wbv   Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen e.V.

 

 

 

Stephan Stomporowski (Universität Hamburg)

Die misslungene berufliche Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund

1.  Einleitung

Nach fast 50jähriger Geschichte der Einwanderung in die Bundesrepublik ist es nicht gelungen, für die Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund Chancengleichheit herzustellen. Bereits 1970 schrieb der damaliger Schriftleiter der Zeitschrift Die Berufsbildende Schule , Gustav GRÜNER, dass es "die Menschlichkeit und das Ansehen unseres Staates als sozialer Rechtsstaat" gebiete, "Gastarbeitern" eine Berufsausbildung zu ermöglichen (GRÜNER 1970, 838). 15 Jahre später lag der Wohnbevölkerungsanteil der 15-18jährigen Ausländer in Deutschland bei 6,8 %. Zum gleichen Zeitpunkt befanden sich 2,8 % ausländische Jugendliche im Dualen Ausbildungssystem. Ein Unterschied von genau 4 Prozentpunkten. Bis zum Jahre 2001 erhöhte sich der Anteil ausländischer Jugendlicher im Dualen System auf 5,5 %, gleichzeitig stieg aber auch der Wohnbevölkerungsanteil der 15-18jährigen auf 9,5 %. Somit hat sich die Situation der beruflichen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund seit Anfang der 1980er Jahre nicht geändert, immer noch besteht ein Abstand von vier Prozentpunkten. GRÜNER mahnte vor nun mehr 34 Jahren, es dürfe nicht zu einem neuen "Minoritätenproblem" in der Bundesrepublik kommen und die Berufspädagogik müsse sich unbedingt an einer Lösung dieser "drängenden Aufgabe" beteiligen (GRÜNER 1970, 837). Doch nur selten waren seither Jugendliche mit Migrationshintergrund Thema der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Seit 1969 sind in den drei renommierten Fachzeitschriften, Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Die berufsbildende Schule und Wirtschaft und Erziehung , lediglich 37 Beiträge und ein Sonderheft zu diesem Thema erschienen. Die heutige Auseinandersetzung findet überwiegend im Zusammenhang mit der Benachteiligtenförderung und der Situation im Berufsvorbereitungswesen statt. Monografien zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund stellen eher die Ausnahme dar und liegen ebenfalls i.d.R. mehrere Jahre zurück (z.B. RÜTZEL, 1989). Diese geringe Aufmerksamkeit in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird jedoch nicht der aktuellen Lage gerecht, die die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen als "besorgniserregend" (2002, 193) bezeichnet.

2.  Stand der Forschung

Eine systematisch-historische Forschung zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gibt es bislang nicht. Zwar liegen vereinzelte Studien vor, die auch weit in die 1970er Jahre zurückreichen, aber eine kontinuierlich-systematische Erfassung von einflussnehmenden Faktoren sowie eine historische Aufarbeitung der beruflichen "Integrationsgeschichte" ist noch nicht erfolgt. Dafür verantwortlich sind u.a. die mangelhafte Quellenlage und die unsichere statistische Datenbasis. So werden vom Statistischen Bundesamt nicht gesondert Daten über die Bildungsbeteiligung von Personen mit Migrationshintergrund gesammelt, sondern lediglich von Personen mit ausländischem Pass. Erst seit dem 01. Januar 2003 sind in den Eingliederungsbilanzen der Arbeitsämter gesondert Daten zur Arbeitsmarktsituation von Migranten auszuweisen (Vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 9 SGB III.). Als solche gelten danach Ausländer, Eingebürgerte, Spätaussiedler sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Als weitere Hürde bei der Datenerhebung erweist sich die Bereinigung der Bevölkerungsstatistik von 1998, wodurch die Vergleichbarkeit zu den vorherigen Jahrgängen aufgehoben wurde ( BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 193). Noch schwieriger sind aber Untersuchungen, welche die Zeit vor 1980 in den Blick nehmen. So korrigierte die KMK erst 1976 die von vielen Ländern angewandte Praxis der Beurlaubung ausländischer Jugendlicher von der Berufsschulpflicht. Noch 1979 geht SCHOBER davon aus, dass "höchstens die Hälfte der berufsschulpflichtigen ausländischen Jugendlichen auch tatsächlich die Berufsschule besucht" haben (SCHOBER 1979, 861). Exaktes Datenmaterial lässt sich daher nur für bestimmte Regionen ermitteln, nicht aber für das gesamte Bundesgebiet. Die eher fragmentarische wissenschaftliche Aufarbeitung wird auch im Jahre 2002 in den Expertisen zum elften Kinder- und Jugendbericht angesprochen. Darin heißt es, dass "über die berufliche Bildung, die Berufseinmündung und die Berufskarriere von Jugendlichen aus Migrantenfamilien noch sehr wenig bekannt ist" (DIEFENBACH 2002, 11). Ebenso konstatiert die KMK in ihrem ersten Bildungsbericht für Deutschland , dass "die Situation benachteiligter Gruppen im Bildungssystem insgesamt komplizierter und unübersichtlicher geworden" sei und "die unsichere Datensituation viele Facetten der Probleme ungeklärt" lasse ( KULTUSMINISTERKONFERENZ 2003, 233 ). Mit Ausnahme einiger Teiluntersuchungen und weniger Monografien besteht auf diesem Forschungsgebiet noch großer Handlungsbedarf, wie auch im jüngsten Gutachten der BLK bestätigt wird - das aber ebenso einseitig den Fokus auf "die Förderung in den grundlegenden Bereichen der Bildungskarriere - also Elementarbereich, Primarstufe und Sekundarstufe I" legt ( BUND-LÄNDER-KOMMISSION 2003, 11). Die folgende Untersuchung zeigt aus explizit berufspädagogischer Perspektive die Bildungs- und Ausbildungsbeteiligung Jugendlicher mit Migrationshintergrund der letzten Jahrzehnte anhand eigener statistischer Auswertungen. Darüber hinaus werden einige markante Beispiele berufsbildungspolitischen Handelns exemplarisch aufgegriffen, um den Verlauf der beruflichen Integration dieser Zielgruppe näher bestimmen zu können.

3.  Die Folgen veränderter Qualifikationsanforderungen für benachteiligte Jugendliche

Im Beschluss des Bundeskabinetts zum Berufsbildungsbericht 2002 heißt es, dass es "das Ziel der Bundesregierung [ist], allen Jugendlichen die Chance zu eröffnen, mit einer arbeitsmarktverwertbaren Berufsausbildung den Start in das Berufsleben zu beginnen" (BMBF 2002, 17). In dieser Äußerung spiegeln sich zwei wesentliche Einsichten heutiger Berufsbil dungspolitik wider: zum einen die außerordentlich hohe Bedeutung von Ausbildung für die gesamte spätere Erwerbssituation und zum anderen die Skepsis, alle Jugendlichen versorgen zu können. Eine differenzierte Aufschlüsselung der Arbeitslosenquoten nach Qualifikationsebenen verdeutlicht das Problem. So ist die Arbeitslosenquote nach Berechnungen des IAB bei der Personengruppe ohne Ausbildung von 6,1 % im Jahre 1975 auf 23,3 % im Jahre 1998 angestiegen (Tabelle 1). Unterhalb der Arbeitslosenquote liegen dagegen die Werte von Personen mit Lehre/Fachschul- Meister- Technikausbildung sowie universitärem und Fachhochschulabschluss . Im Qualifikationsstrukturbericht des BMBF aus dem Jahre 2000 heißt es dazu: "Auf den Punkt gebracht lautet die Faustregel nach wie vor: Je niedriger die formale Qualifikation, desto schlechter die Position auf dem Arbeitsmarkt" (DOSTAL 2000, 3). Berufsbildungspolitik müsse daher insbesondere bei der Gruppe der Geringqualifizierten ansetzen, wolle sie Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen ( REINBERG/HUMMEL 2003, 6 ).

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Abb.1: Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote 1975 bis 2002. Alte Länder und Berlin-West.

Arbeitslose in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen (ohne Auszubildende) gleicher Qualifikation. Erwerbstätige ohne Angabe zum Berufsabschluss nach Mikrozensus je Altersklasse proportional verteilt ( REINBERG/HUMMEL 2003, 2).

An der Entwicklung der Arbeitslosenquote wird nach Angaben zahlreicher Forschungsinstitute und Verbände die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf das von Betrieben gewünschte Anforderungsprofil deutlich (vgl.: SENATSVERWALTUNG FÜR ARBEIT, BERUFLICHE BILDUNG UND FRAUEN 1999, 15f.; DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG 2003, 4). So gelingt es selbst unter günstigen wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht mehr, den Beschäftigungsstand von Geringqualifizierten spürbar zu verbessern. Das IAB prognostiziert, dass auch zukünftig "Wirtschaftswachstum in realistischen Größenordnungen allein die Probleme der Geringqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt kaum lösen kann" ( REINBERG/ HUMMEL 2003, 3).

Gelungene berufliche Integration ist in den letzten 20 Jahren von einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung im Dualen System abhängig geworden. Ein Ausbildungsabschluss gewährleistet noch immer die größte Chance auf gesellschaftliche Partizipation, wogegen sein Fehlen "Kumulationseffekte von gesellschaftlicher Exklusion" (KURTZ 2002, 43) nach sich ziehen kann. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden als Kriterium für erfolgreiche berufliche Integration die Ausbildungsbeteiligung zu Grunde gelegt. Eine erste Annäherung an das Thema erfolgt über die Ungelerntenquote, die Aufschluss über "gefährdete" Personengruppen ermöglicht.

Nach einer repräsentativen BIBB/EMNID-Untersuchung aus dem Jahre 1998 beträgt die Ungelerntenquote bei den 25-29jährigen Ausländern 38,1 % und liegt damit über 30 Prozentpunkte höher als bei Deutschen ( TROLTSCH, u.a. 1999, 40 ). Diese Ergebnisse werden durch den Mikrozensus bestätigt, wonach der Anteil der ausländischen Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Jahr 2000 leicht auf 39,3 Prozent gestiegen ist ( Troltsch 2003, 50) (Tabelle 2).

Tab. 2: Anteil der Ungelernten in der Gruppe der 24-29jährigen nach Nationalität

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1998 BIBB/EMNID / 2000 Mikrozensus. Quellen: TROLTSCH, u. a. 1999, 40; Troltsch 2003, 51.

Bestätigt werden diese Aussagen durch die Auswertung des sozio-ökonomischen Panels (SOEP (SOEP ist gegenwärtig die größte Wiederholungsbefragung bei Ausländern in der Bundesrepublik. )), die ebenfalls gravierende Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern hinsichtlich der Tätigkeit als An-/Ungelernter feststellt (BEHRINGER 2002, 19). Alle Untersuchungen verdeutlichen die besonders prekäre Situation Jugendlicher mit Migrationshintergrund und zeigen die traurige Sonderstellung dieser Personengruppe innerhalb des Benachteiligtenbereichs. Die häufige Tätigkeit als An-/Ungelernter weist auf eine niedrige Ausbildungsbeteiligung hin, die im nächsten Abschnitt näher betrachtet werden soll.

4.  Ausländische Jugendliche an beruflichen Schulen

In einem gemeinsamen Positionspapier vom 28.10.2003 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird dem deutschen Bildungssystem Integrationsuntauglichkeit bescheinigt, weil nach den Ergebnissen der PISA- und IGLU-Studie der Bildungserfolg noch immer von der sozialen Herkunft abhängig sei (BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR MIGRATION, FLÜCHTLINGE UND INTEGRATION 2003, 4). Als Konsequenz fordern die Autoren i.S. des Anspruchs auf Bildung auch einen Rechtsanspruch auf Berufsausbildung. Dieser Appell erscheint aber angesichts der deutschen Ausbildungstradition als wenig realistisch, auch wenn die Ausbildungsbeteiligung Jugendlicher mit Migrationshintergrund für eine solche Forderung spricht. Dies verdeutlicht eine Aufschlüsselung der prozentualen Teilhabe an Ausbildung im Vergleich zum Wohnbevölkerungsanteil der 15-18jährigen Ausländer (Tabelle 3).

Tab. 3: Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher im Vergleich zur Wohnbevölkerung zwischen 1978 und 2002

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Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage der Grund- und Strukturdaten des BMBF sowie des Statistisches Bundesamts, Fachserie 11.

Seit 1978 erreicht der Anteil der ausländischen Jugendlichen im Dualen Ausbildungssystem zu keinem Zeitpunkt den Anteil der entsprechenden ausländischen Wohnbevölkerung. Auffällig ist der fast parallele Verlauf zur demographischen Entwicklung, wobei sich ab dem Jahre 2000 die Schere tendenziell öffnet. Der rein quantitative Anstieg kann somit nicht als Erfolg bewertet werden, weil er über die tatsächliche Teilhabe an Ausbildung hinwegtäuscht. Die Gesamtentwicklung weist auf eine kontinuierlich niedrige berufliche Integrationsquote hin, wobei die Verschlechterung der letzten Jahre sehr besorgniserregend ist, zumal weitere Angaben, wie z.B. die Abbrecherquote, noch nicht berücksichtigt sind. Ein anderes Bild ergibt sich in der Betrachtung der Beteiligung in beruflichen Vollzeitschulen (Tabelle 4).

Tab. 4: Entwicklung der Bildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher im beruflichen Vollzeitschulen im Vergleich zur Wohnbevölkerung zwischen 1980 und 2002

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Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage der Grund- und Strukturdaten des BMBF sowie des Statistisches Bundesamts, Fachserie 11.

Der Anteil ausländischer Jugendlicher im Berufsvorbereitungsschulwesen (BGJ/BVJ) liegt seit 1980 deutlich über dem vergleichbaren Wohnbevölkerungsanteil, wogegen die Situation im Berufsfachschulbereich (BFS) als ausgeglichen bezeichnet werden kann. Auffallend ist auch hier der (relativ) parallele Verlauf zur demografischen Entwicklung, insbesondere im BFS-Bereich. Aus den kontinuierlich sehr hohen Anteilen ausländischer Jugendlicher im Berufsvorbereitungsschulwesen bei gleichzeitig niedrigen Anteilen im Dualen System ergibt sich die Frage, ob der Sinn von Berufsvorbereitung die Heranführung an Ausbildung (Vgl. §1a BBiG. ) , tatsächlich erfüllt wird oder, wie Kritiker befürchten, ob es sich nicht vielmehr um eine kostenintensive und erfolg lose "Warteschleife" handelt (z.B. REIER 1997, 379; PREIß 2003, 61).

Insgesamt zeigt die Aufschlüsselung nach prozentualer Verteilung die notorisch sehr niedrige Ausbildungsbeteiligung Jugendlicher mit Migrationshintergrund. Statt einer über einen längeren Zeitraum zu vermutenden Annäherung zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen hat sich die Gesamtsituation der beruflichen Integration eher nochmals verschlechtert. So kommt auch Behringer ( 2003, 14) in der Bewertung des SOEP zu dem Ergebnis, dass es ausschließlich Deutschen gelungen sei, sich den Veränderungen am Arbeitsmarkt erfolgreich anzupassen, wobei sich nach wie vor "der Migrationshintergrund der Familie in schlechteren beruflichen Qualifikationen der Kinder bemerkbar" ( 17f.) mache. In Ballungszentren, wie z.B. Hamburg, kommt diese Entwicklung noch deutlicher zum Ausdruck. Trotz vieler berufsbildungspolitischer Anstrengungen, ausgeprägter Förderstrukturen und zahlreicher Initiativen vor Ort, gelingt es hier noch weniger, Jugendliche mit Migrationshintergrund beruflich zu integrieren (Tabelle 5).

Tab. 5: Entwicklung der Bildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher im Dualen System und in Berufsvorbereitungsschulen in Hamburg 1984-2002

Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage des Statistischen Bundesamts - Gruppe VIII (verschiedene Jahrgänge): Berufliche Schulen. Ergänzende Tabellen zur Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 2 - Berufliche Schulen, Schuljahr, Wiesbaden.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegt der Anteil ausländischer Jugendlicher in Hamburg nach einem sehr starken Anstieg Mitte der 1980er Jahre im Berufsvorbereitungsbereich ca. dreimal so hoch und erreicht einen Höhepunkt im Jahre 1993 mit 63,7 % (Bund 17,4 %). Die Ausbildungsbeteiligung liegt dagegen weit unter dem Wohnbevölkerungsanteil, wobei auch hier die Parallelität zur demographischen Entwicklung auffällt. Eine Aufschlüsselung der beruflichen Integrationsquote nach Regionen weist ganz offensichtlich auf das Problem von Ballungszentren hin. So ist die Ausbildungsbeteiligung im Vergleich zum Wohnbevölkerungsanteil in diesen Regionen ca. dreimal niedriger als im Bundesdurchschnitt.

Neben der Bildungsbeteiligung müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, die über die berufliche Integration Jugendlicher mit Migrationhintergrund Auskunft geben. So wird vielfach auf die große Heterogenität dieser Personengruppe hingewiesen, um Generalisierungstendenzen entgegenzuwirken. Nachzulesen sind insbesondere Zahlen über die Ausbildungsbeteiligung spanischer Jugendlicher, die 1998 bei 73 % lag (Deutsche 66 %; Türken 42 %) (GRANATO 2000, 10). Bei dieser Differenzierung muss jedoch auf die enormen quantitativen Unterschiede verwiesen werden, weil die Zahl der spanischen Jugendlichen weit geringer ist als die der Türken (Im Jahre 2001 betrug die Zahl der 15-18jährigen spanischen Jugendlichen gerade mal 2.079 (Türken: 83.138; Griechen 10.404). ) . Im Übrigen ist aber auch hier eine hohe Beständigkeit in der Ausbildungsbeteiligung festzustellen: Bereits in den 1980er Jahren war die berufliche Integrationsquote der Spanier doppelt so hoch wie die der Türken und Griechen - ein Phänomen, das sich bis in die heutige Zeit gehalten hat (vgl. BMBF 1993, 72).

Auch eine geschlechtsspezifische Betrachtung lässt große Unterschiede erkennen. Trotz besserer Schulabschlüsse ausländischer Frauen ist ihre Beteiligung an Ausbildung wesentlich geringer als die der Männer (GRANATO 2000, 10). Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass insbesondere im Dienstleistungsbereich, einem Gebiet mit überproportional hohem Frauenanteil, die Ausbildungsquote von Jugendlichen mit Migrationshintergrund besonders niedrig ist und es zu einer Konkurrenzsituation zu den jungen deutschen Frauen mit qualitativ besseren Schulabschlüssen kommt ( BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 195 ). Insgesamt hat sich die Ausbildungsquote ausländischer Frauen und Männer seit den 1970er Jahren, vergleichbar der Entwicklung bei den Deutschen, angenähert. Die Ursache liegt aber nicht in einem Anstieg weiblicher Auszubildender ausländischer Herkunft, sondern erklärt sich durch den starken Rückgang der Ausbildungszahlen bei den Männern (vgl. BMBF 2003, 90).

Neben den genannten Differenzierungen innerhalb der Gruppe der ausländischen Jugendlichen stellt die Vorbildung und das damit korrespondierende Berufswahlverhalten für die berufliche Integration ein entscheidendes Kriterium dar. Hinsichtlich der Vorbildung sind zwei Entwicklungslinien erkennbar. Zum einen haben sich die Schulabschlüsse seit Anfang der 1980er Jahre deutlich verbessert, zum anderen besteht nach wie vor eine starke Überrepräsentativität im Haupt- und Sonderschulbereich (Tabelle 6).

Tab. 6:  Entwicklung der Bildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher im allgemein bildenden Schulsystem 1970 bis 2000


Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage der Grund- und Strukturdaten des BMBF .

Sehr besorgniserregend sind die in den letzten Jahren steigenden Zahlen ausländischer Sonderschüler sowie der überproportional hohe Anteil an Hauptschülern. Als eine Ursache nennt die Integrationsbeauftragte des Bundes das Beurteilungsverhalten vieler Lehrer, die häufig mangelnde Deutschkenntnisse "zu generellen Lernschwierigkeiten umdefinieren" würden ( BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 181 ). Diese Praxis wird in der Literatur vielfach als institutionelle Diskriminierung bezeichnet, die bereits seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik zu beobachten sei und aufgrund fehlender Fördermöglichkeiten zur Verschlechterung der Gesamtsituation geführt habe (vgl. GOMOLLA/RADTKE 2002).

Die beruflichen Übergangschancen beziffert TROLTSCH bei Migranten mit Hauptschulabschluss oder Mittlerer Reife mit 59,2 % bzw. 56,9 %, was in etwa dem Niveau deutscher Jugendlicher entspreche, die entweder keinen Schulabschluss oder nur ein Abgangszeugnis besitzen (TROLTSCH 2003, 54). Die Folgen dieser geringen beruflichen Aussichten spiegeln sich im Nachfrageverhalten der Jugendlichen wider. So verzichten zwischen 58-61 % der Migranten ohne und mit Hauptschulabschluss von vornherein darauf, einen Ausbildungsplatz zu suchen (TROLTSCH 2003, 56; ENGGRUBER 1997, 203). Diese als "antizipierte Chancenlosigkeit" bezeichnete Selbstwahrnehmung beruht nach ENGGRUBER auf einer durchaus realistischen Reflexion persönlicher "Marktchancen" (ENGGRUBER 1997, 203f.) und führt, vergleichbar mit der Situation der zweiten Ausländergeneration (KLEMM 1979, 40), zu einem sozialen Reproduktionsfunktionalismus. Anfang der 1980er Jahre verglich HARNEY den Status jener Generation mit einer " inklusiven Reservearmee ", die gleichsam auf Abruf der Politik, z.B. zur Deckung des Facharbeitermangels, zur Verfügung stehe (HARNEY 1981, 110). Zu überlegen ist, ob nicht noch heute ein ähnlicher Eindruck entstehen muss, wenn beispielsweise im ÇBündnis für Arbeit' die Zielsetzung einer Verbesserung der Bildungsbeteiligung von Migranten mit der Notwendigkeit begründet wird, den Geburtenrückgang in der Bundesrepublik auszugleichen ( PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG 1999, 3 ).

Mit der schulischen Vorbildung sind bereits Voraussetzungen geschaffen, die das Berufswahlverhalten der Jugendlichen formieren und Betrieben als Grundlage ihres Auswahlverhaltens dienen. So werden noch immer Berufe angestrebt, bei denen es sich aus Sicht vieler deutsche r Jugendlicher um unattraktive, unterbezahlte und u.U. "unsaubere Berufe" handelt (vgl.: BUDDE/EIGLER 1979, 86; BREUCKER 1981 , 45; RÜTZEL 1989, 128f.; Bethscheider / Granato / Kath / Settelmeyer 2003, 33 ). Darüber hinaus würden ausländische Jugendliche nach wie vor mit Vorurteilen konfrontiert sowie mit unbrauchbaren Einstellungstests und schlechter Beratung, welche die Chancen auf Ausbildung merklich verringerten (vgl. z.B. Bethscheider / Granato / Kath / Settelmeyer 2003, 33 f ; BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 197f. ). Das Ergebnis dieser vielfach als doppelte Benachteiligung bezeichneten Lage spiegelt sich in den Einstellungschancen und im tatsächlichen Berufswahlverhalten der Jugendlichen wider, das sich z.B. in der Konzentration auf wenige, stark frequentierte Berufe ausdrückt. Am deutlichsten zeigt sich dies in der Gruppe der ausländischen Frauen, die zu 51 % im Jahre 2001 in gerade mal vier Berufe einmünden ( Bethscheider / Granato / Kath / Settelmeyer 2003, 34). Die geringsten Anteile ausländischer Jugendlicher befinden sich nach wie vor im Banken- und Versicherungswesen, im öffentlichen Dienst und in den so genannten neuen Berufen ( Bethscheider / Granato / Kath / Settelmeyer 2003, 35 ). Eine positive Ausnahme bilden die Berufe im Arzthelferbereich, dessen Anstieg mit der in Ballungsgebieten erwünschten Mehrsprachigkeit bzw. mit dem bikulturellen Wissen erklärt wird ( BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 198 ). Historisch betrachtet hat es zwar eine starke Ausdifferenzierung im Berufswahlverhalten bei ausländischen Jugendlichen gegeben, 60-65 % eines Jahrganges auf ein Berufsbild waren keine Seltenheit (SEUBERT 1974, 434; RÜTZEL 1989, 116), doch ist diese Entwicklung nicht mit der Situation der Deutschen zu vergleichen, deren Berufsspektrum um ca. 15 % größer ist und Bereiche mit höheren Aufstiegschancen umfasst (WERNER 2003, 22). Traditionell sind es sowohl bei den ausländischen Männern als auch bei den Frauen noch immer zumeist einfache Handwerks- und Büroberufe, die mit hoher Beständigkeit gewählt werden (Tabelle 7).


•  Berufswahlverhalten ausländischer Jugendlicher 1983 bis 1999 in Prozent zur Gruppe der Ausländer

Platz 1

2

3

4

5

6

7

1983

Friseure

KFZ -Mechaniker

Elektroin-stallateur

Maler und Lackierer

Schlosser

Gas- und Wasserin-stallateur

Maurer

 

23,9 %

17,1 %

7,4 %

6,8 %

6,6 %

5,1 %

4,3 %

1985

Friseure

KFZ -Mechaniker

Elektroin-stallateur

Maler und Lackierer

Schlosser

Gas- und Wasserin-stallateur

Maurer

 

23,6 %

15,0 %

7,8 %

6,8 %

6,1 %

5,4 %

3,4 %

1989

Friseure

KFZ -Mechaniker

Elektroin-stallateur

Arzthelfer / -in

Maler und Lackierer

Gas- und Wasserin-stallateur

Zentral-heizungs- und Lüftungsbauer

 

13,8 %

10,8 %

5,7 %

3,7 %

3,0 %

2,7 %

1,3 %

1991

Friseure

KFZ -Mechaniker

Elektroin-stallateur

Arzthelfer / -in

Gas- und Wasserin-stallateur

Metallbauer

Maler und Lackierer

 

9,0 %

8,9 %

4,7 %

4,3 %

2,6 %

2,3 %

2,2 %

1995

KFZ -Mechaniker

Friseure

 

Arzthelfer / -in

Elektroin-stallateur /-in

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Gas- und Wasserin-stallateur

Zahnarzthelfer / -in

 

7,6 %

6,8 %

4,8 %

4,6 %

4,5 %

3,7 %

3,5 %

1997

KFZ -Mechaniker

Friseure

 

Elektroin-stallateur /-in

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Arzthelfer / -in

Zahnarzthelfer / -in

Maler / Lackierer

 

8,4 %

6,4 %

5,0 %

4,9 %

4,8 %

4,2 %

3,6 %

1999

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Friseure

 

KFZ -Mechaniker

Verkäufer /-in & Fachverkäufer /-in

Arzthelfer / -in

Bürokaufmann / -frau

Maler / Lackierer

 

6,2 %

6,1 %

5,5 %

4,6 %

4,5 %

4,2 %

3,9 %

Quellen: 1983/ 1985 aus RÜTZEL 1989, 129; 1989/1991 Berufsbildungsbericht 1993 und 1991 (eigene Berechnungen), 1995-1999 eigene Berechnungen auf Grundlage Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, 2000.

Trotz der größeren Breite an Berufsbildern handelt es sich überwiegend um solche, in denen die Fluktuation sehr hoch und das Übernahmeverhalten von Betrieben weniger stark ausgeprägt ist. Die Situation verschärft sich durch den Abbau von Ausbildungsplätzen, insbesondere der so genannten Referenzarbeitsplätze für Geringqualifizierte und die gestiegenen Qualifikationsanforderungen - auch im Handwerksbereich. So trifft es hauptsächlich Jugendliche mit Migrationshintergrund, die in dieser Situation (wieder einmal) unberücksichtigt bleiben. Auch die Tatsache, dass immer mehr Betriebe neben kognitiven Leistungsvoraussetzungen spezifische Persönlichkeitsmerkmale voraussetzen, die gerade dieser Personengruppe defizitär angelastet werden, macht nach Meinung von LAPPE/SCHULZ-HOFEN (1999) die Berufsfindung zu einem "restriktiven Prozess", der "den Weg in die berufliche und soziale Marginalität" (204) bedeuten könne.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zu keinem Zeitpunkt gelungen ist, Jugendliche mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil an einer Ausbildung im Dualen System zu beteiligen. Sie sind überproportional im Berufsvorbereitungsbereich anzutreffen, der jedoch nur für wenige eine tatsächliche Heranführung an Ausbildung bedeutet. Auffällig ist die notorisch niedrige berufliche Integrationsquote sowie die Parallelität zur demographischen Entwicklung, so dass die rein quantitative Verbesserung der Ausbildungsbeteiligung nicht als Erfolg bewertet werden darf. In Ballungszentren und insbesondere für ausländische Frauen besteht zusätzlich die Gefahr, als Un-/Angelernte in Arbeit zu wechseln. Verglichen mit der Gruppe der deutschen Jugendlichen hat sich die berufliche Integrationssituation insgesamt eher noch verschlechtert und dürfte sich auch zukünftig vor dem Hintergrund der sich verändernden Qualifikationsentwicklung und des Abbaus der Ausbildungsplätze nicht verbessern. Auch die prognostizierte demographische Entwicklung wird nach Angaben des IAB und der OECD aufgrund der eingeschränkten Nachfrage nach Geringqualifizierten keine positiven Beschäftigungswirkungen nach sich ziehen. Die Berufsbildungspolitik muss daher Veränderungen vornehmen, will sie sich nicht erneut den Vorwurf der "Hilfs-Programm-Politik" vom Anfang der 1980er Jahre gefallen lassen (vgl. FREUND 1983, 114).

5.  Anmerkungen zur Berufsbildungspolitik

Die dauerhaft niedrige Ausbildungsbeteiligung Jugendlicher mit Migrationshintergrund ist eine Folge berufsbildungspolitischen Versagens. Dabei ist das Problem durchaus bekannt und wird auch immer mal wieder aufgegriffen, zuletzt im "Bündnis für Arbeit" (1999/2000), im "Forum Bildung" (2001) und im "Bildungsbericht für Deutschland" (2003). Doch konkrete Beschlüsse oder Vereinbarungen gibt es nicht. Stattdessen werden Empfehlungen ausgesprochen, wie z.B. die "Förderung und Integration von Migrantinnen und Migranten [müsse] zentrales Element von Bildung in allen Bildungsbereichen werden" ( ARBEITSSTAB FORUM BILDUNG 2001, 33 ). Ein tatsächlicher Kurswechsel ist aber weder auf Seiten der Politik noch auf Seiten der Wirtschaft erkennbar. So ist es durchaus realistisch, wenn die ÇBündnispartner' davon ausgehen, dass "der Weg zur vollen Chancengleichheit noch lang und schwierig" sein wird ( BUNDESREGIERUNG 2001, 2 ). Als Ursache für diese Situation benennt die KMK im Bildungsbericht den "Rückstand in der Entwicklung sprachlicher Kompetenz bis zum Ende der Grundschulzeit", der sich zwangsweise auf die weitere Bildungsbeteiligung auswirke ( KULTUSMINISTERKONFERENZ 2003, 231 ). Doch mit dem Verweis auf sprachliche Defizite reiht sich die Berufsbildungspolitik in eine lange Tradition der fortwährend gleichen, einseitigen und am Individuum orientierten Problemanalyse ein, die bis in die 1960er Jahre zurückzuverfolgen ist (z.B. GATZEN 1971, 761; LAUBE 1975, 138; SCHMIDT-HACKENBERG 1981, 56; BINZ/BITTER-RUHMANN 1995, 132). Dass es aber um mehr als die Verbesserung der sprachlichen Kompetenz geht, zeigt z.B. die Diskussion Anfang der 1980er Jahre über die besondere Situation der beruflichen Sozialisation (STRATMANN 1981, 2f.), aber auch über den Einfluss struktureller Abhängigkeiten, wie z.B. vom Aufenthaltsstatus, von schulischer Separation und von der Konstruktion des Berufsbildungssystems.

5.1  Stichwort: Einwanderungsland

Die Politik der beruflic hen Integration ist schon immer mit der Frage nach dem Einwanderungsstatus der Bundesrepublik verbunden worden. Bereits 1972 wies das IAB darauf hin , dass Deutschland als Beschäftigungsland für ausländische Arbeitnehmer nur wenig zu deren beruflicher und sozialer Integration beitrage und dass die zuständigen politischen Stellen zu überlegen hätten, "ob die Bundesrepublik auch weiterhin kein Einwanderungsland sein soll" ( PETERS 1972, 325). Hauptkritikpunkte waren die mit dem Fehlen eines Zuwanderungsgesetzes willkürliche Rechtsprechung der jeweiligen Behörden vor Ort (Nach § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 11 des 1965 beschlossenen Ausländergesetzes urteilt die jeweilige Ausländerbehörde z.B. über die Aufenthaltserlaubnis nach dem Grundsatz, ob die Belange der Bundesrepublik beeinträchtigt seien. Diese und ähnliche Formulierungen führten zu einer sehr willkürlichen Rechtsprechung, da der einzelnen Person in der zuständigen Behörde die Interpretation dieser Rechtsvorschrift überlassen blieb (vgl. PETERS 1972, 319) . ) sowie das Fehlen von "klaren und einheitlichen politischen Zielvorgaben für den Unterricht mit ausländischen Schülern" (SCHOBER 1979, 853). Diese Mängel werden auch in der Folgezeit als wesentliche Hindernisse für eine zielorientierte berufliche Integrationspolitik verantwortlich gemacht. So konstatiert HARNEY 1981, dass die Probleme der beruflichen Integration "Folge einer weder vorhandenen noch programmatisch erkennbaren strukturellen Integration der Ausländer in das Berufsbildungssystem" seien (HARNEY 1981, 112). Auch später setzt sich diese Kritik fort und findet ihren vorläufigen Höhepunkt im Streit über das aktuelle Zuwanderungsgesetz (z.B. KAISER/CHEAURÉ 1992, 455, 458; MÜNZ/SEIFERT/ULRICH 1997, 183; BUND-LÄNDER-KOMMISSION 2003, 89). Befürworter gehen mit Blick auf die beruflichen Integrationserfolge bekennender Einwanderungsländer, wie Kanada, Niederlande und Schweden, davon aus, dass es " auch ohne große Systemveränderung" über das Instrument des Zuwanderungsgesetzes möglich sei, den Schulen nicht nur Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten, sondern auch Implementationsstrategien für gezielte Förderung zu eröffnen (HEINRICH-BÖLL-STIFTUNG 2004, 7). Bereits 1979 wies SCHOBER auf die große Bedeutung der Berufsschulen in diesem Zusammenhang hin, die bei größerer berufsbildungspolitischer Aufmerksamkeit und Rechtssicherheit stark zur Verbesserung der Situation von Migranten beitragen könnten (SCHOBER 1979, 852f.). Doch gerade sie seien es, die aufgrund des Status quo der "neuen" Situation ratlos (SCHMIDT-HACKENBERG 1981, 57), überfordert (FREUND 1983, 109) und nicht ausreichend qualifiziert sowie konzeptlos (SCHOBER 1979, 853, 863) gegenüberstünden. Auch heute resultiert eine Vielzahl von Problemen aus der unsicheren Rechtslage, wie z.B. der Umgang mit Duldungsfragen oder die gezielte berufliche Förderung von Aussiedlern (BRÜNING/KUWAN 2002, 46). Ein Zuwanderungsgesetz würde nach Ansicht der Befürworter nicht nur zum "realistischen Selbstbild als De-facto-Einwanderungsland" beitragen ( MÜNZ/SEIFERT/ULRICH 1997, 184), sondern auch den Schulen Handlungsspielräume und Planungssicherheit eröffnen (vgl. BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR AUSLÄNDERFRAGEN 2002, 204; 207ff.).

5.2  Stichwort: Separation

Ein weiterer Konfliktpunkt war und ist die berufliche Förderung ausländischer Jugendlicher in gesonderten Einrichtungen bzw. Klassen. 1976 sah eine KMK-Empfehlung die Einrichtung separater Ausländerklassen vor, in denen muttersprachlicher Unterricht erteilt werden sollte. Die Kritik, die sich an dieser Empfehlung entzündete, richtete sich auf die Institutionalisierung von "Differenzierungs- und Separationsmöglichkeiten", welche unter dem Druck der sich verschlechternden Arbeitsmarktverhältnisse darauf zielten, die Rückkehrperspektive anstelle der beruflichen Integration in den Vordergrund der Berufsbildungspolitik zu stellen (vgl. z.B. SCHOBER 1979, 854). Die Diskussion über separate Ausländerklassen an Berufsschulen sowie über die Befreiung von der Berufsschulpflicht kulminiert Mitte der 1970er Jahre in der Frage, ob der Grundsatz der Gleichheit zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen verletzt sei, weil die Befreiung vom Unterricht ausländischen Jugendlichen einen Vorteil bei der Arbeitsplatzsuche verschaffe (z.B. GATZEN 1975, 397). Mit den Vorschlägen des Gesprächskreises Bildungsplanung des BMBW von 1979, "grundsätzlich keine Ausländerklassen" mehr einzurichten (BMBW 1979, 152), endet allmählich die Phase der "Separation" und es beginnt die der "Maßnahmen". Seit den 1980er Jahren erfolgt die bildungspolitisch initiierte Ausweitung des berufsvorbereitenden Bereiches sowie der Benachteiligtenförderung, die, abgesehen von den "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und sozialen Eingliederung junger Ausländer" (MBSE), keine herkunftsspezifische Separation mehr vorsieht. Sichtbarstes Merkmal ist die Überführung des Arbeitsförderungsgesetzes in das SGB III, in dem ausländische Jugendliche mit der Begründung der gleichgestellten Förderung nicht mehr erwähnt werden (Kritisiert wird die neue Regelung, weil in Folge der Nicht-Nennung die besondere Situation ausländischer Jugendlicher aus dem Blick geraten könnte. Es sei nun schwieriger geworden, Fördermaßnahmen speziell für diese Personengruppe genehmigen zu lassen (BRÜNING/KUWAN 2002, 39). ).

Die Folgen dieser Entwicklung stehen heute massiv in der Kritik, deren Argumente sich auf die Undurchsichtigkeit, mangelnde Kooperation und explosionsartige Ausweitung der Anbieterstrukturen des "Maßnahmen-Dschungels" sowie auf ihre Funktion als "Warteschleife" beziehen (z.B. SCHULTE 2000, 158; KUTSCHA 2003, 18f.). Darüber hinaus werden "Tendenzen zur Abkopplung des Maßnahmenbereichs von den Çregulären' Ausbildungs- und Arbeitsmärkten" beobachtet und eine innerhalb des Maßnahmenbereichs stattfindende Segmentierung, die geprägt sei durch die gleichsam filtrierende Wirkung der unterschiedlichen Fördertypen (KUTSCHA 2003, 21). Zwar lässt sich nach KUTSCHA kein herkunftsspezifischer Ausleseprozess aus den amtlichen Statistiken beweisen, doch seien es neben Frauen insbesondere Migranten, die als Verlierer dieser Entwicklung registriert würden (KUTSCHA 2003, 21ff.). Bei gleich bleibend niedriger Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher und einem noch immer vorhandenen "Denken in Maßnahmenkategorien" (SCHULTE 2000, 158) muss nicht nur das Fördersystem als solches zur Debatte gestellt werden, sondern auch dessen Charakter der "Sonderbeschulung". So ist heute die herkunftsspezifische Separation der speziellen Maßnahme gewichen, ohne jedoch die Ausbildungsbeteiligung grundsätzlich zu verbessern.

5.3  Stichwort: Berufsbildungssystem

Bereits 1974 macht SEUBERT darauf aufmerksam, dass es insbesondere ausländische Jugendliche seien, die unter der besonderen Konstitution des Dualen Systems mit der Selbstverwaltung der Kammern und den Zugangsmöglichkeiten über das Auswahlverhalten der Betriebe benachteiligt würden (SEUBERT 1974, 433). So gelänge es aufgrund dieser strukturellen Besonderheit des Ausbildungssystems nicht, Chancengleichheit sicherzustellen. Auch STRATMANN stellt 1977 fest: "Das Duale System fördert offensichtlich [Ö] ganz bestimmte Gruppen von Jugendlichen und benachteiligt andere" (STRATMANN 1999, 473). Das pädagogische Problem des Dualen Systems sei deshalb eng mit dessen selektiver Wirkung verbunden, zumal es darum gehe, sicher zu stellen, dass "die Berufserziehung das bleibt, was sie bis her zu sein beansprucht: die Erziehungsstätte der breiten Volksmasse" (STRATMANN 1999, 474). Dieses Ziel scheitert an systemimmanenten Faktoren, deren Konstruktion stets dann diskussionswürdig erscheint, wenn die Ausbildungsbereitschaft sinkt oder die gleichberechtigte Teilhabe aller Jugendlichen eingefordert wird. So erklärt sich auch, warum in jüngster Zeit wieder vermehrt Stimmen laut werden, die zur Überprüfung der Zugangsbedingungen des Dualen Systems aufrufen. Mit dem Stichwort ÇMarktbenachteiligte' wird ein bestimmter Teil von Jugendlichen über die Systemkonstruktion definiert, weil davon ausgegangen wird, dass "die Abhängigkeit der dualen Berufsausbildung vom ausbildenden Einzelbetrieb nicht nur ein konjunkturelles, sondern ein systematisches Problem" darstelle (PAUL-KOHLHOFF/ZYBELL 2003, 4f.). Auch ENGGRUBER verweist auf diese ÇSystemlogik', in deren Mittelpunkt die ausbildenden Betriebe mit ihren Entscheidungen über Qualifikationskriterien stünden (ENGGRUBER 1997, 205). Das Nachfrageverhalten der Unternehmen sei daher nur konsequent, führe aber zum weitgehenden Ausschluss von Jugendlichen mit schlechten Schulabschlüssen, insbesondere von Personen mit ausländischem Pass. Um hier gleichsam Abhilfe zu leisten, wird berufsbildungspolitisch die überbetriebliche Ausbildung gefördert und ausgebaut, was Kritiker als Institutionalisierung eines "trialen Systems", insbesondere in Ostdeutschland, bezeichnen (SCHIERHOLZ 2002, 148). Auch die Einführung von Qualifikationsbausteinen (§51 BBiG) und die Tendenz zur Konstruktion zweijähriger Berufsausbildungen kann als Kompensationsinstrument mangelnder Integrationstauglichkeit des Dualen Systems bewertet werden. Mit diesen Elementen verändert sich allmählich das Berufsbildungssystem. Während das Duale System Jugendliche mit mindestens mittlerem Bildungsabschluss rekrutiert (vgl. BIBB 2002, Schaubild 0501), bleibt für benachteiligte Jugendliche der Weg über die berufsvorbereitenden Maßnahmen in eine ungewisse Zukunft. Es besteht die große Gefahr einer Neuauflage der Jungarbeiterbeschulung und des damit verbundenen sozialen Reproduktionsfunktionalismus.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die berufsbildungspolitischen Strategien zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund weitgehend erfolglos waren. Zu beobachten ist, dass weder konjunkturelle Veränderungen noch die vermehrte berufsbildungspolitische Aufmerksamkeit die Situation verbessern konnten, so dass strukturelle Fragen in den Vordergrund der Betrachtung zu stellen sind. Das Fehlen grundsätzlicher Regularien, die Ineffizienz im Förderbereich und die systemimmanenten Probleme des Dualen Systems tragen neben der grundsätzlich zu kritisierenden mangelnden Ausbildungsbereitschaft vieler Betriebe zur Perspektivlosigkeit eines großen Teils von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei. Für die Berufs- und Wirtschaftspädagogik resultiert daraus die Notwendigkeit, sich wesentlich stärker als in der Vergangenheit mit der Frage der beruflichen Bildung Benachteiligter auseinander zu setzen.

 

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