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bwp@ Ausgabe Nr. 19 | Dezember 2010
Berufliche Weiterbildung
Herausgeber der bwp@ Ausgabe 19 sind Karin Büchter, Rita Meyer & Franz Gramlinger

Individuelle Beratungsanliegen im Vorfeld der Belegung eines berufsbildenden Angebotes im Fernlernen – Ergebnisse einer Clusteranalyse

Beitrag von Angela Fogolin (Bundesinstitut für Berufsbildung Bonn)

Abstract

Im Kontext des lebensbegleitenden Lernens gewinnt Fernlernen, ein Segment der organisierten (Weiter-) Bildung, hier verstanden als Oberbegriff für nichtakademische Fernlehrgänge und Fernstudienangebote, die den Erwerb eines anerkannten grundständigen bzw. postgradualen akademischen Abschlusses im Rahmen von beruflicher Bildung ermöglichen, zunehmend an Bedeutung. Trotz dieses Bedeutungszuwachses ist bislang kaum etwas dazu bekannt, auf welcher Basis Auswahlentscheidungen bei der Belegung eines entsprechenden Bildungsangebotes getroffen werden. Um zu diesen Fragen aus der Perspektive der Nachfragenden näheren Aufschluss zu gewinnen, führte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Ende 2009 eine Onlineerhebung durch. Darin wurden an einem Fernstudium Interessierte, Fernstudierende und Teilnehmende an einem Fernlehrgang sowie vereinzelt auch Absolventinnen und Absolventen eines entsprechenden Bildungsangebotes zur Nutzung von Beratung und Informationsquellen im Vorfeld der Belegung befragt. In die Stichprobe wurden 95.891 Personen einbezogen; der verwertbare Rücklauf umfasst 8.611 Datensätze (Rücklaufquote: ca. 9 %). Der vorliegende Beitrag stellt Ergebnisse einer Clusteranalyse unter Verwendung eines hierarchisch-agglomerativen Verfahrens vor. Die Gruppierung erfolgte dabei auf Basis der operationalisierten individuellen Beratungsanliegen.


Individual advice needs in the context of choosing a vocational course by distance learning – results of a cluster analysis

In the context of life-wide, learning distance learning is becoming increasingly important. It is a segment of organised (further) education, understood here as an over-arching concept for non-academic distance learning courses and study provision, which allow for the gaining of a recognised undergraduate or postgraduate academic degree in the context of vocational education. In spite of this increase in importance, up until now little has been known about the basis upon which selection decisions for taking one of these courses are made. In order to shed more light on these questions from the perspective of the applicants, the Federal Institute for Vocational Education carried out an online survey at the end of 2009. In this survey questions were asked about the use of advice and information sources in the time before choosing a course. The survey was carried out with people who were interested in distance learning, students involved in distance learning and participants in a distance learning course, as well as with individual graduates of relevant educational provision. The sample comprised 95,891 people, and the response rate comprised 8,611 usable data sets (a response rate of approximately 9%). This paper presents the results of a cluster analysis using a hierarchical agglomerative process. The grouping took place on the basis of the operationalised individual advice needs.

1 Untersuchungskontext

Im Kontext der europäischen Strategien zum lebensbegleitenden Lernen (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2000) hat Bildungsberatung eine strategische Bedeutung gewonnen (EUROPÄISCHE UNION 2008 und 2004; SULTANA 2004; BUND-LÄNDER-KOMMISSION 2004). Mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau entsprechender Beratungsangebote wird bildungspolitisch angestrebt, „Individuen jeden Alters und zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens dabei zu unterstützen, Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsentscheidungen auf einer gut vorbereiteten und informierten Basis eigenständig zu treffen und ihr Berufsleben selbst in die Hand zu nehmen“ (BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG 2008a, 17f.).

Zeitlich parallel lässt sich in den vergangenen Jahren ein Bedeutungszuwachs von Fernlernen beobachten. Fernlernen wird im Untersuchungskontext als Segment der organisierten Weiterbildung verstanden, das berufsbildende Fernlehrgänge und Fernstudienangebote, die den Erwerb eines anerkannten akademischen Abschlusses ermöglichen, gleichermaßen umfasst.

Gegenwärtig stellt sich Fernlernen als sehr dynamisch und für Interessierte relativ unübersichtlich dar: so belegen die Fernunterrichtsstatistiken der vergangenen Jahre eine kontinuierliche Zunahme von Anbietern, staatlich zugelassenen Angeboten (FOGOLIN/ WEIß 2010, 320) und Teilnahmezahlen (ebd., 317). Als Treiber dieser Entwicklung können zum einen der Bologna-Prozess, in dessen Gefolge eine stärkere Durchlässigkeit zwischen nichtakademischer und akademischer beruflicher Bildung angestrebt wird, zum anderen die rasante Entwicklung und Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien angesehen werden: inzwischen werden Bildungsangebote im Fernlernen zunehmend als „Blended Learning“-Arrangements, d. h. netzgestützt, mit kurzfristigen, oft fakultativen Präsenzphasen kombiniert und tutoriell begleitet, durchgeführt. Sie ermöglichen damit ein orts- und weitgehend auch zeitunabhängiges Lernen und eine – im Vergleich zu Präsenzangeboten, die vermutlich eher in Wohnortnähe belegt werden – deutlich größere Auswahlmöglichkeit zwischen bundesweiten und internationalen Angeboten. Damit ist Fernlernen insbesondere für sog. „non traditional students“ (wie z. B. Erwerbstätige oder Menschen in der Familienphase) attraktiv. Möglicherweise ist der Anstieg der Teilnahmezahlen zugleich auch ein Indikator für einen einsetzenden Bewusstseinswandel, der der im Kontext des lebensbegleitenden Lernens bildungspolitisch postulierten Selbstverantwortung für die Gestaltung der eigenen Bildungsprozesse Rechnung trägt (ENDERS/ REICHART 2010, 132; BRÖDEL/ YENDELL 2008, 33).

2 Forschungsstand und Forschungsfrage

Ihrem bildungspolitischen Bedeutungszuwachs entsprechend ist Bildungsberatung in den vergangenen Jahren zum Gegenstand zahlreicher (Forschungs-) Aktivitäten geworden, die vorrangig an deren Institutionalisierung, Professionalisierung und Qualitätsentwicklung ausgerichtet sind (NATIONALES FORUM BERATUNG IN BILDUNG, BERUF UND BESCHÄFTIGUNG 2009; BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG 2008a). Ein Desiderat in Bezug auf Forschung, „die aktuellen Bedürfnisse nach Beratung bzw. deren Anlässe (…) detaillierter zu erforschen“ (SCHIERSMANN 2000, 30), ist dabei bislang aber – was die Sicht der Nachfragenden bzw. Nutzenden betrifft – eher unzureichend eingelöst. Stattdessen dominieren institutions- bzw. organisationstheoretische Blickweisen (vgl. SCHIERSMANN et al.2008; ARNOLD et al. 2009; STROBEL 2010; SCHLÜTER 2010) und stellt die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellte Rambøll-Studie (NIEDLICH et al. 2007) eine wesentliche empirische Datenbasis für einschlägige bildungspolitische Aktivitäten auf nationaler Ebene dar. Zu dieser Studie ist jedoch mit DÖRNER (2010, 29f.) anzumerken, dass „der empirische Fokus auf der Anbieter-Seite, nicht auf der von Nachfragenden und Nutzenden liegt. Diese wird lediglich theoretisch-programmatisch hergeleitet (…). Zwar weisen die Autoren der Rambøll-Studie darauf hin, dass es kaum empirische Daten zur Nutzung von Weiterbildungsberatung gebe (…), allerdings sollte dies nicht dazu führen, allein die Anbieterperspektive für Veränderungen und Reformen zugrunde zu legen.“

Abgesehen von der jährlich erhobenen Fernunterrichtsstatistik und Marktforschungsstudien, die im Auftrag von Fernlehrinstituten erstellt werden (INSTITUT FÜR LERNSYSTEME 2010), liegen zum Fernlernen (hier verstanden als Segment der nichtakademischen, berufsbildenden Fernlehrgänge) kaum empirische Daten vor.

Vor diesem Hintergrund führte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Zeitraum 05.10. – 27.11. 2009 eine Onlineerhebung durch, um Erkenntnisse dazu zu gewinnen, auf welcher (Beratungs-) Basis Nachfragende Auswahlentscheidungen bei der Belegung eines Fernlehrgangs bzw. Fernstudiums im Rahmen von beruflicher Bildung treffen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Erhebung geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, ob sich Gruppen identifizieren lassen, die sich hinsichtlich ihrer individuellen Beratungsbedarfe voneinander abgrenzen lassen und inwieweit die Gruppenzugehörigkeit mit ausgewählten personenbezogenen Merkmalen in Beziehung steht.

3 Methodisches Vorgehen
3.1 Theoretische Basis und Untersuchungsgegenstand

Der theoretische Bezugspunkt der Untersuchung ist insbesondere in der gegenwärtigen Qualitätsdiskussion zu Bildungs- und Berufsberatung (www.beratungsqualitaet.net) zu verorten. Dieser Entwicklungsprozess hat nicht nur die Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung zum Ziel, sondern soll auch Eckpunkte für die Formulierung einer Beratungstheorie in diesem Feld bereitstellen, da eine solche bislang noch nicht vorliegt (SCHIERSMANN et al. 2008, 15). Das dem Prozess zugrundeliegende Qualitätsverständnis bezieht sich auf die fünfdimensionale Qualitätsbetrachtung von HARVEY/ GREEN 2000 (Qualität als Anspruch, Perfektion, Zweckmäßigkeit, adäquater Gegenwert und Transformation) und basiert auf einem systemischen Verständnis von Beratung (z. B. MESSERER 2007). Daher werden neben dem Beratungsprozess im engeren Sinne auch der organisationale und gesellschaftliche Kontext in die Entwicklung von Qualitätsstandards (bzw. die Theorieentwicklung) einbezogen und wird eine Multiakteursperspektive angestrebt, zu der auch die Ratsuchenden zählen (SCHIERSMANN et al. 2008, 15ff.).

In der vorliegenden Analyse sind personenbezogene, trägergebundene und trägerunabhängige Beratungsdienstleistungen im Vorfeld einer Fernlehrgangs- bzw. Fernstudienbelegung angesprochen, die dazu beitragen, die individuelle berufliche (Weiter-) Bildungsplanung zu unterstützen. Demgegenüber bleiben an Organisationen bzw. Betriebe adressierte Qualifizierungsberatungsdienstleistungen (z. B. DÖRING/ RÄTZEL 2007; LOEBE/ SEVERING 2008) und Lernberatung, also lernbegleitende Hilfen und Beratungsdienstleistungen, mit denen Fernlernende während ihrer Teilnahme bei Lernschwierigkeiten oder Motivationsproblemen unterstützt werden, unberücksichtigt.

Bei einer Untersuchung im Fernlernen muss aber auch den spezifischen Potentialen des Internet Rechnung getragen werden. Seine große Bedeutung kann hier nicht ausschließlich auf die didaktische Gestaltung von Bildungsangeboten bezogen, sondern muss, angesichts einer räumlich prinzipiell unbegrenzten (d. h. einer bundesweiten bzw. internationalen) Auswahlmöglichkeit, immer auch im Kontext des Auswahlprozesses, in dem an unterschiedlichen Stellen Beratungs- bzw. Informationsbedarf entstehen kann, mitgedacht werden. Hier treffen nun zwei unterschiedliche Kulturen aufeinander: Während die einschlägigen (Forschungs-) Aktivitäten im Zusammenhang mit Bildungsberatung bislang überwiegend an deren Institutionalisierung, Professionalisierung und Qualitätsentwicklung ausgerichtet sind (siehe oben), ermöglichen und bedingen die Neuen Technologien eine „Entgrenzung des Institutionellen“ (ARNOLD 2008, IV) und eine andere Ausrichtung an der „lebensweltlichen Praxis“ (ARNOLD 2008, III) der Nutzer/-innen. Die Attraktivität des Internet ist nicht zuletzt auf die vielfältigen Möglichkeiten zu Austausch, Kommunikation und Vernetzung zurückzuführen, die es seit seinen Anfängen bietet (RHEINGOLD 1993). Entsprechend finden sich im Netz inzwischen neben professionellen Beratungsangeboten (z. B. in Form von Online-Beratung oder E-Coaching) auch vielfältige Informationsquellen (z. B. Weiterbildungsdatenbanken, Checklisten oder Diskussionsforen), die parallel und zu unterschiedlichen Fragestellungen im Auswahlprozess genutzt werden können. Möglicherweise führt diese Auflistung, in der professionell durchgeführte Beratungsangebote und Informationsquellen nebeneinander stehen, zunächst zu Irritation, doch spiegelt sie vermutlich die Alltagsrealität und -kultur der Ratsuchenden wider, für die alles nur einen Klick voneinander entfernt ist. Diese Spezifik des Internet legt es nahe, bei der Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes auch Ressourcen wie die oben genannten Informationsquellen einzubeziehen, denen bislang im Kontext von Bildungsberatung nur wenig Beachtung geschenkt wird. Abbildung 1 verdeutlicht die der Untersuchung zugrunde liegenden Vorannahmen zum Verlauf des Auswahlprozesses im Vorfeld der Belegung eines Fernlehrgangs bzw. Fernstudiums:

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Abb. 1:            Modell des Auswahlprozesses im Vorfeld der Belegung eines Fernlehrgangs oder Fernstudiums (BIBB 2010)

3.2 Erhebungsinstrument

Auf Basis dieser Vorüberlegungen wurde ein aus vier Teilen bestehender Onlinefragebogen entwickelt:

Teil 1:  Einleitende soziodemografische und personenbezogene Fragen

Teil 2:  Fragen zur Nutzung von professionell durchgeführter Beratung

Teil 3:  Fragen zur Nutzung von Informationsquellen

Teil 4:  Fragen zum Auswahl- und Entscheidungsprozess

Je nach einbezogenem Datenpool (siehe Kapitel 3.3) wurden drei geringfügig modifizierte, überwiegend standardisierte Versionen des Onlinefragebogens eingesetzt. Dabei gab es keinen Antwortzwang.

Die für die vorliegende Fragestellung interessierenden individuellen Beratungsanliegen wurden im zweiten Teil des Onlinefragebogens operationalisiert. Die jeweilige Relevanz wurde dabei mit einer sechsstufigen Skala (6 = sehr wichtig – 1 = völlig unwichtig) erhoben. Für differenzierende Analysen werden zudem im ersten Teil erhobene personenbezogene Angaben herangezogen.

3.3 Stichprobenziehung und Datenerhebung

Die Grundgesamtheit der Onlineerhebung setzt sich aus Personen zusammen, die im Rahmen ihrer beruflichen Bildungsplanung an

·         der Belegung eines Fernlehrgangs oder eines Fernstudiums interessiert sind oder

·         aktuell an einem entsprechenden Fernlehrgang bzw. Fernstudium teilnehmen bzw.

·         daran teilgenommen haben.

Aufgrund der Dynamik des Bildungssegments „Fernlernen“ ist es nicht möglich, die zugrundeliegende Grundgesamtheit exakt zu quantifizieren. Um sicher zu stellen, dass nur der Grundgesamtheit zuzurechnende Personen einbezogen werden, wurde daher bei der Stichprobenziehung ausschließlich auf die Datenpools von vierzehn ausgewählten Fernlehrinstituten, (Fern-) Hochschulen und sonstigen Akteuren im Fernlernen zurückgegriffen, deren Auswahl in einem kriteriengeleiteten, iterativen Prozess erfolgte (FOGOLIN 2010, 9f.).

In der Regel konnten die Teilnehmenden bzw. Studierenden ausgewählter, bilateral abgestimmter und thematisch annähernd vergleichbarer Fernlehrgänge und Fernstudienangebote in die Stichprobe einbezogen werden. Bei drei Hochschulen war es darüber hinaus möglich, zusätzlich Interessentenpools einzubeziehen und über einen sonstigen Akteur (Diskussionsforum) konnten vereinzelt auch Absolventinnen und Absolventen erreicht werden. Um die Vergleichbarkeit und Kontrollierbarkeit der Teilstichproben zu erhöhen, wurden zusätzlich Stichtage für die einbezogenen Datenpools festgelegt. Insgesamt überwiegt die retrospektive Sichtweise von im Befragungszeitraum aktuell Fernlernenden bzw. Fernstudierenden. Die Stichprobe weist insofern Verzerrungen auf, als Personen, die ihre Teilnahme an einem Fernlehrgang bzw. Fernstudium zwischenzeitlich abgebrochen hatten, aufgrund der gewählten Vorgehensweise nicht berücksichtigt werden konnten.

Die Ansprache der Datenpools erfolgte aus datenschutzrechtlichen Gründen durch den jeweiligen Akteur per Email; vereinzelt wurde der Hinweis auf die Onlinebefragung aber auch auf der jeweiligen Lernplattform gegeben bzw. wurden Datenpools postalisch auf die Befragung aufmerksam gemacht.

Insgesamt umfasste die Stichprobe 95.891 Personen. In die Auswertung wurden 8.611 Datensätze einbezogen (zur Datensatzbereinigung siehe FOGOLIN 2010, 13ff.). Dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 9 %.

4 Identifizierung von Gruppen mit unterschiedlichen individuellen Beratungsanliegen

Im vorliegenden Beitrag gilt das Untersuchungsinteresse der Frage, ob sich hinsichtlich der individuellen Beratungsanliegen voneinander abgrenzbare Gruppen erkennen lassen, deren Mitglieder nach innen eine möglichst hohe Homogenität und nach außen eine möglichst hohe Heterogenität aufweisen. In einem ersten Schritt werden dazu die operationalisierten individuellen Beratungsbedarfe im Hinblick auf ihre Relevanz für die Befragten im Gesamtrücklauf deskriptiv analysiert. Anschließend werden Ergebnisse einer Clusteranalyse vorgestellt, in deren Rahmen sich Gruppen mit unterschiedlichen individuellen Beratungsbedarfen identifizieren ließen.

4.1 Individuelle Beratungsanliegen im Gesamtrücklauf

Gegenstände von Beratung können Anliegen „unterschiedliche(r) Reichweite“ (FAULSTICH 2008, 123) sein. Hierzu zählen sowohl Fragen, für deren Beantwortung standardisierte Informationsmaterialien ausreichen, als auch Anliegen, die ihren Bezug in der persönlichen Lebenssituation der Ratsuchenden haben und daher auch nur individuell geklärt werden können. Um diese vom Beratungsanspruch her unterschiedlichen Klärungsbedarfe nicht zu vermischen, wurden in die Clusteranalyse ausschließlich die letztgenannten, potentiellen individuellen Beratungsanliegen von Fernlernenden bzw. Fernstudierenden einbezogen, die auf Basis von Gesprächen mit Beratungsanbietern operationalisiert und im Pretest validiert worden waren. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Relevanz der hier möglichen Klärungsbedarfe im Gesamtrücklauf. Einbezogen wurden Befragte, die nach eigenen Angaben eine Beratung genutzt hatten (n = 6.277):

Tabelle 1:           Individuelle Beratungsanliegen im Gesamtrücklauf (n = 6.277) in der Reihenfolge der Wichtigkeit (6 = sehr wichtig – 1 = völlig unwichtig) (BIBB 2010)

Individuelles Beratungsanliegen

 

n

Fehlende Angaben

Mittelwert

Stdabw.

Stdf.

Vereinbarkeit mit Lebenssituation

5.882

395

5,09

1,333

,017

Persönliche Zulassungsvoraussetzung

5.893

384

4,86

1,453

,019

Angebotsrecherche

5.873

404

4,81

1,375

,018

Persönliche Karriereplanung

5.875

402

4,52

1,480

,019

Unterstützung bei der Auswahlentscheidung

5.862

415

4,25

1,530

,020

Berufliche Neuorientierung

5.855

422

3,68

1,752

,023

Schwierige Lebenssituation

5.826

451

3,10

1,813

,024

Als von hoher Relevanz erweisen sich Fragen zur Vereinbarkeit des angestrebten Bildungsangebotes (bzw. der Methode Fernlernen) mit der jeweiligen Lebenssituation. Auch die Klärung der persönlichen Zulassungsvoraussetzung, ein Anliegen, das Fragen zur Anerkennung und Anrechnung individuell erworbener Kompetenzen impliziert, und die Recherche von jeweils in Frage kommenden Angeboten haben einen hohen Stellenwert. Als demgegenüber von leicht geringerer Bedeutung stellt sich die Unterstützung bei der persönlichen Karriereplanung dar. Hilfen bei der Auswahlentscheidung und einer beruflichen Neuorientierung sind für die Befragten im Schnitt „eher wichtig“, wohingegen Hilfen zur Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation im arithmetischen Mittel als „eher unwichtig“ eingeschätzt werden.

4.2 Clusterbildung und -prüfung

In die Clusteranalyse wurden die oben aufgeführten Variablen einbezogen, mit denen mögliche individuelle Beratungsanliegen operationalisiert worden waren. Für die Analyse wurden missing Values durch Mittelwerte ersetzt. Dies führt zwar zu einer Verringerung der Varianz innerhalb der Datenstruktur, jedoch nicht zu einer Reduktion der Fallzahl (vgl. BACKHAUS et al. 2008, 446f.). Eingesetzt wurde ein hierarchisch-agglomeratives Verfahren (Ward-Verfahren), das eine Einteilung in „möglichst homogene Cluster“ (BACKHAUS et al. 2008, 420) anstrebt. Als Distanzmaß wurde die quadrierte Euklidische Distanz verwendet. Bei der Auswahl der Cluster galt es, eine Aggregationsebene zu finden, die einerseits eine zahlen- und inhaltsbezogene interpretierbare Lösung anbietet, und gleichzeitig den Heterogenitätsgrad der Cluster, der mit fortlaufender Aggregation zunimmt, niedrig zu halten. Eine Auswertung des Fusionierungsprozesses anhand des „Elbow-Kriteriums“ (vgl. dazu BACKHAUS et al. 2008, 430f.) legt eine Verteilung der einbezogenen Fälle in fünf Cluster nahe.

Auch wenn der Ward-Methode eigentlich eine Neigung zur Bildung „möglichst gleich große(r) Cluster“ (BACKHAUS et al. 2008, 425) attestiert wird, weisen in der vorliegenden Analyse die fünf ermittelten Cluster unterschiedliche Größen auf: So umfasst Cluster 3 als größte Gruppe 1.871 Befragte und Cluster 2 als kleinste Gruppierung 594 Datensätze. Damit stellt sich die Verteilung der einbezogenen Fälle (n = 6.277) auf die ermittelten Cluster wie folgt dar (vgl. Abbildung 2):

 


Abb. 2:            Verteilung der einbezogenen Datensätze im Clustermodell (prozentual und absolut) (BIBB 2010)

Anschließend wurde mit einer Diskriminanzanalyse überprüft, inwieweit die im Rahmen der Clusteranalyse ermittelte Segmentierung tatsächlich auch als Vorhersagemodell für Gruppenzugehörigkeiten funktioniert. Dabei wurden im Gesamtvergleich knapp 80 % (79,8 %) der Fälle richtig klassifiziert, so dass das Clustermodell als relativ stabil und belastbar angesehen werden kann. Die beste gruppenbezogene Vorhersageleistung gelang hierbei für das Cluster 2, dem 92,4 % der Fälle richtig zugeordnet werden. Die meisten Modellfehler bei der Prognose der Zugehörigkeit von Gruppenmitgliedern betrafen hingegen Cluster 4: diesem Cluster wurden nur 66,2 % aller Fälle richtig zugeordnet, wohingegen 14,0 % der Gruppenmitglieder Cluster 3 und 13,5 % Cluster 5 zugerechnet wurden (vgl. Tabelle 2):

Tabelle 2:           Diskriminanzanalytische Gruppenzuordnung der Clustermitglieder (BIBB 2010)

Original-Cluster

Gruppenzuordnung (in %)

Gesamt

(n = 6.277)

 

1

2

3

4

5

 

1

85,3 %

0 %

13,5 %

0,3 %

0,9 %

1.503 (100 %)

2

0,2 %

92,4 %

1,0 %

4,2 %

2,2 %

   594 (100 %)

3

12,6 %

4,4 %

75,5 %

3,2 %

4,3 %

1.871 (100 %)

4

2,1 %

4,2 %

14,0 %

66,2 %

13,5 %

1.237 (100 %)

5

0,8 %

1,3 %

5,6 %

4,2 %

88,1 %

1.072 (100 %)

4.3 Beschreibung und Typisierung der Cluster

Vor der inhaltlichen Typisierung werden die fünf Cluster zunächst anhand eines zusammenfassenden Überblicks über die Verteilungen ausgewählter Merkmalswerte miteinander verglichen. Dazu werden Unterschiede im Hinblick auf individuelle Beratungsbedarfe anhand von t-Werten beschrieben und die Verteilungsmuster von ausgewählten, personenbezogenen Variablen herangezogen. Abschließend erfolgt eine Typisierung der einzelnen Cluster.

4.3.1 Clusterprofile im Vergleich

Abbildung 3 zeigt, inwieweit die Relevanz der operationalisierten, individuellen Beratungsanliegen in den einzelnen Clustern in Relation zum Gesamtrücklauf über- oder unterrepräsentiert ist:

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Abb. 3:            Individuelle Beratungsbedarfe im Clustermodell (BIBB 2010)

Die Grafik verdeutlicht, dass in Cluster 1 alle t-Werte im Vergleich zu den entsprechenden Gesamtmittelwerten überrepräsentiert sind, so dass ein überdurchschnittlich hoher Beratungsbedarf erkennbar ist. Einen besonders hohen Stellenwert haben für die Gruppenmitglieder dabei zum einen Klärungsbedarfe hinsichtlich einer beruflichen Neuorientierung (diesem Beratungsanliegen wird ausschließlich in Cluster 1 eine so hohe Bedeutung beigemessen), zum anderen Hilfen zur Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation. Dieses Anliegen ist – in etwas abgeschwächter Form – ansonsten nur im Cluster 3 von vergleichbarer Bedeutung.

Cluster 2 kann demgegenüber fast als Gegenentwurf zu Cluster 1 angesehen werden. Alle t-Werte sind hier im Vergleich zu den Gesamtmittelwerten deutlich unterrepräsentiert. Damit weisen die Gruppenmitglieder dieses kleinsten Clusters nur einen geringen Beratungsbedarf auf. Als im Gesamtvergleich von extrem untergeordneter Bedeutung scheinen dabei Unterstützungsbedarfe bei der Angebotsrecherche und Klärungsbedarfe hinsichtlich der individuellen Zulassungsvoraussetzungen.

Die Mittelwerte des Clusters 3 weisen im Unterschied dazu bei fast allen operationalisierten individuellen Beratungsanliegen die größte Nähe zu den Gesamtmittelwerten auf; bei einigen Anliegen (Angebotsrecherche, Klärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen, Unterstützung bei der Karriereplanung) sind Gruppen- und Gesamtmittelwert sogar nahezu identisch. Eine Ausnahme bildet allerdings der Beratungsbedarf zur Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation, dem die Gruppenmitglieder dieses größten Clusters eine relativ große Bedeutung beimessen. Der entsprechende Gruppenmittelwert ist im Vergleich zum Gesamtmittelwert deutlich überrepräsentiert und wird nur noch von Cluster 1 übertroffen. In den drei übrigen Clustern 2, 4 und 5 sind demgegenüber die entsprechenden Gruppenmittelwerte deutlich unterrepräsentiert, so dass in Bezug auf das Beratungsanliegen „Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation“ quasi eine Polarisierung zwischen Cluster 1 und 3 einerseits und Cluster 2, 4 und 5 andererseits konstatiert werden kann.

Wie bereits Cluster 2 weist auch Cluster 4 einen eher unterdurchschnittlichen Beratungsbedarf aus. Entsprechend sind die Gruppenmittelwerte fast aller Beratungsanliegen im Vergleich zu den jeweiligen Gesamtmittelwerten unterrepräsentiert, allerdings, vom Beratungsanliegen „Unterstützung bei der Auswahlentscheidung“ einmal abgesehen, etwas schwächer ausgeprägt als in Cluster 2. Eine Ausnahme bildet für die Gruppenmitglieder des Clusters 4 lediglich der Aspekt „Klärung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen“, dessen Wert im Vergleich zum Gesamtrücklauf leicht überrepräsentiert ist.

In Cluster 5 hingegen äußern die Gruppenmitglieder einen leicht überdurchschnittlichen Beratungsbedarf zu fünf der sieben operationalisierten Anliegen. Dabei sind die Gruppenmittelwerte schwächer ausgeprägt als die entsprechenden Gruppenmittelwerte des Clusters 1. Von minimal unterdurchschnittlicher Bedeutung in Relation zum Gesamtrücklauf ist für die Gruppenmitglieder der Aspekt „Unterstützung bei einer beruflichen Neuorientierung“. Hilfen zur Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation schließlich werden von den Gruppenmitgliedern offenbar kaum benötigt; der entsprechende t-Wert bildet gewissermaßen einen „Ausreißer“ und ist im Vergleich zum Gesamtmittelwert deutlich unterrepräsentiert.

Der Vergleich personenbezogener Merkmale ermöglicht eine weitere Differenzierung. In die Betrachtung werden dabei die folgenden Merkmale einbezogen: Geschlecht, Alter, schulische Bildung, berufliche Vorqualifizierung, Erwerbsstatus und angestrebte berufliche Bildung.

Geschlecht: Insgesamt liegt der Frauenanteil in allen Clustern deutlich über 50 %. Während ihre Anteile in den Clustern 2 (57,0 %) bis 5 (58,0 %) nur geringfügig variieren, sind Frauen in Cluster 1 mit 64,0 % deutlich überrepräsentiert.

Alter: In die Auswertung wurden in Anlehnung an das Berichtssystem Weiterbildung – Adult Education Survey (BSW – AES) 2007 Befragte zwischen 19 und 64 Jahren einbezogen (BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG 2008b, 4). Im arithmetischen Mittel sind die Gruppenmitglieder des Clusters 2 älter als die der übrigen Cluster. Insgesamt variiert der Altersdurchschnitt zwischen 32,15 Jahren (Cluster 3) und 35,04 Jahren (Cluster 2), vgl. Tabelle 3:

Tabelle 3:           Altersdurchschnitt der Gruppenmitglieder (n = 6.277) (BIBB 2010)

Cluster

n

MW

Stdabw.

Stdf.

min

max

1

1.441

32,84

8,539

,225

19

63

2

  562

35,04

9,320

,393

20

64

3

1.808

32,15

8,617

,203

19

61

4

1.192

33,57

9,221

,267

19

64

5

1.026

32,50

8,399

,262

19

61

Gesamt

6.029

32,92

8,790

,113

19

64

Fehlend

  248

 

 

 

 

 

 

Schulische Bildung: In der Gesamtheit dominieren höhere (44,7 %) und mittlere Schulabschlüsse (42,1 %), wohingegen Personen mit Hauptschulabschluss deutlich seltener (7,4 %) und Personen ohne Schulabschluss kaum vertreten sind (0,4 %, anderer: 5,7 %). In der Tendenz bestätigt dieses Ergebnis damit entsprechende Befunde vergleichbarer Erhebungen (BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG 2008b, 6; BRÖDEL/ YENDELL 2008, 25).

In Cluster 1 dominieren Personen mit einem mittleren Abschluss, die etwas über die Hälfte der Mitglieder ausmachen. Hier sind im Vergleich zur Gesamtheit Hauptschulabsolventinnen und -absolventen nahezu doppelt so häufig anzutreffen, wohingegen (Fach-) Abiturientinnen und -Abiturienten ein gutes Viertel der Mitglieder ausmachen und damit deutlich unterrepräsentiert sind. Demgegenüber verfügen in Cluster 2 mehr als zwei Drittel der Befragten über ein (Fach-) Abitur und weist gut jede/r Fünfte einen mittleren Schulabschluss auf. Hauptschüler/-innen sind im Vergleich zur Gesamtheit nur unterdurchschnittlich vertreten. Cluster 3 weist (wie bei fast allen herangezogenen Variablenausprägungen und Merkmalen) in seiner Zusammensetzung auch hier die größte Ähnlichkeit zur Gesamtheit auf. Cluster 4 und Cluster 5 sind hinsichtlich der schulischen Vorbildung relativ ähnlich: in beiden Clustern stellen (Fach-) Abiturientinnen und -Abiturienten etwas mehr als die Hälfte der Mitglieder und liegt der Anteil von Personen mit einem mittleren Abschluss knapp unter 40 %. Dabei ist der Anteil von Personen mit einem höheren bzw. mittleren Schulabschluss in Cluster 4 geringfügig höher als in Cluster 5. Hingegen sind in Cluster 5 geringfügig mehr Hauptschulabsolventinnen und -absolventen anzutreffen als in Cluster 4.

Berufliche Vorqualifizierung: In der Gesamtheit ist für knapp zwei Drittel (63,4 %) der Befragten eine abgeschlossene Berufsausbildung die höchste berufliche Qualifikation. Mehr als jede/r Sechste (15,4 %) verfügt über einen Hochschulabschluss und gut jede/r Achte (11,9 %) über eine bereits abgeschlossene Aufstiegsfortbildung. Personen ohne jegliche Berufsausbildung (4,3 %) bzw. Auszubildende oder Erststudierende (5,0 %) sind demgegenüber vergleichsweise selten anzutreffen.

Eine deutliche Mehrheit (mehr als 70 %) verfügt in Cluster 1 über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Auszubildende bzw. Erststudierende und Personen ohne Berufsausbildung sind hier häufiger anzutreffen als in der Gesamtheit. Personen mit Aufstiegsfortbildung sind hingegen leicht und Hochschulabsolventinnen und -absolventen deutlich unterrepräsentiert. Cluster 2 weist hingegen mit knapp einem Drittel (31,9 %) den höchsten Anteil an Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus – der Anteil an akademisch vorqualifizierten Personen ist damit mehr als doppelt so hoch wie im Gesamtrücklauf. Während der Anteil an Personen mit Aufstiegsfortbildung annähernd dem Gesamtrücklauf entspricht, sind Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gut die Hälfte der Mitglieder ausmachen, Personen ohne Abschluss bzw. Auszubildende/Studierende nur unterdurchschnittlich vertreten. Cluster 3 weist wiederum bei allen Merkmalsausprägungen die größte Nähe zur Gesamtheit auf. Auch Cluster 4 und Cluster 5 ähneln sich: In Cluster 4 liegt der Anteil an Hochschulabsolventinnen und -absolventen (20,5 %), Personen mit Aufstiegsfortbildung (14,1 %) sowie an Auszubildenden/Studierenden bzw. Menschen ohne Berufsausbildung dabei jeweils leicht über dem in Cluster 5. Die beiden erstgenannten Gruppen sind in den beiden Clustern jeweils überdurchschnittlich, die letztgenannten Gruppen hingegen unterdurchschnittlich vertreten. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sind in Cluster 5 (61,9 %) hingegen deutlich häufiger zu verzeichnen als in Cluster 4.

Erwerbsstatus: Das Gros der Befragten (77,2 %) ist nichtselbstständig beschäftigt. Dabei dominieren Vollzeitbeschäftigungen (66,6 %). Weitere 6,1 % sind arbeitslos und 5,3 % selbstständig. Personen in Elternzeit weisen einen (relativ geringen) Anteil von 3,5 % auf. 2,7 % der Befragten können als „klassische“ Studierende angesehen werden. Umschüler/-innen sind mit 0,4 % nur sehr marginal vertreten (anderer: 4,8 %; Anmerkung: in diese Prozentangabe wurden auch die Statuspassagen „im Zivil- bzw. Wehrdienst“ bzw. „im Ruhestand“ einbezogen, da die entsprechenden Zuordnungen sowohl in der Gesamtheit (jeweils 0,2 %) als auch in den Clustern als vernachlässigbar angesehen werden können).

Im Vergleich dazu weist Cluster 1 den prozentual niedrigsten Anteil an Vollzeitbeschäftigten auf (59,9 %), während der der Teilzeitbeschäftigten und Selbstständigen jeweils annähernd dem Durchschnitt entspricht. Arbeitslose (10,0 %) und Umschüler/-innen sind hingegen nahezu doppelt so häufig vertreten und auch der Anteil an Personen in Elternzeit bzw. Studierenden liegt leicht über dem Durchschnitt. Demgegenüber weist Cluster 2 den höchsten Anteil an Selbstständigen und den niedrigsten Arbeitslosenanteil auf. Keines der Gruppenmitglieder befindet sich in Umschulung. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten entspricht annähernd dem Durchschnitt, wohingegen Teilzeitbeschäftigte etwas häufiger anzutreffen sind. Die Merkmalsverteilung in Cluster 3 weist wieder die größte Nähe zur Gesamtheit auf. Dabei liegt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten und der Personen in Elternzeit leicht über, der der Selbstständigen, Arbeitslosen und Umschüler/-innen leicht unter dem Durchschnitt. Auch in Cluster 4 lässt sich eine relative Nähe zur Gesamtverteilung beobachten: Vollzeitbeschäftigte, Studierende und Selbstständige sind hier leicht überdurchschnittlich, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitslose und Personen in Elternzeit hingegen leicht unterdurchschnittlich anzutreffen. Nahezu drei Viertel der Gruppenmitglieder in Cluster 5 (73,0 %) sind vollzeitbeschäftigt und damit überproportional vertreten. Während der Anteil der Teilzeitbeschäftigten annähernd dem der Gesamtheit entspricht, liegen alle übrigen Merkmalswerte jeweils leicht unter dem Durchschnitt.

Angestrebte berufliche Bildung: Die höchste Zustimmung finden hier in der Gesamtheit die beiden Optionen „Aufstiegsfortbildung“ bzw. „Erwerb von Zusatzqualifikationen“ mit jeweils 28 % der Nennungen. Knapp jede/r Siebte (14,7 %) strebt den Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses an und 11,3 % möchten sich beruflich völlig neu orientieren. Der Erwerb eines weiteren akademischen Abschlusses ist von 6,4 % der Befragten geplant; 4,2 % möchten ihr Wissen auffrischen bzw. aktualisieren. Durch die Teilnahme an einem Fernlehrgang möchten weitere 2,3 % der Befragten einen Berufsabschluss nachholen (anderes Bildungsziel: 5,1 %).

Zwar strebt mehr als jedes fünfte Gruppenmitglied in Cluster 1 eine Aufstiegsfortbildung an, doch liegen die entsprechenden Nennungen leicht unter dem Durchschnitt. Von großer Bedeutung sind auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen (dennoch findet diese Option im Gesamtvergleich nur die niedrigste Zustimmung) und eine grundlegende berufliche Neuorientierung (22,9 %) – ein Wert, der in keinem anderen Cluster erzielt wird und im Vergleich zum Durchschnitt mehr als doppelt so hoch ist. Leicht überdurchschnittlich ist auch der Anteil an Personen, die einen Berufsabschluss nachholen möchten. Demgegenüber sind Personen, die ihr Wissen auffrischen/aktualisieren möchten bzw. die einen ersten akademischen Abschluss anstreben, geringfügig unterrepräsentiert und gibt es in keinem anderen Cluster weniger postgradual Studierende (2,8 %). Deutlich überrepräsentiert ist im Cluster 2 der Erwerb von Zusatzqualifikationen, der von mehr als einem Drittel der Mitglieder angestrebt wird. Postgradual Fernstudierende sind im Gesamtvergleich nahezu doppelt so häufig (11,8 %) und grundständig Fernstudierende überdurchschnittlich vertreten. Eine relativ hohe Zustimmung findet auch das Interesse an einer Auffrischung/Aktualisierung des Wissens. Demgegenüber ist der Anteil von Personen, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben, nur etwa halb so hoch wie im Gesamtrücklauf (15 %) und sind Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten, leicht unterrepräsentiert. In Cluster 3 sind der Erwerb von Zusatzqualifikationen, das Interesse an einer Aufstiegsfortbildung, an einer Auffrischung/Aktualisierung des Wissens und am Nachholen eines Berufsabschlusses leicht überdurchschnittlich ausgeprägt. Demgegenüber erzielt der berufliche Veränderungswunsch hier die niedrigste Zustimmung – verglichen mit der Gesamtheit ist er hier nur etwa halb so hoch (6,0 %). Leicht unterproportional vertreten sind die grundständig bzw. postgradual Fernstudierenden. Von deutlich überdurchschnittlicher Bedeutung ist im Cluster 4 der Erwerb eines zusätzlichen akademischen Grades (9,8 %). Auch das Absolvieren einer Aufstiegsfortbildung, eines grundständigen Studiums und die Auffrischung/Aktualisierung von Wissen sind leicht überrepräsentiert. Personen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen anstreben bzw. einen beruflichen Veränderungswunsch äußern, sind hingegen deutlich unterrepräsentiert. Cluster 5 schließlich weist einen leicht überdurchschnittlichen Anteil an grundständig bzw. postgradual Fernstudierenden sowie an Personen, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben, auf. Alle übrigen erhobenen beruflichen Bildungsziele werden demgegenüber jeweils geringfügig weniger nachgefragt als in der Gesamtheit. Tabelle 4 gibt einen Überblick über die untersuchten Merkmalsverteilungen:

Tabelle 4:           Personenbezogene Merkmalsverteilungen im Clustermodell (in %) (BIBB 2010)

 

Cluster

Gesamt

Clusterverteilung

 n

%

1

1.503

23,9

2

 594

9,5

3

 1.871

29,8

4

 1.237

19,7

5

 1.072

17,1

 

 6.277

100

Geschlecht

 

 

 

 

 

 

weiblich

64,0

58,0

58,1

57,3

57,0

59,2

männlich

36,0

42,0

41,9

42,7

43,0

40,8

Schulische Bildung

 

 

 

 

 

 

Ohne Abschluss

0,6

0,2

0,5

0,3

0,1

0,4

Hauptschulabschluss

12,6

4,4

7,0

4,4

5,9

7,4

Realschulabschluss

53,3

21,2

44,8

38,1

37,6

42,1

(Fach-) Abitur

27,5

68,0

42,2

52,7

51,6

44,7

Anderer

6,0

6,2

5,5

4,6

4,9

5,7

Berufliche Qualifikation

 

 

 

 

 

 

In Ausbildung/Studium

6,3

3,2

5,1

5,3

3,9

5,0

Ohne Berufsausbildung

5,9

2,5

5,1

3,4

2,8

4,3

Berufsausbildung

71,6

51,5

65,6

56,7

61,9

63,4

Aufstiegsfortbildung

9,5

11,0

12,1

14,1

12,9

11,9

Hochschulstudium

6,7

31,9

12,1

20,5

18,4

15,4

Erwerbsstatus

 

 

 

 

 

 

Beschäftigung in VZ

59,9

66,0

67,4

68,3

73,0

66,6

Beschäftigung in TZ

11,0

12,0

10,4

9,6

10,9

10,6

Selbstständig

5,3

8,8

4,3

5,9

4,3

5,3

Arbeitslos

10,0

3,0

5,6

4,8

4,6

6,1

In Umschulung

0,8

0,0

0,2

0,4

0,4

0,4

Im Studium

3,2

2,3

2,7

3,2

1,6

2,7

In Elternzeit

4,6

2,3

4,4

2,8

1,7

3,5

Anderer

5,2

5,6

5,0

5,0

3,5

4,8

Angestrebte berufliche Bildung

 

 

 

 

 

 

Nachholen eines Berufsabschlusses

3,7

0,7

3,0

1,6

1,2

2,3

Aufstiegsfortbildung

26,6

15,0

30,0

30,3

30,8

28,0

Aktualisierung von Wissen

3,2

5,5

5,1

4,6

2,9

4,2

Berufliche Neuorientierung

22,9

10,4

6,0

6,3

10,3

11,3

Erwerb von Zusatzqualifikationen

23,5

34,5

32,3

24,6

27,0

28,0

Erwerb eines ersten akademischen Grades

11,9

17,1

13,7

17,3

16,3

14,7

Erwerb eines weiteren akademischen Grades

2,8

11,8

4,6

9,8

7,6

6,4

Andere

5,3

5,1

5,4

5,6

4,0

5,1

4.3.2        Typisierung der Cluster

Cluster 1: „Hilfesuchende mit umfassendem Beratungsbedarf“

Charakteristisch für dieses Cluster, das knapp ein Viertel der Befragten (23,9 %) umfasst, die eine Beratung in Anspruch genommen hatten, ist ein ausgeprägter und überdurchschnittlich hoher Beratungsbedarf zu allen operationalisierten, potentiellen individuellen Beratungsanliegen.

Tendenziell weisen die (überdurchschnittlich oft weiblichen) Gruppenmitglieder eine schulische Vorbildung auf einem „mittleren“ bis „niedrigen“ Niveau und eine abgeschlossene Berufsausbildung auf. Jede/r Zehnte ist von Arbeitslosigkeit betroffen.

Im Vordergrund steht für diesen Personenkreis eine Neuausrichtung der bisherigen beruflichen Qualifizierung im nichtakademischen Sektor. Dabei wird ein stark ausgeprägter, grundlegender beruflicher Veränderungswunsch, oftmals im Kontext einer belastenden Lebenssituation, erkennbar.

Cluster 2: „Eigenständig Planende mit niedrigem Beratungsbedarf“

Individuelle Klärungsbedarfe sind in diesem kleinsten der ermittelten Cluster (9,5 %) nur von untergeordneter Bedeutung; durchgängig zu beobachten ist eine deutlich unterdurchschnittlich ausgeprägte Relevanz der entsprechenden Operationalisierungen.

Die Gruppenmitglieder verfügen im Vergleich über die „höchste“ schulische und berufliche Vorqualifizierung: das Cluster setzt sich mehrheitlich aus (Fach-) Abiturientinnen und –Abiturienten zusammen, die vielfach bereits ein akademisch geprägtes Bildungsniveau vorweisen. Zugleich finden sich hier der höchste Altersdurchschnitt, der höchste Anteil an Selbstständigen und die niedrigste Arbeitslosenquote.

Vorrangig werden Bildungsziele angestrebt, die die vorhandene Qualifikation erweitern bzw. eine vertikale Mobilität und berufliche Aufstiegschancen begünstigen.

Cluster 3: „Durchschnittlich Beratungsbedürftige“

Dieses größte der ermittelten Cluster (29,8 %) weist bei nahezu allen untersuchten Merkmalen die größte Nähe zur Gesamtheit auf. Diese Ähnlichkeit lässt sich auch im Hinblick auf die operationalisierten, potentiellen individuellen Beratungsbedarfe konstatieren. Eine überdurchschnittliche, deutlich vom Gesamtmittelwert abweichende Relevanz messen die Gruppenmitglieder jedoch dem (gewissermaßen als „Ausreißer“ fungierenden) Anliegen „Unterstützung bei der Klärung einer schwierigen Lebenssituation“ bei.

Das Cluster setzt sich aus im Schnitt eher jüngeren Personen zusammen, die mehrheitlich über eine „mittlere“ bzw. „höhere“ Schulbildung und Berufsqualifikationen auf unterschiedlichen formalen Niveaustufen im nichtakademischen Sektor verfügen.

In Bezug auf die Bildungsplanung dominiert ebenfalls das Interesse, die vorhandene berufliche Qualifikation zu erweitern und sich (vorrangig im nichtakademischen Sektor) vertikale Mobilitätswege zu erschließen.

Cluster 4: „Karriereorientierte mit gezieltem Beratungsbedarf“

Auch in diesem Cluster, das 19,7 % der Befragten umfasst, ist ein tendenziell eher niedrig ausgeprägter Beratungsbedarf zu individuellen Anliegen erkennbar; einzig der „Klärung der persönlichen Zulassungsvoraussetzung“ weisen die Gruppenmitglieder eine überdurchschnittliche Bedeutung zu.

Anzutreffen sind hier Befragte, die ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau aufweisen; so liegt der Anteil der (Fach-) Abiturientinnen und -Abiturienten, Hochschulabsolventinnen und -absolventen und der Personen mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung jeweils deutlich über dem Durchschnitt.

Hinsichtlich der Bildungsziele dominiert das Motiv, sich durch den Erwerb formal anerkannter Abschlüsse (dabei sehr häufig akademischer Grade) Karrierepfade zu erschließen.

Cluster 5: „Bildungsplanende mit hohem Beratungsbedarf“

Insgesamt weist dieses Cluster (17,1 %) einen im Gesamtvergleich überdurchschnittlichen individuellen Beratungsbedarf auf. Die jeweilige Relevanz eines Anliegens ist dabei allerdings weniger stark ausgeprägt als in Cluster 1. Auch ist – im Unterschied zu diesem Cluster – die „Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation“ nahezu bedeutungslos und haben Unterstützungsbedarfe bei einer „beruflichen Neuorientierung“ einen deutlich geringeren Stellenwert.

Die Gruppenmitglieder setzen sich aus Personen zusammen, die mehrheitlich ein (Fach-) Abitur vorweisen und beruflich größtenteils auf unterschiedlichen Niveaustufen im nichtakademischen Sektor, häufig aber auch bereits akademisch vorqualifiziert sind. Darüber hinaus sind sie in überdurchschnittlich hohem Maße in Vollzeitbeschäftigungen tätig.

Hinsichtlich der verfolgten Bildungsziele lässt sich auch hier eine Präferenz zum Erwerb formal anerkannter Abschlüsse (sowohl im nichtakademischen als auch akademischen Sektor) erkennen. Daneben ist aber auch die Erweiterung der beruflichen Qualifikation durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen von großer Bedeutung.

5 Fazit

Im Rahmen der Untersuchung konnten Gruppierungen mit unterschiedlichen, individuellen Beratungsbedarfen identifiziert werden. Dabei variiert das Spektrum zwischen einer einerseits kleinen, in Bezug auf ihre Bildungsbiografie vergleichsweise „privilegierten“ Gruppe von Personen, die ihre Bildungsplanung selbstbestimmt angehen und dazu kaum einer Beratung bedürfen (Cluster 2), und in Bezug auf das Bildungsniveau eher „unterprivilegierte“ Individuen, die – oftmals aus widrigen Lebensumständen heraus – ihre Berufsbiografie neu gestalten (müssen) andererseits (Cluster 1). Entsprechend umfassend ist ihr Beratungsbedarf. Die Unterstützung bei der Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation hat auch für die Mitglieder der größten Gruppe (Cluster 3) einen überdurchschnittlichen Stellenwert. Dieses Beratungsanliegen, das für die anderen Cluster nur von untergeordneter Bedeutung ist, verweist auf Bedarfe, die die unter Bildungsberatung („Guidance“) subsummierten Beratungsdienstleistungen transzendieren und die üblicherweise dem Bereich der psychosozialen Beratung („Counselling“) zugewiesen werden. Angesichts des ohnehin eher analytischen Charakters dieser Differenzierung, die der Selbstwahrnehmung eines Individuums als ganzheitliches Wesen nur bedingt gerecht wird (SULTANA 2004, 36f.), sollte daher über eine stärkere Verzahnung der beiden Ansätze nachgedacht werden. Dies könnte z.B. in Form einer „Wiederannäherung“ von „Guidance“ und „Counselling“ im Selbstverständnis des Beratungspersonals (siehe dazu auch das Plädoyer von NESTMANN 2011) und/oder durch einen Ausbau der Kooperation zwischen den im Fernlernen relevanten Beratungsanbietern (trägergebundene und trägerunabhängige Produkt- und Bildungsberatung) mit psychosozialen Beratungsstellen geschehen. Ein überdurchschnittlicher Beratungsbedarf im Rahmen der beruflichen Bildungsplanung per Fernlernen impliziert aber nicht automatisch auch einen Bedarf an „Counselling“ – dies zeigt sich bei den Gruppenmitgliedern in Cluster 5, für die der Aspekt der „Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation“ nahezu bedeutungslos ist.

Trotz eines ansonsten nur relativ gering ausgeprägten, individuellen Beratungsbedarfes zeigt sich im Cluster 4 ein ausgeprägter Klärungswunsch hinsichtlich der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen. Dieses Anliegen impliziert einen Beratungsbedarf, der über die entsprechenden Sachinformationen, die üblicherweise zu einem Bildungsangebot im Fernlernen zur Verfügung stehen, hinausgeht, und unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen bzw. einschlägiger Vorerfahrungen im Rahmen von beruflicher Bildung. 

 


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Zitieren dieses Beitrages

 

FOGOLIN, A. (2011): Individuelle Beratungsanliegen im Vorfeld der Belegung eines berufsbildenden Angebotes im Fernlernen – Ergebnisse einer Clusteranalyse. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 19, 1-21. Online:  http://www.bwpat.de/ausgabe19/fogolin_bwpat19.pdf  (14-03-2011).

 

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