PETER F.
E. SLOANE (Universität Paderborn)
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Schulnahe Curriculumentwicklung |
1.
Vorbemerkungen: Ein Curriculum - ja und? |
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Die Einführung so genannter Lernfeld-Curricula hat neben
zahlreichen Implementationsproblemen u. a. auch deutlich gemacht,
dass die Curriculumdiskussion und ?theorie der 1970er Jahre
sich in der Schulpraxis und -administration nicht nachhaltig
verankert hat. So stellt Antonius LIPSMEIER (2000a, 197; vgl.
auch 2000b) nach einer ausführlichen Analyse der Strukturierungsformen
und Konstruktionsprinzipien beruflicher Curricula fest, "dass
die Innovationszyklen immer kürzer werden und dass die
vorausgegangenen Erfahrungen immer weniger aufgegriffen werden".
Ganz i. S. einer Berücksichtigung des Bewährten fordert
Ingrid LISOP (2000, 206f; vgl. auch HUISINGA und LISOP 2000,
43) eine Orientierung an Anforderungen, "die seit der Curriculumreform
der 70er Jahre an eine Lehrplankonstruktion gestellt werden",
womit u. a. Fragen des Bildungsauftrags, des Wissenschaftsbezugs,
der Orientierung an Lebens- und Arbeitswelten usw. gemeint sind.
Es ist folgerichtig, dass Kritiker des Lernfeldkonzepts vor
dem Hintergrund solcher Standards eine "funktionalistische
Verengung" (REINISCH 1999, 116) bzw. eine Dominanz des
Situationsprinzips (vgl. GERDSMEIER 1999, 276f; HUISINGA 1999,
65ff) befürchten. Eine solche Befürchtung wäre
genau dann berechtigt, wenn sich eine vorrangige Ausrichtung
der Lehrpläne und den sich daraus ergebenden Anforderungen
an die pädagogische Arbeit in den Schulen an betriebliche
Verwertungssituationen stattfinden würde (vgl. HEID 2000).
Insgesamt scheinen die FRANKFURTER Antagonisten des Lernfeldkonzepts
durch die präferierte historisch-systematische Analyse
- so Holger REINISCH (1999) - mit dem Fokus auf eine ausbildungspolitische
Reformoption - so Richard HUISINGA (1999) - eine Position einzunehmen,
bei der die Curriculumentwicklung (=Produktionsperspektive)
das zentrale Anliegen ist. Auch dies ist selbstredend ein gerechtfertigtes
Vorgehen, doch blendet es m. E. die reale Curriculumverwendung
(=Curriculumrezeption) zu weit aus.
Die Frage sollte eigentlich nicht (vorrangig) lauten: Wie soll
das Curriculum aussehen?, sondern: Was geschieht mit dem Curriculum?
Dies sind in der Tat zwei unterschiedliche Zugänge. Im
ersten Fall (Produktionsperspektive) geht es um die Legitimation
des curricularen Produkts. Es gilt auszuloten, ob Bildungsansprüche,
Vorstellungen über Lernen und Arbeiten, lerntheoretische
Konzepte u. v. m. ausreichend berücksichtigt werden. Das
Ergebnis ist dann möglicherweise ein gutes' Curriculum,
gemessen an den jeweiligen Konzeptionsvorstellungen.
Ein gutes' Curriculum - ja und' wäre möglicherweise
die Antwort im Rezeptionshorizont. Und wie bei jedem Buch, welches
gelesen werden soll, sind diese Protagonisten die eigentlich
Mächtigen, denn sie entscheiden darüber, was gut'
und was schlecht' ist. - Daher geht es im zweiten Fall
(Rezeptionsperspektive) um die Interpretation der Curricula
durch die Verwender, um deren Gestaltungsideen und -interessen.
Selbstredend müssen sich Produktions- und Rezeptionsperspektiven
aufeinander beziehen lassen. Curriculumentwickler sollten wissen,
was Curriculumverwender benötigen und Rezipienten sollten
erfahren, was Produzenten denken. Diese spezifische Problematik
soll hier ausgeblendet werden (vgl. BEEK et al. 2003, 78ff).
Stattdessen geht es um schulnahe Curriculumentwickung, worunter
ich den Prozess der Rezeption von übergreifenden Curricula
in Schulen verstehe, einschließlich einer darauf aufbauenden
Managementarbeit in den Schulen, die zu schulinternen Lehrplänen,
Jahresplanungen, Konstruktion und Sequenzierung von Lernsituationen
resp. Einzelmaßnahmen usw. führt.
Meine nachfolgenden Ausführungen gliedern sich in zwei
Kapitel: Zunächst werde ich auf Curricula als Kommunikationsmittel
(Kap. 2) eingehen, um den hier kurz skizzierten Perspektivenwechsel
von der Curriculumproduktion zur Curriculumrezeption substanziell
zu begründen. Als zweites werde ich die schulische Rezeptionsperspektive
ausleuchten (Kap. 3). Dies geschieht unter der Überschrift
"produktive Lehrplanrezeption". Damit soll ausgedrückt
werden, dass es sich hier um kein einfaches Anwendungsproblem
handelt, sondern um ein komplexes Implementationsproblem, für
das Schulen Lösungen selbst (kreativ) produzieren und nicht
Lösungen (naiv) übernehmen. In diesem Kapitel werden
didaktisch-konzeptionelle Interpretationen des Lernfeldkonzepts
notwendig (Unterkap. 3.1), außerdem werde ich schulische
Umsetzungsfragen thematisieren (Unterkap. 3.2) und abschließend
versuchen, pragmatische Leitfragen für die Umsetzung (Unterkap.
3.3) zu skizzieren. Einige resümierende Überlegungen
(Kap. 4) runden die Ausführungen ab. |
2. Curricula als Kommunikationsmittel
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2.1 Das triviale Curriculummodell
"Curricula" stellen i. S. Erich WENIGERs Vereinbarungen
gesellschaftlicher Mächte über Unterrichtsinhalte,
Unterrichtsprinzipien, Prüfungsvorgaben etc. dar. Somit
sind Curricula politisch gewollte Vorgaben für die pädagogische
Arbeit, modern gewendet sind es (handlungsregulierende) Institutionen
(vgl. PICOT 1991, 144). In der curriculumtheoretischen Wende
wurden dabei insbesondere die Grundlagen für eine empirische
Fundierung der pädagogischen Arbeit formuliert.
In Anlehnung an Saul B. ROBINSOHN (1967, 45) dient Curriculumforschung
der Identifikation zentraler Qualifikationen und darauf aufbauend,
der Objektivierung solcher Bildungsinhalte, die den entsprechenden
Qualifizierungsprozess fördern können. Zusammenfassend
geht es darum, zum einen eine genaue Analyse der Lebenssituation
und deren Entwicklungsprozess vorzunehmen, um diese dann zum
anderen in ein curriculares Raster (Lehrplan) zu transferieren.
In dem 1975 von Karl FREY (1975) herausgegebenen Curriculum-Handbuch
werden eine Vielzahl von Beiträgen zur Qualifikationsermittlung
(vgl. u. a. SANTINI 1975; ISENEGGER 1975) und deren didaktische
Auswertung (vgl. z. B. ACHTENHAGEN 1975) zusammengestellt.
Ein zentrales Anliegen einer didaktisch akzentuierten Curriculumtheorie
war es dabei immer, die curricularen Vorgaben nicht als funktionalistisch
reduzierte Übernahme von Qualifikationsanforderungen
zu begreifen. Vielmehr wurde eine bildungstheoretische Re-Interpretation
gefordert, die sich in entsprechenden Struktur- und Konstruktionsprinzipien
niederschlug (vgl. hierzu nochmals LIPSMEIER 2000a).
Eine zentrale Idee dieses Vorgehens ist m. E. die Identifizierbarkeit
und curricular eindeutige Abbildbarkeit von Bildungsinhalten
und -ideen in einem Curriculum. Folgt man einer solchen Annahme,
so lassen sich durchaus objektivierbare Lehrpläne entwickeln.
Diese können zugleich als Qualitätsstandards für
die pädagogische Arbeit gelten. Zugleich ist es möglich,
eine wissenschaftliche Curriculumforschung zu begründen,
die auf die Erfassung der Lebensweltanforderungen - durch
wissenschaftliche Organisationen - basiert und über entsprechende
Verfahren zu guten' Lehrplänen gelangt und die
von den jeweiligen Organisationen der Praxis nur noch umgesetzt
werden müssen.
Vor dem Hintergrund von Erfahrungen aus der Implementationsforschung
muss dies als ein triviales Curriculummodell angesehen werden.
2.2 Nicht-triviale Curriculumarbeit: produktive Lehrplanimplementation
Eine andere Sichtweise gewinnt man, wenn man die Frage nach
der didaktischen Arbeit von Lehrern, die sich aufgrund der
curricularen Vorgaben ergeben, zum Ausgangspunkt einer evaluativ-konstruktiven
Arbeit (vgl. TRAMM 1992) macht.
Rezeption ist kein re-produktiver, sondern ein produktiver
Vorgang (vgl. SLOANE 1992), bei dem der Rezipient eine Vorgabe
im Kontext seiner Erfahrung interpretiert. Bezogen auf die
Lehrplanarbeit spreche ich daher von produktiver Lehrplanrezeption':

Abb. 1: Produktive Lehrplanentwicklung
Die "produktive Lehrplanrezeption" ist ein curricularer
Ansatz, "bei dem in einem Rahmencurriculum allgemeine
Vorgaben gemacht werden, die dann in der jeweiligen Bildungsorganisation
(Berufsschule, Berufskolleg, Fachschule etc.) präzisiert
werden müssen" (SLOANE 2001, 194).
Somit sind Lehrpläne als Kommunikationsmittel anzusehen.
Über Curricula kommunizieren Lehrplanentwickler und -verwender
miteinander. Es gibt einen Produktions- und einen Rezeptionshorizont.
Es handelt sich um eine Kommunikation, die weitgehend durch
den Empfänger gesteuert wird (vgl. MOLLENHAUER und RITTELMEYER
1977; SLOANE 1992), denn dieser muss festlegen, was mit den
Hinweisen, die er liest, gemeint ist und wie sie sich in seinem
Handlungskontext interpretieren lassen.
Wählt man diesen Zugang zur Curriculumtheorie, so kommt
es nicht mehr vorrangig darauf an, objektivierte Lehrpläne
zu generieren; vielmehr stellt sich die Frage nach der Implementation
von Lehrplänen. Implementation ist dann wiederum kein
naiver' Übernahmeprozess von Lehrplänen durch
die Praxis; Implementation stellt einen elaborierten Prozess
der Genese von Lehrplänen in Schulen dar. Aus Sicht der
Wirtschaftspädagogik stellt sich die Frage nach den Anknüpfungspunkten
in der Praxis, d. h. sie muss Argumentationshilfen für
die Interpretation von Curricula liefern und kann sich nicht
darin erschöpfen, nach objektivierbaren Lehrplänen
zu suchen.
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3.
Produktive Lehrplanrezeption in beruflichen Schulen - dargestellt
am Beispiel von Lernfeldcurricula |
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Nachfolgend wird eine didaktisch-konzeptionelle Interpretation
des Lernfeldansatzes vorgenommen. Anschließend werden
die sich hieraus ergebenden didaktischen Aufgabenstellungen
zusammengestellt und abschließend Gestaltungsparameter
aufgezeigt.
3.1 Didaktisch-konzeptionelle Interpretationen
des Lernfeldansatzes
3.1.1 Strukturmerkmale von Lernfeldern
Lernfelder sind didaktisch aufgearbeitete berufliche Tätigkeitsfelder
(vgl. KMK 1996; SLOANE 2001, 198). Sie sind kompetenzbasiert
und verweisen darauf, was ein Lerner nach dem Absolvieren
des Lernfeldes im beruflichen Handlungsfeld tatsächlich
können soll. Dies wird durch eine Zielformulierung ausgedrückt.
Daneben werden inhaltsbezogene Angaben (=inhaltliche Unterfütterung
der Ziele) gemacht, die eine Interpretationshilfe darstellen,
sowie Zeitrichtwerte vorgegeben (vgl. auch EMBACHER und GRAVERT
2000; HERRMANN und ILLLERHAUS 2000).
Abb. 2: Strukturmerkmale von Lernfeldcurricula
Genau genommen finden sich also zwei Kompetenzbegriffe im
Lernfeldkonzept wieder: Eine wie die oben beschriebene kompetenzbasierte
Zielformulierung stellt eine outcome-Perspektive dar. Es handelt
sich um eine Vorstellung von Kompetenz, die dem angelsächsischen
Konzept der competencies folgt. Dies ist insofern verwirrend,
als zugleich in den Vorbemerkungen zu Lernfeldlehrplänen
immer auch auf die Förderung der beruflichen Handlungskompetenz
als Leitziel verwiesen wird, die sich als Fach-, Human- und
Sozialkompetenz entfalten soll (vgl. BADER 2000). Dieser zweite
Kompetenzbegriff entspricht dem angelsächsischen Modell
der competence und ist ganzheitlich und generisch i. S. einer
grundlegenden Disposition, die es dem einzelnen ermöglicht,
in Situationen sachgerecht und ethisch richtig (=adäquat)
zu handeln, zu verstehen. Michael ERAUT (1994, 179) schreibt
hierzu:
"...we should note a useful distinction in the American
literature between the term competence', which is given
a generic and holistic meaning refers to a persons's capacity,
and the term 'competency', which refers to specific capabilities."
3.1.2 Situationsbezug
Das Verhältnis von Fach zu (Lern-)situation bzw. das
Verhältnis von Fachsystematik zu Handlungssystematik
i. Allgemeinen ist ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung
bei der Präzisierung von Lernfeldern.
Die in den 1970er und 1980er Jahren von Lothar REETZ (1976,
1984) in Anlehnung an Heinrich ROTH explizierten curricularen
Gestaltungsprinzipien: Wissenschaftsprinzip, Situationsprinzip
und Persönlichkeitsprinzip werden zur Interpretation
von Lernfeldern herangezogen (vgl. REETZ 2000 und TRAMM 2002).
Es scheint dahingehend ein Konsens zu bestehen, Wissenschafts-
und Situationsorientierung nicht als Gegensatz, sondern als
Komplementarität (vgl. PÄTZOLD 2000a, 128f) zu begreifen;
"situations- und wissenschaftsbezogene Aspekte"
(TRAMM 2000, 59) sind miteinander zu verbinden.
Der Situationsbezug ist dabei zugleich ein lerntheoretisches
Konzept. Es geht darum, fachtheoretische Inhalte auf Anwendungssituationen
zu beziehen (vgl. SLOANE 2000). Hierzu führt Tade TRAMM
(2002, 46) aus:
"Mit dem Lernfeldansatz verbindet sich der aus meiner
Sicht richtige Ansatz, berufliches Lernen mikrostrukturell
nicht mehr auf der begrifflich-systematischen Ebene der Definitionen
und des Merkmalswissens ansetzen zu lassen, sondern an der
individuellen Auseinandersetzung mit subjektiv-bedeutungsvollen,
konkret-situierten, praktischen Problemstellungen aus dem
jeweiligen beruflichen Handlungsfeld."
Ähnlich geht PÄTZOLD (2000a+b) davon aus, dass Fachwissen
und Handlungssituation vernetzt werden müssen. "Fächer
sind historische Gebilde" (2000a, 131). Sie bekommen
einen Anwendungsbezug, wenn sie von Lernern auf Situationen
appliziert werden können. I. S. einer konstruktivistischen
Lerntheorie wird Wissen kontextbezogen erworben. Ziel muss
dabei die De-Kontextualisierung sein (vgl. SLOANE 1999; KREMER
und SLOANE 2000, 81).
3.1.3 Prozessorientierung
Es wird allenthalben davon ausgegangen, dass mit Lernfeldern
auch eine Geschäfts- oder Arbeitsprozessorientierung
verbunden ist. Hiermit ist in einem ersten Zugriff eine Reorganisation
des Wissens in Form einer vollständigen Handlung verbunden,
als Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsprozessen
in beruflichen Kontexten (vgl. FISCHER 2000, 120f) oder als
Reorganisation des Wissens in betrieblichen Ablauforganisationen
(vgl. TRAMM 2002, 44, 48ff; vgl. weiterhin PETERSEN 2000,
225ff).
3.1.4 Zielorientierung
Es besteht m. E. die Gefahr, die Strukturmerkmale des Lernfeld-Curriculums
in einer engen Fassung (siehe oben Abbildung 2) auszulegen
und die Arbeits- und Geschäftsprozesse gleichzeitig als
implizite Zielvorgaben aufzufassen. Dies führt dann zu
der in Kapitel 1 erwähnten funktionalen Verkürzung.
Der intentionale Ansatz eines Lernfeldcurriculums steckt aber
in dem Leitziel der Handlungskompetenz. Reinhard BADER (2000,
39) führt hierzu aus:
"'Berufliche Handlungskompetenz' ist die Fähigkeit
und Bereitschaft des Menschen, in beruflichen Situationen
sach- und fachgerecht, persönlich durchdacht und in gesellschaftlicher
Verantwortung zu handeln, d. h. anstehende Probleme zielorientiert
auf der Basis von Wissen und Erfahrungen sowie durch eigene
Ideen selbständig zu lösen, die gefundenen Lösungen
zu bewerten und seine Handlungsfähigkeit weiterzuentwickeln."
3.2 Schulische Umsetzung des Curriculums
Auf der Grundlage von Lernfeldern sollen - so das KMK-Konzept
- Lernsituationen entwickelt werden. Dabei geht es nicht um
die einzelne Unterrichtsstunde, sondern um eine zusammenhängende
Reihe von Unterrichtsstunden, die nach Gesichtspunkten einer
handlungsorientierten Didaktik aufgebaut sein sollen. Vor
dem Hintergrund der offenen curricularen Vorgaben muss diese
Präzisierungsarbeit in Schulen von Arbeitsgruppen übernommen
werden. In Nordrhein-Westfalen wird dies als Aufgabe von Bildungsgangkommissionen
angesehen (vgl. EMBACHER und GRAVERT 2000; KREMER und SLOANE
2000). Abbildung 3 verdeutlicht den Zusammenhang:
Abb. 3: Arbeitsebenen
In einer solchen Betrachtung nimmt die Mesoebene eine vermittelnde
Ebene zwischen Lehrplan (Makroebene) und Unterricht (Mikroebene)
ein. Genau genommen wird eine Managementebene eingeführt,
deren Ziel die Gestaltung der unterrichtlichen Arbeitsbedingungen
ist (vgl. SLOANE 1993a; BRAUKMANN 1993). Dies erweitert den
traditionellen didaktischen Fokus. Es sollte dabei zwischen
Lernsituationen und Maßnahme unterschieden werden.
3.2.1 Von der Lernsituation zur
Maßnahme
Unter "Maßnahmen" verstehe ich dabei in Anlehnung
an BRAUKMANN (1993) jede denkbare geplante didaktische Intervention.
Hierunter können Workshops, Impulsreferate, Vorträge,
Erkundungsprojekte etc. fallen. Ein Bildungsgang ist immer
ein komplexes Gefüge solcher abgrenzbaren Maßnahmen,
mit dem Ziel, die curricularen Vorgaben zu realisieren. Im
Lernfeldkonzept sind diese Vorgaben sehr offen gehalten, so
dass die Curriculumpräzisierung Bestandteil der Maßnahmenplanung
ist. Lehrer planen Maßnahmen, um Lerner bei der Bewältigung
von Lernsituationen zu unterstützen!
Detlef BUSCHFELD (2003) definiert in seinem Beitrag in dieser
Ausgabe von bwp@ Lernsituationen sinngemäß als
problembezogene Aktivitäten der Lernenden in einem gegebenen
Handlungsrahmen. Seiner Meinung nach ist es dann u. a. eine
Aufgabe der Bildungsplanung, eine Sequenz von Lernsituationen
festzulegen und damit eine Folge von zu bearbeitenden Problemsituationen
zu bestimmen.
Die didaktisch-methodischen Merkmale solcher Lernsituationen
sind nach BUSCHFELD (2003) der Handlungsrahmen (i), der Handlungsablauf
(ii) und das Handlungsergebnis (iii). Alle drei Merkmale können
in Anlehnung an die Tätigkeitssituation, auf die das
Lernfeld Bezug nimmt, gestaltet werden.
Hervorheben sollte man m. E., dass hiermit eine Vorgabe entwickelt
wird, die sich an schülerbezogenen Problemstellungen
orientiert. In der Planungsperspektive des Lehrers bedeutet
dies: Man strukturiert Unterrichtsreihen problemorientiert
und formuliert die Maßnahmen, die man durchführen
möchte, um die Problembearbeitung der Lernenden zu unterstützen.
Damit werden aber genau zwei Perspektiven relevant: Die Lernperspektive
als Problembearbeitungsprozess und die Maßnahme- bzw.
Lehrperspektive.
Diese Unterscheidung ist für mich wichtig:
Der Begriff der Lernsituation ist in den KMK-Unterlagen nicht
so genau gefasst, worauf auch BUSCHFELD (2003) in seinem Beitrag
hinweist. Mit dem Begriff "Lernsituation" wird von
Seiten der KMK wohl zum Ausdruck gebracht, dass Lernfelder
in Form von unterrichtlichen Situationen präzisiert werden
sollen, in denen der Prozesscharakter des jeweiligen Handlungsfeldes
rekonstruiert wird. Auf den ersten Blick suggeriert dies,
dass nicht-handlungsorientierte Aktionen wie Frontalunterricht,
Impulsreferat, fragend-entwickelnde Unterrichtssequenzen usw.
per definitionem ausgeschlossen sind. Dies ist aber eine Verkürzung.
Genau genommen geht es um ein Gesamtarrangement, in dessen
Kontext es durchaus sinnvoll sein kann, die gerade erwähnten
Interventionen vorzunehmen. Maßnahmen müssen sich
dabei immer an den angestrebten Problembearbeitungen (Lernsituationen)
begründen lassen.
Zusammenfassend wäre zu sagen: Lernsituationen sind Bestandteil
der Maßnahmenplanung von Lehrergruppen. Lernsituationen
ersetzen nicht die Lehr- und Planungsperspektive, sondern
stellen einen Fokus für die Planung, Durchführung
und Evaluation von Lehrhandlungen dar.
3.2.2 Maßnahmenplanung als
Aufgabe von Bildungsgangkommissionen (Bildungsmanagement)
Neben der Jahresplanung, der Koordination sowie der Evaluation
und Dokumentation (vgl. BUSCHFELD 2002, 31) ist nach BUSCHFELD
(2002, 35) die Entwicklung, Implementation und Evaluation
des so genannten Bildungsgangcurriculums eine zentrale Aufgabe
der Bildungsgangarbeit. Hiermit verbindet er (ebenda) folgende
Teilaufgaben: (i) die "Auslegung der Ziele und Inhalte"
und die "Diskussion um die Fach- und Situationsorientierung",
(ii) die Konstruktion und Sequenzierung von Lernsituationen
(bzw. in meiner Terminologie: der Planung, Durchführung
und Kontrolle von Maßnahmen) sowie (iii) das Durchführen
von Prüfungen sowie die Analyse von Prüfungsaufgaben.
Bei EMBACHER und GRAVERT (2000, 140) finden sich weitere Hinweise.
Im einzelnen nennen sie: (i) Planung und Ausgestaltung der
Lernsituationen, (ii) Verknüpfung mit dem berufsübergreifenden
Bereich, (iii) Planung der Lernorganisation (methodisches
Vorgehen, Klassenbelegung u. ä.), (iv) Zeitplanung, (v)
Lehrkräfteeinsatz, (vi) Planung der sächlichen Ressourcen,
(vii) Vereinbarungen über zu erbringende Leistungen,
(viii) Abstimmung mit dem betrieblichen Lernort, (ix) Dokumentation,
(x) Evaluation des schulinternen Curriculums.
Bildungsgangarbeit ist eine Managementtätigkeit. Es geht
um ein Bildungsgangmanagement. Aus dieser Perspektive kann
man dann die Aufgabe der Entwicklung, Durchführung und
Evaluation von Lernsituationen als eine Frage der Planung,
Durchführung und Evaluation von didaktischen Maßnahmen
(=Interventionen), um das Lernen von Schülerinnen an
und in Lernsituationen zu fördern, interpretieren. Es
gibt dabei nicht ein idealtypisches Bündel von Maßnahmen,
vielmehr ist es Aufgabe der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer,
geeignete' Maßnahmen zu generieren und umzusetzen
sowie deren Effizienz (richtige Maßnahme) und Effektivität
(Zielerreichungsgrad) zu überprüfen. Das empirische
Feld der Prüfung wäre die Lernsituation. Folgende
aufeinander abzustimmende Teilaufgaben lassen sich aufzählen:
(i) Lernfeldpräzisierung: Entwicklung eines bildungsgangspezifischen
Curriculums
- Zielorientierung
- Situations- und Fachorientierung
- Prozessorientierung
(ii) Maßnahmenplanung
- Konstruktion/Entwicklung von Lernsituationen
- Sequenzierung von Maßnahmen
- Lerntheoretischer und methodischer Ansatz
(iii) Ressourcenplanung
- Raum- und Zeitplanung
- Lehrkräfteeinsatz
- Sächliche Ressourcen
(iv) Evaluation und Revision
- Evaluation und Revision des Curriculums
- Evaluation und Revision der Maßnahmen
- Evaluation und Revision der Ressourcen
Diese Aufgaben sind nicht linear abzuarbeiten. Sie stehen
in einem Implikationszusammenhang und müssen daher in
ihrer Wechselwirkung berücksichtigt werden (siehe Abb.
4). Damit wird es erforderlich, gleichsam in' die Bildungsgangarbeit
hineinzuschauen'.
3.2.3 Diskursive Maßnahmenplanung
Lernsituationen werden nicht aus Lernfeldern abgeleitet. Vielmehr
werden sie von einer Lehrkräftegruppe im Diskurs entwickelt.
Von dieser Warte aus betrachtet gibt es keine objektiv richtige
Lernsituation oder gar die' vorbildliche Lernsituation
und die darauf bezogenen richtigen' Maßnahmen.
Vielmehr werden Lernsituationen entwickelt und sequenziert
und ein Bündel von Maßnahmen beschlossen. Dies
geschieht auf der Grundlage der im Diskurs der teilnehmenden
Lehrerinnen und Lehrer geführten Argumente. Lernsituationen
und das darauf bezogene Maßnahmenbündel sind daher
dialogdefinit und damit auf der Grundlage des Diskurses gültig,
sinnvoll etc. Ich bezeichne dies als diskursive Maßnahmenplanung.
Die Gruppe muss festlegen, was sie wann wie und warum macht.
Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer Gruppenwillkür.
Vielmehr liegt es an der Professionalität der Gruppe,
Verfahren zu finden, um die eigene Arbeit demokratisch und
transparent sowie wissenschaftlich fundiert durchzuführen.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Gruppe ihr Vorgehen
als eine experimentell-wissenschaftliche Arbeit begreift und
i. S. der Handlungsforschung ihre eigene Arbeit als Forschungsgegenstand
auffasst (vgl. ALTRICHTER und POSCH 1998).

Abb. 4: Arbeitsaufgaben der Bildungsgangkommission
Die leitende Idee diskursiver Maßnahmenplanung ist,
dass die Mitglieder einer Arbeitsgruppe argumentieren, d.
h. Argumente austauschen. Damit stellt sich die Frage, welche
Argumente zulässig sind. In einer ersten Festlegung kann
man bezogen auf die Arbeitsaufgaben der Kommission eine Eingrenzung
vornehmen, wie dies in Abbildung 4 seinen Ausdruck findet.
Gemäß dieser Darstellung kann von verschiedenen
Perspektiven aus argumentiert werden, z. B. aus Sicht der
sächlichen Ressourcen (Computerausstattung, Lernmittel
etc.) oder aus derjenigen der Konstruktion von Maßnahmen.
I. S. eines Implikationszusammenhangs haben solche singulären
Argumente immer auch eine Wirkung auf andere Bereiche und
fordern dazu auf, dies dann zu thematisieren. Aus dieser gegenseitigem
Beeinflussung heraus bzw. aus der extensiven Argumentation
in der Gruppe ergeben sich dann konkrete Hinweise zu den vier
Hauptbereichen: Curriculum, Maßnahmen, Ressourcen sowie
Evaluation resp. Revision.
3.3 Schulbezogene Maßnahmenplanung
Im Folgenden steht das im Mittelpunkt, was im Lernfeldkonzept
relativ pragmatisch als Entwicklung von Lernsituationen bezeichnet
wird. Es geht darum, dass eine Gruppe von Lehrern Lernsituationen
(=im Sinne von Problemstellungen der Lerner) konstruiert und
darauf bezogen zielgruppenadäquate und intentional begründete
Interventionen (=Maßnahmenbündel) plant. Dabei
greift sie auf verschiedene didaktische Instrumente zurück
und bündelt diese in Form von komplexen Lehr-Lernarrangements.
Somit werden "komplexe Lehr-/Lernarrangements" hier
definiert als ein Bündel von Maßnahmen (Interventionen),
die auf Lernsituationen bezogen werden. Die Konstruktion der
jeweiligen Lernsituation ist Bestandteil des Arrangements.
Abb. 5: Lehr-/Lernarrangements - Lernsituation - Maßnahmen
Da dies wiederum im Diskurs der Gruppe erfolgen soll, stellt
sich die Frage, welche Argumente eigentlich zulässig
sind. Bei der Konstruktion von Lernsituationen bzw. der Planung
von Maßnahmen müssen verschiedene Argumentationsketten
aufeinander bezogen werden. Auch hier gilt ein Implikationszusammenhang
- wie in Abbildung 4 gezeigt -, der im Gespräch der beteiligten
Fachleute berücksichtigt und ausgehandelt' werden
muss.
Genau genommen handelt es sich um ein zirkuläres Abstimmungsproblem.
Aus Darstellungsgründen werde ich es als Sequenz abhandeln.
Dabei zeigen sich Überschneidungen, einzelne Teilaufgaben
mag der Leser vielleicht sogar spontan aus einer anderen Perspektive
betrachtet wissen. Dies verweist auf die Vernetzung der Aspekte.
3.3.1 Prozessorientierung
Entsprechend dem Lernfeld müssen Lernsituationen formuliert
werden, die jene Prozesse, die im Lernfeld thematisiert werden,
exemplarisch aufgreifen. Daher muss ein Handlungsprozess rekonstruiert
werden: es geht also um die Stimulierung bzw. Rekonstruktion
beruflicher Tätigkeiten in Lernsituationen.
Beispiel:
Im Lernfeld 12 des Ausbildungsberufs Automobilkaufmann/-frau:
"Finanzdienstleistungen und betriebsspezifische Leistungen"
(Zeitrichtwert: 120 Std.) wird folgende Zielsetzung formuliert
(vgl. KMK 1998, 19):
Die Schülerinnen und Schüler unterbreiten Finanzierungsvorschläge,
Leasing- und Versicherungsangebote und bieten erwerbbare Garantien
sowie weitere betriebsspezifische Leistungen kundengerecht
an. Sie bearbeiten Anträge und Verträge unter Beachtung
der Allg. Geschäftsbedingungen und nutzen branchenspezifische
Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Schülerinnen
und Schüler entwickeln Finanzierungsvorschläge für
betriebliche Investitionen.
Hierauf bezogen müssen exemplarische Arbeitsprozesse
bestimmt werden, die Gegenstand der unterrichtlichen Arbeit
sein sollen. Eine solche Tätigkeit könnte sein:
"Betreuung eines Kunden beim PKW-Kauf und Entwicklung
eines Finanzierungsangebots (einschließlich Bonitätsprüfung)!"
Die Bildungsgangkommission muss sich mit folgenden Fragen
beschäftigen:
(i) Welche Tätigkeit wird ausgewählt?
(ii) Wird diese Tätigkeit in einem vollständigen
Handlungszusammenhang gestellt?
(iii) Ist dieser Prozess in seiner Komplexität adäquat
transportierbar in eine Lernsequenz?
(iv) Ist der Prozess subjektiv problematisch'? Mit
anderen Worten: Hat er Problempotenzial für den Lerner,
das über bereits vorhandene Arbeitsroutinen hinausgeht?
(v) Ist die rekonstruierte Tätigkeit realitätsnah?
(vi) In welcher Beziehung steht die ausgewählte Tätigkeit
zu anderen Prozessen, die auch im Lernfeld sowie in anderen
Lernfeldern thematisiert werden sollen?
3.3.2 Zielorientierung und Bewertungsmaßstäbe
Der in 3.3.1 formulierte Prozessaspekt ist nicht deckungsgleich
mit der Zielsetzung der Lernsituation. Die Zielsetzung ergibt
sich erst in Verbindung der rekonstruierten Tätigkeit
mit dem Leitziel der Handlungskompetenz. Es muss dargelegt
werden, ob und in welcher Form die Auseinandersetzung der
Lernerin mit der Tätigkeit zu einer individuellen Höherführung'
(=Entwicklung der Handlungskompetenz) beiträgt.
Dies verweist im Übrigen auf die Notwendigkeit einer
schulinternen Leitbilddiskussion. Die in den Lehrplänen
referierte Leitkategorie Handlungskompetenz ist eine relative
offene Formulierung, die es semantisch zu präzisieren
gilt. So muss festgehalten werden, was unter Fach-, Human-
und Sozialkompetenz - den Subkategorien der Handlungskompetenz
präzise erfasst werden soll (vgl. nochmals BADER 2000).
Beispiel:
Bezogen auf das in 3.3.1 begonnene Beispiel aus dem Bereich
Automobilkaufmann/-frau ließen sich exemplarisch vier
Bezüge herstellen:
Welche fachliche/domänenspezifische Problemstellung (Finanzierungsprüfung)
soll die Schülerin erkennen und welche Lösungsstrategien
soll sie entwickeln?
Welches verallgemeinerbare Wissen kann sich eine Schülerin
erarbeiten, z. B. hinsichtlich analytischer Verfahren (Zinsrechnung,
Vergleich von Handlungsalternativen etc.)?
Welche (Selbst-)Erkenntnisse ergeben sich durch einen Perspektivenwechsel
(die Schülerin als Konsumentin) für die Schülerin?
Welche ethischen Überlegungen sind möglich, zum
Beispiel in Hinblick auf die Bonitätsprüfung (betriebliche
Verantwortung), aber darüber hinausgehend für die
eigene Person (Kreditbelastungen) und für die Gesellschaft
(Verschuldung von privaten Haushalten).
Auch hier lassen sich einige Leitfragen formulieren:
(i) Welche Kompetenzbereiche sollen gefördert werden?
(ii) Welche Anforderungen stellt der rekonstruierte Prozess
hinsichtlich Fach-, Human- und Sozialkompetenz?
(iii) Ist eine Höherführung - i. S. eines Bildungsanspruchs
- überhaupt gegeben?
Die Zielorientierung ist unmittelbar auch relevant für
die Bewertungs- und Evaluationsfrage. Wenn sich die Zielsetzung
aus der Handlungskompetenz ergibt, so ist es eigentlich nicht
ausreichend, nur den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis
zu bewerten.
Beispiel:
Wenn im leitenden Beispiel u. a. ein Projekt zur Entwicklung
eines Finanzierungsangebots durchgeführt wird, so wäre
es nicht ausreichend, die Bewertung der Leistung an Hand des
Projektergebnisses vorzunehmen. Vielmehr muss in Rückgriff
auf die Zielorientierung überprüft werden, ob eine
Förderung von Handlungskompetenz erfolgte.
Somit wären weitere Leitfragen für die Argumentation
wichtig, u.a.:
(iv) Wie erfolgen Lernerfolgskontrollen?
(v) Sind diese Kontrollen resultativ oder prozessbegleitend?
(vi) Was ist Gegenstand der Kontrolle? Auf welche Teile
der Handlungskompetenz bezogen erfolgt die Bewertung?
(vii) Kann eine Selbstevaluation durchgeführt werden?
3.3.3 Situative Adäquatheit
und Zielgruppenangemessenheit
Die Lernsituation muss in einen dramaturgischen Kontext gesetzt
werden, der den Lebensraum der Schülerin adäquat
wiedergibt. Sprache und Probleme müssen dem Lebensraum
der Schülerin angemessen sein (narrative Einbindung).
So muss auch das hier vorgestellte Beispiel hinsichtlich der
dramaturgischen Konfiguration passend' sein. Hiermit
ist u. a. gemeint: Der Arbeitsprozess sollte nicht analytisch-distanzierend
aufgebaut sein, gemäß dem Prinzip A will einen
PKW beim Unternehmen B-AG kaufen und ist an einer Finanzierung
interessiert. Vielmehr muss eine Geschichte' mit Identifikationsmöglichkeiten
um den Prozess herum aufgebaut werden. Im Idealfall werden
auch die zu bearbeitenden Tätigkeiten nicht unbedingt
explizit genannt, sondern sind in der Rahmenhandlung'
inkorporiert und müssen dann vom Lerner selbst herausgearbeitet
werden.
Auch hierzu lassen sich Leitfragen formulieren:
(i) Motiviert die Lernsituation den Lerner?
(ii) Führt der angestrebte Arbeitsprozess zu kognitiven,
motivationalen, affektiven Konflikten mit der Lebensraumerfahrung
der Lerner?
(iii) Hat die rekonstruierte Tätigkeit persönliche
Bedeutsamkeit für den Lerner?
(iv) Kann der Lerner Vorwissen in die Lernsituation hineintransportieren?
Kann er an Vorwissen anknüpfen? Ist dieses Wissen hinsichtlich
des kognitiven Konflikts hinderlich oder förderlich?
Kann der Konflikt überwunden werden?
Unter dem Anspruch der Zielgruppenangemessenheit ließen
sich weitere Leitfragen formulieren:
(v) Sind die Voraussetzungen für die lernsituationsspezifischen
Problemstellungen bei den Lernern vorhanden resp. wurden
die Voraussetzungen in vorausgehenden Lernsituationen geschaffen?
(vi) Werden individuelle Lernvoraussetzungen und Vorkenntnisse
und ggf. Differenzierungsstrategien berücksichtigt?
(vii) Sind unterschiedliche Zugangs- und Darstellungsformen
für eine Differenzierung möglich?
3.3.4 Fachwissenschaftliche Adäquatheit/Applikation
von Wissen
Der Situationsbezug (vgl. 3.3.1) betont die Tätigkeit
als Lerngegenstand. Damit ist aber der fachliche Zugang nicht
zurückgestellt. Vielmehr muss festgelegt werden, welche
fachlichen Begriffe, Kategorien, Modelle etc. in den situativen
Zusammenhang gebracht werden sollen. Dies ist eine genuin
lerntheoretische Überlegung, mit der sich die Bildungsgangkommission
auseinandersetzen muss. Es geht zum einen um das Verhältnis
von Wissen, Handeln und Können, zum anderen aber auch
darum, auf welches Wissen zurückgegriffen werden soll.
Die erste Überlegung (Verhältnis: Wissen, Handeln,
Können) führt zu Fragen nach induktiven und deduktiven
Lernstrategien. Für die Maßnahmenplanung geht es
darum festzulegen, ob Wissen aus dem Anwendungszusammenhang
heraus verallgemeinert oder ob Wissen vorausgehend vermittelt
und im Anwendungszusammenhang erprobt werden soll. Einige
Fachvertreter (z. B. TRAMM 2002; DUBS 2000, 23) verweisen
auf die entdeckend-suchenden Strategien von Lernern. Insgesamt
geht es dabei um die Vermeidung von trägem bzw. deklaratorischem
Wissen (vgl. KLAUSER 2000). Die zweite Überlegung (Welches
Fachwissen ist relevant?) verweist auf das Problem des adäquaten
Wissens. In der Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird
dies unterschiedlich bewertet: In einigen Positionen wird
von Fachtheorie als aufbereitete Fachwissenschaft ausgegangen,
die auf Anwendungssituationen zu beziehen wäre. Andere
Positionen, hier wäre als prominentes Beispiel Felix
RAUNER (1995) zu nennen, gehen (insbesondere) für den
gewerblich-technischen Bereich davon aus, dass es einen Gegensatz
zwischen Fachwissenschaft (Ingenieurwissenschaft) und Berufsfeldwissen
gäbe, der nicht überwunden werden könne. Eine
andere Position nimmt Günter PÄTZOLD (2000a+b) ein,
der die Unterschiede von wissenschaftlichem Wissen, fachlichem
Wissen usw. aufarbeitet und die Wechselbeziehungen zwischen
diesen Wissensformen bestimmt. In diesem Modell ergibt sich
Professionswissen durch den Austausch und der gegenseitigen
Befruchtung dieser Wissensformen. Auf die Vertiefung dieser
Problematik muss an dieser Stelle aus Platzgründen verzichtet
werden (vgl. zusammenfassend PÄTZOLD 2000a+b; TRAMM 2002).
Ich spreche im Folgenden summarisch von Fachwissen bzw. Fachtheorie.
Ein vorläufiges Resümee zeigt Abbildung 5:

Abb. 6: Applikation ( ?) von Wissen auf Handeln
Beispiel:
Im Beispiel zu den Automobilkaufleuten (Lernfeld 12) werden
folgende inhaltlichen Hinweise gegeben:
Darlehensverträge, Zins- und Zinseszinsrechnung, Leasingverträge,
Vergleich: Leasing - Kreditfinanzierung, Kreditfähigkeit
und Kreditwürdigkeitsprüfung, Haftpflicht-, Insassenunfall-
und Kreditsicherung, Rechtsschutzversicherung, Konditionen,
erwerbbare Garantieleistungen usw.
Dies verweist sicherlich auf einen lexikalischen Wissensbegriff
und überantwortet weiterführende wissenschaftsorientierte,
aber auch berufsfeldorientierte Überlegungen, den Rezipienten.
So können Inhalte zu Vertragsformen durch juristische
Argumentationsformen, z. B. mit dem Abstraktionsprinzip: Unterscheidung
von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft usw.,
unterlegt werden. Demgegenüber verweisen die finanzmathematischen
Themen, z. B. Zins- und Zinsenszinsrechnung, auf traditionelle
kaufmännische Fragestellungen aber auch auf analytische
Denkmodelle (etwa geometrische Reihe). Es wird deutlich, dass
eine extensive theoretische Analyse notwendig ist. Franz BERNARD
(2000, 100f) spricht von der Akzentuierung fachwissenschaftlicher
Inhalte und zeigt dabei auf, dass unterschiedliche Bezugswissenschaften
berührt werden. Tade TRAMM (2002, 59) bildet eine Matrix
aus wissenschaftsorientierter und situationsorientierter Analyse.
M. E. handelt es sich um ein kategoriales Modell, bei dem
man einerseits von der Anwendungssituation ausgehend nach
fachlichen Zusammenhängen, Erklärungsmustern etc.
suchen kann und bei dem man andererseits aber auch ausgehend
von fachlichen Kategorien (Begriffe, Konstrukte usw.) nach
relevanten Anwendungssituationen suchen kann. Wesentlich ist,
dass fachwissenschaftliche resp. fachliche Aspekte nicht i.
S. eines offenen Reservoirs vorhanden sind, sondern dass diese
Aspekte vorausgehend konzeptionell festgelegt werden müssen
(vgl. hierzu auch SLOANE 1993b).
Denkbare Leitfragen für die Argumentation sind:
(i) Können wissenschaftliche Kategorien auf die Lernsituation
angewandt werden?
(ii) Welches Fachwissen (Wissenschaft, Professionswissen,
Berufswissen, Arbeitsprozesswissen) ist heranzuziehen?
(iii) Sind in der Lernsituation Erkenntnisse, Konzepte etc.
eingebunden, die sich ein Lerner im Prozess erarbeiten kann?
Es geht um die Applikation von Wissen auf Anwendungsfälle.
I. S. von Jürgen ZABECK (1988) ist ein solches Wissen
eine handlungsgerechte Theorie, die den Anwendungsfall erklär-
und verstehbar macht (vgl. ZABECK 1988, 88; ähnlich auch
KRUMM 1987, 20f. vgl. weiterführend SLOANE, TWARDY und
BUSCHFELD 1998, 275f).
Fraglich ist allerdings, ob immer alles in einen dramaturgischen
Kontext und in eine Lernsituation hineintransportieren werden
kann, was für den Arbeitsprozess (vgl. 3.2.1) und die
Zielerreichung relevant ist (vgl. 3.2.2). Dies muss dann wiederum
auf der Maßnahmenebene betrachtet werden. Zu fragen
ist, ob ergänzende Lehr-Lernsequenzen notwendig sind,
die nicht immer unmittelbar an den Problembezug der Lernsituation
gebunden sind:
Beispiel:
Ein inhaltlicher Hinweis bezieht sich auf Zinsrechnung. Es
kann in der Tat möglich sein, die Zinsrechnung in einem
Anwendungskontext zu erarbeiten. Alltägliches unterrichtliches
Arbeiten ist ggf. aber durch die Erfahrung gekennzeichnet,
dass mathematische Grundlagen zumindest bei einigen Schülerinnen
fehlen. Ein Lösungsweg ist die Binnen- oder Außendifferenzierung
der Klasse. In der Betrachtung von Bildungsmaßnahmen
heißt dies dann, dass für einzelne oder für
die gesamte Klasse möglicherweise eine kurze einführende
Lehr-Lernsequenz in mathematischen Grundfragen (Dreisatz,
Prozentsatz, Zinssatz, Zinseszins) notwendig sein könnte.
Dies könnte dann ggf. auch lehrer- und stofforientiert
erfolgen, ohne den Anspruch der Handlungsorientierung aufzugeben.
Dies setzt die Integration dieser aus Differenzierungs- und
Fördergründen eingeführten Sequenz in den Gesamtansatz
der Maßnahmen insgesamt voraus. Die zentrale Idee ist
für mich immer, dass dies fallweise erprobt und überprüft
wird. Maßstab muss dabei die Relevanz dieser ergänzenden,
fördernden und vertiefenden Maßnahmen für
die Problembearbeitung in Lernsituationen sein.
3.3.5 Reflexion
Dieser Aspekt korrespondiert mit dem der Applikation (vgl.
3.3.4). Das anwendungsbezogene Lernen soll sich nicht nur
als ein Tätigkeitsprozess entfalten, der sich als Rekonstruktion
beruflichen Handelns begreift (vgl. 3.3.1). Vielmehr geht
es immer auch um die nachhaltige Förderung von Fach-,
Human- und Sozialkompetenz.
Unterrichtsmethodisch gewendet: Es sollten m. E. immer auch
meta-kognitive und meta-kommunikative Prozesse initiiert werden.
Diese dienen der Aufarbeitung der Tätigkeitsprozesse,
insbesondere zu deren Verallgemeinerung, so dass ein Transfer
in verschiedenen Lebenssituationen möglich wird. Dies
sollte allerdings nicht auf den Bereich der Fachkompetenz
- Verallgemeinerung und Transfer von domänenspezifischen
Prozessen - reduziert, sondern sollte in einem weiteren Zusammenhang
auch auf die Human- und Sozialkompetenz ausgedehnt werden.
Leitfragen für die Argumentation wären:
(i) Kann der Lerner Wissen dekontextualisieren/verallgemeinern?
Welches Wissen soll wie verallgemeinert werden?
(ii) Wird der Lerner angeregt über seinen Arbeits-
und Lernprozess nachzudenken?
(iii) Ist der Lerner aufgefordert, meta-kognitive und meta-kommunikative
Prozesse zu vollziehen, z. B. um den Tätigkeitsprozess
überhaupt bewältigen zu können?
3.3.6 Didaktisches Material
Für die Durchführung von komplexen Lehr-Lernarrangements
müssen Materialien entwickelt werden. Lernsituationen
leben' von der Authentizität der eingesetzten Materialien.
Sie haben dabei zumindest eine zweifache Funktion: Zum einen
unterstützen sie die situative Adäquatheit (vgl.
3.3.3) und die Prozessorientierung (vgl. 3.3.1), zum anderen
können sie die Applikation (vgl. 3.3.4) und die Reflexion
(vgl. 3.3.5) unterstützen.
Leitfragen hierzu sind bspw.:
(i) Repräsentiert das Material reale Tätigkeiten?
(ii) Entsprechen die gewählten Darstellungsformen in
dem Material den Formen, die in der Lebenswelt der Lerner
gebräuchlich sind?
(iii) Unterstützt das Material die Reflexions- und
Anwendungsprozesse der Lerner?
(iv) Leistet das Material einen thematischen Input? Fördert
es die Lösungsbemühungen der Lerner? Etc.
3.3.7 Methodisches Konzept
Didaktisches Grundprinzip der Lernfeldkonzeption ist die Handlungsorientierung.
Ich habe versucht darzustellen, dass eine Umsetzung auf der
mikrodidaktischen Ebene zu einem Bündel an Maßnahmen
führt, die sich auf zu konstruierende und zu sequenzierende
Lernsituationen beziehen lassen müssen. Daher ist die
Einbindung in das Gesamtkonzept wichtig. Vor diesem Hintergrund
können aus begründetem Anlass auch Interventionsformen
zur Anwendung gelangen, die für sich betrachtet eher
nicht als handlungsorientiert angesehen werden. Gerade hier
ist es dann notwendig, eine kritische Prüfung vorzunehmen.
In Bezug auf einzelne Maßnahmen wäre daher näher
zu fragen:
(i) Welche Funktion erfüllt die einzelne Maßnahme
im Gesamtansatz?
(ii) Welche Bedeutung haben Maßnahmen in Hinblick
auf die Lernsituationen?
(iii) Dient die Maßnahme im Kontext des Gesamtansatzes
der Förderung von Handlungskompetenz?
(iv) Welche Kompetenzbereiche werden durch die Maßnahme
gefördert?
(v) Falls Maßnahmen aus Differenzierungs- sowie aus
Förder- und Kompensationsgründen eingeführt
werden: Worin besteht der Beitrag in Hinblick auf das Gesamtziel
des Bildungsgangs?
3.3.8 Ressourceneinsatz
Ressourcenplanung bezieht sich auf den Einsatz von Lehrkräften,
auf die zeitliche und organisatorische Gliederung, auf die
Sachmittel usw. Diese Dinge können limitierend wirken
und Vorstellungen, die oben skizziert wurden, einengen. Nach
meiner Ansicht sollten Ressourcenfragen zwar selbstverständlich
beachtet und berücksichtigt werden, da sonst keine realistische
Planung vorgenommen werden kann. Doch sollten diese Aspekte
nicht der didaktischen Argumentation, die oben unter 3.3.1
bis 3.3.7 geführt wurde, vorangehen. In solchen Fällen
besteht die Gefahr, dass man Dinge nicht zu Ende diskutiert,
sondern möglicherweise alles beim Alten belässt.
Das Ressourcenargument wird dann zum Sachzwangargument. Didaktische
Planung sollte zuerst die didaktischen Möglichkeiten
und Grenzen ausloten, bevor organisatorische Grenzen gesucht
werden. Aus Platzgründen werden auch hier keine weiteren
Überlegungen formuliert; es ist aber dringend geboten,
hierauf bezogen ebenso Leitfragen zu formulieren, wie dies
oben erfolgte.
3.3.9 Evaluation und Revision
Bildungsgangarbeit ist ein Tätigkeits- und weitergehend
auch ein Lernfeld für Lehrerinnen. Die Offenheit des
Ansatzes besteht darin, dass die Lehrergruppe die schulische
Umsetzung ausgestaltet. I. S. des handlungstheoretischen Grundverständnisses
heißt dies, dass Maßnahmen geplant, durchgeführt
und evaluiert werden müssen. Diese Evaluation kann dann
zur Revision einzelner Teilaufgaben sowie des Gesamtansatzes
einer Schule führen.
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4.
Schlussbemerkung: Ein Curriculum - ja sicher |
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Die Idee ist letztlich, dass die Qualität eines Curriculums
(zumindest auch) von der Fähigkeit der Rezipienten abhängig
ist. Diese nutzen die Vorgaben dazu, schulspezifisches Lernangebot
zu entwickeln. Das Vehikel der Entwicklung ist der eigene
Bildungsgang. Bezogen auf diesen wird das Lernfeldcurriculum
schulspezifisch interpretiert.
Curricula stellen dann auch keine externen und vielfach fremden
Vorgaben mehr dar, von denen man möglicherweise als Umsetzer
manchmal despektierlich sagt: Curriculum - ja und'.
Vielmehr repräsentieren schulische Curricula, wenn sie
professionell entwickelt und evaluiert werden, die schulische
Bildungsidee. Sie sind dann nicht funktionalistisch verkürzt.
Gemäß TERHARTs (1981) Vorstellung von kommunikativer
Validität sind sie auf der ersten Stufe valide durch
den Diskurs der schulischen Experten, auf der zweiten Stufe
können sie validiert werden, wenn sie der Öffentlichkeit
zugänglich und einem Ranking-Verfahren, einem Benchmarking
usw. unterzogen werden. - Dies wären aber Schritte, die
noch näher zu beleuchten wären. Einstweilen würde
ich es als Fortschritt erachten, wenn die Resonanz in den
Schulen lautet: Curriculum - ja sicher'. Wir haben es
selbst gemacht!
|
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|
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