
Call for Papers für die Ausgabe 23 (Herbst/Winter 2012) von bwp@:
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In der (berufs-)bildungspolitischen Diskussion gehört die Akademisierung der Berufsbildung zu einer der zentralen Forderungen. Zu verstehen sind unter dieser Thematik zwei Blickrichtungen. Einerseits wird die Frage aufgeworfen, inwieweit in der beruflichen Bildung und auf der Basis beruflicher Erfahrungen Kompetenzen erworben werden, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen und legitimieren könnten (Stichwort 3. Bildungsweg). Es geht insofern im Kern um die Frage der Vermittlung der Studierfähigkeit in der Berufsbildung und damit um die Relation allgemeiner und beruflicher Bildung. In diesem Kontext gerät auch die Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personengruppen in den Blick und zunehmend die Frage der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium. Andererseits tangiert das Thema die institutionelle und inhaltliche Ausrichtung der beruflichen Bildung. Im Mittelpunkt steht also die Frage, wie die berufliche Bildung weiterzuentwickeln ist, um den veränderten Anforderungen in den Arbeitsmarktsegmenten und den gestiegenen Ansprüchen der Beschäftigten und Lernenden in der beruflichen Bildung gerecht zu werden. Beide Blickrichtungen berühren auch die Hochschulbildung und damit vermehrt das Verhältnis beruflicher und hochschulischer Bildung. Aus dieser Perspektive gewinnt dann auch die Frage an Relevanz, inwiefern im Rahmen hochschulischer Bildung Herausforderungen der beruflichen Bildung aufgenommen werden und so eine Verberuflichung in Teilen des Hochschulsektors konstatiert werden kann, was wiederum eine Verschiebung der Berufsbildungsangebote zur Folge haben könnte.
Diese Thematik ist in der deutschen (Berufs-)Bildungsgeschichte nicht neu. Bereits seit der institutionell und curricular gefestigten Trennung zwischen allgemeiner und akademischer Bildung einerseits und beruflicher Bildung andererseits sowie der Etablierung eines entsprechenden Berechtigungswesens spätestens seit Ende des 19. Jahrhunderts gab es Vorschläge, die Berufsbildung aus ihrem Sackgassenstatus herauszuholen und sie so zu konzipieren, dass sie Sprungbrett in die akademische Bildung und damit auch eine mögliche Voraussetzung für akademische Abschlüsse sein könnte. So bestand bereits während des Ersten Weltkrieges das Ziel der so genannten Immaturenprüfungen darin, qualifiziertes Personal für höhere Laufbahnen in Industrie und Verwaltungen zu gewinnen. In der Weimarer Republik ging es dann vor allem darum, die starre Verteilung sozialer Statusgruppen auf die verschiedenen Bildungssegmente (Berufsbildung für gering gebildete und sozial eher benachteiligte Bevölkerung, akademische Bildung für das besitzende und gebildete Bürgertum) aufzuweichen.
In der Nachkriegszeit waren es zunächst die Besatzungsmächte mit ihrer Kritik am schichtspezifisch ausgerichteten deutschen Bildungssystem und dann vor allem die Protagonisten der Bildungsreform der 1960/70er, die sich mit dem Hinweis auf Chancengleichheit im Bildungssystem und der Forderung nach einem „umfassenden Bildungssystem“ für eine Aufwertung der beruflichen Bildung durch höherwertige Abschlüsse und eine Öffnung der Hochschulen für alternative Bildungsformate einsetzten. Der Aufbau beruflicher Gymnasien, der Ausbau des Hochschulzugangs für Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die Einrichtung eines „Zweiten Bildungsweges“, der durch Berufsaufbauschulen, Kollegs, Abendgymnasien sicher gestellt werden sollte, aber auch der Fachhochschulzugang für Techniker oder die Gleichsetzung der Meisterprüfung mit der Fachoberschulreife waren seit den 1970er Jahren Initiativen, die die Akademisierung der Berufsbildung unterstützen sollten. In der Nachbetrachtung werden jedoch all diese Versuche im Hinblick auf die Schaffung von Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung als nur bedingt erfolgreich eingeschätzt. Diese Diskussion und Entwicklung um die Erweiterung der (hochschulischen) Zugangsrechte, die auf der Basis der Abschlüsse in der beruflichen Bildung erworben werden sollten, beeinflusste die institutionelle und curriculare Ausgestaltung der beruflichen Bildung, häufig etwas abschätzend auch als „Verschulung“ der Berufsbildung bezeichnet. Seit den 1990er Jahren hat die Diskussion um die Akademisierung der Berufsbildung erneut Aufwind bekommen. Neben der bildungspolitisch bekannten Programmatik, Chancengleichheit durch Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit im Bildungssystem, gehören auch die Erhöhung der Akademikerquote in Deutschland, die Attraktivitätssteigerung der Berufsbildung vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftemangels sowie der neuerdings wieder prognostizierte Bedarf an theoretisch-systematischem Wissen in der dualen Berufsausbildung gegenüber dem Erfahrungswissen zu aktuellen Argumenten für eine Akademisierung der Berufsbildung. Erreicht werden soll diese insbesondere durch die Erweiterung von Hochschulzugängen für beruflich Qualifizierte, inhaltlich komplexere Berufsausbildungen, Doppelqualifikationen in der Berufsbildung, die Verzahnung berufsqualifizierender mit akademischen Abschlüssen (Duale Studiengänge), die Integration von Studienorientierung in der Sekundarstufe II und Studieneingangsphasen in der Hochschule, die angemessene Einordnung bzw. Aufwertung beruflicher Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), die Anrechnung beruflicher Kompetenzen und berufsbegleitender Weiterbildung auf Studiengänge/ abschlüsse, durch aufbauende akademische Weiterbildung („Aufqualifizierung“) oder durch die Erweiterung von Studiengängen mittels berufsqualifizierender Anteile.
Die gegenwärtigen Interessen, Einschätzungen und Befunde zu Notwendigkeiten, Entwicklungen und Erfolgen der Akademisierung der Berufsbildung fallen unterschiedlich aus. Einerseits gibt es Hinweise darauf, dass sich die berufliche und akademische Bildung durch entsprechende formale Rahmenbedingungen, Vereinbarungen und Angebote einander angenähert bzw. sich ihre Überschneidungsbereiche vergrößert hätten. Anderseits gibt es auch Anzeichen dafür, dass sich die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulzugänge, Studiengänge und abschlüsse nur auf wenige Ausnahmefälle reduziert, und dass bislang nur relativ wenig beruflich Qualifizierte ein Studium aufnehmen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer ungeklärter Fragen, wie die nach möglichen Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt zugunsten der akademisierten Berufsbildung bzw. auf Kosten der herkömmlichen mittleren Berufsbildung (Bachelor versus Berufsbildung). Eng damit verbunden ist auch die Frage nach den Auswirkungen einer Akademisierung der Berufsbildung auf die Ordnung, Steuerung und Interessenpolitik bei der Konstruktion und Schneidung von Berufen und der Berufsbildungspolitik. Zu fragen ist überdies, welche institutionellen, curricularen, didaktischen und professionellen Anforderungen sich aus der Akademisierung der Berufsbildung sowohl für die Berufsbildung als auch für die akademische Bildung ergeben. Wie lassen sich die berufsqualifizierenden Funktionen mit den akademischen Anforderungen verbinden? Offene Fragen existieren vor allem auch auf der unmittelbar operativen Ebene der Anrechnung, z.B. wie sich die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenten in der Praxis konkret darstellt. Wie und vom wem werden Inhalte aus der beruflichen Ausbildung auf Studiengänge angerechnet? Inwieweit können in der Berufsbildung die Fähigkeiten tatsächlich erworben werden, die für ein Hochschulstudium erforderlich sind? Wie kann eine angemessene Studienorientierung in beruflichen Schulen gestaltet werden? Wie gestaltet sich der Weg ins Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung exemplarisch? Warum werden diese Wege über die betriebliche-duale Berufsausbildung und Fortbildung in die Hochschulbildung noch so selten beschritten, während die Abschlüsse aus den schulischen beruflichen Bildungswegen mindestens im Fachhochschulsektor eine sehr große Bedeutung besitzen?
Mit der Ausgabe 23 von bwp@ wollen wir einen Einblick in die aktuelle Forschung und Diskussion zur Akademisierung der Berufsbildung geben. Hierzu fordern wir zu theoretischen, empirischen und konzeptionellen Beiträgen auf, die grundsätzlich und exemplarisch ausgerichtet sind. Es geht darum, die Akademisierung der Berufsbildung aus den Perspektiven
· nationaler und internationaler Bildungs-, Berufsbildungs- und Hochschulpolitik und unter steuerungs- und interessenpolitischen Aspekten zu betrachten,
· der Verschiebungs-/Verdrängungseffekte auf dem Arbeits- und Berufemarkt einzuschätzen,
· der institutionellen, didaktisch-curricularen sowie professionellen Konsequenzen für Berufsbildungs- und Studiengangsangebote zu analysieren,
· der individuellen Bildungsverläufe und Perspektiven der Lernenden unter die Lupe zu nehmen, und
· konkreter Verfahren der Anrechnung und Übergänge zu beurteilen.
Interessenten bitten wir, uns spätestens bis zum
16. Juli 2012
ein maximal halbseitiges Abstract (bitte nicht mehr als 200 Wörter!) ausschließlich an redaktion23(at)bwpat.de zu senden.
Die Abstracts werden anhand folgender Kriterien bewertet:
· Relevanz des Thema / Bezug zum Call for paper
· Fragestellung / Erkenntnisinteresse resp. Intention des Beitrags
· Methodisches Vorgehen (Exploration, Datenauswertung, Literaturstudie, Theorieanalyse, Erfahrungsbericht etc.)
· Aufbau des Textes
· Zuordnung zu einem der drei möglichen bwp@ Beitrags-Formate (Forschungsbeitrag, Diskussionsbeitrag oder Berichte & Reflexionen, siehe dazu: www.bwpat.de/autoren/bwpat_kategorien-review_2009.pdf).
Bitte verwenden Sie dafür die auf der bwp@-Homepage unter Vorschau zu findende Formatvorlage (www.bwpat.de/content/ausgabe/vorschau/cfp), der wir nicht nur den Titel und die inhaltliche Ausrichtung des geplanten Beitrags entnehmen können, sondern auch Informationen zum/r Autor/in bzw. zu den Autoren und die Zuordnung zu einem der möglichen bwp@ Beitrags-Formate.
Wir informieren Sie bis spätestens 30. Juli 2012, ob wir Ihren Beitrag aufnehmen können und wie das weitere Procedere ablaufen wird. Die Beiträge selbst erbitten wir bis spätestens 1. Oktober 2012 (ausschließlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formatvorlage).
Online wird Ausgabe 23 im Dezember 2012 gehen.
Karin Büchter, Dietmar Frommberger & Hugo Kremer
(Inhaltlich verantwortliche Herausgeber von bwp@ Nr. 23)