentwicklung im Rahmen der Umsetzung neuer Lernkonzepte

•  Lernortgestaltung (integrierte Fachräume, Lernbüros, Werkstätten) zur Realisierung einer offenen Lernkultur

•  Profilierung des RBZ als regionaler Dienstleister.“

 

4. Auswirkungen der Reform auf die Akteure im Ausbildungssystem

Die Auswirkungen bzw. Konsequenzen auf die beteiligten Personen bzw. Institutionen sind Gegenstand der nächsten Gliederungspunkte.

4.1 Lehrkräfte in Ausbildung

Die LiA haben ein Portfolio zu führen, in dem sie die Teilnahme an den 360 Stunden des IQSH und die Ergebnisse der eigenen Arbeit nachweisen. In einem zweiten Teil von etwa 10 Seiten, den auswertenden Berichten, erfolgt sowohl die Darstellung der persönlichen Schwerpunktsetzung und deren Begründung als auch die Bilanzierung der Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die weitere Entwicklung. Dieses Instrument dient der prozessbegleitenden Reflexion. Es wird empfohlen, das Portfolio am Ende jedes Ausbildungshalbjahres zu erstellen. Die LiA hat zwei Hausarbeiten jeweils eine im Fach und eine in der Fachrichtung (in unterschiedlichen Schularten des Beruflichen Schulwesens) zu erstellen. Gemäß der alten OVP war es nur eine Hausarbeit, die aber vom Umfang her wesentlich aufwendiger war. Diese beiden Hausarbeiten haben jeweils einen Umfang von etwa 15 Seiten, bei denen die Reflexion des eigenen Handelns im Vordergrund steht. Die Hausarbeitsthemen sind gekoppelt an besuchte Module. Die Unterrichtswirksamkeit wird daran gemessen, inwieweit die Ausbildungsstandards bei der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion berücksichtigt wurden.

Die OVP regelt lediglich die Anzahl der eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden. Die Anzahl der Hospitationen und des Unterrichts unter Anleitung erfolgen in Absprache mit der Schule (Schulleitung, Ausbildungskoordinator und AL). Auch hier wird der subjektorientierte Ansatz der neuen Ausbildungskonzeption deutlich. Die LiA müssen sich mehr als früher selbst einen „Weg“ durch die Ausbildung zusammenstellen, um ihr eigenes Profil zu finden und ihre eigene Professionalität hinsichtlich der Ausbildungsstandards zu entwickeln.

In einer Einführungsveranstaltung werden die LiA über den rechtlichen Rahmen ihrer Ausbildung als auch über die Schulentwicklung in Schleswig-Holstein informiert.

4.2 Ausbildungslehrkräfte (AL)

Zur Stärkung des Ausbildungsortes "Schule" gehört, dass die Ausbildungslehrkräfte, die LiA ausbilden, besondere Qualifizierungsangebote wahrnehmen. Zudem verfügen die Schulen über doppelt so viele Ausgleichsstunden pro LiA, um den zusätzlichen Aufwand aufzufangen – früher waren es zwei, jetzt sind es vier Stunden. Diese vier Stunden kann die Schule im Einvernehmen mit den AL zu Teilen auch für übergreifende Aufgaben im Rahmen der Ausbildung einsetzen (vgl. MBWFK 2004b). Durch die verstärkte Ausbildung der LiA an den Schulen sind neben dem Unterrichten (Unterricht unter Anleitung, Hospitationen und eigenverantwortlicher Unterricht) auch verpflichtend zwei Orientierungsgespräche mit der LiA zu führen. Diese Orientierungsgespräche, das erste nach 4 bis 6 Wochen und das zweite nach einem halben Jahr, haben die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen AL und LiA zu klären, Zielvereinbarungen zu treffen, Erfahrungen auszutauschen usw. Die AL haben keine Bewertungen der Leistungen der LiA vorzunehmen. Sie sind lediglich beratend tätig (z. B. bei der Erstellung des Portfolios). Deshalb sind sie auch nicht wie bei der alten OPV (1993) an der Abschlussprüfung bewertend oder an der Erstellung der Dienstbeurteilung beteiligt. Die AL sollen sowohl an der Erstellung als auch an der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes der Schule beteiligt sein. Die AL sind der Garant für eine qualifizierte Ausbildung der LiA. Dafür erhalten sie eine differenzierte Qualifizierungsmaßnahme. „Ab dem Schuljahr 2006/07 soll die Ausbildung in den Schulen von Lehrkräften wahrgenommen werden, die das Zertifikat für die Ausbildungstätigkeit erhalten haben oder die an einer Maßnahme zur Qualifizierung als Ausbildungslehrkraft teilnehmen.“ (MBWFK 2004). Die AL hat einen Nachweis von Qualifizierungen im Umfang von mindestens 60 Zeitstunden zu erbringen, um das Zertifikat zu erhalten. Dafür bietet das IQSH eine Säule A: Allgemeine Aufgaben (Umfang: 32 Zeitstunden) und eine Säule B: Fachdidaktische Beratung (Umfang: 32 Zeitstunden) an. In der Säule A ist neben der Vermittlung und dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen Aufgaben, die Netzwerkbildung unter den Schulen ein erklärtes Ziel. Inhaltlich werden hier folgende Themen behandelt:

•  Die neue OVP: Auswirkungen für Ausbildung und Prüfung

•  Ausbildungslehrkräfte: Aufgaben

•  Beratung: Grundsätze und Orientierungsgespräche

•  Portfolio: Funktion und Hilfen

•  Ausbildungskonzept einer Schule: Grundsätze und Beispiele

•  Unterricht: allgemeine Fragen der Planung, Durchführung und Analyse

Zusätzlich konnten und können noch andere pädagogische Themenbereiche gewählt werden, die von der jeweiligen Qualifizierungsgruppe gewünscht werden (z. B. Konstruktivismus, Projektmanagement, Unterrichtsstörungen/-konflikte, Kreativitätstechniken, Selbstmanagement usw.).

In der Säule B geht es um die fachspezifische Fortbildung. Hier können sich die AL individuell aufgrund ihrer eigenen Kompetenzen und ihres Fortbildungsbedarfs die Veranstaltungen zusammenstellen.

Für beide Säulen werden auch andere Fortbildungsveranstaltungen, an denen früher schon teilgenommen wurde oder auch interne Schulfortbildungen anerkannt. Das Zertifikat hat sechs Jahre Gültigkeit und kann auf Antrag um sechs Jahre verlängert werden, wenn die Teilnahme an Qualifizierungen im Umfang von mindestens 30 Stunden nachgewiesen wird. Für das Zertifikat sind immer Ausbildungstätigkeiten in der Schule vorzuweisen.

4.3 Schulleitungen

Der Schwerpunkt der Ausbildung von Lehrkräften verlagert sich konsequenterweise aufgrund der erweiterten Selbstständigkeit an die beruflichen Schulen. Dadurch wird die Stellung der Schulleiterin/des Schulleiters noch exponierter, nämlich als Dienstvorgesetze/r. Bezüglich der Reform der Ausbildung von Lehrkräften kann jede Schule ausbilden, die es will und die ein Ausbildungskonzept erstellt hat. Insofern muss der Weg über die Schulkonferenzen geebnet werden, um das Ausbildungskonzept als Teil des Schulprogramms zu legitimieren. Die zu erstellende dienstliche Beurteilung der LiA ist für die Schulleitungen im berufsbildenden Bereich nicht neu, da sie schon immer die Aufgabe von dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften innehatten. Sie müssen sich jetzt ein eigenes Bild von der LiA machen, das heißt, dass sie selbst im Unterricht der LiA hospitieren und auch andere Schulaktivitäten der LiA wahrnehmen. Lediglich in den RBZ dürfen die Schulleiterinnen und Schulleiter die Beurteilung an andere Personen der erweiterten Schulleitung delegieren, wenn diese nicht direkt an der Ausbildung beteiligt sind. Einen wichtigen Part übernimmt die Schulleitung am Prüfungstag, da sie als einzige nicht externe Person an der Prüfung teilnimmt.

Die Schulleitungen erhielten Informationsveranstaltungen zur gesamten Reform und zur OVP. Sowohl für die Erstellung der Ausbildungskonzepte als auch für die der Dienstlichen Beurteilung fanden und finden Fortbildungsveranstaltungen statt.

Unserer Einschätzung nach begrüßten die Schulleitungen der Beruflichen Schulen überwiegend die im Zuge dieser Reform beabsichtigte Stärkung der Eigenverantwortung so wie die Erweiterung des Gestaltungsspielraums der Schulen im Bereich der Lehrerausbildung.

4.4 Studienleiterinnen und Studienleiter

Die Rolle und die Aufgaben der Studienleiterinnen und -leiter wurden neu definiert. In der Vorbereitungsphase der neuen Reform waren sie in Expertenkreisen an der Entwicklung der Ausbildungsstandards beteiligt. Die Ausbildung von Referendaren und die Qualifizierung von Ausbildungslehrkräften sowie die Evaluation der Ausbildung ist der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie bieten i. d. R. die Pflicht- und auch die Wahlmodule des IQSH an. Dadurch haben sie nicht die prozesshafte und kontinuierliche Begleitung der LiA während der Ausbildung. Sie sind fachbezogene Modulanbieter, die die Leistung der LiA im Modul mit „teilgenommen“ attestieren. Die Modulinhalte sollen den Bezug zum Unterricht aufweisen. Sie sind als von einander eigenständige Einheiten zu konzipieren. Die Pflicht- und Wahlmodule umfassen je 8 Zeitstunden. Die Studienleiterinnen und Studienleiter sind am Prüfungstag als auch bei der Begutachtung der Hausarbeiten beteiligt.

Die Studienleiterinnen und Studienleiter wurden auf ihre neue Aufgabe nicht explizit vorbereitet, sondern es fanden Informationsveranstaltungen zur Reform und zur OVP statt.


5. Erste Erfahrungen und Modifikationen/Weiterentwicklungen des Konzepts

Die in Eckpunkt 4 genannte regelmäßige Evaluation der Ausbildung im Auftrag des Ministeriums erfolgt seit 2004. Es finden zwei unterschiedliche Evaluationskonzepte Anwendung, einerseits findet ein Mal jährlich eine systematische summative Evaluation der Ausbildungswirksamkeit statt und andererseits haben die Teilnehmergruppen von Modulen oder Qualifizierungen die Möglichkeit, formativ zu jeder einzelnen Veranstaltung mit einem einheitlichen Fragebogen Rückmeldung zu geben. Befragt werden alle an der Ausbildung beteiligten Personengruppen, wie die Lehrkräfte in Ausbildung, die Ausbildungslehrkräfte, Schulleitungen und die Studienleitergruppen. Die Befragung erfolgt größtenteils online, Rückbezüge zu einzelnen Personen/Institutionen sind dabei ausgeschlossen.

In den Evaluationsrunden wurden Informationen gesammelt und gesichtet, die für eine Weiterentwicklung in Teilbereichen ausschlaggebend waren. Dabei wurden zu optimierende Bereiche ersichtlich (vgl. TEWS-VOGLER 2005, 8) :

•  Eine kontinuierliche Arbeit in den Pflichtmodulen, z. B. durch feste LiA-Gruppen und einer vor- und nach zu bearbeitenden Phasen,

•  ein Mehr an praktischen Unterrichtsanalysen,

•  die intensivere Verzahnung von Theorie und Praxis, d. h. die Module sollen so gestaltet sein, dass Praxisorientierung, insbesondere Unterrichtsorientierung, vorrangiger Schwerpunkt ist (vgl. IQSH 2006, 26);

•  die Vermeidung thematischer Redundanzen innerhalb der Module in Fach, Fachrichtung und Pädagogik durch eine verstärkte Absprache zwischen Modulanbietern.

 

Als erste Modifizierungen wurde ab August 2005 so genannte komplexe Module/Modulreihen angeboten. Es sind drei achtstündige Modultage, die thematisch zusammengehören und eine maximale Vor- und Nachbereitungszeit von 36 Stunden für die LiA beinhalten können. Dieses kam auch dem Wunsch der LiA nach, die in ihrer Rückmeldung konstantere Zusammensetzung der Modulgruppen forderten. Ebenso wurden die Interessen der Studienleiterinnen und Studienleiter nach einem stärkeren thematischen Zusammenhang der Module berücksichtigt.

Für den berufsbildenden Bereich gibt es aufgrund der sehr differenzierten Fach- und Fachrichtungsmodule zwei Wochentage, an denen Module stattfinden (mittwochs und freitags). Der Mittwoch wurde gewählt, weil an diesem Wochentag auch die Module der anderen allgemeinbildenden Schularten angeboten werden. Somit können im Wahlbereich alle LiA des Landes aus dem gesamten Modulangebot auswählen. Das bedeutet, dass die Wahlmodule mit LiA aus allen Schularten belegt sein können. Im Pflichtbereich bleibt eine Trennung der Schularten weiterhin bestehen. Die Pflichtmodule sind bei der Online-Buchung auch nur insgesamt als Modulreihe zu belegen.

Um den Unterrichtsbezug noch stärker herzustellen, sind Unterrichtsbesuche mit der Modulgruppe möglich und erwünscht. Die praktische Umsetzung von Modulinhalten und die Reflexion von Unterricht stehen im Vordergrund. In größeren Modulgruppen kann aus Termingründen nicht jede LiA einen solchen Unterrichtsbesuch anbieten und durchführen, um eine persönliche Rückmeldung durch die Gruppe zu bekommen. Es steht hierbei nicht die Bewertung, sondern die Beratung durch die Studienleiterinnen und Studienleiter im Vordergrund. Durch den Einbezug pädagogischer Praxis in den Pflichtmodulen ist die Zufriedenheit der LiA im Vergleich der Rückmeldungsjahre von 2005 zu 2006 von 8% auf 31% angestiegen (vgl. IQSH 2006, 33).

Der Forderung der Ausbildungslehrkräfte an der Zweiten Staatsprüfung teilnehmen zu dürfen, wurde entsprochen. Sie dürfen (Erlass vom 15.06.06) an den Unterrichtstunden am Prüfungstag teilnehmen, ohne dabei ein Stimmrecht bei der Bewertung der Stunden zu haben. Für die Zweite Staatsprüfung lassen sich folgende Tendenzen für eine mögliche Optimierung aus einer Befragung aus dem Frühjahr 2006 ableiten (IQSH 2007, 56):

•  „Es ist weiterhin sicher zu stellen, dass die Ausbildungsstandards und die daraus abgeleiteten Bewertungskriterien zur Begründung der Benotungen herangezogen werden (Transparenz der Benotungen).

•  In den Veranstaltungen zur Vorbereitung der Zweiten Prüfungen sind die Intentionen der Prüfungsteile „Aufgabe aus den Bereichen Pädagogik, Diagnostik und Schulentwicklung“ und „Abschließendes Prüfungsgespräch“ deutlich herauszuarbeiten. Das Portfolio ist in seinem Stellenwert für die Prüfung zu klären.

•  Den Lehrkräften in Ausbildung sollten Hilfen zur Erstellung des Portfolios gegeben werden, ohne die Portfolios zu vereinheitlichen.

•  Das Gespräch zur Aufgabe aus den Bereichen Pädagogik, Diagnostik und Schulentwicklung sowie das abschließende Prüfungsgespräch sind ihren Intentionen entsprechend zu optimieren. Es geht zum einen um ein lösungsorientiertes Gespräch zu den die Aufgaben beschreibenden Fallbeispielen, zum anderen um ein Gespräch, das die Stimmigkeit zwischen Benotungen und Gesamteindruck validiert.“

Der Schulrechtstest in seiner ersten Form wurde kontrovers diskutiert. Insbesondere wurde angemerkt, dass es keine Möglichkeit gab, sich gezielt auf die Fragen vorzubereiten. Ein vom IQSH entwickeltes internetbasiertes Programm, welches ein Vorbereitungstraining mit einer Ergebniskontrolle bietet, wurde eingerichtet (www.schulrecht.lernnetz2.de). Der Schulrechtstest umfasst 12 Aufgaben aus den grundlegenden Rechtsvorschriften und 8 Aufgaben aus den laufbahnspezifischen Vorschriften (vgl. IQSH 2007, 47).

Bei der Qualifikation der Ausbildungslehrkräfte wurde die Anerkennung der Vorleistungen geändert (Erlass vom 16.06.06). Aus den zwei Säulen der Qualifizierung müssen jeweils 20 Stunden für das Zertifikat eingebracht werden. Die restlichen 20 Stunden (insgesamt sind 60 Stunden nachzuweisen) können ohne Gewichtung sowohl aus der ersten, zweiten oder aus beiden Säulen erfolgen.

Das IQSH hat mit Beginn des Schuljahres 2006/07 die Angebote für die Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte in der Säule B (fachdidaktische Fragestellungen) umgestellt: Alle Studienleiterinnen und Studienleiter, die eine Ausbildungsveranstaltung im Pflichtbereich (Blockmodul) der Fächer oder Fachrichtungen durchführen, wurden verpflichtet, die Ausbildungslehrkräfte der teilnehmenden Lehrkräfte in Ausbildung zu einem Informations- und Fortbildungsnachmittag einzuladen.“ (IQSH 2007, 51)

Es wurde vom IQSH eine Austauschrunde – ein Forum – eingerichtet, an der neben dem Schulartbeauftragen der beruflichen Bildung, Schulleitungen der RBZ/BS, LiA und Studienleiterinnen und Studienleiter teilnehmen. Hier sollen die Inhalte der Ausbildung besser miteinander verknüpft werden oder auch Absprachen z. B. über die Netzwerktage (Koordination) erfolgen. Die Weiterentwicklung der Ausbildung steht im Vordergrund. Dieses Gremium tagt in regelmäßigen Abständen.

Für den Fortbildungsbereich stellt sich seit Februar 2007 ein „neues“ Aufgabengebiet für die Studienleiterinnen und Studienleiter. Sie arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus den Beruflichen Schulen und Universitäten in Expertenarbeitskreisen zusammen. Aufgabe ist es, den Fortbildungsbedarf der beruflichen Schulen zu ermitteln, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu konzipieren und ggf. auch mit durchzuführen. Die Expertenarbeitskreise sind fach-/fachrichtungsspezifisch besetzt. Vor der Reform oblag diese Aufgabe in anderer Form ebenfalls den Studienleiterinnen und Studienleitern.

 

6. Resümee

Seit Beginn der Reform des Vorbereitungsdienstes im August 2004 wurde im Sinne einer lernenden Organisation aus den Erfahrungen und Ergebnissen eine Weiterentwicklung erzielt, die zu weniger Reibungsverlusten und damit zu einer größeren Akzeptanz geführt haben (vgl. IQSH 2006 und 2007).

Der erweiterte Verantwortungsbereich der RBZ/BS im Bereich der Ausbildung wird gesehen und angenommen. Dies wird durch das Befragungsergebnis bestätigt: 87% der LiA sind zufrieden mit der Ausbildung durch die Berufsbildenden Schule (vgl. IQSH 2006, 9). Die Dualpartner, Berufsschule und IQSH, haben ihre Rolle erkannt und füllen sie aus, was auch durch gemeinsame Aktivitäten deutlich zu spüren ist. Dieser Prozess ist nicht als abgeschlossen zu bezeichnen, sondern befindet sich weiterhin im Fluss. Unterstützend wirkt dabei die im System verankerte permanente Rückmeldekultur.

 

Literatur

IQSH (Hrsg.) (2003): Lehrerleitbild – Qualitätsstandards für die Lehrerbildung. Kronshagen.

IQSH (Hrsg.) (2004): Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Ausbildung. Kronshagen. Online: http://www.schooloffice-sh.de/download/infos_zum_vorbereitungs

dienst.pdf (11-06-2007).

IQSH (Hrsg.) (2006): Informationen zum Vorbereitungsdienst 7. Zweiter Evaluationsbericht. Kronshagen.

IQSH (Hrsg.) (2007): Bilanz 2006. Kronshagen.

MBWFK (Hrsg.) (2003): Presseinformationen, 22. August 2003.

MBWFK (Hrsg.) (2004a): Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft. Erlass vom 29.09.2004 – III 50.

MBWFK (Hrsg.) (2004b): Zeitbudget für Ausbildung. Erlass vom 29.06.2004 – III 63-330.304-5.1.

MBWFK/ IQSH (Hrsg.) (2003): Informationen zum Prozess der „Weiterentwicklung der Lehrerbildung und der Schul- und Unterrichtsfachberatung in Schleswig-Holstein“, Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes. Kiel. Online: http://www.schooloffice-sh.de/download/informationen_vorbereitungsdienst_eckpunkte.pdf (11-06-2007).

MBWFK/ IQSH (Hrsg.) (2005): Informationen zum Vorbreitungsdienst 5. Die Zweite Staatsprüfung. Kiel.

MFB (Hrsg.) (2007): Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein (Schulgesetz). Online: www.schulrecht-sh.de (11-06-2007).

OVP (2004): Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweite Staatsprüfungen der Lehrkräfte, 22.04.04, geändert durch Gesetz vom 15.06.04. Online: www.schulrecht-sh.de (11-06-2007).

MODELLVERSUCH UBS (Hrsg.) (2004): „Maßnahmen der Lehrerbildung bei der Umstrukturierung der berufsbildenden Schulen – Strukturen zur Verzahnung der 2. und 3. Phase (UbS). Modellversuchsinformation Nr. 4. Online: http://ubs-modellversuch.de/index.php?page=materialien.htm (11-06-2007). SH-UbS Produkte 1–16 Online: http://innovelle-bs.lernnetz.de/inhalt.htm (11-06-2007).

TERHART, E. (1999): Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland, Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission. Weinheim.

TEWS-VOGLER, K. (2005): Der neue Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte – Bilanz des ersten Jahres. In: Zeitschrift für Erziehung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein, Mai 2005. Kiel.

WISSENSSCHAFTSRAT (2001): Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung. Berlin. Online: http://www.wissenschaftsrat.de/texte/5065-01.pdf