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bwp @ Spezial 5 | September 2011
Hochschultage Berufliche Bildung 2011
Herausgeber der bwp@ Spezial 5 sind Thomas Bals & Heike Hinrichs

FT13 - Medientechnik
Herausgeber: Sönke Knutzen, Ulrich Heinen & Alexandra Eder

Titel:
Berufliche Bildung in den Medienberufen – Medien in der beruflichen Bildung


Mediendesign und Designtechnik – Die branchenübergreifende berufliche Fachrichtung für designerische und designnahe Berufe

Beitrag von Ulrich HEINEN (Bergische Universität Wuppertal)

Abstract

Die Einrichtung der beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik beendet die jahrzehntelange berufssystematische Vernachlässigung der gestalterischen, designerischen und designnahen Berufe in der beruflichen Lehrerbildung. In ihrem Zentrum stehen dabei die designerischen und designnahen Berufe der Druck- und Medienbranche. Eine Analyse der berufssystematischen Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte verdeutlicht die Lücke, die diese neue berufliche Fachrichtung komplementär zu der technologisch fokussierten beruflichen Fachrichtung Medientechnik in bundesweiter Perspektive schließt.

1 Die Vernachlässigung der designerischen und designnahen Berufe in der Systematik der beruflichen Fachrichtungen

Im Fokus der neuen beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik steht die Befähigung angehender Berufsschullehrerinnen und -lehrer zur Vermittlung medienübergreifender Qualifizierung zu konzeptionell reflektiertem Gestaltungshandeln in allen designerischen und designnahen Berufen.[1] Designerische Kompetenz verbindet sich dabei mit technologischen Bezügen zu einer funktionalen Einheit. In der zentralen Orientierung an den Arbeitsprozessen und Inhalten insbesondere der designerischen und designnahen Medienberufe vermittelt Mediendesign und Designtechnik eine medienübergreifende Designkompetenz und differenziert diese für konkrete berufliche Handlungsfelder aus. Eine Designpraxis, die sich an den für die berufliche Bildung relevanten designerischen und designnahen Berufen orientiert, wird dabei durch design-, medien- und gestaltungswissenschaftliche Grundlagen sowie Medientechnologie, angewandte Medieninformatik und designrelevante Material-, Be- und Verarbeitungstechnologien spezifisch ergänzt.

Designerische und designnahe Berufe waren seit 1973 auf technikfokussierte berufliche Fachrichtungen aufgeteilt. Im Kontext dieser mehr und mehr ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten gewerblich-technischen Disziplinen zersplitterte ihr gemeinsamer fachlicher Kern. Ihr Designbezug verkümmerte in zusammenhanglosen Anhängseln der jeweiligen Technologien. So wurde ausgerechnet für die hochinnovativen und wachstumsträchtigen designerischen und designnahen Berufe die strukturierte Entwicklung einer tragfähigen arbeitswissenschaftlich, fachwissenschaftlich, fachpraktisch und fachdidaktisch fundierten Grundlegung fast vierzig Jahren lang berufssystematisch verhindert. Angesichts der großen Bedeutung, die designerische und designnahe Berufe nicht nur durch ihren unmittelbaren Beitrag zur wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch durch ihre impulsgebenden Wirkungen schon damals hatten, stellt dieses Ausschalten einer eigenen beruflichen Fachrichtung ein skandalöses Versäumnis des beruflichen Bildungssystems dar, zumal noch nicht einmal dokumentiert ist, dass diese Entscheidung jemals fachlich nachvollziehbar begründet oder auch nur angemessen diskutiert worden wäre.

Erst der zusätzliche Boom, den designerische und designnahe Berufe seit den späten 1990er Jahren erleben, hat die Einrichtung einer eigenen beruflichen Fachrichtung für designerische und designnahe Berufe neu auf die Tagesordnung gesetzt, bilden diese Berufe doch insbesondere in ihrer Ausrichtung auf Dienstleistung, Information und Kommunikation tragende Pfeiler der Kultur- und Kreativwirtschaft, in der mittlerweile fast eine Million Erwerbstätige in rund 238.000 Unternehmen tätig sind und die im Jahr 2008 eine Bruttowertschöpfung von 63 Milliarden Euro und einen Umsatz von 132 Milliarden Euro erzielte (BMWi 2010).

Seit 2009 bietet die berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik nun erstmals eine fachwissenschaftlich, fachpraktisch und fachdidaktisch spezifizierte Lehrerbildung für die Gruppe der designerischen und designnahen Berufe und hebt die seit 1973 betriebene zersplitternde Zuordnung dieser Berufe zu anderen gewerblich-technischen Fachrichtungen auf. In Komplementarität und zugleich klarer Kontrastierung hat sich Mediendesign und Designtechnik damit neben der technologisch fokussierten gewerblich-technischen Fachrichtung Medientechnik (vgl. KNUTZEN 2010) als Fachrichtung für alle designerischen und designnahen Berufe und insbesondere für die designerischen und designnahen Medienberufe etabliert. Auch die Grundlegung einer eigenständigen und spezifischen Fachdidaktik dieser beruflichen Fachrichtung liegt bereits vor (vgl. BLANKENHEIM/ BUSMANN/ HEINEN 2010; für den systematischen Rahmen für deren Orientierung an Bildrhetorik als einer aus der Gestaltung visueller Medien entwickelten medienspezifischen visuell-designerischen Praxis im Sinne einer techne siehe HEINEN 2008).

Die jahrzehntelange Vernachlässigung der designerischen und designnahen Berufe in der beruflichen Lehrerbildung hat Ursachen, die in das Jahre 1973 zurückreichen. Zuvor war es selbstverständlich, für die Gewerbelehrerbildung in den gestalterischen Berufen eine eigene Fachrichtung Kunstgewerbe vorzusehen, wie dies etwa 1930 ein Erlaß des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe dokumentiert (HERKNER 2010, 39). In diesem Sinne wurden in Nordrhein-Westfalen noch 1965 Lehrpläne für gewerblich-technische Berufsschulen, Kunstgewerbliche Berufe und 1967 Lehrpläne für gewerblich-technische Berufsschulen, Grafische Berufe erlassen, die jeweils gestalterisch zentriert waren, und 1969 die gemeinsame berufliche Fachrichtung Malerei, Graphik, Gestaltung den Anforderungen an eine eigenständige Lehrerbildung für alle gestalterischen Berufen fachlich angemessen präzisiert (KM NRW 1969).

Diese Tradition wurde jedoch abgebrochen, als die Kultusministerkonferenz 1973 länderübergreifend gemeinsame berufliche Fachrichtungen vereinbarte (KMK 1973). Deren Zuschnitt wurde jedoch nicht berufswissenschaftlich begründet, sondern durch bloße Übernahme des Zuschnitts der Berufsfelder festgelegt, den die KMK im Vorjahr aus ganz anderen Erwägungen für die berufliche Grundbildung vereinbart hatte (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverordnung vom 4. Juli 1972; daran anschließend KMK-Rahmenvereinbarung über das Berufsbildungsjahr vom 6. September 1973; vgl. HERKNER 2010, 44). Da die berufliche Grundbildung gestalterische Berufe Berufsfeldern zugeschlagen hatte, die sich an Branchen orientierten und technisch fokussiert waren, bedeutete dies für viele Jahrzehnte eine Marginalisierung der quer zu Branchen und Technologien verorteten gestalterischen Berufe in der beruflichen Lehrerbildung. Unter diesen Bedingungen konnten sich Konzepte zur Einbindung ästhetischer Erziehung in eindeutiger Orientierung an den Aufgaben beruflicher Bildung in Gestaltungsberufen kaum entwickeln (eine Ausnahme: MITRANSKY 1989; das Problem bemerkt LIPSMEIER 1981).

So wurde 1973 die berufliche Fachrichtung Gestaltungstechnik analog zum Berufsfeld des Berufsgrundbildungsjahres Farb- und Raumgestaltung angelegt. Waren dieser beruflichen Fachrichtung zunächst die auf Ausbaugewerke ausgerichteten speziellen beruflichen Fachrichtungen Farbtechnik sowie Form- und Raumgestaltung zugeordnet (vgl. KMK 1973), so war Gestaltungstechnik doch von Anfang an zugleich ein Sammelbecken auch für die Lehrerbildung der nirgends sonst angemessen berücksichtigten kunstgewerblichen Splitterberufe. Ihre Kompetenz erstreckte sich schon bald auch auf die gestalterischen und zunehmend designerischen und designnahen Druck- und Medienberufe. Diese Berufe fanden ihrerseits in der beruflichen Fachrichtung Graphische Technik, die entgegen der ursprünglichen Konzeption ab 1973 mit einer mehr und mehr ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung eingerichtet wurde, keine angemessene Berücksichtigung. So war die berufliche Fachrichtung Gestaltungstechnik trotz des Zusatzes -technik, trotz der Verbindung mit den speziellen beruflichen Fachrichtungen Farbtechnik sowie Form- und Raumgestaltung und trotz einer nirgends klar festgeschriebenen Zuständigkeit von Anfang an die unmittelbare Nachfolgerin der Fachrichtung Kunstgewerbe – was bei der Rekonstruktion der Genese der beruflichen Fachrichtungen leicht übersehen wird (so etwa bei HERKNER 2010, 54).

Mit der Zusammenführung der speziellen beruflichen Fachrichtungen Farbtechnik sowie Form- und Raumgestaltung in einer eigenen beruflichen Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung in der KMK-Rahmenvereinbarung von 1995 (KMK 1995) verlor die berufliche Fachrichtung Gestaltungstechnik dann in der Systematik der beruflichen Lehrerbildung ihre Zuständigkeit für die Ausbauberufe der Farbtechnik und Raumgestaltung. In der Diskussion der Fachdidaktik der Gestaltungstechnik blieb dies lange unberücksichtigt (KUHLMEIER/ UHE 1998; BLOY 2000; KUHLMEIER 2000a; DERS. 2000b; DERS. 2001; DERS. 2005, 102; BAABE-MEIJER 2003) und wurde nur gelegentlich in berufssystematischen Studien vermerkt, ohne daß dies zu Konsequenzen geführt hätte: „Die von der KMK 1995 neu aufgenommene (sic!) berufliche Fachrichtung ‚Gestaltungstechnik’ beschäftigt sich primär mit Industriedesign und mit Kommunikationsdesign (Kommunikationsmitteln).“ (ROTHE 2006, 85)

Zugleich verschwand 1995 auch bundesweit die Graphische Technik aus der Liste der beruflichen Fachrichtungen. An Stelle dieser beruflichen Fachrichtung, an die seit 1973 die speziellen beruflichen Fachrichtungen Reproduktionstechnik und Drucktechnik angebunden sein sollten, wurde nun nur noch die Fachrichtung Drucktechnik aufgeführt. Die Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung, die 1978 an die Stelle der 1972 und 1973 für das Berufsgrundschuljahr beschlossenen KMK-Vereinbarungen zu den Berufsfeldern des Berufsgrundschuljahres getreten war, hatte innerhalb des Berufsfeldes Drucktechnik signifikanterweise noch zwischen dem technologisch zentrierten Schwerpunkt Drucktechnik und Druckverarbeitung/Buchbinderei und dem designnahen Schwerpunkt Druckvorlagen- und Druckformherstellung unterschieden (BGJAnrV 1978). Die in der Lehrerbildung 1973 zunächst als spezielle berufliche Fachrichtung konzipierte Drucktechnik dagegen blieb auch dann noch vollständig ingenieurwissenschaftlich ausgelegt, als die KMK sie 1995 anstelle der Graphischen Technik zu einer eigenen beruflichen Fachrichtung erklärte.

Die Systematik der beruflichen Fachrichtungen von 1995, in der die Gestaltungstechnik von Farbtechnik und Raumgestaltung losgelöst und die noch breit konzipierte Graphische Technik durch die ausschließlich ingenieurwissenschaftlich ausgelegten Drucktechnik ersetzt wurde, stärkte die branchenunabhängige Zuständigkeit der beruflichen Fachrichtung Gestaltungstechnik als Sammelbecken der beruflichen Lehrerbildung für gestalterische Berufe bis in die designerischen und designnahen Berufe der Druck- und Medienbranche hinein. Spätestens mit dem KMK-Beschluß von 1995 war Gestaltungstechnik also vollständig in die ursprüngliche Systemfunktion der Fachrichtung Kunstgewerbe eingetreten.

Mit der KMK-Rahmenvereinbarung von 2007 wurde die bisherige berufliche Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung als Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik fortgeschrieben und die berufliche Fachrichtung Drucktechnik im Sinne einer zeitgemäßen Neupositionierung als Medientechnik reformuliert (KMK 2007, Beilage). Die berufliche Fachrichtung Gestaltungstechnik aber wurde ohne vorangehende Diskussion ersatzlos nicht mehr aufgeführt. Für eine auf designerische und designnahe Berufe zielende Lehrerbildung ist seither keine bundesweite Gemeinsamkeit mehr vereinbart. Bei allem konzeptionellen Hin und Her, das in den vergangenen drei Jahrzehnten der beruflichen Fachrichtung Gestaltungstechnik und den gestalterischen und zunehmend designerischen und designnahen Berufen zugemutet worden war, scheint der Verzicht der an diesem Punkt schlecht beratenen KMK auf diese berufliche Fachrichtung die jahrzehntelange bundesweite Vernachlässigung verschärft und diesen Zweig der beruflichen Lehrerbildung zumindest auf Bundesebene abgeschnitten zu haben, der noch auf die Kunstgewerbelehrer-Ausbildung in den Anfängen der beruflichen Lehrerbildung zurückgeht.

Schon das Berufsbildungsgesetz vom 23. Mai 2005 hatte jedoch die Verbindlichkeit des Berufsfeldkonzepts für die berufliche Bildung, die insgesamt als kritikwürdig einzustufen ist (DOBISCHAT/ DÜSSELDORF 2010), aufgehoben und damit auch für den Zuschnitt der beruflichen Fachrichtungen die unselige Kopplung an die Berufsfelder des Berufsgrundbildungsjahres rechtlich obsolet gemacht (LIPSMEIER 2006, 282). Dementsprechend hatte der KMK-Beschluß von 2007 festgehalten, daß die Länder weitere berufliche Fachrichtungen zulassen können. So schuf die Abschaffung der beruflichen Fachrichtung Gestaltungstechnik durch die KMK 2007 zugleich auf Landesebene Raum für die Neukonzeption einer konzeptionell konsequent auf designerische und designnahe Berufe ausgerichteten beruflichen Fachrichtung. Erstmals seit 1973 mit Mediendesign und Designtechnik war es daher möglich, in NRW 2009 wieder eine gestalterisch fokussierte branchenübergreifende berufliche Fachrichtung einzurichten, in der die Kunstgewerbe-Lehrer-Ausbildung eine zeitgemäße Fortführung findet. Die bundesweite Nachfrage nach dem Studium und seinen Absolventen legt schon jetzt nahe, daß diese Fachrichtung bei der nächsten KMK-Reform auch bundesweit ihren Platz finden wird. Die nachfolgende Übersichtstabelle (Tabelle 1) zeigt diese Entwicklung in kompakter Form.

Tabelle 1:  Berufliche Fachrichtungen mit Bezug zu designerischen und designnahen Berufen (grau hinterlegt)

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2 Die Vernachlässigung der designerischen und designnahen Berufe in der Berufssystematik

Da das Berufsfeldkonzept jahrzehntelang eine eigene berufliche Fachrichtung für die designerischen und designnahen Berufe verhindert hat, kann nur ein kritischer Blick auf den Zuschnitt der Berufsfelder die letztlich berufssystematisch begründete Problematik an der Wurzel ausräumen. Noch eine Studie zu den Berufsfeld-Definitionen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 2008 auf der Grundlage der Berufsklassifikationen des Statistischen Bundesamtes von 1992 veröffentlichte (StBA 1992; BIBB 2008a), vernachlässigt bei der Zersplitterung der designerischen und designnahen Berufe auf eine Vielzahl von Berufsfelder gerade das berufswissenschaftliche Kernkriterium der Definition von Berufsfeldern, dass Berufe eines Berufsfeldes „nach dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit gleichartig“ sein sollten (vgl. etwa StBA 1992, 16). Gerade hinsichtlich dieses berufswissenschaftlich zentralen Abgrenzungskriteriums zwischen Berufsfeldern – der Art der Aufgaben und Tätigkeiten sowie der Arbeitsprozesse, der Arbeitsorganisation und in großen Teilen auch des speziellen Berufsmilieus – sind designerische und designnahe Berufe charakteristisch von den technisch fokussierten gewerblich-technischen Berufen unterschieden und vielmehr vorzugsweise untereinander verwandt.

An einer der wenigen Begründungen, die für diese Zuordnung designerischer und designnaher Berufe überhaupt zu finden sind, sei exemplarisch demonstriert, wie wenig eine solche Zuordnung etwa zum Berufsfeld Papierherstellung, -verarbeitung, Druck, die lange Zeit unhinterfragt fortgeschrieben wurde, dem berufswissenschaftlichen Prinzip gerecht wird, daß Berufsfelder, denen berufliche Fachrichtungen ja folgen sollten, vor allem aus der Artverwandtschaft der Tätigkeit zu definieren sind:

„Die BO 171 („Schriftsetzer/innen“) und 172 („Druckvorlagenhersteller/innen“) haben ebenfalls abweichende TSP. Aber auch für sie gilt, dass der TSP 1 unter anderen vorkommt, im Übrigen gibt es sowohl keine sinnvolle Zuordnungsalternative und der BSP stimmt mit den anderen BO der BG 17 überein, so dass sie hier verbleiben.“ (BIBB 2008a, 6)

Gerade in Zeiten der digitalen Dokumentgestaltung ist der Tätigkeitsschwerpunkt 1 (TSP 1: Maschinen, technische Anlagen oder Geräte einrichten, steuern, überwachen, warten), der in dieser Studie des BIBB 2008 als Hauptargument für die Zuordnung der beiden genannten BO (Berufsordnungen) zu der BG (Berufsgruppe) 17 (Druck- und Druckweiterverarbeitungsberufe) angeführt wird, etwa für Schriftsetzer/innen (BO 171) derart marginal, dass eine Artverwandtschaft der Tätigkeit etwa mit der Tätigkeit von Druckerei-, Druckweiterverarbeitungshelfern/-innen (BG 179)[2], die dort mit besseren Gründen demselben Tätigkeitsschwerpunkt 1, derselben Berufsgruppe und damit demselben Berufsfeld Berufe in der Papierherstellung, -Verarbeitung und im Druck zugeordnet sind, durch nichts zu belegen ist.

So bleibt den Autoren der BIBB-Studie von 2008 letztlich also die bloße Berufung auf den gemeinsamen BSP (Branchenschwerpunkt), um den designnahen Beruf Schriftsetzer/innen der Berufsgruppe Druck- und Druckweiterverarbeitungsberufe zuzuordnen. Da es in der beruflichen Bildung um die Ausbildung beruflicher Handlungskompetenz geht, ist eine branchenbezogene Zuordnung, wie sie die 2008 veröffentlichte BIBB-Studie entgegen ihrem Selbstanspruch an dieser Stelle ausschließlich zur Geltung bringt, für die Konzeption beruflicher Fachrichtungen jedoch berufswissenschaftlich unhaltbar und für die Praxis der beruflichen Bildung nutzlos.

Dieser Einwand muß noch nachdrücklicher für eine branchenorientierte Zuordnung der überwiegenden Domänen des Berufs Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien gelten, der seit 1998 die Berufe Schriftsetzer/in, Reprohersteller/in, Reprograf/in und Werbe- und Medienvorlagenhersteller/in ersetzt (BfWT 1998; BIBB 2010i) und 2007 als Mediengestalter/in Digital und Print fortgeführt wurde (BfWT 2007; BIBB 2010a), der aber in den Berufsklassifikationen des Statistischen Bundesamtes (StBA) von 1992, denen die BIBB-Studie von 2008 eng folgt, noch nicht berücksichtigt ist (BIBB 2008a). Wendet man nun auf den Beruf Mediengestalter/in Digital und Print das berufswissenschaftliche Abgrenzungskriterium der Artverwandtschaft des Berufshandelns konsequent an, so zeigt die Verwandtschaft des designorientierten Workflows, in dem Recherche, Konzeption, Entwurf, Redaktion, Realisation und Produktion integriert sind, dass gerade dieser Beruf zwanglos dem Berufsfeld der in der Studie gesondert aufgeführten Designer/innen, Fotograf(en/innen), Reklamehersteller/innen zuzuordnen ist. Fraglos teilt der Beruf Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien mit den dort eingruppierten designerischen und designnahen Berufen Schauwerbegestalter/in (BO 836) (seit 2004 Gestalter/in für visuelles Marketing; BfWT 2004), Fotograf/in, Kameramann/frau (BO 837) (zu diesem Beruf BIBB 2008b), Schilder- und Leuchtreklamehersteller/in (BO 839; BfWT 1999) sowie Bildenden Künstler/in (angewandte Kunst) denselben zentralen Tätigkeitsschwerpunkt (TSP 9: Forschen, Entwerfen, Konstruieren, Gestalten von Produkten, Plänen, Programmen), so daß einzig eine Eingruppierung zu diesem Berufsfeld berufswissenschaftlich begründbar wäre.

Die von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) 2010 veröffentlichte Klassifikation der Berufe (BA 2010), die sich hier ihrerseits an der International Standard Classification of Occupations von 2008 orientiert, ordnet den Beruf Mediengestalter/in – Digital- und Printmedien in der Berufsgruppe technische Mediengestaltung endlich in die Nähe anderer designerischer oder designnaher Berufe (Tabelle 2).

Tabelle 2:  Designerische und designnahe Berufe (grau hinterlegt) in der Berufsuntergruppe Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung nach der Klassifikation der Berufe (BA 2010)

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In derselben Berufsgruppe (232: technische Mediengestaltung) finden sich neben technisch fokussierten zudem unter den Berufen im Grafik-, Kommunikations- und Fotodesign weitere designerische oder designnahe Berufe (Tabelle 3).

Tabelle 3: Designerische und designnahe Berufe (grau hinterlegt) in der Berufsuntergruppe Berufe im Grafik-, Kommunikations- und Fotodesign nach der Klassifikation der Berufe (BA 2010)

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Auch weitere Berufsuntergruppen derselben Berufsgruppe (232: technische Mediengestaltung) führen neben technisch fokussierten Berufen weitere designerische oder designnahe Berufe auf (Tabelle 4).

Tabelle 4:  Designerische und designnahe Berufe (grau hinterlegt) in weiteren Berufsuntergruppen der Berufsgruppe technische Mediengestaltung nach der Klassifikation der Berufe (BA 2010)

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In derselben Berufshauptgruppe (23: Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung) findet sich zudem die Berufsgruppe Fototechnik und Fotografie mit weiteren wichtigen designerischen und designnahen Berufen (Tabelle 5).

Tabelle 5:  Designerische und designnahe Berufe (grau hinterlegt) in der Berufsgruppe Fototechnik und Fotografie nach der Klassifikation der Berufe (BA 2010)

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Doch trotz dieser positiv zu vermerkenden Verdichtung bietet auch die Berufsklassifikation von 2010 insgesamt noch keinen übergeordneten Anhaltspunkt für eine an Tätigkeitsschwerpunkten orientierte Zuordnung designerischer und designnaher Berufe zu beruflichen Fachrichtungen. So absorbiert auch hier die Vielzahl der primär technisch oder ingenieurhaft ausgerichteten Berufe insbesondere der Papier- und Verpackungstechnik sowie der Drucktechnik, Druckweiterverarbeitung und Buchbinderei, die insbesondere unter Branchengesichtspunkten derselben Berufshauptgruppe Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung (Berufshauptgruppe 23) zugeordnet sind, die fachliche Spezifik und Tätigkeitscharakteristik der designerischen und designnahen Berufe. Zudem bleiben stark affine andere designerische oder designnahe Berufe auch in dieser Klassifikation ganz anderen Berufshauptgruppen oder Berufsbereichen zugeordnet.

So ist hier etwa die unmittelbare Nähe des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print zu dem Beruf Mediengestalter/in – Bild und Ton, die dem Tätigkeitsschwerpunkt, den charakteristischen Arbeitsprozessen und zunehmend auch der Branche, den Materialien und Werkzeugen nach unstrittig sein dürfte, in dieser Klassifikation nicht abgebildet. Vielmehr ist dieser Beruf wiederum nach bloßen Branchenkriterien im Berufsbereich 9 (Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung) der Berufshauptgruppe 94 (Darstellende und unterhaltende Berufe), der Berufsgruppe 945 (Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik), der Berufsuntergruppe 9453 (Berufe in der Bild- und Tontechnik) und der Berufsgattung 94532 (Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten) zugeordnet und im Umfeld technisch und ingenieurhaft geprägter Berufe in seiner designerischen bzw. designnahen Charakteristik nicht zu erkennen. Schon 1996 ohne direkte Vorläufer eingeführt, wurde 2006 das Berufsbild Mediengestalter/in Bild und Ton neu geordnet und um zehn spezialisierende Einsatzgebiete, wie Bildmontage, AV-Grafik, Effekte oder Produktion von Bild- und Tonmaterial für crossmediale Produkte ergänzt. Im Jahr 2008 gab es beinahe 2.000 Auszubildende im Bereich Bild und Ton (mehr als 12 Prozent Zuwachs gegenüber 2007). Im Umfeld dieses Berufsbildes sind seit 1996 zudem der Beruf Film- und Videoeditor/in mit in den vergangen drei Jahren jährlich durchschnittlich 100 Auszubildenden und seit 2002 auch der Beruf Maskenbildner/in mit im selben Zeitraum jährlich durchschnittlich 135 Auszubildenden anzusiedeln (vgl. BIBB 1996; BIBB 2010b/c/d).

In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, daß die Ausbildung in großen Teilen der Medienbranche derzeit hauptsächlich durch private Schulen und Akademien getragen wird, wie etwa die vielfältigen Angebote zu den Berufen Cutter/in, Tontechniker/in, Comic-Zeichner/in oder auch Game Designer/in zeigen, so daß hier mit einer dynamischen Entwicklung neuer Berufsbilder mit Relevanz auch für die berufliche Lehrerbildung zu rechnen ist (vgl. auch BIBB 1996; BIBB 2008b; B. BLANKENHEIM in derselben Sektion).

So bleibt es fachlich sinnvoll, den designerischen und designnahen Berufen, auf die sich die berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik ausrichtet, unabhängig von den vor allem branchenorientierten Berufsklassifikationen und stattdessen anhand strukturgleicher Tätigkeitsschwerpunkte weitere Gestaltungsberufe zuzuordnen, die oft insgesamt als „Splitterberufe“ wenig beachtet und in der Berufsklassifikation ganz anders zugeordnet werden. Nimmt man unabhängig von der Berufsklassifikation die designerischen und designnahen Berufe zusammen, ergibt sich ein insgesamt nennenswerter Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, der durch keine andere berufliche Fachrichtung fachlich angemessen gedeckt wird (vgl. Tabelle 6).

Tabelle 6:  Auszug aus den Eckdaten zur Zahl der Auszubildenden und zum (hypothetischen) Lehrkräftebedarf in beruflichen Fachrichtungen (ROTHE 2006, 76)

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Darüber hinaus gibt es eine große Bandbreite an designerischen und designnahen Ausbildungen, die etwa in Nordrhein-Westfalen durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) geregelt sind. Parallel zu den Fachklassen des Dualen Systems in der Berufsschule (APO-BK Anlage A) sind an berufsbildenden Schulen verschiedene vollschulische Bildungsgänge eingerichtet, die ebenfalls fachlich der beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik zuzuordnen sind. Bereits das Berufsgrundschuljahr bietet die Möglichkeit einer vor allem gestalterisch fokussierten Orientierung in der Druck- und Medientechnik (APO-BK Anlage A5). Die Berufsfachschule ermöglicht den Erwerb einer ebenfalls gestalterisch konzentrierten beruflichen Grundbildung in Medien/Medientechnologie (APO-BK Anlage B). Gestaltungstechnische Assistenten sind sowohl in Höheren Berufsfachschulen (APO-BK Anlage C) mit den fachlichen Schwerpunkten Grafik- und Objektdesign sowie Medien/Kommunikation als auch in beruflichen Gymnasien (APO-BK Anlage D) angesiedelt. Darüber hinaus sind in der Fachoberschule für Gestaltung zum Erwerb einer Fachhochschulreife (APO-BK Anlage C) oder der Allgemeinen Hochschulreife (APO-BK Anlage D) Fächer wie u.a. Mediengestaltung/Mediendesign, Gestaltungstechnik, Digitale Gestaltung, Bild-/Textgestaltung, Design- und Kunstgeschichte, Grafik-Design, Fotografie, Präsentationstechnik, Freies und konstruktives Zeichnen oder Industrie-Design vorgesehen. Schließlich bietet die Fachschule für Gestaltung (APO-BK Anlage E) als Weiterbildungsmöglichkeit Abschlüsse als staatl. geprüfte/r Gestalter/in, z.B. in den Fachrichtungen Farbe, Gestaltung, Werbung oder Werbegestaltung.

Mit Blick auf diese Zuordnungsmöglichkeit entfällt demnach auch die Behauptung der BIBB-Studie von 2008, es gebe für die dort genannten mediengestalterischen Berufe, „keine sinnvolle Zuordnungsalternative“ zu einer Zuordnung zum Berufsfeld Papierherstellung, -verarbeitung, Druck (Berufsfeld 5; BIBB 2008a, 8). Eine Zuordnung der Berufe, die im Beruf Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien aufgegangen sind, entbehrt demnach jeder berufswissenschaftlichen Grundlage: eine Zuordnung dieser designnahen Berufe über den Tätigkeitsschwerpunkt oder über den Branchenschwerpunkt ist inhaltlich haltlos und berufswissenschaftlich unbegründet; eine Zuordnungsalternative zu einem eigenen Berufsfeld gestalterischer und gestaltungsnaher Berufe aber durchaus naheliegend. Auch wenn trotz aller diesbezüglichen Verdichtungsfortschritte in der Berufsklassifikation von 2010 (BA 2010) wenig Aussicht besteht, daß diese Feststellung bei künftigen Revisionen der Berufsfeldzuschnitte gegenüber der Branchenlogik kurz- oder mittelfristig durchsetzbar ist, so bleibt doch festzuhalten, daß sich die Einrichtung einer eigenen beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik für alle designerischen und designnahen Berufe mit besten Gründen von der berufswissenschaftlich fragwürdigen Berufsfeldsystematik gelöst hat. Eine Zuordnung der großen Zahl designerischen und designnahen Berufe zu einer eigenen beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik ist nicht nur um einer sachgerechten Ausbildung willen gut begründet, sondern angesichts des Gesamtvolumens der um den gemeinsamen fachlichen Kern gruppierten Berufe auch in quantitativer Hinsicht dringend geboten.

3 Mediengestalter/in Digital und Print als Orientierungsberuf der beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik


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Abb. 1:  Beispielhafter Workflow in einer Agentur.

Vom Erschließen der gestalterischen Grundlagen, über Recherche, Konzeption, Entwurf und Redaktion bis zur Realisation bildet die praktische Tätigkeit des Gestaltens den Mittelpunkt von Ausbildungen in designerischen und designnahen Berufen. Mit dem technologischen Wandel besonders der letzten Jahrzehnte wurde designerische und designnahe Tätigkeit als berufliche Facharbeit überwiegend zu einer Praxis des Gestaltens mit digitalen Medien (FLASDICK u.a. 2010), an die im Workflow mancher dieser Berufe die designtechnische Realisation in unterschiedlichen analogen oder digitalen Medien unmittelbar anschließt. In diesem Sinne kann der Beruf Mediengestalter/in Digital und Print – insbesondere in den Fachrichtungen Konzeption und Visualisierung sowie Gestaltung und Technik, aber auch in weiten Teilen der Fachrichtung Beratung und Planung – als Orientierungsberuf der beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik identifiziert werden.

In diesem Beruf, in dem es 2008 bundesweit fast 11.000 Auszubildende gab, werden – wie es für Kernberufe beruflicher Fachrichtungen berufswissenschaftlich gefordert wird (vgl. UHE 2001) – die spezifischen Merkmale des Berufsfeldes, der Berufsausbildung und des beruflichen Handelns in designerischen und designnahen Berufen besonders deutlich. Die berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik bildet hierzu die spezifische berufliche Handlungskompetenz dieses wichtigen Berufs systematisch ab, an dessen hohen designerischen Anspruch sich gewerblich-technische und ingenieurhafte Aspekte der Realisation anschließen. Zumal der vollständig designerischen Ausrichtung des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung[3], aber auch der expliziten Designnähe der beiden anderen Fachrichtungen die im Rahmen der Neuordnung 2007 innerhalb des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print eingeführt wurden (BfWT 2007), entspricht die berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik vollständig, zumal die dynamische Entwicklung der Kultur-, Kreativ-, Medien-, Publishing- und Werbebranchen eine weitere Intensivierung des designerischen Anteils am Beruf Mediengestalter/in Digital und Print erwarten lässt.

Die Neuordnung der Berufe der Mediengestalter/in Digital und Print folgte 1998 nicht nur dem Wandel der Verfahrenstechnik der Realisationsmedien (BfWT 1998). Auch vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen im Workflow wurden damals die Berufe Fotogravurzeichner/in, Reprograf/in, Schriftsetzer/in sowie Druckform- und Druckvorlagenhersteller/in (zwischenzeitlich gemeinsam Reprohersteller/in) sowie Werbevorlagenhersteller/in beziehungsweise Werbe- und Medienvorlagenhersteller/in im Berufsbild Mediengestalter/in Digital und Print zusammengeführt.

Die Neuordnung der Ausbildungsberufe im Jahre 2007 stellte die rein technisch orientierten Fachrichtungen Medienoperating und Medientechnik des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print ein (BfWT 2007). Die neu formulierten Fachrichtungen dieses ohnehin bereits gestaltungsorientierten Berufs wurden dabei den geänderten Anforderungen entsprechend noch stärker auf Design und Marketing ausgerichtet.

Stattdessen orientiert sich die Fachrichtung Gestaltung und Technik, in der 2008 81,68 Prozent aller Ausbildungsverträge des Berufs geschlossen wurden, nun mit einem erhöhten designerischen Anteil an der Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungen nach Kundenvorgaben (Planung von Produktionsabläufen; Gestaltung von Elementen für Medienprodukte; Übernahme, Erstellung, Transfer und Konvertierung von Daten für die Mehrfachnutzung; Kombinieren von Medienelementen und deren Bereitstellung für unterschiedliche Medien und Ausgabe auf unterschiedlichen Medien; Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit den Kunden).

Die Fachrichtung Mediendesign schließlich wurde in Konzeption und Visualisierung umgetauft und noch deutlicher auf überwiegend designerische Tätigkeiten ausgerichtet. Hier waren 2008 nun 9,01 Prozent aller Auszubildenden dieses Berufs zu finden. Geprägt ist besonders diese Fachrichtung fast ausschließlich durch klassische Felder designerischer oder designnaher Tätigkeit (Analyse von Kundenaufträgen; Recherche von Umfeldbedingungen und Zielgruppen; Einsatz von Kreativitätstechniken zur Erstellung von Konzeptionen: Visualisieren und Präsentieren von Ideen und Entwürfen sowie deren Ausarbeitung für die mediengerechte Weiterverarbeitung; Einsatz mediengerechter Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung).

Die Fachrichtung Medienberatung schließlich, in der 2008 3,14 Prozent aller Ausbildungen des Berufs stattfanden, wurde als Beratung und Planung um Marketinginhalte bereichert und so ebenfalls mit klassisch designerischen Themen verbunden (Projektplanung für Medienprodukte; Kundenberatung und -betreuung; Bearbeitung von Teilaufgaben des Projektmanagements; Visualisieren und Präsentieren von Projekten; projektbezogene Datenbearbeitung).

Auch die Wahlqualifikationseinheiten, die innerhalb der drei Fachrichtungen die Möglichkeit bieten sollen, die Ausbildung auf die jeweiligen Kompetenzen des Unternehmens auszurichten, sind nun größtenteils designerisch fokussiert (u.a. Designkonzeption, Kreativitätstechniken, Konzeption und Visualisierung, Redaktionstechnik, Gestaltung von Printmedien, Gestaltung von Digitalmedien, Verpackungsgestaltung, produktorientierte Gestaltung, typografische Gestaltung, digitale Bildbearbeitung, Text-, Grafik- und Bilddatenbearbeitung). Zudem hat die Ausbildung in Gestaltung und Typografie in den gemeinsamen ersten beiden Ausbildungsjahren einen dominanten Anteil erhalten.

Schließlich ist in der Branchenzuordnung des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print eine Tendenz hin zu noch größerer Nähe zur Kultur-, Kreativ-, Medien-, Publishing- und Werbewirtschaft zu beobachten. So gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung an, dass Mediengestalter/innen Digital und Print vor allem „bei Marketingkommunikationsagenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen“, überwiegend also in Unternehmen der Kreativbranche oder in Kreativbereichen größerer Unternehmen und Institutionen, zum Einsatz kommen (vgl. BIBB 2010a; BIBB 2010g; für die Ausbildungszahlen vgl. BVDM 2010).

Ein ingenieurwissenschaftlicher Bezug spielt in der Entwicklung des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print somit sichtlich nur noch eine nachgeordnete und weiter abnehmende Rolle.

Die berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik, die sich an dieser Entwicklung des Berufs Mediengestalter/in Digital und Print als Orientierungsberuf ausrichtet, ist somit in idealer Weise komplementär zu der im Kern ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten beruflichen Fachrichtung Medientechnik (vgl. KNUTZEN 2008, 330-332), die in der Tradition der beruflichen Fachrichtung Drucktechnik auf die Lehrerbildung für primär technisch orientierte Medienberufe zielt. Ein Blick auf das Curriculum der beruflichen Fachrichtung Medientechnik bzw. Druck- und Medientechnik an den beiden maßgeblichen Studienorten (Hamburg, Wuppertal) unterstreicht die Komplementarität von deren technologischer und ingenieurwissenschaftlicher Ausrichtung zu der designerisch orientierten beruflichen Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik. So umfasst die Lehre in Medientechnik mathematisch-naturwissenschaftliche, technisch-ökonomische und arbeitswissenschaftliche Inhalte, die Analyse elektrotechnischer Prozesse und der Facharbeit im Berufsfeld Medientechnik, die Reflektion der gesellschaftlichen, individuellen und betrieblichen Anforderungen, Computergenerierte Digital- und Printmedien, Audio-visuelle Medien, Veranstaltungstechnik sowie Informations- und Kommunikationstechnik (TUHH 2010); beziehungsweise in Druck- und Medientechnik Mathematik, Elektrotechnik, Elektronik, Informatik, Werkstoffkunde, Digitale Druckvorstufentechnik, Grundlagen elektronischer Publikationen, Druckverfahren, Drucksysteme, Druckweiterverarbeitung (BUW 2009). Designrelevante Elemente enthält das akademische Spektrum dieser beruflichen Fachrichtung konsequenterweise nur marginal, so daß die zentralen Tätigkeitsschwerpunkte des designerisch fokussierten Berufs Mediengestalter/in Digital und Print hier kaum abgebildet sind.

Die konzeptionell, redaktionell und designerisch zentrierte berufliche Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik und die eher technisch ausgerichtete berufliche Fachrichtung Medientechnik erfüllen somit die differenzierten Anforderungen der großen Bandbreite von Medienberufen komplementär zueinander. Die dynamische Entwicklung neuer Berufsbilder sowohl in content- und designorientierten als auch in technikfokussierten Berufen der Druck- und Medienbranche wird daher sehr davon profitieren, wenn die beiden neuen beruflichen Fachrichtungen Mediendesign und Designtechnik und Medientechnik ihre spezifischen Kompetenzfelder in enger Abstimmung miteinander entwickeln und sich in ihren spezifischen Leistungsfähigkeiten in Fachwissenschaft und Fachdidaktik gegenseitig ergänzen. Mit der gemeinsamen Sektion bei den Hochschultagen Berufliche Bildung 2010 wurde ein bedeutender Schritt in diese Richtung getan.

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[1]   Der vorliegende Beitrag beruht in weiten Teilen auf BLANKENHEIM/ BUSMANN/ HEINEN 2010. Ich danke Björn Blankenheim für wichtige Hinweise.

[2]   Zur BG 17 gehören außerdem Drucker/innen (Hoch-, Flach-, Tiefdruck), Spezialdrucker/innen, Siebdrucker/innen und Buchbinder/innen.

[3]   „Fachrichtung“ bezeichnet hier einen Schwerpunkt der Berufsbildung und ist nicht zu verwechseln mit einer „beruflichen Fachrichtung“ der Lehrerbildung.


Zitieren dieses Beitrages

HEINEN, U. (2011): Mediendesign und Designtechnik – Die berufliche Fachrichtung für designerische und designnahe Berufe. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Fachtagung 13, hrsg. v. KNUTZEN, S./ HEINEN, U./ EDER, A., 1-20. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ft13/heinen_ft13-ht2011.pdf (26-09-2011).



Hochschultage Berufliche Bildung 2011 - Web page

http://www.hochschultage-2011.de/