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Abstract
SANDRA
BOHLINGER (TU Darmstadt)
Der Zusammenhang von Benachteiligung, Vertragslösungen und Praktika |
Die vorzeitige Lösung eines Ausbildungsvertrags im dualen System
wird häufig mit der Benachteiligung von Jugendlichen an der ersten
Schwelle gleichgesetzt. Dabei wurde lange Zeit davon ausgegangen, dass
Abbrüche grundsätzlich in Arbeitslosigkeit oder einer Angelerntentätigkeit
münden.
Im Mittelpunkt des Beitrags steht eine Annahme, die im Kontext mit Benachteiligung
und Abbruchsvermeidung bislang kaum diskutiert, dafür allerdings
umso häufiger unkritisch als richtig angenommen wurde: Gemeint sind
betriebliche Praktika, die als gute Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung
und als Beitrag zur Reduktion von Benachteiligtengruppen an der ersten
oder zweiten Schwelle, d.h. von Abbrechern, gelten.
Allerdings ist unklar, ob und in welchem Umfang Praktika vor Beginn der
Ausbildung tatsächlich zu einer Vermeidung von Vertragslösungen
beitragen und damit Benachteiligung reduzieren können.
Der Beitrag zeigt anhand empirischer Ergebnisse aus einem Projekt zum
Umgang mit Konflikten in der Ausbildung und mit Vertragslösungen,
dass das Allheilmittel Praktikaum für die Vermeidung
von Abbrüchen kaum Relevanz hat, und dass die gängige Gleichung
von Abbruch = Benachteiligung nicht haltbar ist.
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