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bwp @ Spezial 5 | September 2011
Hochschultage Berufliche Bildung 2011
Herausgeber der bwp@ Spezial 5 sind Thomas Bals & Heike Hinrichs

FT17 - Sozialpädagogik
Herausgeber: Hans Gängler, Antje Förster & Freia Müller

Titel:
Übergänge sozialpädagogisch begleiten und gestalten – Beiträge zur Verbindung fachwissenschaftlicher und berufsfelddidaktischer Perspektiven


Sozialassistentin – Eine Zwischenstation in der Ausbildungsbiografie im Arbeitsfeld Kindheitspädagogik?

Beitrag von Antje FÖRSTER & Freia MÜLLER (Technische Universität Dresden)

Abstract

Im Rahmen der weitreichenden Anstrengungen und teilweise emotional geführten Diskussionen um die Professionalisierung der Frühpädagogik wird die Rechtfertigung der Sozialassistenzausbildung für die frühpädagogische Praxis unumgänglich. Dies wirft eine Reihe von Fragen auf, die dieser Beitrag in Ansätzen anreißt: Ist diese berufliche Ausbildung lediglich als ein Zwischenschritt in der Bildungsbiografie und Voraussetzung für die Erzieherinnenausbildung zu betrachten? Oder bedeutet dieser Schritt möglicherweise auch den Weg in die Arbeitslosigkeit? Könnte mit der Einstellung von Sozialassistentinnen dem zukünftig befürchteten Erzieherinnenmangel entgegengewirkt werden? Wird seitens der Praxis überhaupt in Betracht gezogen, Sozialassistentinnen einzustellen? Statistisch steigt die Anzahl der Auszubildenden in diesem Bereich signifikant an, dennoch scheinen Sozialassistentinnen nicht im Arbeitsfeld anzukommen. In diesem Artikel wird zunächst die aktuelle Diskussion zum Ausbau und zur Qualität von Angeboten im frühpädagogischen Bereich (1) aufgegriffen. Daran anschließend wird das Ausbildungsprofil der Sozialassistentinnen (2) näher betrachtet. Folglich wird mittels statistischer Daten zu rekonstruieren sein, wo die ausgebildeten Sozialassistentinnen verbleiben (3). Inwiefern junge Mädchen und Frauen eine realistische Orientierung auf diesen Beruf seitens des Arbeitsamtes erhalten, wird in Punkt (4) näher betrachtet. Eine Zusammenfassung mit Ausblick auf offene Forschungsfragen (5) rundet diesen Artikel ab.

1 Die Professionalisierungsdebatte

Bildung und Erziehung in der Kindheit sind spätestens seit den 1990er Jahren und unter Druck der Ergebnisse der PISA-Studie wieder verstärkt in den Fokus gesellschaftlichen Interesses gerückt. Die zentrale Bedeutung, welche insbesondere die Lebensphase der frühen Kindheit für die ganzheitliche Entwicklung und Ausbildung von sowohl kognitiven, sozialen als auch Selbst-Kompetenzen hat, gilt als unbestritten.

Im Zuge dessen entstand eine breite Debatte um die Notwendigkeit der Professionalisierung in der Pädagogik der Kindheit, die nicht allein pädagogisch sondern auch politisch und wirtschaftlich motiviert ist. Neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden derzeit vor allem Fragen der Qualität in der frühpädagogischen Praxis diskutiert. Professionelles sozialpädagogisches Handeln im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung erfordert eine entsprechende Qualifizierung des dort tätigen Personals. Vor diesem Hintergrund entwickelten sich bundesweit Studiengänge zur Früh-/Kindheitspädagogik. Gleichzeitig ist die Fachschulausbildung aktuell wie auch zukünftig von entscheidender Bedeutung, da hier der Großteil des Personals, welches für den Ausbau der Einrichtungen der (früh-)kindlichen Bildung notwendig ist, ausgebildet wird. Jährlich entlassen 423 Fachschulen für Sozialpädagogik ca. 16.600 Absolventen, von denen ca. 85 % in Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommen. Demgegenüber werden in den 67 frühpädagogischen (Hochschul)Studiengängen voraussichtlich ca. 2.200 Absolventen pro Jahr ausgebildet. Des Weiteren bilden 447 Berufsfachschulen (z. B. für Kinderpflege oder Sozialassistenz) ca. 8.200 Abgänger pro Jahr aus (vgl. PASTERNAK/ SCHULZE 2010; JANSSEN 2010).

In den letzten Jahren entstanden in diesem Zusammenhang verschiedene Qualifikationsprofile und Qualitätsrahmen sowohl für die Praxis als auch die unterschiedlichen Ausbildungsebenen[1]. Aktuell sind Bemühungen zu beobachten, die bestehenden ausbildungsspezifischen Orientierungsrahmen unter Beachtung des Deutschen Qualifizierungsrahmens in einem „Metarahmen Frühpädagogik“ zu vereinen.

Zunächst wird ein kurzer Überblick gegeben, welche Qualifikationsebenen im sozialpädagogischen Feld absolviert werden können.

Nach MERTEL/ WUSTMANN (2006) bildet die Berufsfachschule (Sozialpflege, Kinderpflege, Sozialassistenz) die erste von insgesamt fünf Ebenen ab, die eine Einmündung in das Berufsfeld der Sozial- und Erziehungsberufe ermöglicht. Die zweite Ebene stellen die Fachschulen für z. B. Sozialpädagogik dar, wozu die Erzieherinnenausbildung zählt. Auf der nächsten Stufe sind Fachoberschulen in der Fachrichtung Sozialwesen und Berufsoberschulen, die für die Fach- bzw. Hochschulreife qualifizieren, verankert. Seit einigen Jahren hat sich auf dieser Ebene auch das Berufliche Gymnasium für Gesundheit und Soziales etabliert. Auf der vierten Ebene sind die Fachhochschulen, welche einschlägige BA-Studiengänge anbieten, anzusiedeln. Schließlich bilden die Universitäten in den BA- und MA-Studiengängen (sowie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik) Personal aus, welches letztlich u. a. auch in Kindertagesstätten zum Einsatz kommen soll bzw. kann.

Die aktuellen Betrachtungen und Diskussionen vernachlässigen jedoch weitgehend die unteren Ausbildungsebenen, zu denen neben Fortbildungen für Kindertagespflege vor allem die berufliche Erstausbildung zur Kinderpflegerin oder Sozialassistentin zählen.

Von formalen Qualifikationen kann jedoch nicht unbedingt auf die Qualität des sozialpädagogischen Handelns geschlossen werden. Vielmehr sind neben fachlichen auch insbesondere personale Kompetenzen für professionelles Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern gefragt: „Im Zentrum professionellen Handelns steht also nicht das wissenschaftliche Wissen, sondern die Fähigkeit der diskursiven Auslegung und Deutung von lebensweltlichen Schwierigkeiten und Einzelfällen“ (BÖLLERT/ GOGOLIN 2002, 373). Wie diese während der Ausbildung aufgebaut und geprüft werden können, wird im Rahmen der Professionalisierungs- und Kompetenzdebatte vielfältig diskutiert.

In diesem Zusammenhang wird ebenso diskutiert, inwiefern dies überhaupt mittels Zertifikaten beurteilt werden kann. „Gemessen an der Expansion höherwertiger formaler Qualifikationen kann auf der einen Seite die steigende Bedeutung sozialer Berufe, auch in beschäftigungspolitischer Hinsicht nachgewiesen werden. Gleichwohl kann die Frage, was professionelles sozialpädagogisches Handeln ist, durch eine an Ausbildungsabschlüssen orientierte statistische Erfassung nicht ausreichend beantwortet werden.“ (BÖLLERT/ GOGOLIN 2002, 372)

Gerade im Zuge des Ausbaus von Betreuungsangeboten rücken neben Fragen der Qualität auch Fragen der Finanzierbarkeit immer mehr in den Fokus. Höherqualifizierung geht mit längeren Ausbildungszeiten einher und damit auch der Anspruch und die Erwartung einer angemessenen Vergütung. Ferner ist heute der Trend zu beobachten, das sozialpädagogisches Handeln unter betriebswirtschaftlichen Aspekten und Leistungsstandards betrachtet wird (vgl. BÖLLERT/ GOGOLIN, 374).

In der Diskussion um die Professionalisierung und den Ausbau der Kindertagesstätten konkurrieren Fragen nach Qualifikation und deren Messbarkeit sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit miteinander. Spannend bleibt daher, welcher Kompromiss bzw. welches Arrangement gefunden wird.

2 Das Ausbildungsprofil der Sozialassistentin

Mittels der durch die KMK geschlossenen „Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen (2000)“ sind für diesen Beruf sowohl das Berufsbild und Tätigkeitsprofil als auch die potentiellen Arbeitsfelder deutschlandweit annähernd vergleichbar. Dies gilt für die Sozialassistentin nicht. Derzeit sind auch keine Bemühungen erkennbar, die sich aus der Kulturhoheit der Länder ergebenden Unterschiede in Ausbildung und Prüfung zusammenzuführen und somit eine Vereinheitlichung der Qualifizierung voranzutreiben und damit einhergehende Vergleichbarkeit, wie dies bei der Erzieherinnenausbildung bereits verwirklicht wurde.

1997 wurde durch die KMK mittels der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschule“ ein Ausbau solcher Ausbildungsgänge beschlossen. Die Abschlüsse sind der Berufsschule gleich gesetzt, so dass formal bei erfolgreicher Ausbildung der Status einer Fachkraft erreicht wird (vgl. LIEBSCHER-SCHEBIELLA 2003, 11), wobei die Ausgestaltung der einzelnen Ausbildungsgänge den Ländern obliegt. Mit dieser Vereinbarung bestand die Hoffnung, dass sich ein „gemeinsamer sozialer Grundberuf, der auch am Arbeitsmarkt relevant ist, unterhalb der Fachschulebene mit vertikaler Durchlässigkeit zur Fachschulausbildung etablieren“ (Janssen 2011, 30) könnte (vgl. dazu auch LIEBSCHER-SCHEBIELLA 2003, 11). Da die Bundesländer aber unterschiedliche Wege beschritten, liegen derzeit sogar unterschiedliche Berufsbezeichnungen wie auch unterschiedliche inhaltliche Ausbildungsschwerpunkte vor. Das Spektrum der Berufsbezeichnungen reicht von staatlich geprüfte Sozialassistentin/Sozialhelferin oder Sozialbetreuerin über staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin oder Alltagsbetreuerin bis hin zu Servicehelferin im Sozial- und Gesundheitswesen. Aktuell bleibt lediglich zu konstatieren, dass „sich diese Ausbildung zu einem wesentlichen Zubringer für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern entwickelt“ (JANSSEN 2011, 19) hat.

In einigen Bundesländern wurde mit der Einführung der Ausbildung zur Sozialassistentin die der Kinderpflegerin abgeschafft (z. B. Sachsen). Mittlerweile gibt es die Ausbildung zur Sozialassistentin (bzw. einer vergleichbaren Berufsfachschulausbildung) lediglich im Saarland nicht. Dort wird ausschließlich zur Kinderpflegerin ausgebildet. Andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bieten dies neben der Ausbildung zur Sozialassistentin an (vgl. Tab. 1). Die Kinderpflegerin ist hinsichtlich des formalen Qualifikationsniveaus (Berufsfachschule) auf einer Ebene mit der Sozialassistentin anzusiedeln, richtet sich jedoch stärker auf das Tätigkeitsfeld der Kinderbetreuung, beispielweise in Kinderkrippen und Heimen/betreuten Wohnformen. (vgl. JANSSEN 2010, 65)

Tabelle 1:  Ausbildung zur Sozialassistentin und Kinderpflegerin nach Bundesländern (nach Rauschenbach 2010 und eigenen Recherchen).

Land

BW

BY

BE

BB

HB

HH

HE

MV

NI

NW

RP

SL

SN

ST

SH

TH

SoA

(X)

(X)

X

X

(X)

(X)

X

X

X

(X)

X

 

X

X

X

X

KiPf

X

X

 

 

X

 

 

 

 

X

 

X

 

X

 

X

SoA – Sozialassistentin; KiPf – Kinderpflegerin

BW – Baden-Württemberg, BY – Bayern, BE – Berlin, BB – Brandenburg, HB – Bremen, HH – Hamburg, HE – Hessen, MV – Mecklenburg-Vorpommern, NI – Niedersachsen, NW – Nordrhein-Westfalen, RP – Rheinland-Pfalz, SL – Saarland, SN – Sachsen, ST – Sachsen-Anhalt, SH – Schleswig-Holstein, TH – Thüringen

Die Kreuze in Klammern bedeuten, dass der Ausbildungsgang eine andere Bezeichnung als „Sozialassistent“ hat, inhaltlich aber durchaus vergleichbar ist (vgl. hierzu Tab. 2).

 

Die Ausbildung zur Sozialassistentin ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Zugangsvoraussetzungen unterliegen daher ebenso dem Landesrecht. In der Regel bedarf es einer beendigten Vollzeitschulpflicht, eines Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Bildungsabschlusses. Des Weiteren wird teilweise eine einschlägige berufliche Vorbildung vorausgesetzt. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretischen und fachpraktischen Unterricht als auch Praktika und dauert zwischen zwei und vier Jahren – je nach Vorqualifikation. Aktuell läuft z. B. in Sachsen ein Modellversuch, der Fachoberschülerinnen und Abiturientinnen ermöglicht, diesen Abschluss innerhalb eines Jahres zu erlangen.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Sozialassistentin berechtigt für die weitere Ausbildung an einer Fachschule/Fachakademie bzw. einem Berufskolleg in einer einschlägigen Fachrichtung (Sozialpädagogik). In Rheinland-Pfalz z. B. ist es sogar möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Folgende Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern die Berufsfachschule welche sozialen bzw. sozialpädagogischen Ausbildungsgänge zur Verfügung stellt:

Tabelle 2:  Soziale bzw. sozialpädagogische Berufsfachschulausbildungen der einzelnen Länder im Überblick (Quelle: eigene Recherchen).

Bundesland

Berufsfachschule

Baden-Württemberg

-          Sozialpflege (in Teilzeitform)

-          Sozialpflege mit Schwerpunkt Alltagsbetreuung (in Teilzeitform

Bayern

-          Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer (Sozialpflege)

Berlin

-          Sozialassistent

Brandenburg

-          Sozialassistent

Bremen

-          Hauswirtschaft und Soziales

-          Gesundheit, Hauswirtschaft und Sozialwesen

Hamburg

-          Sozialpädagogische Dienstleistungen

Hessen

-          Sozialassistent (Höhere Berufsfachschule)

Mecklenburg-Vorpommern

-          Sozialassistent

Niedersachsen

-          Sozialassistent (Schwerpunkt sozialpädagogische Assistenz)

-          Sozialassistent (Schwerpunkt persönliche Assistenz)

-          Sozialassistent, Familienpflege

Rheinland-Pfalz

-          Sozialassistent

Sachsen

-          Sozialassistent

Sachsen-Anhalt

-          Sozialassistent

Schleswig-Holstein

-          Sozialassistent

Thüringen

-          Sozialassistent

-          Sozialbetreuer

 
In Betrachtung der landesspezifischen Regelungen fasst KÜLS (2002) den Beruf der Sozialassistentin wie folgt zusammen: Die Sozialassistentin ist „in aller Regel eine Fachkraft, die ergänzend und unterstützend vor allem mit der Erzieherin und/oder Heilerziehungspflegerin zusammenarbeitet.“ Seinen Analysen zufolge fehlen jedoch spezifische Beschreibungen zu Handlungs- und Arbeitsabläufen der Sozialassistentin. Fakt ist aber, dass mit einer Erstausbildung, die eine Assistenzausbildung ist, eine „Ambivalenz zwischen Selbstständigkeit und Assistenz“ (LIEBSCHER-SCHEBIELLA 2003, 15) geschaffen wird.

Eine aktuelle Studie von JANSSEN (2011), bei der Schulleitungen bzw. Abteilungs-/Bildungsgangleitungen von Fachschulen für Sozialpädagogik in ca. 80 Interviews zur Situation der Aus- und Weiterbildung befragt wurden, gibt erste interessante Einblicke in die Debatte zur Bewertung und Einschätzung der Ausbildung zur Sozialassistentin aus Sicht schulischer Praxis. Einige Befunde werden hier kurz referiert und kommentiert.

2.1 Sozialassistentinnen: zu geringe Bezahlung und keine Berufswirklichkeit

Schul- und Abteilungsleitungen vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass die Sozialassistentin größtenteils nur zu Tätigkeiten im Niedriglohnsektor in einem ungesicherten Arbeitsmarkt oder zu einer Weiterbildung in einschlägigen Fachschulen führe. Ein gemeinsamer sozialer und arbeitsmarktrelevanter Grundberuf habe sich bislang für die Sozialassistentin nicht etabliert. Die Sozialassistentin ist weder eine im Berufsfeld anerkannte und nachgefragte Berufsausbildung noch besteht ein tatsächlicher Arbeitsmarkt. Die Fachschulausbildung ist perspektivisch die vielmehr einzige Alternative zum Einstieg in einen sozialpädagogischen Beruf. Dieser bedarf jedoch entsprechender Grundqualifikationen, welche so nicht von allen Absolventinnen erfüllt werden. Die Frage bleibt daher, wo diejenigen Absolventinnen landen, die weder im Arbeitsmarkt noch in der Fachschulausbildung ankommen.

2.2 Sozialassistentinnen: zu gering qualifiziert für den Einsatz in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und weiterführende Ausbildungen

Die Qualität der Ausbildung zur Sozialassistentin stellt nach Ansicht einiger Schulleiter keine hinreichende Grundlage sowohl für den Einsatz in der pädagogischen Praxis als auch für die Ausbildung zur Erzieherin dar. So findet sich in der Sozialassistenzausbildung teils ein bestimmtes Schülerklientel, welches nur eine geringe Vorbildung mitbringe. Dies führe dazu, dass die Absolventen der Sozialassistenz, laut Meinung einiger Schulleitungen der Fachschulen, oftmals noch nicht die notwendige Ausbildungsreife wie auch Bildungsvoraussetzung und Leistungsfähigkeit hätten, die für eine erfolgreiche Bewältigung einer Erzieherinnenausbildung notwendig seien.

Die Sozialassistentin als Vorbereitung und Qualifizierung für den Erzieherinnenberuf scheint damit in Frage gestellt. Stimmen, die den Sozialassistenzberuf als Zwischenstation und Möglichkeit auf dem Weg zur Professionalisierung bewerten, dürften damit ebenso relativiert werden müssen.

3 Der Verbleib von Sozialassistentinnen

Um der Frage nachzugehen, ob die Ausbildung zur Sozialassistentin als sozialer Beruf mit berufspraktischer Relevanz betrachtet werden kann oder nur als Zwischenstation in der Bildungsbiografie, sollen im Folgenden verschiedene statistische Daten herangezogen werden, die evtl. Rückschlüsse auf den Verbleib von Sozialassistentinnen zulassen. In der folgenden Tabelle 3 werden zunächst die Absolventinnenzahlen der Sozialassistentin, Kinderpflegerin und Erzieherin von 2008/2009 nebeneinander abgebildet.

Tabelle 3:  Absolventinnen der Ausbildung zur Erzieherin, Kinderpflegerin, Sozialassistentin

Land

Erzieherinnen

 

Kinderpflegerinnen

 

Sozialassistentinnen

 

 

2008/9

%

2008/9

%

2008/9

%

D

(16.107)

48%

(5.960)

18%

(11.197)

34%

WD

(12.893)

53%

(4.740)

19%

(6.709)

28%

OD

(3.214)

36%

(1.220)

14%

(4.488)

50%

SN

693

28%

--

--

1.775

72%

BY

2.052

48%

2.133

52%

--

--

(vgl. Rauschenbach/Schilling 2010, 27, Prozentwerte eigene Ergänzung)
D – Deutschland insgesamt, WD – Westdeutschland, OD – Ostdeutschland, SN – Sachsen, BY – Bayern

 

Im Jahr 2008/09 schlossen in Deutschland 16.107 Personen eine Ausbildung zur Erzieherin, 5.960 eine Ausbildung zur Kinderpflegerin und 11.197 eine Ausbildung zur Sozialassistentin ab. Im Ost-West-Vergleich fällt auf, dass ein wesentlich größerer Anteil an Erzieherinnen (gemessen am Anteil Ost bzw. West von Sozialassistentinnen und Kinderpflegerinnen) in den alten Bundesländern ausgebildet wird. Eine mögliche Begründung hierfür könnte der Ausbau an Kita-Plätzen sein, der im Westen Deutschlands weitaus stärker voranschreiten muss als im Osten, wo historisch bedingt ein gutes, fast flächendeckendes Angebot existiert. Die Ausbildung zur Sozialassistentin spielt in den neuen Bundesländern anteilig und absolut die größte Rolle. Dies liegt u. a. darin begründet, dass bislang aufgrund des Mangels an Ausbildungsplätzen im dualen System vor allem in strukturschwachen Regionen eine Berufsfachschulausbildung die einzige Möglichkeit für junge Frauen und Mädchen war, überhaupt eine Ausbildung zu absolvieren. Viele private Bildungsträger haben hier einen Markt erschlossen und bieten zahlreich diese Ausbildung an.[2]

Im Vergleich zwischen Sachsen und Bayern wird zunächst ersichtlich, dass in Sachsen die Ausbildung zur Kinderpflegerin, in Bayern die Ausbildung zur Sozialassistentin nicht möglich ist. Die deutlich unterschiedlichen Anteile der Erzieherin im Vergleich zur Sozialassistentin bzw. Kinderpflegerin können breit gefächert interpretiert werden. Zum einen geben die Zahlen Hinweis darauf, wie anerkannt die Ausbildung des Kinderpflegers als eigenständiger Beruf im Vergleich zur Sozialassistentin ist und so auch in der Praxis etabliert. D. h. also, dass es im Westen Deutschlands überhaupt einen Arbeitsmarkt für Kinderpflegerinnen gibt.

Für weitere Forschungen ist der Verbleib der ausgebildeten Sozialassistentinnen interessant. Betrachtet man die Zahlen für Sachsen (die hier exemplarisch für andere Bundesländer vor allem im Osten Deutschlands stehen), eröffnet sich diese Frage. Es werden 1775 Sozialassistentinnen ausgebildet, aber nur 693 Erzieherinnen. Wenn aber der größte Teil der Erzieherinnenschülerinnen zuvor eine Ausbildung zur Sozialassistentin absolviert hat, bleibt die Frage, was mit den 60 % der Absolventinnen geschieht, die keine Erzieherinnenausbildung beginnen?

RAUSCHENBACH und SCHILLING (2010, 29) gehen in einer Expertise für die WiFF zudem explizit darauf ein, wie groß der Anteil zu erwartender Übergänge in das Arbeitsfeld Kita ist und differenzieren dabei nach Ausbildungsabschluss. So sind es im Durchschnitt für Gesamtdeutschland wie auch für West- und Ostdeutschland bei den Erzieherinnen ca. 73 %. In Sachsen und ebenso in Bayern sind es gleichermaßen 65 % der Erzieherinnen, die in Kindertageseinrichtungen ankommen. Die Datenlage zum Eingang der Kinderpflegerinnen ist ebenso wie für die Sozialassistentin eher unzureichend. So liegen weder für alle Länder Daten vor, noch sind die vorliegenden vollständig. Die Zahlen schwanken hier von 0 % bis zu 50 % oder gar 70 %, die von den Kinderpflegerinnen in Kindertageseinrichtungen landen. In Bayern sind es 70 %. Die Zahlen für Sozialassistentinnen, die in Kindertageseinrichtungen ankommen, liegen für Sachsen (wie auch für ST, TH, BB; HB, HE, MV) bei wenig überraschenden 0 %, in Rheinland-Pfalz sind es gerade 3 % der Absolventinnen mit Sozialassistenz, die in Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommen, in Niedersachsen 5 %, in Hamburg immerhin 20 % und in Schleswig-Holstein ca. 30 %.
Darüber inwiefern Sozialassistentinnen in anderen Arbeitsfeldern durchaus tätig werden, können diese Zahlen jedoch keinen Hinweis geben. Für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen u. ä. sprechen die Statistiken jedoch für sich.

Sucht man Gründe für den geringen Einsatz der Sozialassistentinnen in der frühpädagogischen Praxis, ist hervorzuheben, dass die Mehrzahl der Länder diesen Beruf nicht in ihre Fachkräfteordnungen aufgenommen hat. „Die Beschäftigung von Zweitkräften [ist] bislang eher die Ausnahme als die Regel“ (LIEBSCHER-SCHEBIELLA, 2003, 12). Dies gilt zumeist auch für den (sozial)pflegerischen Bereich. Das heißt also, dass es formal gar kein großes Arbeitsfeld für Sozialassistentinnen geben kann.

Die Stellenausschreibungen der Arbeitsagentur vom 21.03.2011 bekräftigen die oben getroffenen Annahmen zum Verbleib der Sozialassistentinnen noch – insbesondere ist hierbei der Vergleich mit den Stellenausschreibungen für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen interessant (vgl. Tab. 3).

Tabelle 4:  Stellenausschreibungen für Sozialassistentinnen, Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen

Ausschreibungen

insgesamt

Arbeitsfeld Kita

Sozialassistentin

63

31

Kinderpflegerin

200

120

Erzieherin

200

200

Quelle: Stellenausschreibung Arbeitsagentur (bundesweit) 21.03.2011

Betrachtet man die Anzahl der Stellenausschreibungen im Verhältnis zu den Absolventinnenzahlen, so wird deutlich, dass für die ca. 11.000 Absolventinnen der Sozialassistenz (deutschlandweit pro Jahr) nur 63 Stellenausschreibungen zu finden sind. Bei den Kinderpflegerinnen, die ca. 6000 Absolventinnen pro Jahr und bei den Erzieherinnen, die ca. 16.000 Absolventinnen pro Jahr entlassen, sind es hingegen 200 ausgeschriebene Stellen. Bei diesen Zahlen ist natürlich zu beachten, dass es eine Vielzahl anderer Ausschreibungswege gibt und nicht jede gesuchte Stelle auch auf der Seite des Arbeitsamts publiziert wird. Gerade viele freie Träger schreiben Stellen oftmals intern aus. Träger, die ebenso über eigene Schulen verfügen, rekrutieren meist ihr Personal aus den eigenen Reihen. Nichtsdestotrotz geben die Zahlen eine Vorstellung davon, wie sich der Arbeitsmarkt für Sozialassistentinnen im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen in Deutschland darstellt, auch wenn hier nur eine Momentaufnahme des Stellenportals aufgezeigt wird.

Die aktuelle Datenlage sowohl zur Ausbildung als auch insbesondere zum Verbleib der Sozialassistentin in der Praxis ist als unzureichend zu bewerten. Hier besteht ein großes Forschungsdesiderat, welches in Anbetracht der Brisanz des Themas Professionalisierung nach systematischen wissenschaftlichen Erhebungen verlangt (vgl. auch KÜLS 2002).

4 Die Beratungspraxis der Arbeitsagentur

Im Folgenden soll darauf eingegangen werden, welche Informationen seitens der Bundesagentur für Arbeit über diesen Beruf publiziert werden.

Unabhängig der landesspezifischen Regelungen werden für den Sozialassistenzberuf folgende allgemeine Tätigkeitsfelder und Aufgaben definiert: So liegen die Einsatzgebiete und Arbeitsbereiche einer Sozialassistentin im Sozialwesen (z. B. Pflege-/Alten-/Behindertenwohnheime; ambulante soziale Dienste oder auch Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen), in der öffentlichen Verwaltung im Bereich Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen (z. B. Sozialämter, Jugendämter), in kirchlichen und sonstigen religiöse Vereinigungen (z. B. Caritas, Diakonie), in Kindergärten, Kinderbetreuung, im Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäusern) oder in Unternehmen und Privathaushalten (Betreuungsdienste für Privatdienstleistungen).
Generell ist anzumerken, dass diese Aufzählung keinesfalls fachlich stimmig ist.

Ferner wird ausgesagt, dass Weiterbildungen, welche im Sinne von Aufstiegsweiterbildung gelten, an den Sozialassistenzberuf angeschlossen werden können. Diese seien zum Beispiel die Fach- und Betriebswirtin oder Fachkauffrau im Gesundheits- oder Sozialwesen als auch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Wurde mit dem Sozialassistenzabschluss auch eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, ist es zudem möglich, ein Studium als Sozial-/Heilpädagogin, Pädagogin oder auch Psychologin aufzunehmen.

Diese Aussagen sind ebenso fraglich, da entweder keine Angebote existieren, diese Angaben falsch und veraltet sind bzw. eher randständigen Charakter haben.

Insofern sind die Beschreibungen der Arbeitsagentur zum Sozialassistenzberuf sehr kritisch zu bewerten, da hier ein Einsatzfeld abgebildet wird, welches sich in der Praxis wenig etabliert hat. Zudem sind Aussagen wie „Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen.“ (ARGE 2011) für den Sozialassistenzberuf unpassend, da es diese augenscheinlich nicht gibt. Hier müsste die Beratungspraxis gründlich untersucht und überarbeitet werden, da sonst Jugendliche mit völlig falschen Vorstellungen eine Ausbildung beginnen. Diese misslichen Aussagen können ein Indiz darauf sein, warum so viele Schülerinnen nach der Ausbildung nicht Erzieherin werden.

5 Zusammenfassung und Ausblick

Die dargestellten Fakten zu Ausbildung und Beruf der Sozialassistentin und auch die Befunde zum Verbleib der Sozialassistentin auf dem Arbeitsmarkt geben Anlass dazu, den Beitrag dieses Ausbildungsgangs zur Professionalisierung in Frage zu stellen. Es bleibt unklar, für welches Arbeitsfeld die Ausbildung tatsächlich qualifiziert und mit welchen Kompetenzen die Absolventinnen ausgestattet sind bzw. sein sollten.

Wofür steht also der Sozialassistenzberuf? Eine ernstzunehmende berufliche Perspektive bietet er lediglich in Form einer Zwischenstation und Vorbereitung für eine weiterführende Fachschulausbildung, z. B. zur Erzieherin. Doch nicht alle Absolventinnen sind aufgrund ihrer Leistungen in der Lage, diesen Weg einzuschlagen oder wollen (z. B. aufgrund ihrer ersten praktischen Erfahrungen) im Arbeitsfeld verbleiben. Wofür „taugt“ diese Ausbildung?

Hier gibt es Stimmen, welche die Berechtigung der Sozialassistenzausbildung darin sehen, dass gerade bildungsbenachteiligte Menschen und/oder Menschen mit sozial schwachem Hintergrund eine Chance erhalten, sich weiterzuentwickeln, bestehende individuelle Probleme zu bewältigen und grundlegende Kompetenzen aufzubauen, die letztlich für eine Normalbiografie und den Eintritt in den Arbeitsmarkt bedeutsam sind. Diese Perspektive auf den Schüler selbst scheint vielleicht berechtigt und im Sinne arbeitsmarktpolitischer Interessen vernünftig. Jedoch wären hier sozialpädagogische Angebote, um Schüler überhaupt ausbildungsfähig zu machen, angemessener und der bessere Weg. Insbesondere in Anbetracht der Professionalisierungsdebatte in der Frühpädagogik ist diese Argumentationslinie äußerst fragwürdig. Von der Idee, Personalengpässe, mit denen im Zuge des Ausbaus der Kindertagesbetreuung zu rechnen ist, mit dem Einsatz von Sozialassistentinnen zu begegnen, sollte unseres Erachtens unbedingt Abstand genommen werden. In diesem Kontext sind auch Entwicklungen kritisch zu betrachten, die wie aktuell in Nordrhein-Westfalen der Fall, die Kinderpflegerin (2010) eingeführt haben.

Es bleibt zu konstatieren, dass die Ausbildung zur Sozialassistentin in einigen Bundesländern oftmals die einzige Chance für Haupt- und Realschülerinnen ist, einen Beruf im Sozialwesen zu erlernen. Fällt dies weg, bleibt ihnen keine Alternative. Geht man davon aus, dass vor allem Hauptschülerinnen aus Elternhäusern stammen, die über geringes kulturelles sowie materielles Kapital (vgl. LEX et al. 2010, 11) verfügen und oftmals noch in tradierten Rollenbildern denken, werden Mädchen und junge Frauen dort tendenziell die Orientierung auf einen traditionellen Frauenberuf erhalten. Dies ist vor allem kritisch zu betrachten, wenn hinter dieser Ausbildung keine Einmündung in eine Berufstätigkeit steht, die ein eigenständiges Wirtschaften ermöglicht. Damit wird eine Benachteiligung meist nur manifestiert (vgl. LIEBSCHER-SCHEBIELLA 2003, 14).

Durch die vielfältige Ausbildungslandschaft in Deutschland sind Schüler/-innen immer mehr auf Beratung und Berufsorientierung angewiesen. Die Unstimmigkeiten in den dafür vorgesehenen Unterlagen des Arbeitsamtes müssen dringend korrigiert werden.

Aus dieser Darstellung ergibt sich ein Forschungsbedarf, der nicht nur fachlich sondern auch (berufs)politisch einiges an Brisanz mit sich bringt. Wichtig ist, dass Forschungen über diesen Beruf sowie sein Konzept, immer einen biografischen und auch geschlechtsspezifischen Bezug herstellen müssen.

Literatur

ARBEITSAGENTUR (ARGE) (2011): Sozialhelfer/in bzw. Sozialassistent/in. Online: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_pn=0&_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_id=resultShort&status=T11  (25-04-2011).

AUTORENGRUPPE FACHSCHULWESEN (2011): Qualifikationsprofil „Frühpädagogik“ – Fachschule/Fachakademie. Hrsg. vom Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI). Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). München.

BAG-BEK, BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT BILDUNG UND ERZIEHUNG IN DER KINDHEIT (2009): Qualifikationsrahmen für BA-Studiengänge der „Kindheitspädagogik“/ „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (Verabschiedet auf der Tagung der BAG-BEK am 26.11.2009 in Köln).

BÖLLERT, K./ GOGOLIN, I. (2002): Stichwort: Professionalisierung. In: ZfE 3/2002, 367-383.

DGFE, DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (2008): Kerncurriculum für konsekutive Bachelor-/Masterstudiengänge im Hauptfach Erziehungswissenschaft mit der Studienrichtung Pädagogik der frühen Kindheit. In: dies. (Hrsg.): Kerncurriculum Erziehungswissenschaft.>Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE). Opladen/ Farmington Hills, 57-64.

FBT SozArb, FABEREICHSTAG SOZIALE ARBEIT (2008): Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb), Lüneburg. Online: http://www.fbts.de/uploads/media/QRSArb_Version_5.1.pdf  (21-04-2011).

GAUPP, N./LEX, T./REIßIG, B. (2010): Hauptschüler/innen an der Schwelle zur Berufsausbildung. Schulische Situation und schulische Förderung. München: Deutsches Jugendinstitut. Online: http://www.dji.de/bibs/808_11905_Regionales_UM_2_fuer_Internet.pdf  (28-04-2011).

HÜSKEN, K. (2008): Kindertagesbetreuung 2008. Kennziffern auf Ebene der Jugendamtsbezirke. München: Deutsches Jugendinstitut/Dortmund: TU 2010. Online: www.dji.de/bibs/Betreuungsatlas.pdf  (19-04-2011).

JANSSEN, R. (2010): Die Ausbildung Frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. Eine Analyse im Ländervergleich. München: DJI. Online: http://www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/download/wiff_janssen_langfassung_final.pdf  (25-04-2011).

JANSSEN, R. (2011): Das Profil sozialpädagogischer Fachschulen. Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Schulleitungen. München: DJI. Online: http://www.weiterbildungsinitiative.de/uploads/media/WiFF_Studien_9_Janssen_Profil_Internet.pdf  (19-04-2011).

JFMK-KMK, JUGEND- UND FAMILIENMINISTERKONFERENZ UND KULTUSMINSTERKONFERENZ (2010): Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“.

KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) (2000): Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen.

KÜLS, H. (2002): Zum Berufsfeld und zur Ausbildung der Sozialassistentin. Online: http://www.kindergartenpaedagogik.de/774.html  (19-04-2011).

LIEBSCHER-SCHEBIELLA, P. (2003): Die Ausbildung von Sozialassistentinnen in Sachsen. Arbeitsfeldanalytische Erkenntnisse zur Begründung einer Erstausbildung für den sozialen Bereich. Online: http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?idn=974006025&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=974006025.pdf  (28-04-2011).

MERTEL, S./ WUSTMANN, C. (2006): Akademisierung versus Nichtakademisierung der ErzieherInnenausbildung. In: SCHWEPPE, C./ STING, S.: Sozialpädagogik im Übergang - Neue Herausforderungen für Disziplin, Profession und Ausbildung. Weinheim, München, 119-135.

NIEDERSÄCHNISCHES KULTUSMINISTERIUM (2002): Rahmenrichtlinien für das Fach Berufsbezogener Unterricht der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik - Anhörungsfassung - Mai 2002, Online: http://www.nibis.ni.schule.de/haus/dez3 (19-04-2011).

RAUSCHENBACH, T./SCHILLING, M. (2010): Droht ein Personalnotstand? Der U3-Ausbau und seine personellen Folgen. Empirische Analysen und Modellrechnungen. Studie im Rahmen des Projekts Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). München: DJI. Online: http://www.weiterbildungsinitiative.de/fachbeitraege/details/details-kinder-unter-3/artikel/droht-ein-personalnotstand-der-u3-ausbau-und-seine-personellen-folgen.html (19-04-2011).

ROBERT-BOSCH-STIFTUNG (2008): Qualifikationsrahmen Frühpädagogik BA. Stuttgart. Online: http://www.profis-in-kitas.de/fruepaedagogik%20studieren/ausgangspunkte/qualifikationsrahmen-1  (21-04-2011).

SPETH, C. (2010): Qualifikationsrahmen Bildung und Erziehung im Lebenslauf (QR BEL). In: dies. Akademisierung der Erzieherinnenausbildung? Beziehung zur Wissenschaft. Wiesbaden, 222-237.



[1]  Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb 2008), Kerncurriculum BA/MA Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Pädagogik der Frühen Kindheit (DGfE 2008); BAG-BEK Qualifikationsrahmen für BA „Kindheitspädagogik“/„Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (2009); Qualifikationsrahmen „Bildung und Erziehung im Lebenslauf“ (QR BEL) (2010); Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (JFMK/ KMK 2010); Qualifikationsprofil „Frühpädagogik-Fachschule/-akademie“ (WiFF 2011); PiK Orientierungsrahmen (2008).

[2]  Zum Beispiel existieren in Sachsen über 50 private Schulen, welche Sozialassistentinnen ausbilden. Die Zahl der Schulen in Trägerschaft eines (kirchlichen) Wohlfahrtsverbandes darunter ist marginal (drei).


Zitieren dieses Beitrages

FÖRSTER, A./ MÜLLER, F. (2011): Sozialassistentin – Eine Zwischenstation in der Ausbildungsbiografie im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik? In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Fachtagung 17, hrsg. v. GÄNGLER, H./ FÖRSTER, A./ MÜLLER, F., 1-13. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ft17/foerster_mueller_ft17-ht2011.pdf (26-09-2011).



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http://www.hochschultage-2011.de/