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bwp @ Spezial 5 | September 2011
Hochschultage Berufliche Bildung 2011
Herausgeber der bwp@ Spezial 5 sind Thomas Bals & Heike Hinrichs

Kurzvorträge
Herausgeberin: Margit Ebbinghaus


Titel:
Facettenvielfalt der Übergänge in der beruflichen Bildung


Das „Neustädter Modell“ - ein präventives Übergangssystem! Berufliche Bildung für Haupt- und Realschüler

Beitrag von Bernhard MARSCH & Marina POPPE (Berufsbildende Schulen Neustadt a. Rbge.)

Abstract

Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse der Hauptschule erhalten an den Berufsbildenden Schulen Neustadt , im Folgenden auch als BBS bezeichnet, an zwei Tagen in der Woche einen umfassenden berufspraktischen und fachtheoretischen Unterricht, der den Inhalten und Anforderungen des 1. Ausbildungsjahres entspricht. Mit dieser systematischen und langfristig angelegten Doppelqualifizierung -einerseits Allgemeinbildung und andererseits Berufsbildung- werden die erforderliche Berufsreife und die Ausbildungsfähigkeit erworben und die Chance auf einen Ausbildungsplatz nachhaltig erhöht. Die Vermittlungsquote in Ausbildungsverhältnisse stieg von 20 auf mehr als 60 %. Außerdem verlässt mittlerweile kein Schüler mehr die Schule ohne Abschluss. Entscheidend ist, dass mit der beruflichen Qualifizierung sehr viel früher begonnen wird, bevor sich Schulmüdigkeit, Orientierungs- und Perspektivlosigkeit bei den Schülerinnen und Schülern einstellen. Stattdessen werden sie mit Blick auf ihre Fähigkeiten und Interessen in zurzeit vier zur Wahl stehenden Berufsfeldern ausgebildet. Außerdem legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der von den Betrieben nachgefragten Sekundärtugenden wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw. Generell ist das "Neustädter Modell" auf alle Berufsfelder, Ausbildungsberufe und auf andere Schulen übertragbar. Handwerkskammer und IHK Hannover empfehlen landesweit, diesem Modell zu folgen. Seit Juni 2009 ermöglicht ein neues Schulgesetz den Hauptschulen Niedersachsens, das Modell ab dem Schuljahr 2011/12 zu übernehmen. Entsprechendes gilt für die Realschulen.

 1 Schulversuch „Beschulungs- und Ausbildungsverbund zwischen der Kooperativen Gesamtschule Neustadt und den Berufsbildenden Schulen Neustadt“

Das unvermittelte Nebeneinander von Allgemeinbildung und Berufsorientierung in der Hauptschule wird durch die Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung in dem hier zur Rede stehenden Schulversuch aufgehoben. Die damit einhergehende Doppelqualifizierung erhöht die Chance auf einen Ausbildungsplatz nachhaltig. Insbesondere von Handwerksbetrieben werden Lehrlinge nachgefragt, die neben der erforderlichen Sozialkompetenz auch über eine solide berufliche Grundbildung verfügen.

Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 erhalten die 9. und 10. Klassen des Hauptschulzweiges der Kooperativen Gesamtschule Neustadt im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit den Berufsbildenden Schulen Neustadt an zwei Tagen in der Woche in der Berufsbildenden Schule einen umfassenden berufspraktischen und fachtheoretischen Unterricht. Dieser Ausbildungsverbund, der vom Kultusministerium als vierjähriger Schulversuch gemäß § 22 Niedersächsisches Schulgesetz; im Folgenden als        „Neustädter Modell“ bezeichnet, genehmigt ist, hat das Ziel,

  • die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss zu verbessern,
  • die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler nachweislich zu erhöhen,
  • ihre Vermittlungsperspektive in ein Ausbildungsverhältnis zu verbessern und ihnen
  • bis zum Ende der Klasse 10 eine berufliche Grundbildung im Umfang eines Berufsgrundbildungsjahres zu vermitteln,
  • Schülerinnen und Schüler durch eine früh einsetzende systematische berufliche Qualifizierung Erfahrungen machen zu lassen, die sie befähigen, eine klare berufliche Zukunftsperspektive zu entwickeln.

1.1 Gründe für den Schulversuch

Bereits vor Beginn des Schulversuchs hat die Kooperative Gesamtschule Neustadt a. Rbge., im Folgenden auch KGS genannt, vielfältige Anstrengungen unternommen, ihre Hauptschülerinnen und Hauptschüler auf die zukünftige Berufswelt vorzubereiten. Für alle diese Aktivitäten wurde die KGS Neustadt als „Ausbildungs- und berufswahlfreundliche Schule“ ausgezeichnet.

Trotz dieser mit viel Engagement durchgeführten Maßnahmen gelang es bei kritischer Betrachtung dennoch nicht, dem weitaus größten Teil der Schülerinnen und Schülern einen optimalen Start in das Berufsleben zu ermöglichen.

Die Hauptschule hat es bisher nicht geschafft, die Schülerinnen und Schüler so zu qualifizieren, dass sie für den Ausbildungsstellenmarkt im Vergleich zu den Realschülerinnen und Realschülern hinreichend interessant sind. Die sich daraus entwickelte Perspektivlosigkeit der Hauptschülerinnen und Hauptschüler führt zu Frustration und Inaktivität. Negative Auswirkungen auf das schulische Leistungsbild und die Abschlüsse sind die Folge. Dieser Teufelskreis ist unseres Erachtens nur durch eine grundlegende Umorientierung der Arbeit in der Hauptschule zu durchbrechen. Das bedeutet, dass das Fächerangebot und die Lerninhalte einer grundlegenden Veränderung bedürfen hin zu einem gebrauchswertorientierten Curriculum.

Die zur beruflichen Orientierung eingesetzten Ressourcen müssen entsprechend dem Leistungsvermögen und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler effizienter genutzt werden als bisher, indem es gelingt, neben der zu vermittelnden Allgemeinbildung eine praxisbezogene berufliche Grundbildung zum integralen Bestandteil in der Hauptschule werden zu lassen. Aus der in der Regel unstrukturierten Berufsorientierung muss eine zielgerichtete berufspraktische Grundausbildung werden. Diesem Anspruch folgt der Schulversuch.

1.2 Vorgaben für den Schulversuch

Die wesentlichen Vorgaben und Bedingungen des Genehmigungserlasses werden auszugsweise zitiert:

„Im allgemein bildenden Bereich ist in diesem Ausbildungsverbund eine verstärkte Vermittlung von Basiskenntnissen geplant.

…Die Lehrkräfte beider Schulen des Ausbildungsverbundes erarbeiten gemeinsame Standards und legen gemeinsam zu erarbeitende Inhalte in den Klassen 7 -10 fest. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie z.B. selbstständiges Arbeiten, Übernahme von Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit wird bei der Aufstellung der Fachlehrpläne berücksichtigt. Projektorientierter Unterricht soll dort durchgeführt werden, wo fächerübergreifende Sichtweisen sinnvoll sind.

…Die für die Schuljahrgänge gegebenen curricularen Vorgaben in den allgemein bildenden Fächern sind unbedingt zu erfüllen, so dass Abschlussprüfungen mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen im schriftlichen Teil am Ende des 9. oder am Ende des 10. Schuljahrgangs durchgeführt werden können.

Durch die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule sind die Voraussetzungen für die Anforderungen im Berufsgrundbildungsjahr zu erfüllen. Dabei müssen die Vorgaben der KMK (Kultusministerkonferenz) für die Vergabe der Abschlüsse im Sekundarbereich I als auch die Vorgaben der Anrechnungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz für die Vergabe der Zertifikate des BGJ (Berufsgrundbildungsjahres) eingehalten werden.

Um die erwerbbaren Abschlüsse an der KGS sowie das Zertifikat an der BBS gleichzeitig vergeben zu können, sind für die Dauer des Schulversuchs die Schülerinnen und Schüler zugleich Schülerinnen und Schüler der KGS als auch der BBS. Die KGS übernimmt dabei die Federführung in der Verwaltung der Schülerangelegenheiten.

Der folgende Erlass regelt die Unterrichtsversorgung für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen:

„…Eine Klasse hat 24 Schülerinnen und Schüler; die BBS teilt die Klasse in 2 Gruppen. Da jede Gruppe 12 Stunden Fachpraxis und 3 Stunden Fachtheorie erhält, entsteht pro Klasse (bei 2 Gruppen) ein Bedarf von 30 Stunden. Davon muss die BBS 15 Stunden mit der KGS verrechnen, da dort entsprechender Unterricht eingespart wird. Somit bleibt ein Bedarf von 15 Stunden pro Klasse. Diese werden der BBS im Budget zugewiesen.“

1.3 Aktueller Stand der Umsetzung

Inzwischen findet der Schulversuch landesweit – in erster Linie wegen der nachgewiesenen Erfolge - großen Zuspruch und wird als ein zukunftweisender Ansatz zur Weiterentwicklung der Hauptschule gesehen. So gibt es in Niedersachsen bereits einige Regionen, die eine Zusammenarbeit von Berufsschule und Hauptschule auf der Grundlage des „Neustädter Modells“ konkret umsetzen bzw. zum nächsten Schuljahr umsetzen wollen. Grundlage hierfür bildet das zum 1. August 2010 entsprechend geänderte Niedersächsische Schulgesetz. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung läuft der Schulversuch zum 31. Juli 2011 aus. Der Ausbildungsverbund, zunächst als vierjähriger Schulversuch vom Kultusministerium genehmigt, konnte angesichts des erreichten Stellenwertes für weitere vier Jahre fortgesetzt werden.

Die enge Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Hannover hat dazu geführt, dass die berufliche Grundbildung im Rahmen des Schulversuchs für die Hauptschule auf eine nachfolgende Berufsausbildung z. B. als Bäckerin bzw. Bäcker, Malerin und Lackiererin bzw. Maler und Lackierer , Friseurin bzw. Friseur oder Industriemechanikerin bzw. Industriemechaniker angerechnet werden kann.

Die konsequente berufliche Qualifizierung hat zur Folge, dass das Ausbildungsniveau der Schülerinnen und Schüler sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich nachweislich verbessert wurde.

Mit Blick auf die Nachwuchsförderung für qualifizierte gewerblich–technische Berufe ist dieser Schulversuch mit ähnlicher Struktur auf den Realschulzweig der Kooperativen Gesamtschule übertragen worden (s. unten). Während des 9. und 10. Schuljahrganges erhalten ausgewählte Schülerinnen und Schüler dieses Schulzweiges in einer gesondert gebildeten Klasse ab Beginn des Schuljahres 2007/2008 eine berufliche Grundbildung, die dem ersten Ausbildungsjahr des Ausbildungsberufes Mechatronikerinnen bzw. Mechatroniker entspricht. Dieser Teil des Schulversuches wurde von der Industrie- und Handelskammer Hannover mit initiiert und sieht daher eine einjährige Anrechnung auf die nachfolgende Berufsausbildung als Mechatronikerin oder als Mechatroniker vor.

Im Folgenden wird der „Beschulungs- und Ausbildungsverbund zwischen der Kooperativen Gesamtschule Neustadt und den Berufsbildenden Schulen Neustadt („Neustädter Modell“)“ einschließlich der bisherigen Ergebnisse vorgestellt.

2 Das „Neustädter Modell“ für die Hauptschule

Alle Schülerinnen und Schüler im 9. und 10. Jahrgang des Hauptschulzweiges der Kooperativen Gesamtschule Neustadt nehmen am Schulversuch teil. Von der Möglichkeit des Wechsels an eine in der Regelform geführte benachbarte Hauptschule wurde bislang nicht Gebrauch gemacht. Vier Jahrgänge haben den Schulversuch bereits durchlaufen, der fünfte befindet sich im 10. Schuljahr und der sechste hat mit dem Schuljahr 2009/2010 im 9. Jahrgang begonnen. Jeder Jahrgang umfasst 2 Klassenverbände (ca. 50 Schülerinnen und Schüler).

Die Beschulung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler erfolgt anteilig entsprechend den veränderten Stundentafeln von beiden Schulen in enger fachlicher und organisatorischer Abstimmung. Demgemäß sind die vorgegebenen Stundentafeln für die Klassen 9 und 10 der Hauptschule zu Gunsten der beruflichen Grundbildung modifiziert worden (siehe Tab. 1).

Tabelle 1:   Stundentafel für die beteiligten Klassen 9 und 10 des Hauptschulzweiges der KGS Neustadt

 
Deutsch (Kommunikation)

Englisch

Religion

Sport

Politik

13 Stunden

 
Mathematik

Naturwissenschaften

8 Stunden

 
Fachpraxis in

berufsbezogenen Lernfeldern

10 Stunden



Fachtheorie

4 Stunden


Übungs-/ Förderstunde

Klassenlehrerstunde

3 Stunden


Im Fächerkanon des Hauptschulzweiges werden die Fächer Arbeit/Wirtschaft (2 Stunden), Hauswirtschaft/ Technik (2 Stunden) und die Fächer des Fachbereichs Musisch-Kulturelle Bildung (2 Stunden) in jedem Jahrgang, die Fächer Englisch (1 Stunde), Mathematik (1 Stunde), Deutsch (1 Stunde) und der Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde (3 Stunden) berechnet auf die Gesamtstundenzahl der Jahrgänge 9 und 10 gekürzt. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler 10 Stunden Fachpraxis und 4 Stunden Fachtheorie an den Berufsbildenden Schulen Neustadt. Die Reduzierung in den Fächern Deutsch und Mathematik wird insbesondere durch den fachtheoretischen Unterricht berufsbezogen aufgefangen. Insgesamt erhalten die Schülerinnen und Schüler 5 Stunden mehr Unterricht als in der normalen Hauptschule. Darüber hinaus erhalten sie im Rahmen der besonderen Form der Ganztagsschule zusätzlich einen differenzierten Förderunterricht im Umfang von bis zu 3 Übungsstunden, der bei der Übertragung des Modells auf die Halbtagsform der Hauptschule entfällt.

Die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs sind in 4 Fachpraxisgruppen in den Berufsfeldern Farbtechnik und Raumgestaltung, Metalltechnik, Nahrung und Körperpflege aufgeteilt. Für die Wahl des Berufsfeldes sorgt die Klassenleitung unter Einhaltung der Rahmenbedingungen (12 Schülerinnen und Schüler pro Fachpraxisgruppe) am Ende des 8. Schuljahres. Zurzeit werden beide Jahrgänge eines Berufsfeldes jahrgangsübergreifend in der Fachtheorie beschult.

Ein Wechsel des Berufsfeldes ist ausdrücklich nicht erwünscht, da sonst die Gewährleistung der systematischen Ausbildung entsprechend des 1. Ausbildungsjahres nicht ermöglicht werden kann. Deshalb ist es notwendig, die Schülerinnen und Schüler bei Ihrer Berufsorientierung sehr gut zu unterstützen und sie entsprechend vorzubereiten (s. auch Kap. 2.4). In den Klassen 7 und 8 der Kooperativen Gesamtschule werden die Schülerinnen und Schüler im Unterricht, aber auch durch Praktika und durch Betriebsbesichtigungen inhaltlich darauf vorbereitet. Im 2. Halbjahr der Klasse 8 absolvieren sie an den Berufsbilden Schulen Neustadt ein Schnupperpraktikum in allen Berufsfeldern im fachpraktischen Bereich und dürfen darauf hin zwei Wunschberufsfelder nennen. In Absprache mit den Praxislehrkräften, die die Schülerinnen und Schüler unterrichtet haben und den Klassenlehrkräften der Kooperativen Gesamtschule werden die Gruppen entsprechend eingeteilt.

Tabelle 2:  Stundenplan Klasse 9 und 10 der Hauptschule

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

1

Chemie

Fachpraxis

Englisch

Fachtheorie

GE/PO/Erdk

2

Chemie

Fachpraxis

Mathe A/B

Fachtheorie

GE/PO/Erdk

3

Deutsch

Fachpraxis

Biologie

Fachtheorie

Mathe A/B

4

Deutsch

Fachpraxis

Physik

Fachtheorie

Deutsch

5

Englisch

Fachpraxis

Englisch

Fachpraxis

Deutsch

6

Religion/WuN

Fachpraxis

Übung

Fachpraxis

Religion/WuN

7

Mittagspause

KL-Stunde

Mittagspause

Fachpraxis

 

8

Mathe A/B

Übung

Sport

Fachpraxis

 

9

Mathe A/B

 

Sport

 

 


Wie im Beispielstundenplan (Tab. 2) dargestellt, besuchen die Klassen ganztägig an zwei Tagen (dienstags und donnerstags) die Berufsbildenden Schulen Neustadt. Daher ist dieses Modell auch auf Hauptschulen übertragbar, die weiter von der nächsten berufsbildenden Schule entfernt liegen.

Die Präsenz der Klassenleitungen während der Verweildauer der Hauptschulklassen an den Berufsbildenden Schulen Neustadt wird dadurch gesichert, dass sie einen Teil ihres Unterrichts sowohl in ihren eigenen Klassen als auch in Klassen der Berufsbildenden Schulen Neustadt (Abordnung) erteilen. Damit sind sie in allen Problemsituationen ansprechbar und tragen durch diese erzieherische Arbeit zum Gelingen des Modells bei. Dies wird von Schülerinnen bzw. Schülern und Eltern als besonders wichtig empfunden. Die Fachlehrkräfte der Berufsbildenden Schulen Neustadt übernehmen in enger Abstimmung mit den Klassenleitungen für ihre Gruppen ebenfalls Klassenlehrerfunktionen.

Die inhaltliche Verzahnung der Fächer Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften mit der Fachtheorie und der Fachpraxis sichert ein Gesamtcurriculum, das sowohl die Anforderungen für die Hauptschule als auch die Qualifikationsstandards der beruflichen Bildung erfüllt.

2.1 Leistungsbewertung

Die Zeugnisse enthalten neben den Regelbeurteilungen zusätzlich Beurteilungen der Leistungen für den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht. Sie werden um ein Beiblatt ergänzt, das differenzierte Aussagen über die vermittelten beruflichen Qualifikationen macht. Das Zeugnis ist ein gemeinsames Zeugnis beider Schulen. Demgemäß setzt sich jede Klassenkonferenz aus allen Lehrkräften der Kooperativen Gesamtschule und den Berufsbildenden Schulen Neustadt zusammen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten.

Darüber hinaus werden mit den Abschlusszeugnissen der Klasse 10 Zertifikate vergeben, die die erworbenen Qualifikationen im Rahmen der beruflichen Grundbildung dokumentieren.

2.2 Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen für die Hauptschule werden gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen durchgeführt. Mit Blick auf die Anrechenbarkeit der beruflichen Grundbildung auf die sich anschließenden Berufsausbildungsverhältnisse wurde ab dem Schuljahr 2007/2008 erstmals auch im beruflichen Bereich eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Dies entspricht auch mit Blick auf die zentralen Abschlussprüfungen der Hauptschule den schriftlich fixierten Absprachen mit der Handwerkskammer Hannover:

Am Ende der Klasse 10 wird eine Abschlussprüfung auf der Grundlage der „Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)“ und der Ergänzenden Bestimmungen (EBAVO-Sek I) wie folgt durchgeführt.

In einer gemeinsamen Sitzung aller Beteiligten mit Vertretern der Handwerkskammer wurde die Durchführung der Prüfung wie folgt festgelegt (Auszug aus dem Abschlussprotokoll der Arbeitsgruppe mit der Handwerkskammer Hannover im Juni 2007):

1.      zentrale schriftliche Prüfungen an der KGS in Deutsch, Mathematik und Englisch

2.      eine fachpraktische Arbeit mit Dokumentation und Kolloquium

3.      eine schriftliche fachtheoretische Prüfung bezogen auf die Inhalte im Fachbereich Farbe, Körperpflege, Metalltechnik oder Nahrung. Auf Beschluss der Prüfungskommission ist eine zusätzliche mündliche Prüfung anzuordnen, wenn sie zur Notenfindung dient.

4.      Auf Wunsch der Schülerin und des Schülers eine zusätzliche mündliche Prüfung an der KGS in einem der Fächer Religion, Werte und Normen, Physik, Chemie, Biologie oder Gesellschaftslehre (Erdkunde/Geschichte/Politik)

Zu 1.: Die Inhalte, die Durchführungsbestimmungen und der Termin werden vom MK festgelegt. Die Noten gehen entsprechend der Abschlussverordnung in die Zeugnisnote ein.

Zu 2.: Die fachpraktische Arbeit wird als Projekt in der Regel in Einzelarbeit im 2. Halbjahr des 10. Schuljahres durchgeführt. Dieser Prozess wird mit einer Dokumentation festgehalten. Die Dokumentation enthält den Arbeitsauftrag, die Planung sowie Beschreibung der Durchführung und eine kritische Selbstbewertung (Planung -Durchführung - Kontrolle). Im Kolloquium ist die Dokumentation Ausgangspunkt des 20-minütigen Gesprächs. Die Dokumentation wird durch den Unterricht in der KGS und im fachtheoretischen Teil des Unterrichts in der BbS vorbereitet und begleitet. Die Prüfungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prüfungsnoten zur fachpraktischen Arbeit/ Dokumentation und dem Kolloquium im Verhältnis 70 : 30. Jeweils zu gleichen Anteilen bildet die so ermittelte Note mit der Jahresnote (Vorzensur) die Zeugnisnote in Fachpraxis II; die Prüfungskommission legt die Zeugnisnote fest.

Zu 3.: Die fachtheoretische Prüfung und die Jahresnote in Fachtheorie bilden jeweils zu gleichen Teilen die Zeugnisnote in Fachtheorie. Zur eindeutigen Festlegung der Note kann eine zusätzliche mündliche Prüfung angeboten werden.

Zu 4.: Die Prüfung richtet sich nach der Abschlussverordnung und geht zu einem Drittel in die Jahresnote ein. Das Kolloquium der fachpraktischen und die fachtheoretische Prüfung sollen möglichst nach den zentralen schriftlichen Prüfungen liegen.

Die Prüfungstermine zu 2. bis 4. werden von beiden Schulen nach Bekanntwerden der zentralen Prüfungstermine im Schulverwaltungsblatt festgelegt.

Die Handwerkskammer Hannover wirbt für das „Neustädter Modell“ und veranstaltet in ihrem Bereich Informationsveranstaltungen, auch mit dem Ziel, weitere Schulen zu animieren, das „Neustädter Modell“ einzuführen. Erfolge des „Neustädter Modells“ für die Hauptschule.

Die o. g. Ziele des Beschulungs- und Ausbildungsverbundes sind in den bisherigen Durchgängen voll erreicht worden. Die Abb. 1 verdeutlicht den überzeugenden Anstieg des Überganges in ein Berufsausbildungsverhältnis. Damit liefert das „Neustädter Modell“ für die Entwicklung und den Stellenwert der Hauptschulen in Niedersachsen eine veränderte Perspektive.

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Abb. 1:   Bisherige Erfolge – Ein Vergleich!

Während im Schuljahr 2004/2005 noch 67% des Jahrgangs in einen vollzeitschulischen Bildungsgang der berufsbildenden Schulen gewechselt sind und nur 26% ein Ausbildungsverhältnis eingehen konnten, hat sich dieses Zahlenverhältnis für die Absolventen des Schulversuches umgekehrt.

Über diese eindeutig nachweisbaren Zahlen hinaus sind durch den Schulversuch bei den Schülerinnen und Schülern deutliche Verhaltensänderungen feststellbar. Dies bezieht sich sowohl auf den Bereich der Einhaltung von Sekundärtugenden (Pünktlichkeit, Belastbarkeit, Einhaltung von Regeln, Leistungsmotivation, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit) als auch auf die Entwicklung einer klaren Berufsperspektive. Damit wird die Ausbildungsreife in besonderer Weise gefördert. Auch die Selbstwahrnehmung der Schülerinnen und Schüler entspricht diesen Feststellungen.

Die Vergleichsdaten der vorhergehenden drei Jahre zeigen auf, dass zuvor im Durchschnitt nur 85% der Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreichten. Mittlerweile verlässt kein Schüler bzw. keine Schülerin des Hauptschulzweiges der KGS die Schule ohne Schulabschluss.

2.3 Weitere Gelingensfaktoren

Zur Erreichung dieser Ziele tragen neben den bereits beschriebenen organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen folgende Faktoren bei:

  • eine intensive Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitungen
  • die konsequente Einbeziehung der Eltern und die Einforderung ihrer Erziehungsverantwortung
  • die systematische Einbeziehung von Betrieben in den Schulversuch
  • die konstruktive und organisatorisch abgesicherte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Lehrkräften beider Schulen
  • die gezielte Auswahl und Fortbildung der Lehrkräfte
  • die intensive und erweiterte Vorbereitung in Klasse 8
  • die Bereitschaft der Führungskräfte neue Wege zu beschreiten

3 Das „Neustädter Modell“ für die Realschule

Zunehmend haben Betriebe Probleme, geeignete Jugendliche für eine Berufsausbildung in anspruchsvollen gewerblich-technischen Berufen zu gewinnen. Viele der leistungsstarken Jugendlichen streben entweder eine kaufmännische Berufsausbildung an oder besuchen weiterführende Schulen, um anschließend ein Studium zu absolvieren. Zielstellung des Schulversuches ist es, das Interesse und die Begeisterung der Realschülerinnen und Realschülern für den genannten Berufsbereich zu wecken. Zukünftig wird es im gewerblich – technischen Bereich viele Ausbildungsplätze und qualifizierte Arbeitsplätze geben.

In Anlehnung an den Teil des Schulversuches mit der Hauptschule (siehe oben) wird ab Schuljahr 2007/2008 jeweils eine Klasse des 9. und 10. Schuljahrgangs des Realschulzweiges der Kooperativen Gesamtschule Neustadt im Verbund mit den Berufsbildenden Schulen Neustadt beschult bzw. ausgebildet. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler sowohl eine erweiterte Allgemeinbildung (§ 10 NSchG) als auch eine fachliche Bildung, die eine breite berufliche Grundbildung einschließt und die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt (§ 15 NSchG).

Die Beschulung der Realschülerinnen und Realschüler erfolgt anteilig von beiden Schulen in enger fachlicher und organisatorischer Abstimmung. Dabei wird von der Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung ausgegangen. Der Umfang der beruflichen Qualifizierung beträgt 14 Wochenstunden über zwei Schuljahre. Damit erwerben die Realschülerinnen und Realschüler die Qualifizierung, die dem ersten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Mechatronikerin bzw. Mechatroniker entspricht.

Diese Form der Doppelqualifizierung ist in besonderer Weise geeignet, die Leistungsmotivation der beteiligten Realschülerinnen und -schüler zu steigern, ihre Kompetenzen zur eigenständigen Gestaltung ihres Lernens zu entwickeln, Schwerpunktbildungen zu ermöglichen und ihnen das Berufsleben erfahrbar zu machen. Darüber hinaus sollen sie sich neben den erforderlichen Sozialkompetenzen auch eine solide berufliche Grundbildung aneignen.

Die Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Neustadt müssen sich bei Interesse am Ende des 8. Jahrgangs für die Teilnahme an diesem Teil des Schulversuches bewerben. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach festgelegten Kriterien. Dabei spielen das bisher gezeigte Arbeits- und Sozialverhalten, die Leistungen insbesondere in den Fächern Mathematik und den Naturwissenschaften, die von den Schülerinnen und Schülern erstellten Bewerbungsunterlagen und das durchgeführte Bewerbungsgespräch eine Rolle. Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler besucht weiterhin regulär den Realschulzweig.

Der Beschulungs- und Ausbildungsverbund im Bereich der Realschule beschränkt sich daher zunächst auf eine Einzügigkeit in den Jahrgängen 9 und 10 mit einer jeweiligen Klassenfrequenz von 24 Schülerinnen und Schülern. An den Berufsbildenden Schulen Neustadt werden die Schülerinnen und Schüler im fachtheoretischen Unterricht im Klassenverband und in der Fachpraxis in Gruppen mit 12 bis 14 Schülerinnen und Schülern beschult.

Die Abschlusszeugnisse werden auch für diesen Teil des Schulversuches von beiden Schulen ausgestellt und von beiden Schulleitern unterschrieben. Demgemäß setzt sich jede Klassenkonferenz aus allen Lehrkräften der Kooperativen Gesamtschule und den Berufsbildenden Schulen zusammen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten.

Die Abschlussprüfungen werden gemäß den Bestimmungen für die Realschule durchgeführt. Der fachtheoretische und fachpraktische Bereich an den Berufsbildenden Schulen Neustadt wird dabei entsprechend dem erteilten Unterricht anteilig einbezogen.

Neben den zu vergebenden Abschlüssen im Sekundarbereich I, werden zusätzlich Zertifikate vergeben, die den erworbenen Ausbildungsstand mit Blick auf den Ausbildungsberuf Mechatronikerin bzw. Mechatroniker dokumentieren.

Im Rahmen dieses Schulversuches werden über den gesamten Verlauf eines jeden Durchganges einschlägige Betriebe als sogenannte „Patenbetriebe“ systematisch in die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler einbezogen. Auf diese Weise lernen sie auch die betriebliche Wirklichkeit kennen und müssen nach entsprechender Anleitung produktiv tätig werden.

Nach Beendigung der schulischen Phase dieses Schulversuches (der Realschule) werden die Schülerinnen und Schüler, die den Realschulabschluss mit guten Leistungen erworben haben, in ein Ausbildungsverhältnis als Mechatronikerin bzw. Mechatroniker übernommen (s. erste Ergebnisse, Abb. 3).

Die Ausbildungsdauer beträgt zweieinhalb Jahre. Durch die Anerkennung der in diesem Schulversuch erworbenen beruflichen Grundbildung während des 9. und 10. Schuljahrganges des Realschulzweiges, die einer Berufsausbildung als Mechatronikerin bzw. Mechatroniker im 1. Ausbildungsjahr entspricht, kann sich die Ausbildungszeit von 3 ½ auf 2 ½ Jahre verkürzen. Während der Berufsausbildung haben die Schülerinnen und Schüler (Auszubildenden) die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife durch ein entsprechendes Zusatzangebot im Rahmen des Berufsschulunterrichtes an den Berufsbildenden Schulen Neustadt zu erwerben. Dann wird die Berufsausbildung mit dem Facharbeiterbrief und der Fachhochschulreife abgeschlossen. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, die Fachschule Technik, Fachrichtung Mechatronik, berufsbegleitend zu besuchen und nach vier Jahren Teilzeitunterricht (in der Regel in Abendform) den Abschluss als „Staatlich geprüfte Technikerin bzw. Staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Mechatronik“ zu erwerben (siehe Abb. 2).

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Abb. 2:   Perspektiven der beteiligten Schülerinnen und Schüler im Realschulbereich

3.1 Zielvereinbarung zum Schulversuch für den Realschulbereich

In einer Zielvereinbarung zum Schulversuch zwischen den Berufsbildenden Schulen Neustadt, der Industrie– und Handelskammer Hannover und der Kooperativen Gesamtschule Neustadt ist Folgendes abgestimmt worden:

„Vor dem Hintergrund des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an geeigneten Jugendlichen für eine Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen unterstützt die Industrie- und Handelskammer Hannover nachdrücklich den Schulversuch...

Es wird vereinbart, dass die Industrie- und Handelskammer Hannover bei der Akquisition von Ausbildungsplätzen für den Ausbildungsberuf Mechatronikerin bzw. Mechatroniker mitwirkt und bei der Vermittlung von betrieblichen Praktikumsplätzen Hilfestellung leistet. Hierfür stellt die Industrie- und Handelskammer Hannover einen speziellen Mitarbeiter ein, der neben der Akquisition von Ausbildungsplätzen auch als Kontaktperson zwischen Schule und Betrieb bzw. Jugendlichen und Betrieb fungieren soll. Erste Gespräche mit Unternehmen haben zu einer positiven Resonanz geführt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass allen an dem Projekt beteiligten Jugendlichen eine Lehrstelle vermittelt werden kann. Darüber hinaus erkennt die Industrie- und Handelskammer Hannover die im Rahmen des Schulversuches in den 9. und 10. Klassen des Realschulzweiges der Kooperativen Gesamtschule Neustadt erbrachten Leistungen der beruflichen Grundbildung mit einem Jahr auf die Ausbildung zur Mechatronikerin bzw. zum Mechatroniker an. Die Ausbildungsdauer beträgt dann unter Berücksichtigung und Anerkennung der beruflichen Grundbildung durch die Industrie- und Handelskammer Hannover nur noch zweieinhalb Jahre.“

In Analogie zum Schulversuch mit dem Hauptschulzweig sichert ein Gesamtcurriculum sowohl die Erfüllung der Anforderungen für die Realschule als auch die Qualifikationsstandards der beruflichen Bildung.

Dieser Teil des Schulversuches ist auf jede Realschule und prinzipiell auf jeden Ausbildungsberuf übertragbar. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Realschule in unmittelbarer Nähe zu einer berufsbildenden Schule angesiedelt ist, wenn der Unterricht z. B. wie in Tab. 2 organisiert ist.

3.2 Erste Erfolge des „Neustädter Modells“ für die Realschule

Nach dem ersten Durchgang zeichnen sich auch für den Realschulbereich hervorragende Ergebnisse ab. 65% der Schülerinnen und Schüler sind direkt in ein Ausbildungsverhältnis übernommen worden. Ein Viertel der Absolventinnen und Absolventen strebt ein Studium an und hat daher den Weg über die Fachoberschule gewählt. Ein Schüler besucht im Anschluss die Berufsfachschule (6%) und ein Schüler (6%) will die Allgemeine Hochschulreife erreichen und besucht daher das Gymnasium.

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Abb. 3:   Bisherige Erfolge im Realschulbereich

4 Ausblick

Der Schulversuch ist am 31. Juli 2011 beendet. Die Schulgesetzänderung zum Schuljahr 2011/12 ermöglicht eine Fortführung und Erweiterung des „Neustädter Modells“.

Die Neufassung der Erlasse für die Haupt- und Realschule sieht die Umsetzung des Neustädter Modells für die Hauptschule optional vor und für die Realschule auf Antrag:

§ 9 Hauptschule des Niedersächsischen Schulgesetzes

(1) … In der Hauptschule wird den Schülerinnen und Schülern … eine individuelle Berufsorientierung und eine individuelle Schwerpunktbildung im Bereich der beruflichen Bildung ermöglicht. Die Hauptschule arbeitet dabei eng mit den berufsbildenden Schulen zusammen und macht berufsbildende Angebote zum Bestandteil des Unterrichts.

§ 10 Realschule des Niedersächsischen Schulgesetzes

(1) …In der Realschule werden den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine Berufsorientierung und eine individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales ermöglicht. Das Angebot zur Schwerpunktbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule; es sind mindestens zwei Schwerpunkte anzubieten…

Die Berufsbildenden Schulen Neustadt haben drei weitere allgemeinbildende Schulen als Kooperationspartner zur Zusammenarbeit nach dem Neustädter Modell gewonnen. Außerdem wird das Modell um drei zusätzliche Berufsbereiche erweitert: Holztechnik, Bautechnik, Einzelhandel (Wirtschaft und Verwaltung).

Folglich werden im Hauptschulbereich insgesamt 8 Klassen aus den vier allgemeinbildenden Schulen an den Berufsbildenden Schulen in 7 Berufsfeldern unterrichtet. Die 7 Klassen an der BBS werden aus den Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schulen zusammengesetzt (s. Abb. 4).

Im Realschulbereich wird das Neustädter Modell um eine Klasse erweitert. Es handelt sich dabei um ein zweites Berufsfeld. Neben der Mechatronikerin bzw. dem Mechatroniker wird das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung mit dem Beruf Bürokaufleute sowie Kaufleute für Bürokommunikation angeboten.

Aus den bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kooperativen Gesamtschule Neustadt und den Berufsbildenden Schulen Neustadt nach dem „Neustädter Modell“ wurde eine Reihe von Gelingensfaktoren identifiziert. Diese bilden die Grundlage für die Zielvereinbarungen, die  zwischen den Kooperationspartnern abgeschlossen wurden.

Somit ist auch in Zukunft das Gelingen der Umsetzung der Kooperation nach dem „Neustädter Modell“ gewährleistet!

Abb. 4:   Aufteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Berufsfeldern


Zitieren dieses Beitrages

MARSCH, B./ POPPE, M. (2011): Das „Neustädter Modell“ - ein präventives Übergangssystem! Berufliche Bildung für Haupt- und Realschüler. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011, Kurzvorträge, hrsg. v. EBBINGHAUS, M., 1-15. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/kv/marsch_poppe_kv-ht2011.pdf (26-09-2011).



Hochschultage Berufliche Bildung 2011 - Web page

http://www.hochschultage-2011.de/