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bwp @ Spezial 5 | September 2011
Hochschultage Berufliche Bildung 2011
Herausgeber der bwp@ Spezial 5 sind Thomas Bals & Heike Hinrichs

FT02 - Arbeitslehre
Herausgeberinnen: Marianne Friese & Ilka Benner

Titel:
Arbeitslehre. Neue Anforderungen an berufsorientierte Kompetenzentwicklung und Professionalisierung des pädagogischen Personals


Werkschule und/oder Produktionsschule? Zwei Länderkonzepte zur Integration benachteiligter Jugendlicher im Vergleich

Beitrag von Michael GESSLER, Kristina KÜHN & Jürgen UHLIG-SCHOENIAN (Universität Bremen & Landesinstitut für Schule Bremen)

Abstract

Die Probleme an den Schnittstellen Schule-Ausbildung-Beruf sind einerseits nicht neu und andererseits nach wie vor in weiten Bereichen nicht gelöst (vgl. BIBB 2011). Wie ähnlich und gleichzeitig unterschiedlich Lösungsansätze bei vergleichbaren Ausgangs- und Kontextbedingungen ausfallen können, wird nachfolgend am Beispiel der Konzepte „Werkschule“ (Bremen) und „Produktionsschule“ (Hamburg) aufgezeigt. Beide Ansätze sind insbesondere für benachteiligte Jugendliche konzipiert, verfolgen das Ziel, deren Chancen für eine gelungene berufliche und soziale Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern und befinden sich gerade in der Implementierung. So unterschiedlich die Ansätze sind, so unterschiedlich sind auch die jeweiligen Herausforderungen. Während in Hamburg die Frage zu klären ist, wie die Produktionsschulen dauerhaft in der Bildungslandschaft verankert werden können, steht Bremen vor der Herausforderung, die innere Gestalt der Werkschulen entsprechend den Anforderungen der Jugendlichen zu gestalten.

1  Produktionsschulen in Hamburg

Die in Deutschland bestehenden Produktionsschulen verbindet einerseits ein gemeinsames Grundverständnis und andererseits ist das konkrete Erscheinungsbild vielfältig und durchaus unterschiedlich. Zunächst werden grundlegende Merkmale der Produktionsschulen beschrieben (Kap. 1.1) und sodann der Ansatz zur Einrichtung von Produktionsschulen in Hamburg skizziert (Kap. 1.2).

1.1 Hintergrund

BOJANOWSKI et al. (2009) definieren die Produktionsschule wie folgt: „Produktionsschulen bieten als eigenständige betriebsähnliche Bildungseinrichtungen zwischen allgemein bildender Schule und Arbeitsmarkt jungen Menschen (von 15 bis 25) auf Basis von Freiwilligkeit und auf Grundlage eines Bewerbungsverfahrens je nach ihrem Lernstand jederzeit eine mögliche Hilfe beim Übergang Schule-Beruf.“ (BOJANOWSKI et al. 2009, 2). Weiter heißt es, die Produktionsschule sei eingebettet in lokale Marktstrukturen, würde von einem lokalen Beirat unterstützt und verbinde praktisches Arbeiten und theoretisches Lernen. Mittels der Erbringung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen würde eine Ernstsituation geschaffen, die bei den Jugendlichen Selbstbewusstsein und Stolz bewirke. Hierfür erhielten sie auch ein Entgelt. Unabdingbar für die innere Gestalt einer Produktionsschule seien „Werkstattpädagogen als professionelle Anreger, eine pädagogische Entwicklungsplanung, eine pädagogisch arrangierte Lern- und Lebensgemeinschaft junger Menschen, ein durchdachtes kulturelles Arrangement als tragfähiger Rahmen, Zertifikate für eine beschäftigungsrelevante Qualifizierung/ Ausbildung und Konzepte für die Gestaltung des Übergangs in Ausbildung oder Erwerbsarbeit.“ (ebd.). Produktionsschulen sollen „die Breite und Qualität der bewährten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ein neues Angebot erweitern und damit insgesamt zur Fortentwicklung des Sektors "Übergangssystem" beitragen“ (ebd.). Mit ihrem spezifischen Profil würden sich Produktionsschulen erheblich von sonstigen Angeboten der Berufsvorbereitung unterscheiden. Der am 1. Februar 2007 gegründete „Bundesverband Produktionsschulen“ hat hierfür Produktionsschulprinzipien (vgl. BUNDESVERBAND PRODUKTIONSSCHULEN 2007) sowie Qualitätsstandards (vgl. BUNDESVERBAND PRODUKTIONSSCHULEN 2010) entwickelt.

Das konzeptionelle Vorbild stammt aus Dänemark. Produktionsschulen existieren in Dänemark seit 1978 und ab 1985 mit eigener Gesetzgebung. Zweck der Schulreform „war und ist es, ein praktisch orientiertes Lernmilieu zu schaffen, das die Jugendlichen qualifizieren kann, eine Jugendausbildung durchzuführen oder sie dazu zu bringen, einen normalen Job auf dem Arbeitsmarkt zu bestreiten.“ (PRODUKTIONSSKOLE FORENINGEN 2007, 5). Die nachfolgenden gesetzlichen Änderungen dienten insbesondere dem Zweck, das Profil der Produktionsschule von einer „Maßnahme zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit durch eine Vorbereitung und eine Qualifizierung zum Arbeitsmarkt“ hin zu einem „heute primär vorbereitenden Bildungsangebot“ zu verändern (ebd., 5). Die doppelte Zielsetzung, (1) Einstieg in Ausbildung und (2) Einstieg in Arbeit, ist noch im Gesetz vorgesehen (§ 1, Absatz 2 und 3), gleichwohl die angesprochene Priorisierung erkennbar ist (ebd., 17):

„Absatz 2: Das Angebot soll die persönliche Entwicklung der Teilnehmer ankurbeln und ihre Möglichkeiten im Bildungssystem und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.“

„Absatz 3: Das Angebot wird mit besonderer Rücksicht darauf organisiert, dass der Jugendliche Qualifikationen erlangt, die zur Durchführung einer berufskompetenzgebenden Jugendausbildung führen kann.“

Angelehnt an das dänische Konzept und inspiriert von dem dortigen Erfolg, verbreitete sich das „neue“ Produktionsschulen-Konzept in den 1990er Jahren auch in Deutschland. STOMPOROWSKI/ KIPP (2003) kontrastieren in einem bemerkenswerten Beitrag über „Ideengeschichtliche Aspekte der Produktionsschulentwicklung“ in Deutschland dieses „neue“ Konzept, das mit der Kernidee „Verwirklichung von Chancengerechtigkeit“ (ebd., 8) charakterisiert wird, mit dem „älteren“ deutschen Produktionsschulkonzept der 1920er Jahre, das mit dem Ziel „Verwirklichung einer gerechten und harmonischen Gesellschaft“ (vgl. ebd., 3) beschrieben wird. Markanter Unterschied des alten und neuen Konzepts sei der jeweilige Bezug zur Realität: Während das alte Konzept als utopisches Moment einen Gegenentwurf zur bestehenden Gesellschaft bildete und die Transformation und Humanisierung der Gesellschaft über eine Enklave „Produktionsschule“ intendierte, orientiere sich das neue Konzept an den bestehenden Verhältnissen, sei Bestandteil der Realität und wolle Wirklichkeit nicht mehr bestimmen, „sondern reagiert auf sie“ (ebd., 11). Die gesellschaftspolitische utopische Absicht des alten Konzepts sei sodann auch maßgeblich für ihr Scheitern verantwortlich gewesen, während das neue sozialtheoretische Konzept, Widersprüche und Ungerechtigkeiten der menschlichen und gesellschaftlichen Natur im didaktischen Programm aufnehme, und den Menschen, dessen Entwicklung und Integration in die Gesellschaft in das Zentrum der Erziehung stelle. An diesem Punkt manifestiere sich auch der Unterschied zum heutigen staatlichen Schulsystem, das über das Ziel „Chancengleichheit hinsichtlich der Ergebniserwartung“ eine Gleichbehandlung aller Schüler/innen anstrebe, individuelle Voraussetzungen der Jugendlichen zu wenig beachte und letztlich Ungerechtigkeit reproduziere. Produktionsschulen stellen, so die Autoren, hierzu eine Alternative dar, bilden eine „Gegenschule“ (ebd., 8), gehen einen neuen Weg und verwirklichen „Chancengerechtigkeit“, indem der/die Jugendliche im Ernstcharakter der Produktionsarbeit Sinn und Wertschätzung seiner/ihrer Tätigkeit erfährt, an der Gesellschaft unmittelbar Teilhabe hat und so auch den Wert klassischer Tugenden (wie Durchhaltevermögen und Verantwortungsbewusstsein) im eigenen Handeln erlebt, gerechtfertigt erkennt und diese nicht als gesetzte normative Ergebniserwartungen erfährt (ebd., 9). Dies gelte auch für Abschlüsse: „das Erreichen eines Schulabschlusses wird i.d.R. als Option verstanden, nicht als normative Erwartung.“ (ebd.).

Ab 2000 begann in Deutschland eine systematische Erprobung und Förderung des neuen Ansatzes: 2001 legte das BMBF das Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF)“ auf, das explizit im Innovationsbereich III „Initiativen im Bereich der Prävention“ die Erprobung des Produktionsschulkonzepts vorsieht: „Ausbau der Kooperation mit der Jugendhilfe, zum Beispiel mit Jugendhilfebetrieben und Produktionsschulen“ (GERICKE/ SOMMER 2008, 17). 2004 startete wiederum in Mecklenburg-Vorpommern das „Landesprogramm Produktionsschulen“: In sechs Einrichtungen sollte mit einer langen Finanzierungssicherheit (bis 2013) der Ansatz erprobt und wissenschaftlich (2006-2008) begleitet werden. Die u.a. in diesen Programmen erzielten Erkenntnisse bilden heute eine wesentliche Grundlage des Produktionsschul-Konzepts in Deutschland (vgl. GENTNER 2008a).

1.2 Rechtliche Stellung und Finanzierung der Produktionsschulen in Hamburg

Laut Drucksache 19/2928 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 28. April 2009 bieten Produktionsschulen „in erster Linie berufsbezogene Qualifizierungen, insbesondere zertifizierbare Qualifikationsbausteine an.“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2009a, 2). Weiter heißt es: „Produktionsschulen sind ein die Erfüllung der Schulpflicht an Berufsvorbereitungsschulen ersetzendes Angebot für Jugendliche, die nicht über die erforderliche Betriebs- und Ausbildungsreife verfügen und von denen zu erwarten ist, dass sie die Produktionsschule den entsprechenden schulischen Angeboten der Berufsvorbereitung vorziehen werden.“ (ebd.). Da die Jugendlichen noch der Schulpflicht unterliegen, ist eine entsprechende Befreiung vom Schulbesuch notwendig und nach § 37 Absatz 6 des Hamburgischen Schulgesetztes möglich (ebd., Fußnote 5). Explizit festgestellt wird zudem, dass Produktionsschulen „keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetztes [sind], sondern Einrichtungen, die von Bildungsträgern in freier Trägerschaft betrieben werden.“ (ebd., 2). Zentraler Gegenstand der Drucksache ist sodann die stufenweise Einrichtung von bis zu 500 Plätzen an bis zu 10 Produktionsschulen, welche durch Umschichtung im Bildungshaushalt finanziert wird: „Produktionsschulen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft, die Schulpflicht ersetzende Maßnahmen der Berufsvorbereitung durchführen. Die schulpflichtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Produktionsschulen vermindern daher den Lehrerstellenbedarf der Beruflichen Schulen.“ (ebd., 4). Am 24. Juni 2009 wurde dieser Vorschlag in der Bürgerschaft abgestimmt und angenommen (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2009b, 1905). Das oben genannte „Angebot für Jugendliche, die nicht über die erforderliche Betriebs- und Ausbildungsreife verfügen“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2009a) wird in der Drucksache 8472 vom 18.01.11 sodann gefasst als ein Angebot für „Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss oder mit einem schlechten Hauptschulabschluss verlassen haben – frühestens nach Klassenstufe 9.“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2011, 5). Mit der Einrichtung von drei weiteren Produktionsschulen bestehen seit September 2010 nun insgesamt acht Produktionsschulen in Hamburg.

Eine Konsequenz der Festlegung „keine Schulen“ ist, dass das „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)“ nicht zur Anwendung kommen kann, womit weder eine Anerkennung als „Ersatzschule“ (HMBSFTG 2004/2010, zweiter Abschnitt) noch eine Eintragung in das Verzeichnis der Ergänzungsschulen als „Ergänzungsschule“ (ebd., dritter Abschnitt) in Frage kommt. Finanzhilfen, die einer Ersatzschule bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen gewährt werden (ebd., § 14), können nicht beantragt werden. Wären Produktionsschulen Schulen, würden diese zudem nach Art. 7 GG der Aufsicht des Staates unterliegen. Durch die Setzung „keine Schulen“ unterliegen Produktionsschulen nicht der staatlichen Aufsicht. Eine Grundidee der Produktionsschule ist vielmehr, dass die Leitung sich gegenüber dem Kollegium und einem regionalen Beirat verantworten muss, der u.a. aus Vertretern der Kammern (Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer), der Kreishandwerkerschaften, der Wirtschafts- und Unternehmensverbände, der Gewerkschaften, der Träger der Arbeitsförderung bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende und der jeweiligen Kommune bestehen kann (GENTNER 2008b, 105).

Inwiefern die Finanzierung durch die geplante Umschichtung ausreicht, um die Produktionsschule solide zu finanzieren, scheint noch nicht eindeutig geklärt zu sein. In der Aussprache am 24. Juni 2009 vertritt ein Abgeordneter der SPD die Ansicht, man könnte „davon ausgehen, dass sie [die Produktionsschule] nur zwei Drittel des Geldes zur Verfügung haben werden“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2009b, 1904). Problematisch scheint auch das Modell der Umschichtung selbst; der Rechnungshof stellt im Jahresbericht 2010 fest: „Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung „Berufsvorbereitung“ festgestellt, dass die beim Hamburgischen Institut für Berufliche Bildung wegfallenden Lehrerstellen lediglich mit ihren Netto-Personalkosten (ohne Versorgung und Beihilfe) zur Finanzierung des Teilnehmerkostensatzes der Produktionsschulen verwendet werden. In den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 besteht somit für die Einrichtung der Produktionsschulen ein Handlungsbedarf in Höhe von 7,4 Mio. Euro, der bisher gegenüber der Bürgerschaft nicht transparent dargestellt worden ist“ (RECHNUNGSHOF DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2010, 10).

CORTINA GENTNER (Behörde für Schule und Berufsbildung, Amt für Weiterbildung, Abt. Außerschulische Bildung, Hamburg) formuliert in einem Vortrag am 22. April 2010 in Berlin zwei Optionen zur Klärung der aktuellen Situation: (1) „Einbindung in die Schulgesetzgebung – in Verbindung mit der Beauftragung von freien Trägern der Jugendberufshilfe“ und/oder (2) eine „Verortung von Produktionsschulen in der Sozialgesetzgebung“ (GENTNER 2010, 11).

2 Werkschulen in Bremen

Zunächst wird die Werkschule in der Bremer Bildungslandschaft verortet (Kap. 2.1) und sodann die (inneren) Gestaltungsprinzipien dargestellt (Kap. 2.2).

2.1 Verortung

Am 1. August 2009 trat das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes in Kraft. Neu aufgenommen wurde in §25a der Bildungsgang „Werkschule“:

„(1) Die Stadtgemeinden können Werkschulen einrichten, die an berufsbildenden Schulen angegliedert werden. Sie können ausnahmsweise als eigenständige Schulen organisiert werden. (2) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 können sich um Aufnahme in den Bildungsgang bewerben. Die Anwahl dieses Bildungsganges ist freiwillig. Eine Aufnahmekommission entscheidet über die Aufnahme. (3) Der Bildungsgang dauert drei Jahre und umfasst die Jahrgangsstufen 9 bis 11. Mit einem bestimmten Notenbild kann am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Einfache Berufsbildungsreife erlangt werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 11 steht die Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife. (4) Das Nähere zum Aufnahmeverfahren, zu dem Notenbild nach Absatz 3 sowie zu den organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen und der Gestaltung des Bildungsganges regelt eine Rechtsverordnung.“ (BREMSCHULG 2005/2009, § 25a). In § 55, Absatz 3 ist zudem die Schulpflicht geregelt: „Jugendliche können ihre Schulpflicht nach der 8. Jahrgangsstufe in der Werkschule an einer berufsbildenden Schule erfüllen.“

Das Gesetz gibt Aufschluss über markante Eckpunkte und Gestaltungsmerkmale:

(1) Schulorientierung: Werkschulen sind Bestandteil des Schulsystems und angegliedert an berufsbildenden Schulen;

(2) Dezentralisierung: Verankerung in Stadtteilen;

(3) Freiwilligkeit: Schülerinnen und Schüler können sich ab Jahrgangsstufe 8 für diesen Bildungsgang bewerben;

(4) Abschlussorientierung: möglich sind die Abschlüsse Einfache Berufsbildungsreife und Erweiterte Berufsbildungsreife;

(5) früher Start: Beginn ab Klasse 9;

(6) verlängerte Zeiten: der Bildungsgang führt in drei Jahre, statt der üblichen zwei, zum Abschluss Erweiterte Berufsbildungsreife;

(7) Schulpflicht: die Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht) kann an einer berufsbildenden Schule erfüllt werden. Der neue Bildungsgang löst das bisherige Profil B der (allgemeinbildenden) Sekundarschule ab.

In der Sitzungsvorlage G57/17 an die Deputation für Bildung vom 2. September 2009 wird das mit der Einrichtung der Werkschulen verbundene grundlegende Anliegen der SENATORIN FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT deutlich: Den Schwerpunkt bilden präventive Maßnahmen an Stelle von nachträglichen "Reparaturbemühungen"“ (SENATORIN FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT 2009, 2). Und: „Dem Präventionsgedanken folgend sollen die Schülerinnen und Schüler „abgeholt“ werden, bevor sie mit dem Stigma Schulverweigerer, Leistungsverweigerer, benachteiligt etc. versehen werden. Daher erfolgt der Wechsel in das Projekt bereits nach Klasse 8.“ (ebd., 3).

Die Einführung der Werkschulen startete im Schuljahr 2009/10 zunächst als Pilotprojekt mit Förderung des Europäischen Sozialfonds an sechs Standorten in Bremen. Mit Beginn des Schuljahrs 2010/2011 wurde diese um einen Schulversuch erweitert. Im Schuljahr 2011/2012 wird der 10. Standort eröffnet.

Eine zentrale Orientierung hinsichtlich der inneren Ausgestaltung der Werkschule bildet schließlich die erfolgreiche Arbeit der „Werkstattschule“ in Bremerhaven, die im Jahr 2008 den Deutschen Schulpreis der Robert-Bosch-Stiftung gewann (JÜRGENS-PIEPER 2009, 2). Die Werkstattschule wird von einem gemeinnützigen Verein geführt und arbeitet nach dem Konzept der Produktionsschule.>

In Kapitel 1.1 wurde mit Bezug auf STOMPOROWSKI & KIPP (2003) die „Chancengleichheit hinsichtlich der Ergebniserwartung“ (charakteristisch für die Regelschule) der „Chancengerechtigkeit“ (charakteristisch für die Produktionsschule) gegenüber gestellt. Die Werkschule als Bestandteil des Schulsystems in Bremen, die sich zudem an Prinzipien der Produktionsschule orientiert, wäre damit „Regelschule“ und „Gegenschule“ zugleich. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden kann, wie eine solche Schule auszugestalten wäre, wird seit 2009/2010 erprobt, um sodann die Aufnahme des Regelbetriebs frühestens mit Beginn des Schuljahrs 2012/2013 zu gewährleisten.

2.2 Gestaltungsprinzipien der Werkschulen in Bremen und Feedbacks

Gestaltungsprinzipien auf gesetzlicher Ebene wurden bereits dargestellt. Die nachfolgenden Gestaltungsprinzipien betreffen die Ebene der konkreten Durchführung und Ausgestaltung.

(1) Bezugspersonen: Jede Werkschulklasse (max. 16 Personen) wird von einem möglichst kleinen Team betreut, das sich aus Klassenlehrern, Fachlehrern, Lehrmeistern und Sozialpädagogen zusammensetzt.

(2) Sozialpädagogische Betreuung: Die Ausgestaltung der Betreuung ist situationsabhängig und kontextgebunden. Diese umfasst je nach Situation und Werkschule Sozialtrainings („Fit for Life“), lebenspraktische Hilfen und Beratung, freizeitpädagogische Aktivitäten und Konfliktbearbeitung vor, im und nach dem Unterricht.

(3) Psychosoziale Stabilisierung: Die Werkschule dauert ein Jahr länger als üblich, um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu erreichen. Die Erfahrung mit den ersten Jahrgängen zeigt, dass insbesondere im ersten Jahr die Schüler/innen Zeit brauchen, um wieder Interesse nicht nur am Arbeiten, sondern auch am Lernen zu entwickeln und um sich persönlich und sozial zu stabilisieren.

(4) Rahmenstundentafel: An der Zusammenstellung der Professionen werden bereits die Grundstrukturen deutlich, die sich in der Rahmenstundentafel wie folgt abbilden: (1) übergreifender Lernbereich mit 440 Stunden/Jahr in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Sport, (2) beruflicher Lernbereich mit 760 Stunden/Jahr als Fachtheorie und Fachpraxis einschließlich Naturwissenschaften, wobei 600 Stunden/Jahr auf die Fachpraxis entfallen sowie (3) Wahlpflichtbereich mit 80 Stunden/Jahr. Wie diese Rahmenstundentafel konkret vor Ort ausgestaltet wird, regelt das Werkschulteam.

(5) Berufsorientierung und praktisches Lernen: Jede Werkschulklasse ist in einem beruflichen Feld angesiedelt. Schwerpunkte sind hierbei: (1) Nahrungsgewerbe einschließlich Service und Vertrieb, (2) Personenbezogene Dienstleistungen (Lebensmittelverarbeitung, Wäsche-, Körperpflege, Textil/Bekleidung, Hauswirtschaft), (3) Technik (Metall-, Fahrzeug-, Elektro-, Bau-, Gestaltungs-, Holztechnik), (4) Garten- und Landschaftsbau, (5) Mediengestaltung. Die o.g. Rahmenstundentafel weist dem praktischen Lernen eine besondere Bedeutung zu: über 50 % der Unterrichtszeit entfällt auf praktisches Lernen in u.a. Werkstätten, Küchen und Gärten.

(6) Projektorientierung: Je Halbjahr werden zwei größere Projekte durchgeführt und die Zeitstruktur des Unterrichts verändert. Die Jugendlichen werden in die Projektplanung einbezogen und deren Ideen nach Möglichkeit aufgegriffen mit dem Ziel, dass die Schüler/innen im dritten Jahr weitgehend selbstständig Projekte planen und realisieren.

(7) Ernstcharakter: Die Jugendlichen produzieren in der Fachpraxis sowie in den Projekten für den Verkauf und bieten Dienstleistungen an. Dieser Ernstcharakter ist jedoch bewusst nicht durchgehend gegeben, sondern nur phasenweise, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten der Jugendlichen und mit Blick auf das Erfahrungspotential eines Auftrags. Das Prinzip „Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler/innen“ ist hierbei höherwertiger als das Prinzip „Orientierung an und Erfüllung von Kundenwünschen“.

(8) Abschlussprüfungen: Als Prinzip gilt, dass in gleicher Form geprüft wird, wie gelernt wurde. Die Abschlussprüfung wird deshalb als Projektprüfung durchgeführt unter Berücksichtigung entsprechender Bildungsstandards; in die berufsorientierte Projektprüfung (z.B. Erweiterung der Produktpalette für die Cafeteria) werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch (z.B. Erstellen und Gestalten einer Produktinformation), Mathematik (z.B. Nährwertberechnung, Kosten- und Preiskalkulation) und Englisch (z.B. Catering für Gäste aus dem Ausland) integriert (fächerintegrierte Projektprüfung). Entsprechende Prüfungsaufgaben werden derzeit entwickelt.

(9) Betriebliche Praktika: In Betrieben im Umfeld der Werkschule werden Betriebspraktika durchgeführt, wobei in der Werkschule diese vorbereitet, vom Werkschulteam begleitet und anschließend in der Werkschule nachbereitet werden.

(10) Stadtteilorientierung: Die Werkschulen sind in unterschiedlichen Stadtgemeinden in Bremen angesiedelt, um die Nähe zum Lebensumfeld der Schüler/innen zu ermöglichen. Die Stadtteilorientierung wird zudem gestärkt durch die o.g. Praktika sowie die Projektorientierung.

(11) Freiwilligkeit mit Probezeit: Die Schüler/innen bewerben sich an den Werkschulen, führen ein Beratungsgespräch und hospitieren ggf. vorab. Während der Probezeit bleibt der/die Schüler/in zunächst an der alten Schule eingeschrieben. Erst nach Ablauf der Probezeit wechselt der/die Schüler/in an die Werkschule.

(12) Lesekompetenz: Ein spezielles Anliegen der Werkschule ist die systematische Förderung der Lesekompetenz (Vocational Literacy) als Schlüssel für die erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben in verschiedenen Lernbereichen.

2.3 Erste Erfahrungen: „eine praktische Schule“

Die Umsetzung des Werkschulkonzepts wird in den Werkschulen unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Konzeption und Durchführung von Projekten, der Verknüpfung von Projekten und allgemeinbildenden Inhalten, der Berufsorientierung, des Ernstcharakters sowie der sozialpädagogischen Betreuung. Während die eine Werkschule z.B. zwei bis drei berufliche Fachrichtungen anbietet, die alle Schüler/innen nacheinander durchlaufen, was eine Breite der Erfahrung ermöglicht, müssen sich die Schüler/innen in einer anderen Werkschule zu Beginn für eine berufliche Fachrichtung entscheiden, was eine Konzentration der Inhalte bedingt. Auch die Anzahl der betrieblichen Praktika sowie deren berufspraktische Ausrichtung werden unterschiedlich gestaltet. Den Gestaltungsspielraum, den die Rahmenstundentafel bietet, bewerten die Werkschulteams positiv, da dieser sowohl Flexibilität ermöglicht als auch Identität mit der selbst gestalteten Form. Die Einbindung der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wird uneingeschränkt positiv bewertet. Die Klassengröße wird von den Lehrenden im ersten Jahr als Maximalgröße empfunden; ein durchgehendes Ko-Teaching im ersten Jahr erscheint sinnvoll und notwendig. Ein großes Plus stellt einerseits die Ausstattung der beruflichen Schulen dar, z.B. in Form von Werkstatträumen, Küchen und Gärten. Gleichwohl haben die Schüler/innen andererseits einen größeren Raumbedarf. Derzeit sind kaum Räume verfügbar für Einzelgespräche, Kleingruppenarbeit und Ruhezonen außerhalb des Klassenverbandes. Die Räumlichkeiten sind in einzelnen Schulen ausreichend, in anderen noch entwicklungsfähig. Eine weitere Frage ist, inwiefern der Ausbau in Richtung eines Ganztagsangebots mit entsprechender Infrastruktur (Küchen, Pausenräumen) sowie institutionalisierten außerschulischen Kooperationen möglich wäre. Eine Binsenweisheit, die sich jedoch wieder einmal bestätigt, ist, dass die Arbeit der Werkschulteams besonders dann gut gelingt, wenn diese von der Schulleitung vor Ort unterstützt wird.

Im Juni 2010 wurden über 50 Einzelgespräche mit den Schüler/innen des ersten Jahrgangs geführt. An den Rückmeldungen der Schüler/innen wird deutlich, dass der Ansatz zu gelingen scheint:

Werkschulteams:

„In der alten Schule da sind einfach solche Lehrer, die Zettel reingeben, die wir schaffen müssen. Und hier sind einfach solche Lehrer da, die erklären das mehrmals.“

„Das läuft jetzt mit der Schule viel besser, mit den Lehrern komme ich besser klar hier.“

Struktur:

„In der normalen Schule muss man nach dem Lehrplan arbeiten, dann ist an einem Datum das zu Ende und hier ist das so, wir machen so lange, bis alle das können.“

 „Also wir machen nicht alles, was so im Stundenplan steht.“

Werkstatt/Unterricht:

„In der ersten Zeit, wo wir hier waren, da wollten wir nur Werkstatt haben, weil Unterricht für uns langweilig war. Nicht langweilig, aber wir wollten keinen Unterricht haben. Jetzt, wo wir immer Werkstatt hatten, wollten wir nur Unterricht machen.“

Projekte:

„Also eine Woche hatten wir jetzt das Tanzprojekt, hat uns auch Spaß gemacht, und Samstag hatten wir den Auftritt; da sind wir auch traurig, dass das jetzt zu Ende ist.“

“… da musste ich vor vielen sprechen und war auch nervös. Ist aber alles gut gegangen. Da war ich schon stolz.“

3 Fazit

Während der Stadtstaat Bremen eine Lösungsoption darin sieht, im berufsbildenden staatlichen Schulsystem eine Schule besonderer Art zu schaffen (Werkschule), die den individuellen Anforderungen der Schüler/innen besser entspricht als ein alternatives Angebot in allgemeinbildenden Schulen, setzt der Stadtstaat Hamburg auf die Stärkung außerschulischer Lernorte, die in freier Trägerschaft betrieben werden. In Hamburg richtet sich das Angebot an Jugendliche nach Klasse 9, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss oder mit einem schlechten Hauptschulabschluss verlassen haben, während in Bremen Schülerinnen und Schüler präventiv in Klasse 9 "abgeholt" werden. Hieraus ergibt sich auch der markante Unterschied „Berufsorientierung mit Abschluss“ in Bremen und „Berufsqualifizierung mit Qualifizierungsbausteinen“ in Hamburg. Die Frage der ausreichenden Finanzierung der Produktionsschulen in Hamburg scheint noch in Klärung. Eine Mischfinanzierung könnte jedoch auch einen Vorteil bedeuten, wenn die laufenden Kosten dauerhaft gesichert finanziert wären und die Zusatzeinnahmen (u.a. Spenden, Verkäufe) verwendet werden könnten, um das Angebot zu optimieren. Durch die Verankerung der Werkschulen im Bremer Schulgesetz besteht für diese dieses Problem nicht. Die Frage der Zusatzeinnahmen, z.B. durch erbrachte Dienstleistungen, wird in Bremen derzeit geklärt.

Eine Stärke der Produktionsschulen ist wiederum die regionale Verwurzelung sowie die Unterstützung durch einen regionalen Beirat. Eine entsprechende Institution fehlt den Werkschulen in Bremen. Ein weiterer Pluspunkt ist das Entgelt für Schüler/innen in Produktionsschulen. Es schafft nicht nur Motivation und kann nicht nur als Sanktionsmittel verwendet werden, sondern es markiert zudem deutlich den Unterschied zu den Schulen, die die Schüler/innen vorher erlebt haben. Ein solches Entgelt bildet einen deutlichen symbolischen Kontrast. Ein Unterschied besteht auch hinsichtlich des intendierten Ernstcharakters: Dieser ist in Produktionsschulen betriebsähnlich ausgeprägt, während er in Werkschulen eher dosiert eingesetzt wird.

Neben diesen Unterschieden bestehen auch Gemeinsamkeiten: Beide Angebote richten sich an Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen, beide Angebote versuchen durch Individualisierung der Angebote Chancengerechtigkeit zu realisieren und beide Angebote setzen auf die Verbindung von Arbeit und Lernen in allerdings einerseits betriebsähnlichen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft (Hamburg) und andererseits berufsbildenden Schulen in staatlicher Verantwortung (Bremen).

Die in der Überschrift des Artikels formulierte Frage „Werkschule und/oder Produktionsschule?“ lässt sich mit heutigem Entwicklungsstand nicht abschließend beantworten. Beide Konzepte befinden sich derzeit in Umsetzung – mit allerdings unterschiedlichen Herausforderungen: In Hamburg wird entscheidend sein, wie die Produktionsschulen zukünftig in die Bildungslandschaft eingebettet werden (Stichwort „Rechtssicherheit und Finanzierung“), während in Bremen Ausgestaltungsfragen (Stichwort „Normativität und Chancengerechtigkeit“) im Vordergrund stehen. Von der Lösung dieser Herausforderungen wird es abhängen, inwiefern Werkschule und Produktionsschule eine angemessene Lösung darstellen, um die Chancen der Jugendlichen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern.

Literatur

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BOJANOWSKI, A./ GENTNER, C./ MEIER, J./ MUTSCHALL, M. (2009): Fachkonzept Produktionsschule. Hannover. Online: http://www.bv-produktionsschulen.de/downloads/Fachkonzept-Produktionsschule-12-03-09.pdf  (29-04-2011).

BREMSCHULG (2005/2009): Bremisches Schulgesetz in der Fassung vom 28. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2009. Bremen.

BUNDESVERBAND PRODUKTIONSSCHULEN (2007): Produktionsschulprinzipien. Online: http://www.bv-produktionsschulen.de/cms/?page_id=137  (29-04-2011).

BUNDESVERBAND PRODUKTIONSSCHULEN (2010): Die Qualitätsstandards des Bundesverbandes Produktionsschulen e.V. Wo Produktionsschule drauf steht, soll auch Produktionsschule drin sein. Online: http://www.bv-produktionsschulen.de/cms/?page_id=137  (29-04-2011).

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (2009a): „Außerschulische Berufsvorbereitung“ – Einrichtung neuer Produktionsschulen in freier Trägerschaft, Drucksache 19/2928 vom 28.04.09. Online: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/  (29-05-2011).

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (2009b): Plenarprotokoll der Sitzung vom 24.06.09, Plenarprotokoll 19/31. Online: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ (29-05-2011).

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (2011): Maßnahmen zur Umsetzung der Reform der beruflichen Bildung in Hamburg. Drucksache 19/8472 vom 18.01.11. Online: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/  (29-05-2011).

GENTNER, C. (Hrsg.) (2008a): Produktionsschulen im Praxistest. Untersuchungen zum Landesprogramm Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Münster.

GENTNER, C. (2008b): Regionale Netzwerke und Beiräte der Produktionsschulen. In: GENTNER, C. (Hrsg.): Produktionsschulen im Praxistest. Untersuchungen zum Landesprogramm Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Münster, 103-119.

GENTNER, C. (2010): Von Netzen und Netzwerken. Produktionsschulen und produktionsorientiertes Lernen in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit. Vortrag im Rahmen der Fachtagung „Mitnehmen statt abhängen. Bildung wirksam gestalten.“. Berlin. Online: http://netzwerkservicestelle.de/assets/files/Produktionsschulen/Vortrag_Gernert_Berlin_Paritaetischer_100422.pdf  (29-05-2011).

GERICKE, T./ SOMMER, J. (2008): Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation. Band IV der Schriftenreihe zum Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)“. Berlin. Online: http://www.bmbf.de/pub/band_IV_bqf_programm.pdf (29-05-2011).

HMBSFTG (2004/2010): Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in der Fassung vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 2010. Hamburg.

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PRODUKTIONSSKOLE FORENINGEN (2007): Die dänischen Produktionsschulen – eine Einführung. Vejle. Online: http://www.fpp.dk/2007/08_publikationer/PS%20i%20Danmark%20tysk.pdf  (29-05-2011).

RECHNUNGSHOF DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (2010): Jahresbericht 2010 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2008. Hamburg. Online: www.hamburg.de/contentblob/2063042/data/jahresbericht-2010.pdf (29-05-2011).

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STOMPOROWSKI, S./ KIPP, M. (2003): Zwischen Utopie und Realität – Ideengeschichtliche Aspekte der Produktionsschulentwicklung. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Profile 1, Festschrift für Willi Brand zum 60. Geburtstag, 1-21. Online: http://www.bwpat.de/profil1/stomporowski_kipp_profil1.pdf (29-05-2011).


Zitieren dieses Beitrages

GESSLER,M./ KÜHN, K./ UHLIG-SCHOENIAN, J. (2011): Werkschule und/oder Produktionsschule? Zwei Länderkonzepte zur Integration benachteiligter Jugendlicher im Vergleich. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Fachtagung 02, hrsg. v. FRIESE, M./ BENNER, I., 1-13. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ft02/gessler_etal_ft02-ht2011.pdf (26-09-2011).



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