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 bwp@ Ausgabe Nr. 9 | Dezember 2005
Betrieb als Lernort

Die historische Entwicklung der überbetrieblichen Berufsausbildung bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts – Erkenntnisse für die Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsausbildung aus regierungspolitischer, parteipolitischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive


 

 

1. Einleitung

Die aktuelle bildungspolitische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland befasst sich in weiten Teilen mit der Anpassung des Bildungssystems und seiner Subsysteme an aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Trends.

In diesem Artikel stellt sich daher die Aufgabe, in der gebotenen Kürze Erkenntnisse aus der historischen Entwicklung der überbetrieblichen Berufsbildung für die berufspädagogische Weiterentwicklung dieser Institution zu gewinnen. Hierzu erscheint die Untersuchung der Entwicklung von Interessenslagen gesellschaftlich relevanter Anspruchsgruppen sinnvoll. Zumal so Argumente aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft für die Deutung und Bewertung der aktuellen Situation nutzbar gemacht werden.

2. Wissenswertes bis 1969

Vor in Kraft treten des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 stand die Entwicklung der Überbetrieblichen Bildungszentren und ihrer Aufgaben in einem sehr engen Verhältnis zu den Innungsfachschulen und Ergänzungslehrwerkstätten. Die historische Wurzel der Überbetrieblichen Berufsbildungszentren liegt somit im 19. und 20. Jahrhundert (IBH 1953). Auf dieser Grundlage entwickelte sich die bildungspolitische Lernortdiskussion um die Konkurrenzbeziehung zwischen Berufsschule und überbetrieblichem Bildungszentrum.

Ende der 1950er Jahre begann die Standardisierung des überbetrieblichen Lehrgangswesens. Gleichzeitig setzte die öffentliche Förderung der Maßnahmen und Träger ein. Die Kritik an der massiven Förderung der subsidiären überbetrieblichen Berufsausbildung, ohne ausreichende staatliche Kontrolle der handelnden Organisationen und ihrer Standards, hat sich in Teilen bis zum heutigen Tage gehalten (IBH 1953, 42ff, RASPE/ SCHUBERT 1971).

Überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen wurden zum damaligen Zeitpunkt vorrangig „(...) zur Anpassung an den technischen Fortschritt, zur Förderung der Grundausbildung, zur Ergänzung des Berufsschulbesuchs und zur Einführung in die Lehre durchgeführt“ (DEUTSCHER BUNDESTAG o. J., 9).

Mitte der 1960er Jahre kann somit auf eine gewachsene Struktur einer überbetrieblichen Berufsausbildung im dualen System rekurriert werden, die ihren Stellenwert in der bildungspolitischen Diskussion rechtfertigt und sie damit auch als Gegenstand bildungspolitischer Auseinandersetzungen platziert.

3.  Entwicklungen in der Ära Brandt (SPD/FDP)

3.1  Regierungs- und parteipolitische Diskussionen von 1969-1974

In der regierungs- und parteipolitischen Diskussion überwogen zunächst Fragen der Finanzierung und Förderung der überbetrieblichen Berufsausbildung. Als Grundlage für die Förderpolitik der Bundesregierung dienten dabei die „Grundsätze für die Förderung der überbetrieblichen Berufsausbildung (Lehrlingsunterweisung) zur Anpassung an die technische Entwicklung im Handwerk“ des Bundesministers für Wirtschaft vom 01. Juni 1970 (Vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 1972). Im September 1973 wurden schließlich die „Richtlinien zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungszentren“ vom Bundeskabinett beschlossen, die mit den Angaben zu den Förderzielen auch eine grundsätzliche berufs- und wirtschaftspädagogische Positionierung aufweisen (BMBW 1973, 7).

So sollten die ÜBS zur Systematisierung und Pädagogisierung der betrieblichen Ausbildung sowie zur Ergänzung und Verbesserung der betriebsbedingten unterschiedlichen Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe beitragen. Darüber hinaus sollten die ÜBS die curriculare Abstimmung der Ausbildung zwischen der Berufsschule und der betrieblichen Ausbildung verbessern, das Ausbildungsangebot in strukturschwachen Regionen und im Zonenrandgebiet erweitern und die Integration beruflicher und allgemeiner Bildung durch Abstimmung, Verzahnung und Verflechtung der Bildungsgänge in einem Bildungssystem fördern.

Die Frage nach dem Stellenwert der überbetrieblichen Berufsausbildung im dualen System oder der Nutzung von Überbetrieblichen Bildungsstätten bei unzureichender Ausbildungsplatzstruktur im Zusammenhang mit einer beruflichen Vollausbildung setzte sich in den nächsten Jahren fort.

3.2  Wissenschaftliche Diskussionen von 1969-1974

In den ersten Jahren nach Erlass des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 beschränkte sich die wissenschaftliche Diskussion der überbetrieblichen Berufsbildungszentren vor allem auf eine Bestandsaufnahme, eine Begründung und Einordnung der überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen und die effiziente Planung und Gestaltung der Berufsbildungszentren, die für diese Maßnahmen genutzt wurden (O.V. 1969, O.V. 1970, Blümer 1969, Kleinschmidt 1974) .

Die 1969 bereits vorliegenden Erfahrungen ließen den Schluss zu, dass diese Art der Weiterentwicklung der handwerklichen Berufsausbildung sich zur dritten tragenden Säule im dualen Bildungssystem entwickeln könnte. Der Nutzen solcher Ausbildungsformen hatte bis dahin schon in zahlreichen Gesprächen sowohl für den Lehrling als auch für den Lehrbetrieb festgestellt werden können (O.V. 1969, 8).

Ein weiterer Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit war Ende der 1960er Jahre die Überprüfung und Anpassung der Lehrpläne an die aktuellen technischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Hierzu wurden Kriterien festgelegt. Die Lehrpläne sollten

•  praxisnah sowie gut durchführbar und

•  auf die betrieblichen Ausbildungslücken abgestimmt sein,

•  sich inhaltlich auf ein Kernthema konzentrieren sowie

•  die Berücksichtigung regionaler Unterschiede erlauben (O.V. 1969, 9).

Fragestellungen zu Lehrkräften und Lehrunterlagen wurde schon damals wissenschaftlich diskutiert. Ziel war es, den Ausbildern zusätzliche pädagogische und didaktische Hilfen zu geben und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Teilweise wurden zur Erreichung überregionaler Einheitlichkeit detaillierte Lehrgangsunterlagen erarbeitet.

3.3  Gesellschaftspolitische Diskussionen von 1969-1974

An der gesellschaftspolitischen Diskussion der überbetrieblichen Berufsbildung beteiligten sich zu dieser Zeit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (ZDH 1969, 27, RASPE/ SCHUBERT 1971, ZDH 1974, DGB 1971, 265-266).

Die umfangreichen Bemühungen um den Ausbau der überbetrieblichen Berufsausbildung sowie ihre Beachtung durch die öffentliche Bildungsplanung und -politik sollten nach Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) nicht den Anschein erwecken, der Entwicklung eines selbständigen Lernortes, einer dritten Säule im dualen System, Vorschub zu leisten. Vielmehr wurde die überbetriebliche Bildung als Teil des betrieblichen Lernortes aufgefasst (DHKT 1973, 15ff).

Trotz einer anderen Meinung in der Lernortdiskussion wurde der Bedeutungsgewinn der überbetrieblichen Berufsausbildung in der Berufsbildungspolitik Anfang der 1970er Jahre grundsätzlich auch von den Gewerkschaften begrüßt (O.V. 1971, 39).

4.  Entwicklungen in der Ära Schmidt (SPD/FDP)

4.1  Regierungs- und parteipolitische Diskussionen von 1974-1982

Die regierungs- und parteipolitischen Diskussionen im Deutschen Bundestag nahmen Ende der 1970er Jahre vor allem die Frage nach dem Stellenwert der überbetrieblichen Berufsausbildung im dualen System in den Blick (ZDH 1974, MUSHAKE 1976, BADER 1975, DAMM-RÜGER1977).

Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW) grenzte zur Klarstellung überbetriebliche Ausbildungsstätten von anderen Einrichtungen der Berufsbildung wie folgt ab:

„Von betriebseigenen Lehrwerkstätten und Ausbildungsstätten unterscheiden sich überbetriebliche Ausbildungsstätten darin, dass sie nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden sind. Schulwerkstätten und andere entsprechende Einrichtungen gelten unbeschadet ihrer Trägerschaftsform (Schulträger) als überbetriebliche Ausbildungsstätten, soweit sie von den Trägern der Berufsausbildung (Betriebe, Innungen, Kammern) aufgrund einer Vereinbarung (Nutzungsvertrag) mitgenutzt werden“ (BMBW 1974, 156).

Zur Vorbereitung der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verfasste der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft darüber hinaus die sog. ‘Markierungspunkte' (ZDH 1974a, 13), die im Folgenden zum Bezugspunkt der reformpolitischen Auseinandersetzungen wurden. In diesen Markierungspunkten ist die überbetriebliche Berufsausbildung im Zusammenhang mit der Erhöhung der Qualität der Berufsausbildung, der Lastenverteilung und der Funktionsbestimmung im dualen System positioniert.

Die CDU/CSU-Fraktion bekannte sich in ihrem Antrag an den Bundestag ‘betr. weitere Reform der beruflichen Bildung' ebenfalls zur überbetrieblichen Berufsausbildung (DEUTSCHER BUNDESTAG 1975, 3f).

Das BMBW nahm im Jahre 1975, bedingt durch massive Einwände der organisierten Arbeitgeber, die im Jahre 1973 festgelegten Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen des drittelparitätischen Ausschusses für Entscheidungen im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung vor Ort zurück und reduzierte damit den Einfluss dieses Ausschusses auf ein reines Anhörungsrecht (DAMM-RÜGER 1977, 14).

In der Forcierung der ÜBS-Förderpolitik durch die Regierung sahen allerdings Abgeordnete der CDU/CSU die Gefahr einer Aufwertung der überbetrieblichen Bildungsstätte zum dritten Lernort mit strukturverändernder Wirkung für das duale System (DEUTSCHER BUNDESTAG 1978, 7910).

4.2  Wissenschaftliche Diskussionen von 1974-1982

Die Entwicklung des Netzes überbetrieblicher Bildungsstätten wurde von den Institutionen der Berufsbildungsforschung sowie den berufs- und wirtschaftspädagogischen Fachmedien ab dem Jahr 1975 verstärkt aufgenommen (SCHÜTT 1975, GERDS/ HOLZ 1975, 11-14, DANNEMANN 1976, 274-279).

Neben der Begleitforschung (DELVENTAHL/ HÖLZL 1976, HPI 1978, HPI 1983, BIBB 1979) standen dabei die Reflexion der überbetrieblichen Ausbildung im Zusammenhang der Lernortproblematik (MÜNCH, 1976; DAUENHAUER, 1981) und die kritische Begleitung der Entwicklung überbetrieblicher Bildungsstätten (BADER 1979, SPÖTTL 1981) sowie die Auseinandersetzungen mit dem Begründungszusammenhang der überbetrieblichen Berufsausbildung vor dem Hintergrund der Frage, ob die weitere Förderung und Ausweitung überbetrieblicher Bildungsstätten auch in Zukunft gerechtfertigt ist (SCHÜTT 1975, 500ff), im Mittelpunkt.

Bei seiner Reflexion der Leistungsfähigkeit vorhandener überbetrieblicher Bildungsstätten kommt Schütt zu dem Schluss, dass gerade auf Grund der begrenzten überbetrieblichen Ausbildungsdauer sowie der mit den Lernorten des dualen Systems unzureichend vorgenommenen Abstimmung der überbetrieblichen Ausbildungsphasen der mit überbetrieblichen Bildungsstätten einhergehende Anspruch verfehlt werden müsse, zur Leistungssteigerung des dualen Ausbildungssystems beizutragen.

Ursache für die nur begrenzte pädagogische Qualität seien vor allem die kommerziellen Überlegungen der Kostendeckung und Gewinnerbringung sowie die verbandsgebundene Interessenpolitik der Träger bzw. der Wirtschaftsorganisationen (SCHÜTT 1975, 502).

4.3 Gesellschaftspolitische Diskussionen von 1974 -1982

Die gesellschaftspolitische Diskussion wurde in dieser Zeit vor allem von Seiten der Arbeitgebervertreter vorangetrieben. Zentrales Thema war die Lernortproblematik im dualen System der Berufsbildung und eine entsprechende Einordnung der überbetrieblichen Bildungszentren (ZDH 1974a, ZDH 1974b, DUNKEL 1976, DIHT 1977, BRINK 1981, KWB 1981).

Der ZDH kritisierte die Markierungspunkte des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft insbesondere hinsichtlich einer unterstellten Geringschätzung der Anliegen der Berufsbildungspraxis (ZDH 1974a, 13ff). In seinem Jahresbericht 1974 unterstrich der ZDH den Charakter der überbetrieblichen Berufsausbildung als Bestandteil der betrieblichen Ausbildung und damit als nicht-selbständiger Lernort (ZDH 1974b, 203). Vertreter der gewerblichen Ausbildung in der Industrie betonten ebenfalls die Wichtigkeit der überbetrieblichen Bildungsstätten für die Bewältigung des bundesweiten Ausbildungsproblems (DUNKEL 1976, 282).

Im Jahre 1977 positionierte sich der Deutsche Industrie- und Handelstag zu den überbetrieblichen Bildungsstätten wie folgt:

„Überbetriebliche Ausbildungsstätten haben die Aufgabe, die Grund- und Fachbildung im Betrieb zu ergänzen, wenn Struktur oder Organisation das erfordern. Sie bilden deshalb unter ähnlichen Bedingungen wie Betriebe aus und unterliegen grundsätzlich den gleichen Anforderungen. Der DIHT unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen zum Ausbau des Netzes überbetrieblicher Ausbildungsstätten, wenn damit einem aufgetretenen Bedarf Rechnung getragen werden soll. Eine selbständige Vollausbildung auf Grund von bestehenden Ausbildungsordnungen verbietet sich in aller Regel, weil die erforderlichen Berufserfahrungen nicht erworben werden können. Trotzdem können überbetriebliche Ausbildungsstätten dazu beitragen, das Ausbildungsplatzangebot auszuweiten, weil sie nämlich vor allem Klein- und Mittelbetrieben, die infolge ihrer Produktionsstruktur den Anforderungen der geltenden Ausbildungsordnungen nicht entsprechen können, eine funktionale Ergänzung der betrieblichen Ausbildung anbieten. Aus dieser Ergänzungsfunktion ergibt sich, dass überbetriebliche Ausbildungsstätten nur in enger Anlehnung an die regionale Wirtschaftsstruktur errichtet werden können“ (DIHT 1977).

5.  Entwicklungen in der Ära Kohl (CDU/CSU/FDP) in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit der deutschen Teilung

5.1  Regierungs- und parteipolitische Diskussionen von 1982-1990

Nach Übernahme der Regierung durch die CDU/CSU-FDP-Koalition im Jahre 1982 wurde die regierungs- und parteipolitische Diskussion um die angemessene Förderpolitik im DEUTSCHEN BUNDESTAG fortgesetzt (DEUTSCHER BUNDESTAG 1984, DEUTSCHER BUNDESTAG 1986, BADER 1985, DEUTSCHER BUNDESTAG 1988a, DEUTSCHER BUNDESTAG 1988b).

Die damals amtierende Bundesregierung machte dabei deutlich, dass sie einerseits den Ausbau der Infrastruktur für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen bei einem Stand von 70.000 Ausbildungsplätzen nicht weiterführen möchte, andererseits die Notwendigkeit der weiteren finanziellen Unterstützung der überbetrieblichen Bildungszentren durch die öffentliche Hand bejaht (DEUTSCHER BUNDESTAG 1982).

In den Jahren 1984/85 wurde die Förderung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Berufsbildung im Zusammenhang von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bzw. zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation diskutiert (DEUTSCHER BUNDESTAG 1984, 3f). Darüber hinaus wurde eine Erweiterung der Aufgaben der überbetrieblichen Bildungsstätten in die Vollausbildung von Jugendlichen, die bei der Ausbildungsplatzsuche erfolglos bleiben, erneut angestoßen (DEUTSCHER BUNDESTAG 1985, 44f).

In einer Sitzung des Deutschen Bundestages im Juni 1987 äußerte sich der zuständige Bundesminister Möllemann im Rahmen einer Aussprache zur Bildungspolitik zur Zukunft überbetrieblicher Bildungsstätten wie folgt:

„(...) Gerade für die mittelständischen Unternehmen wird die Modernisierung und der Ausbau der überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu Technologietransferzentren von zunehmender Dringlichkeit. (...) Den überbetrieblichen Bildungsstätten kommt in den nächsten Jahren nämlich auch mit Blick auf die Weiterbildung wachsende Bedeutung zu. (...)“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 1987, 1254).

Die Fraktion der GRÜNEN legte am 07. Oktober 1988 ebenfalls einen Antrag an den Deutschen Bundestag vor, der den didaktisch-programmatischen Titel „Kooperation der Lernorte in der über- und außerbetrieblichen Berufsbildung beim Lernen mit neuen Technologien“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 1988c) trägt. Als besonderes Anliegen der GRÜNEN wird die gleichberechtigte Förderung der Lernorte im Rahmen eines geforderten ausgewogenen berufsbildungspolitischen und berufspädagogischen Konzeptes ausgewiesen.

Nachdem der Aufbau eines flächendeckenden Netzes fast abgeschlossen werden konnte, drängten die Fragen des Erhaltes und der Modernisierung der Einrichtungen in den Vordergrund der politischen Diskussion um die Finanzierung der überbetrieblichen Berufsbildung.

5.2  Wissenschaftliche Diskussionen von 1982-1990

In diesem Zeitraum waren die Bedarfs- und Planungsgrößen für die überbetrieblichen Bildungszentren definiert und die Erfahrungen im Aufbau der Institutionen aufgearbeitet. Darüber hinaus hatten sich die ÜBZ auch aufgrund der wissenschaftlichen Begründungen als fester Bestandteil des dualen Ausbildungssystems etablieren können. So traten eher Einzelfragen und Darstellungen des „status-quo“ ins Blickfeld der wissenschaftlichen Untersuchungen, bis die Neuordnung vieler Berufe auch eine Überarbeitung der Ansätze der überbetrieblichen Berufsbildung erforderte ( SCHÖPKE 1984, BADER 1984, FRIEDHELM 1987, BIBB 1988).

So ging Schöpke 1984 davon aus, dass sich die Bedeutung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Zukunft noch verstärken würde. Dabei würden sie Aufgaben in der Berufsvorbereitung, der Ergänzung betrieblicher Ausbildung, der Gesellen- und Meisterweiterbildung, der Meistervorbereitung und ggf. des Technologietransfers übernehmen. Um eine zweckmäßige, kostenangemessene und wirtschaftliche Planung sicherstellen zu können, seien Planungskennwerte und Kostenorientierungsdaten heranzuziehen (SCHÖPKE 1984, 66ff).

Im Zuge der historischen Entwicklung von überbetrieblicher Unterweisung und außerbetrieblicher Ausbildung erörterte Kormann Mitte der 1980er Jahre zunächst prinzipiell die Probleme an der Grenze von Bildungswesen und Wirtschaft (KORMANN 1985).

5.3  Gesellschaftspolitische Diskussionen von 1982-1990

Das Thema „überbetriebliche Unterweisung“ oder „überbetriebliche Bildungsstätten“ nahm in diesem Zeitabschnitt, gemessen an der Vergangenheit, eher eine geringe Bedeutung in der gesellschaftspolitischen Diskussion ein (BADER 1985, ZDH 1986).

Der ZDH appellierte 1985 an die Bundesregierung, die Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Zuge der Neuordnung der Metall- und Elektroberufe sowie in Zukunftsvisionen unter dem Stichwort „Technologie-Transfer-Zentren“ aufrechtzuerhalten. Nach dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes müsse nun die Erhaltung und Modernisierung der Einrichtungen unterstützt werden, da ansonsten die hohe Qualität der Berufsbildung im Handwerk in Zukunft nicht gewährleistet werden könne, sagte Schnitker auf dem Deutschen Handwerkstag in Aachen. Bader verwies in seiner Kritik an den Aussagen Schnitker s auf die fehlende Erwähnung der Berufsschulen in der Diskussion über die finanzielle Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und betonte, dass er die Bundesmittel als ungerechtfertigte Subventionen ansehen würde (1985).

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung (O.V. 1987) erörterte die rechts- und bildungspolitischen Probleme außerbetrieblicher Ausbildungsstätten vor dem Hintergrund dreier empirischer Formen der Institutionen, in denen außerbetriebliche Ausbildung stattfindet:

•  die außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen mit eigener Lehrwerkstatt,

•  Lernortverbünde von außerbetrieblichen Einrichtungen und Betrieben, wobei die außerbetriebliche Einrichtung Vertragspartner der Auszubildenden ist und

•  „Auszubildenden-Überlassung“ – in diesem Fall wird der Auszubildende zwar in einem Betrieb ausgebildet, jedoch ist sein Vertragspartner eine Gesellschaft oder ein Verein.

Ende der 1980er Jahre veröffentlichte der ZDH in seiner Schriftenreihe ein Heft zu den überbetrieblichen Berufsbildungszentren des Handwerks. Hier betonen Präsident Schnitker und Generalsekretär Kübler drei Entwicklungstendenzen der Überbetrieblichen Bildungszentren( ZDH 1986):

•  Weiterentwicklung zu Technologie-Transferzentren,

•  Verlagerung der Schwerpunktaufgaben von der Ausbildung zur Weiterbildung,

•  Übernahme einer zusätzlichen Rolle als arbeitsmarktpolitischer Integrationshelfer.

6.  Entwicklungen in der Ära Kohl (CDU/CSU/FDP) im vereinten Deutschland

6.1  Regierungs- und parteipolitische Diskussionen von 1990-1998

Zunächst ging die Debatte um die große Bedeutung der überbetrieblichen Bildungsstätten für die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen auch zu Beginn der 1990er Jahre weiter (KIELWEIN 1990, ZEDLER 1990, BURKHARDT/KIELWEIN 1992).

Im Bundestag wurde 1988/89 beschlossen, zukünftig Maßnahmen zur Modernisierung der ÜBS dauerhaft zu fördern. Die Investitionen für Ausstattungsanpassung, Umbau und Substanzerhaltung seien oft aufgrund des technischen und wirtschaftlichen Wandels notwendig.

Durch eine Kleine Anfrage vom 02. Januar 1990 an die Bundesregierung (DEUTSCHER BUNDESTAG 1990a, 1) leitete die Regierungskoalition mit ihrer Antwort am 05. Februar 1990 eine grundsätzliche Stellungnahme der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung ein. Diese betrifft die überbetrieblichen Bildungsstätten in der Frage nach der Stärkung der Ausbildungsqualität sowie nach einer zu diesem Zweck gestalteten, angemessenen Lernortkooperation (DEUTSCHER BUNDESTAG 1990b, 20ff).

In einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 27. Februar 1991 nahm das Thema „Berufsbildung“ insbesondere unter dem Aspekt der Integration der fünf neuen Bundesländer einen breiten Raum ein (DEUTSCHER BUNDESTAG 1991, 508). Im Austausch der Positionen durch die im Bundestag vertretenen Parteien war ein breiter Konsens bezüglich der großen Bedeutung überbetrieblicher Bildungszentren zur Lösung von Berufsbildungsproblemen in den neuen Bundesländern festzustellen. In der politischen Auseinandersetzung wurde aufgrund der schlechten Ausbildungsplatzsituation nun verstärkt über die außerbetriebliche Ausbildung neben der Stellung der überbetrieblichen Ausbildung diskutiert.

Im Minderheitenvotum der Gruppe der Beauftragten der Arbeitnehmer zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 1996 wurde schon damals ein Finanzierungssystem für die berufliche Ausbildung mit einem Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Betrieben gefordert (DEUTSCHER BUNDESTAG 1996a, 18).

Im Gegensatz zu den Rahmenbedingungen der Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten in den alten Ländern verweist der Berufsbildungsbericht 1992 (BMBF 1992, 83) auf die unterschiedliche Situation in den neuen Bundesländern und stellt hierbei die Bedeutung der ÜBS für die gesamte berufliche Ausbildung heraus

Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Oktober 1996 nimmt die Forderung der Gruppe der Beauftragten der Arbeitnehmer aus dem Berufsbildungsbericht 1996 auf, ein neues Finanzierungssystem in der beruflichen Ausbildung einzuführen und für die Übergangszeit eine stärkere Verknüpfung von betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung anzustreben (DEUTSCHER BUNDESTAG 1996b, 2f).

6.2  Wissenschaftliche Diskussionen von 1990-1998

Bis Ende der 1980er Jahre konnte ein flächendeckendes Netz von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut werden. Das ausgewiesene Ziel von 77.100 Werkstattplätzen wurde annähernd erreicht und der Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Einrichtungen traten verstärkt in den Vordergrund. Dieses eher politische Problem beeinflusste auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung, insbesondere im BIBB (KIELWEIN 1990, BIBB 1990, HPI 1990, ZEDLER 1990, BURKHARTD/ KIELWEIN 1992, KUTSCHA 1992, PÄTZOLD/ DREES/ THIELE 1993, AUTSCH/ BERGER/ BRANDES/ WALDEN 1993, BERGER 1994, KATH 1995, KIELWEIN 1996).

Mindestens ebenso zentral waren die Vereinigung der beiden Deutschen Staaten und ihre Auswirkung auf die berufliche Bildung. Nicht nur die systemorientierten Fragestellungen sondern auch statistische Erhebungen zum Bestand und zum Bedarf an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten wurden zu Beginn der 1990er Jahre von wissenschaftlichen Institutionen aufgegriffen (KIELWEIN 1990, 7ff).

Ein vom BIBB dokumentiertes Forschungsprojekt identifizierte und untersuchte die weitreichenden Auswirkungen auf Kostenstruktur, Organisation und Personal, die Anfang der 1990er Jahre mit dem Einsatz Neuer Technologien in den überbetrieblichen Bildungsstätten einhergingen (BIBB 1990).

Zedler vergleicht 1990(IVff) verschiedene Aspekte der beruflichen Bildungssysteme in den beiden deutschen Staaten. Vor allem stellt er die Ausbildung im Betrieb, die Organisation der Berufsschulen, die schulische Vorbildung der Lehrlinge, die rechtliche Regelung der Ausbildungsberufe und der Berufswahl, Aspekte der Weiterbildung, Mängel in der Ausbildung und Angebote zur Qualifizierung gegenüber.

Pätzold , Drees und Thiele (1993, 24ff) stellen fest, dass die Entwicklungen in der beruflichen Bildung dazu geführt hätten, dass das Thema Kooperation von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und überbetrieblicher Ausbildungsstätte sowie die Zusammenarbeit von Ausbilder und Berufsschullehrer an Relevanz gewonnen hätten. Eine Erhebung aus dem Jahr 1993 zu diesem Thema zeige, dass ein sehr großer Teil der Berufsschullehrer und der Ausbilder die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit erkannt hätten.

Kath (1995) stellt in einer Veröffentlichung die Situation der überbetrieblichen Ausbildung im dualen System dar und geht auf das sich ständig erweiternde Aufgabenspektrum der ÜBS ein, schließlich konstatiert er, dass die Akzeptanz von ÜBS durch ausbildende Betriebe gerade durch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen der Ausbilder erhalten bleiben müsse. Denn die überbetrieblichen Ausbildungsstätten seien eine wichtige Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Hinblick auf sich ständig verändernde Herausforderungen, vor die das duale System gestellt wäre.

6.3  Gesellschaftspolitische Diskussionen von 1990-1998

Kurz nach der Vereinigung der beiden Deutschen Staaten und im Vorfeld der Bundestagswahlen positionierte sich der ZDH wie folgt:

„(…)die Umwandlung der Polytechnischen Oberschulen in ein gegliedertes Schulwesen, das den differenzierten Begabungen der Kinder weit mehr entspricht, steht dabei im Forderungskatalog des Handwerks ganz oben an. Der polytechnische Unterricht sollte – richtig angewendet – durchaus in den neuen Schulformen berücksichtigt werden.

Was die berufliche Bildung anbelangt, so ist sie nicht nur für die wirtschaftliche Gesundung, sondern auch für den persönlichen Erfolg des einzelnen von ausschlaggebender Bedeutung. Erfreulicherweise kann hier von einer guten Grundlage aus aufgebaut werden. Gerade im Handwerk sind weitgehend duale Strukturen bewahrt worden, die nunmehr weiterentwickelt werden müssen. Die Übertragung des Aus- und Weiterbildungssystems auf das Gebiet der früheren DDR erfordert jedoch eine umfangreiche Hilfestellung, für die ausreichende öffentliche Fördermittel bereitstehen müssen. (…)

Neben dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes von überbetrieblichen Berufsbildungszentren in handwerklicher Trägerschaft in der früheren DDR ist die langfristige bedarfsorientierte Förderung der Berufsbildungszentren insgesamt eine der Voraussetzungen, um die Qualität beruflicher Bildung zu unterstützen. (…)

Auch bei sinkenden Lehrlingszahlen sind die Bildungseinrichtungen des Handwerks mit einem großen Spektrum an Maßnahmen weiterhin zu fördern. Die Berufsbildungszentren des Handwerks müssen verstärkt zur Technologievermittlung nutzbar gemacht werden. (…)

Die Teilnahme an überbetrieblichen Lehrgängen muss entsprechend den gestiegenen Kosten von Bund und Ländern gefördert werden. Gleiches gilt für die Modernisierung der Berufsbildungszentren, deren Angebot nicht nur dem Handwerk sondern auch der gesamten Wirtschaft zugute kommt. (…)“ (SPELBERG 1990, If).

Etwa im gleichen Zeitraum stellt auch die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) ihre Standpunkte zu den überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Handwerk dar (IG-METALL 1990/91).

Zunächst betonte die IG Metall die Einigkeit aller Beteiligten im grundsätzlichen Bildungsauftrag dieser Einrichtungen, der ergänzenden Ausbildung im Bereich der Grund- und Fachbildung. Sie wies auch darauf hin, dass mit Hilfe der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten eine möglichst gleichmäßig hohe Ausbildungsqualität herbeigeführt bzw. erhalten werden könne.

Der inhaltliche Konsens habe allerdings dazu geführt, dass die Unzulänglichkeiten und Probleme der ÜBS nicht mehr thematisiert worden seien. So würde die akute zeitliche Dauer der überbetrieblichen Unterweisung eher zu einer Verstärkung der Chancenungleichheiten innerhalb der Berufe führen und die Nutzung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im eklatanten Gegensatz zum beschlossenen Bildungsauftrag stehen.

Die IG Metall forderte daher eine zeitliche Verlängerung der überbetrieblichen Maßnahmen in allen Gewerken und entsprechende tarifvertragliche Regelungen. Die finanzielle Unterstützung der Lehrgänge solle an die Einhaltung der Vereinbarungen zur Ausbildung geknüpft werden. Darüber hinaus sollten die öffentlichen Mittelgeber inhaltliche und organisatorische Vorgaben geben und deren Einhaltung – neben der fiskalischen und rechtlichen Kontrolle – überwachen.

7.  Entwicklungen in der Ära Schröder (SPD/GRÜNE)

7.1  Regierungs- und parteipolitische Diskussionen von 1998-2004

Mit Beginn des neuen Jahrtausends verlagerte sich die regierungs- und parteipolitische Diskussion (DEUTSCHER BUNDESTAG 1999, DEUTSCHER BUNDESTAG 2001, DEUTSCHER BUNDESTAG 2002).

Die Stellung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk unter der neuen Bundesregierung zeigt sich am folgenden Sachverhalt. Auf die Frage des Abgeordneten Hofbauer der CDU/CSU-Fraktion, ob die Bundesregierung beabsichtigte, in die früher übliche Drittelfinanzierung (Bund, Länder, Ausbildungsbetriebe) der überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen im Rahmen der Ausbildungskosten wieder einzusteigen und so zu einer Entlastung der Ausbildungsbetriebe beizutragen, womit eine Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes der Betriebe erreicht werden könnte (DEUTSCHER BUNDESTAG 2000, 27f), antwortete der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Mosdorf im März 2000:

„Die Zuschüsse von Bund und Ländern sollen die Lehrgangsgebühren in den Betrieben verbilligen und jeweils bis zu einem Drittel der Kosten betragen. Diese Bundesregierung hat die Zuschüsse für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk deutlich angehoben. Mit dem Anstieg von 72 Mio. DM in 1998 auf 80,5 Mio. DM in 1999 zeigt die Bundesregierung, dass sie der Ausbildungsförderung trotz knapper Haushaltsmittel auch für die Zukunft eine vorrangige politische Bedeutung beimisst. Sie wird ihre Aktivitäten fortsetzen, um die hohe Ausbildungsbereitschaft des Handwerks nicht nur zu erhalten, sondern nach Möglichkeit noch weiter zu steigern. Für das Jahr 2000 ist im Haushalt ein Ansatz von 90 Mio. DM vorgesehen“ (DEUTSCHER BUNDESTAG 2000, 28).

Die Bundesregierung bezog in der Beratung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung im Jahre 2001 hingegen die Stellung, dass in Zukunft überbetriebliche Ausbildungsplätze leicht abgebaut werden müssten, um die Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern (DEUTSCHER BUNDESTAG 2001, 6).

Aufgrund der großen Resonanz auf den Ideenwettbewerb „Entwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und Technologietransferzentren zu Kompetenzzentren“, der in den Jahren 1998 und 1999 vom BIBB (im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) durchgeführt wurde, sah sich das BMBF ermutigt, neben der Modernisierung von ÜBS auch deren Entwicklung zu Kompetenzzentren schwerpunktmäßig zu fördern (DEUTSCHER BUNDESTAG 2002, 154f). Jedoch sollten nur geeignete ÜBS zu Kompetenzzentren weiterentwickelt werden, während ein Grundbestand an konventionellen ÜBS bestehen bleiben solle. So solle weiterhin die Kernaufgabe dieser Institutionen, die Durchführung intensiver Aus- und Weiterbildung, erfüllt werden, während die spezialisierten Kompetenzzentren zusätzlich die Rolle eines modernen Bildungsdienstleisters übernehmen könnten. Aufgabe der Kompetenzzentren sei zum Beispiel die Informations- und Beratungstätigkeit gerade für kleine oder mittlere Unternehmen oder die Präsentation von und Einführung in neue Verfahren und Technologien.

7.2  Wissenschaftliche Diskussionen von 1998-2004

Nachdem auch in den neuen Bundesländern ein ausreichend dichtes Netz an ÜBZ aufgebaut werden konnte, verlagerte sich der Forschungsschwerpunkt noch mehr auf die Entwicklung von Kompetenzzentren (BIBB 2000, BMBF 1999, ASSELBORN 2002, HOFFSCHROER 2003).

In Bemerkungen zur ersten Fachtagung des BIBB und des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen zu den überbetrieblichen Bildungsstätten im Jahre 1999 wird festgestellt, dass der Übergang von der Industrie- zur Wissens- und Kommunikationsgesellschaft auch Auswirkungen auf die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten habe. In einem Tagungsband werden die aktuellen Diskussionen rund um die überbetriebliche Ausbildung umfassend dokumentiert (BIBB 2000, BMBF 2000).

Die Anpassungsprozesse würden von der Neupositionierung der Überbetrieblichen Bildungsstätten als Bildungsdienstleister über die Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen bis zur Umsetzung moderner Ausbildungsmethoden in enger Kooperation mit Betrieben und Berufsschulen reichen. Weiterhin seien die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten als Partner im dualen System zur Unterstützung der Ausbildungsanstrengungen der Betriebe wichtig. Sie würden hier eine Verbindung zwischen den hohen Anforderungen der Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsmöglichkeiten gerade von Klein- und Mittelbetrieben darstellen.

Am Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) wurden in diesen Jahren Arbeiten von Asselborn (2002) zur Entwicklung einer didaktischen Konzeption überbetrieblichen Lehrgänge in den Berufsbildungsstätten des Handwerks und von Hoffschroer (2003) zur Entwicklung eines organisationsbezogenen Kompetenzprofils überbetrieblicher Bildungsstätten erstellt.

7.3  Gesellschaftspolitische Diskussionen von 1998-2004

Im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung und insbesondere der überbetrieblichen Unterweisung forderte der ZDH dazu auf, die Bildung zum zentralen gesellschaftlichen Handlungsfeld zu machen (ZDH 1999).

Die überbetriebliche Unterweisung habe als Eckpfeiler der Berufsbildung des Handwerks im dualen System die Aufgabe, zu gewährleisten, dass die Ausbildung sich bei ändernden Ausbildungsanforderungen rasch und reibungslos anpassen könne. Hierfür sei eine angemessene Förderung seitens der Öffentlichen Hand erforderlich.

Das Netz der ca. 450 Berufsbildungszentren der Handwerksorganisation sei ein wichtiger Bestandteil für die Qualifizierungsmaßnahmen zur Ergänzung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Die stärkere Differenzierung der Ausbildung wurde als Kernelement der „Aus- und Weiterbildung nach Maß“ identifiziert. Sie würde es ermöglichen, die Lehre entsprechend den Erfordernissen der Betriebe und den unterschiedlichen Begabungen der Jugendlichen zu strukturieren. Die Differenzierung müsse dabei zeitliche und inhaltliche Komponenten enthalten, stellt der ZDH in seinem Konzept 1999 fest.

Die Verbesserung des Prüfungswesens in Verantwortung von Kammern und Innungen sei eine weitere wichtige Zielvorgabe für das Handwerk. Ebenso sei die Kooperation zwischen Betrieb, überbetrieblichem Berufsbildungszentrum und Berufsschule auszubauen. Allerdings sei es auch erforderlich, die Vermittlung bestimmter Inhalte ausschließlich in einem Betrieb sowie ausschließlich in einer überbetrieblichen Bildungsstätte vermehrt vorzusehen.

Das Handwerk werde den Berufsschullehrern für die fachpraktische Fortbildung mehr Praktika in den Betrieben und die Teilnahme an den Maßnahmen in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anbieten, merkt der ZDH an. Die Ausbildung und Weiterbildung sei auch mit Hilfe der ÜBS im Sinne eines Berufslaufbahnkonzeptes miteinander zu verzahnen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Karrieremöglichkeiten der Mitarbeiter zu verbessern.

Im Jahre 2000 legte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation und zur Neugliederung der Ausbildungsförderung in den neuen Bundesländern unter dem Titel TRABI Plus vor (STEEGMANN 2000).

Nach Ansicht des DGB stellt die triale Ausbildungsinitiative ein kostengünstiges und schnellwirksames Instrument zur Stabilisierung der betrieblichen Berufsausbildung in Ostdeutschland und zur Senkung von außerbetrieblichen und vollzeitschulischen Auffangmaßnahmen dar. Gleichzeitig werde durch die geförderte Kooperation zwischen Betrieben, Berufsbildenden Schulen und Maßnahmeträgern die Ausbildungsqualität verbessert.

Die GEW befasste sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts schwerpunktmäßig mit der Weiterentwicklung der beruflichen Schulen. In diesem Zusammenhang spielt das Verhältnis zu den überbetrieblichen Bildungsstätten eine wesentliche Rolle, was auch in den vier Thesen von HERDT (2001, 15ff) zu den Problemen der Berufsschulen zum Ausdruck kommt.

Die über- und außerbetrieblichen Bildungsstätten wurden von der Gewerkschaft hauptsächlich als Anbieter von nichtbetrieblichen Ausbildungsangeboten wahrgenommen (GEW 2000, 24).

In den Eckpunkten des DGB zur Bildungspolitik wird (berufliche) Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe definiert. Darüber hinaus erklärt der DGB, die Bildung zur gesellschaftlichen Aufgabe mit öffentlicher Verantwortung. Private Angebote sollten die öffentlichen ergänzen, könnten sie jedoch keinesfalls ersetzen (DGB 2001, 10ff). Die berufliche Ausbildung als Basis lebensbegleitenden Lernens müsse durch eine Umlagefinanzierung quantitativ und qualitativ gesichert werden. Neben dem dualen Ausbildungssystem seien aber weitere gleichwertige und qualifizierte Ausbildungsgänge anzubieten. Die Verbundausbildung sei besonders zu fördern und die Berufsvorbereitung neu zu gestalten. Die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung sei endlich sicherzustellen und das Berufskonzept weiter zu verfolgen. Hierzu bedürfe es einer breiten Grundbildung, moderner Ausbildungsordnungen und Berufsbilder, integrierter Qualifikationsprüfungen und einer gleichberechtigten Berufsschule.

„Die Lernortkooperation sollte sich endlich auch in der gegenseitigen Nutzung der technischen Infrastruktur von Ausbildungsbetrieben, überbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie Berufsschulen niederschlagen“ (DGB 2001, 10ff).

8. Aktuelle Diskussionen

Die überbetriebliche Ausbildung hat einen festen Platz im deutschen Berufsbildungssystem und hat jenseits aller operativen Fragen zum „guten Ruf“ des deutschen, dualen Berufsbildungssystems beigetragen. Dabei ist sie oftmals Spielball unterschiedlichster Interessen gewesen. Dies kommt vor allem in politischen Kompetenz- und Finanzierungsfragen zum Ausdruck.

In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung treten diese unterschiedlichen Ansätze eher in den Hintergrund, obwohl diese durch die teilweise politisch motivierten Forschungsfragen auch hier erkennbar bleiben.

Die Weiterentwicklung der überbetrieblichen Bildungsstätten dürfte in Zukunft vor allem durch eine berufsbildungsbezogene Annäherung der europäischen Staaten geprägt sein. Daneben werden Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsfragen eine differenzierte Positionierung einzelner Bildungsstätten erfordern, so dass zu hoffen ist, dass Qualität sich im Wettbewerb durchsetzen kann.

Hier ist auch weiterhin die Wissenschaft gefordert. Zum einen wird es darum gehen, möglichst objektive und fundierte Qualitätskriterien festzulegen, zum anderen gilt es, Konzepte zu entwickeln, die jenseits aller statistischen Fragen Ansätze liefern, wie unter den gegebenen Rahmenbedingungen überbetriebliche Berufsbildung in der geforderten Qualität auch in Zukunft angeboten werden kann.

 

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