bwp@ 27 - Dezember 2014

Berufsorientierung

Hrsg.: Karin Büchter, H.-Hugo Kremer & Andrea Burda-Zoyke

Die Einbettung der Berufsorientierung in die Curricula der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I in NRW als eine berufspädagogische Entwicklungsaufgabe

Beitrag von Mareike Menzel & Katharina Peinemann

Die Reform des Übergangssystems in Nordrhein Westfalen unter dem Titel „Kein Abschluss ohne Anschluss“ zur Stärkung der beruflichen Bildung macht die bildungspolitische Relevanz der Berufsorientierung vor dem Hintergrund sich kontinuierlich verändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Anforderungen deutlich. Hinzu kommen die zunehmende Vielfalt des Arbeitsmarktes und des Berufsbildungssystems, sowie die immer größer werdenden Möglichkeiten, aber auch die steigenden Ansprüche an eine Individualisierung des persönlichen Lebenslaufs. In diesem Kontext kommt den allgemeinbildenden Schulen im System der Berufsorientierung eine entscheidende Funktion zu, da diese eine kontinuierliche Größe auf dem Weg der Jugendlichen zur Berufsfindung sind. Die curriculare Entwicklung und schulformbezogene Implementierung der Berufsorientierung ist eine berufspädagogische Entwicklungsaufgabe, der sich die allgemeinbildenden Schulen stellen müssen. Die Forschungslage zu diesem Thema weist deutliche Lücken auf. Erste Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen werden am Beispiel der Stadt Dortmund als Referenzkommune im neuen Übergangssystem dargestellt. Hieraus ergeben sich sowohl Ansätze für eine weiterführende Qualitätsverbesserung der orientierenden Maßnahmen als auch Anknüpfungspunkte und Herausforderungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung von Lehrinnen und Lehrern. In der vorliegenden Veröffentlichung wird die curriculare Einbettung der berufsorientierenden Inhalte an den relevanten Schulformen vergleichend analysiert.

The integration of vocational orientation into the curricula of schools providing general education in North Rhine-Westphalia as a developmental task in vocational education

English Abstract

The reformation of the transitional system in North Rhine-Westphalia under the title “No school qualification without follow-on options” to strengthen vocational training highlights the relevance of vocational orientation in the field of education against the background of continuously changing requirements made by society and business. In addition, there is the increasing diversity of the labour market and the vocational education system as well as the continuously expanding range of possibilities, but also the growing requirements for individualised personal career biographies. In this context, schools providing general education play a key role in the system of vocational orientation, as they constitute a permanent element on the young people’s path toward career choices. Developing the vocational orientation curriculum and implementing it in the various school types represents a developmental task in the field of vocational education which general education schools have to accomplish. There are clear gaps in the research on this topic. This publication analyses and compares the integration of vocational orientation elements into the curricula of the relevant school types. Initial experiences and current developments are illustrated by the city of Dortmund as a refe­rence community for the New Transition System. They lead to approaches aimed at further improving the quality of orientation measures as well as to starting points and challenges regarding the initial and continuing education and training of teachers.

1 Rahmenbedingungen, Entwicklungen und Neuerungen im Übergang Schule – Beruf aus berufspädagogische Perspektive

Die Berufswelt ist durch einen vielfältigen Wandel (demographischer und technologischer Wandel usw.) gekennzeichnet und geht immer auch mit Veränderungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Anforderungen einher. Dem Individuum wird eine zunehmende Verantwortung zugesprochen, denn vor dem Hintergrund sich ständig wandelnder gesellschaftlicher Anforderungen müssen sich auch die Akteure diesen Veränderungen anpassen können. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet der moderne Arbeitsmarkt eine steigende Notwendigkeit der Individualisierung der eigenen (Aus)Bildungsbiographie und stellt somit eine wachsende Bedeutung für die berufliche Orientierung als einen lebensbegleitenden Prozess dar. Die Herausforderung besteht daher für Lehrkräfte darin, mit den Schülerinnen und Schülern eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer möglichen beruflichen Zukunft anzustreben.

1.1 Relevanz der beruflichen Orientierung

Für eine berufliche Einmündung spielt die Berufsorientierung eine entscheidende Rolle, denn „(E)eine fundierte berufliche Orientierung ist Voraussetzung für eine gelingende Berufswahl, die wiederum einen wesentlichen Einflussfaktor für eine erfolgreiche Einmündung in die berufliche Ausbildung darstellt“ (Benner/John 2011, 1).

Hier finden auch die Zahlen zur Ausbildungseinmündung sowie Abbruchquoten große Relevanz. In einer Befragung des BMBF zu den Gründen für den Ausbildungsabbruch gaben 30 % der Befragten eine Verbindung zur ihrer Berufswahl und der unzureichenden beruflichen Orientierung an. Bei insgesamt 42 % deckten sich die persönlichen Vorstellungen zum Berufsbild nicht mit den realen Anforderungen (vgl. BMBF 2009, 13). Fehlende Orientierung ist im Durchschnitt für 22 % der Befragten der Grund für die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, wobei hier eine unterschiedliche Verteilung auf die Fachbereiche vorliegt (bspw. hoher Ausbildungsabbruch im Gastronomiegewerbe) (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, 7). Die Rolle, die Lehrerinnen und Lehrer bei der beruflichen Orientierung spielen, verdeutlichen Benner und John (2011), indem sie sowohl den Einfluss unterschiedlicher Bezugsgruppen und -systeme untersuchten als auch der Frage nachgingen, wer auf potenzielle Probleme hätte hinweisen sollen. In der Befragung von Jugendlichen zu Einflüssen ihrer Berufswahl wurden Lehrkräften (0-7,8 %) und Berufsberatern (1,3–5 %) der geringste Einfluss zugeschrieben. Im Gegensatz dazu stehen Lehrkräfte bei der Frage nach Personen, die auf eventuelle Probleme hätten hinweisen können, mit 20,3–31 % an erster Stelle (vgl. Benner/John 2011, 7f.). Es wird deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung für die Aufklärung über berufliche Möglichkeiten und den damit verbundenen Problemstellungen bei den Lehrkräften durchaus sehen, diese jedoch in ihrer Einschätzung nur einen geringen Einfluss ausüben. Diese Ergebnisse werfen die Frage auf, welche Instrumente, Informationen und Maßnahmen den Lehrkräften an die Hand gegeben werden können, um ihrer Verantwortung entsprechend nachzukommen, und inwiefern diese innerhalb des Unterrichts verankert sind.

Die Jugendlichen müssen lernen, über eigene Fähigkeiten, Interessen und Talente zu reflektieren, diese zu testen und mit den an sie gestellten realen Anforderungen abzugleichen (vgl. Benner/John 2011, 10f.). Der Blick muss auf den kompletten Prozess der beruflichen Orientierung und anschließenden Berufswahl gerichtet werden. Der Gesamtzusammenhang zwischen allgemeinbildender Schule, beruflicher Schule und beruflicher Ausbildung muss berücksichtigt werden, damit die Übergänge von der schulischen in die berufliche Ausbildung kontinuierlich begleitet werden (vgl. Kremer 2011, 8). Die Kernelemente der beruflichen Orientierung, wie Diagnostik und Beratung, individuelle Begleitung (und Förderplanung), Lernmotivation und Selbstlernkompetenz sowie Betriebspraktika müssen in die Maßnahmen aufgenommen werden. Eine Abstimmung und Ausdifferenzierung der Maßnahmen auf die konkreten Zielgruppen und deren Bedarfe kann als grundlegend für eine erfolgreiche berufliche Orientierung angesehen werden (vgl. Euler/Severing 2010, 4ff.). Auch von Benner und John (2011) wird die Unterstützung des Lehrers als unerlässlich eingestuft, woraus sich eine notwendige curriculare Implementierung der Berufsorientierung ergibt (vgl. Benner/John 2011, 10f.).

Jugendliche, denen aus verschiedenen Gründen kein ungehinderter Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung möglich war, finden sich häufig im sogenannten Übergangssystem wieder, das sich als Maßnahmenbündel beschreiben lässt und Jugendlichen eine (Übergangs-)Perspektive bieten soll, die keinen direkten Anschluss von der Sekundarstufe I in eine berufliche Ausbildung gefunden haben. Intendiert ist in diesem Rahmen, den Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen einen Übergang in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieser Anspruch wird allerdings zum Großteil nicht eingelöst. Die Jugendlichen finden sich in dem Dschungel von angebotenen Maßnahmen nicht zurecht oder verweilen im System, indem sie eine Maßnahme beenden und in eine weitere einmünden. Der Vergleich des Systems mit einem Labyrinth, wie Münk/Rützel/Schmidt (2008) es umschreiben, ist durchaus zutreffend. Die Unübersichtlichkeit über die verschiedenen Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer oder auch der einzelnen Kommunen ist selbst für Experten kaum noch zu durchschauen (vgl. Münk 2008, 31ff.).

Um jedoch die Potentiale des Übergangs nutzen zu können, wurde in NRW ein neues Gesamtkonzept zur Gestaltung der beruflichen Orientierung, ein „Neues Übergangssystem“, aufgelegt, welches die Schülerinnen und Schüler effektiver in ihrer Berufswahl unterstützen und so direkte Übergänge ermöglichen soll.

1.2 Bildungspolitische Rahmung in NRW

Unter dem Motto „Jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet“ wurde 1996 der Ausbildungskonsens NRW von der Landesregierung initiiert. Die Mitwirkenden kommen aus Politik, Organisationen der Wirtschaft, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und den Kommunen[1]. Entschieden wird in diesem Gremium über strategische Fragen, aber auch über Verfahren und Instrumente im Konsens (vgl. MAIS NRW 2014, o. S.). Seit 2010 wird an einer Reform des Übergangssystems gearbeitet. Auslöser der Bemühungen war die Vielfalt der professionellen Angebote für Jugendliche im Übergang, die kaum noch einen Überblick zuließen. Des Weiteren wurde die bereits erwähnte Kritik der sogenannten „Warteschleife“ geübt, die den Verbleib von Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen, ohne eine Verbesserung der persönlichen oder beruflichen Ausgangslage beschreibt (vgl. MAIS NRW 2012, 3). Zunächst wurde Anfang 2010 die erweiterte Arbeitsgemeinschaft „Rahmenkonzept für ein Gesamtsystem zur beruflichen Integration für Jugendliche mit Förderbedarf in NRW“ einberufen, im Juli 2010 folgte dann, bedingt durch einen Regierungswechsel, die Aufnahme als Element in den Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung. Die abschließende Beratung des Ausbildungskonsens veröffentliche im Februar 2012 das Papier „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wobei eine schrittweise Umsetzung des Programms bereits Ende 2011 mit 7 Referenzkommunen begann (vgl. MAIS NRW 2012, 6f.). Im Gegensatz zu den vorherigen Maßnahmen des Übergangssystems, die sich auf die Jugendliche nach Abschluss der Sekundarstufe I konzentrierten und den Fokus auf sozial sowie marktbenachteiligten Jugendlichen legten, richtet sich das neue Programm im Endausbau an alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie der gymnasialen Oberstufe und beginnt bereits ab Klasse 8 mit der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen (vgl. MAIS NRW 2012, 44). Der bildungspolitische Anspruch des Programms ist es, die Ressourcen der Jugendlichen zu nutzen, um eine unmittelbare Einmündung in eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung möglich zu machen. Für dieses Ziel muss einerseits die Qualifizierung der Jugendlichen den Aufnahmevoraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsberufe entsprechen und andererseits eine ausreichende berufliche Orientierung der Jugendlichen bereits bei Abschluss der allgemeinbildenden Schule erreicht sein (vgl. MAIS NRW 2012, 77).

Die Umsetzung des Programms erfolgt in vier zentralen Handlungsfeldern:

1. Berufs- und Studienorientierung

Die Berufs- und Studienorientierung soll an allen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden, mit dem Ziel, Jugendlichen zu einer überlegten und realistischen Berufs- und Studienwahl zu verhelfen. Es sollen konkrete Wege zum jeweiligen Ziel erarbeitet und durch Standardelemente unterstützt werden. Unter diesen Standardelementen sind Instrumente und Phasen im Prozess zu verstehen. Beispielsweise wird durch das Element 5 „Potenzialanalyse“ in Klasse 8 ein Testverfahren durchgeführt (von einem externen Träger außerhalb der Schule), welches die Interessen, Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler erfasst und in den Berufswahlprozess einbindet. So können Schülerinnen und Schüler mehr über ihre eigenen Fähigkeiten erfahren und über berufliche Anforderungen reflektieren (vgl. MAIS NRW 2012, 29).

2. Übergangssystem Schule – Ausbildung

Es wird eine Systematisierung des Übergangssystems durch transparente Angebote durchgeführt, Maßnahmen mit gleichen Inhalten und Zielgruppen werden zusammengelegt, die Angebote insgesamt erheblich reduziert und eine eindeutige Zuordnung der Zielgruppen fokussiert.

3. Attraktivität des dualen Systems

Es werden Programme erstellt, um das duale System nicht nur bei Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei deren familiären Umfeld attraktiv zu gestalten. Hierzu sollen beispielsweise jugendmediale Netzwerke genutzt werden, mit dem Ziel, in Zukunft mehr Fachkräfte dual auszubilden und so einem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.

4. Kommunale Koordinierung

Dieses Handlungsfeld hängt eng zusammen mit der Systematisierung des Übergangssystems und soll einer erneuten Unübersichtlichkeit oder Doppelung von Maßnahmen vorbeugen. In den Kommunen werden Institutionen benannt, welche sowohl die Koordinierung der Maßnahmen als auch die Qualitätssicherung übernehmen. Durch die entstehende Vernetzung aller am Prozess beteiligten Akteure soll Zusammenarbeit und Austausch initiiert werden (vgl. MAIS NRW, 2012, 8f.).

Diese Bereiche folgen vor allem dem Leitgedanken der Prävention statt Nachsorge. Durch zielgruppenspezifische Angebote soll der Gefahr einer „Warteschleife“ entgegengewirkt werden, und eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise soll Einstiege in eine  Berufsausbildung ermöglichen. Die Entwicklung von Perspektiven findet in der kommunalen Koordinierung statt, die die Beratung sowie Orientierung für alle am Prozess beteiligten Personen abstimmt (vgl. MAIS NRW 2012, 13).

Die Stadt Dortmund ist als eine der Referenzkommunen in NRW zu nennen, die kommunale Koordinierung (Handlungsfeld 4) liegt hier beim Regionalen Bildungsbüro (RBB). Das RBB beschäftigt sich nicht erst seit der Reform des Übergangssystems mit der Thematik, sondern arbeitete bereits in der Vergangenheit in Form von verschiedenen Projekten daran, die Situation des Jugendlichen im Übergang zu verbessern.. (vgl. Stadt Dortmund 2014, 24).

Für einen besseren Übergang in berufliche Ausbildungsgänge ist auch eine verbesserte berufliche Orientierung nötig. Ein Schwerpunkt ist es für NRW die Berufsorientierung als Kern in den Alltag der Schule einzubauen, nicht nur in den Stundenplan, sondern in den Fachunterricht zu integrieren. Auch das RBB als eine beteiligte Kommune in NRW bestätigt diesen Aspekt im zweiten kommunalen Bildungsbericht. „Sinnvolle Berufs- und Studienorientierung ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe der gesamten Schule, die früh beginnt, fächerübergreifend angelegt ist und die Jugendlichen begleitet ohne sie zu bevormunden“ (Stadt Dortmund 2014, 192).

1.3 Die Rolle der allgemeinbildenden Schulen

Um die Umsetzung des Programmes in NRW anschaulich zu benennen sind Standardelemente formuliert worden, von denen im Kontext dieser Veröffentlichung eines konkret in den Blick genommen wird, dass sich mit der Umsetzung an den allgemeinbildenden Schulen beschäftigt.

Im Standardelement 3 „Strukturen an Schulen“ findet sich das Element 3.1 „Curriculum“. Im schuleigenen Curriculum sollen demnach fächerübergreifende Inhalte zur Berufs- und Studienorientierung eingearbeitet werden. Die Festlegung der Inhalte und angesprochenen Kompetenzbereiche liegt in der Verantwortung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie der Schulleitung (vgl. MSW NRW 2012, 22). Die Bereiche, in denen die Schülerinnern und Schüler innerhalb der Fächer durch die Lehrkräfte gefördert werden sollen, umfassen:

  • „eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz)
  • Kenntnisse über Wirtschafts- und Arbeitswelt und über Bildungs- und Ausbildungswege, auch an Hochschulen, systematisieren
  • eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Übergang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein Studium orientieren (Sach- und Urteilskompetenz)“ (MSW NRW 2012, 22).

Für die angesprochenen Fördermaßnahmen wurde ein zeitlicher Überblick festgelegt, wonach die einzelnen Elemente systematisch aufeinander aufbauen. 

Abbildung 1: Prozess der schulischen Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe I, eigene Abbildung nach MSW NRW (2015): Prozess der Schulischen Berufs- und Studienorientierung.Abbildung 1: Prozess der schulischen Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe I, eigene Abbildung nach MSW NRW (2015): Prozess der Schulischen Berufs- und Studienorientierung.

Neben der deutlich akzentuierten kontinuierlichen Beratung der Jugendlichen stehen vor allem die Aspekte „Potenziale erkennen“ und „Berufsfelder kennen lernen“ (durch Potenzialanalyse und Erkundung der Berufsfelder), „Praxis erproben“ (durch Erweiterung und Vertiefung von Praxiserfahrungen) und „Entscheidungen konkretisieren“ und „Übergänge gestalten“ (durch Hinweise zur Bewerbung, der Begleitung von Übergängen und einer Schwerpunktsetzung) im Vordergrund. Des Weiteren wird die Dokumentation im Portfolioinstrument als prozessbegleitendes Element eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 werden in diesen Prozess mit einbezogen, um vom Erkennen von Potenzialen über die Erfahrungen in der Praxis zu individuellen und passgenauen Anschlussmöglichkeiten und einem lückenlosen Übergang zu gelangen (vgl. MAIS NRW 2012, 23).

Den Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I kommt eine besondere Rolle im Prozess der Berufsorientierung (und auch Studienorientierung) zu. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch ihre Eltern berät und umfassende Projekte und Maßnahmen der Berufsorientierung übernimmt (vgl. MAIS NRW 2012, 17f.).

2 Vergleichende Analyse der curriculare Einbettung der berufsorientierenden Inhalte an den relevanten Schulformen

Nachdem die Rahmenbedingungen und Entwicklungen aufgezeigt wurden, folgt nun die Auseinandersetzung mit den vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen curricularen Vorgaben anhand der Frage wie viel und welche Elemente der Berufsorientierung bereits in den Kernlehrplänen der Schulen in der Sekundarstufe I enthalten sind. Die Heranführung der Schülerinnen und Schüler an eine berufliche Orientierung beginnt in den allgemeinbildenden Schulen bereits in der Sekundarstufe I, wenn auch noch undifferenziert und nicht zielgerichtet, mit der Klasse 5. Berufsorientierung, Lebensplanung und die damit einhergehende Kompetenzorientierung sind Bereiche, die bereits früh ansetzen sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sukzessiv ihrem jeweils individuellen Berufswunsch näher gebracht werden.

Das in NRW entwickelte Konzept der Kernlehrpläne ist an länderübergreifenden Bildungsstandards orientiert (vgl. MSW NRW 2014, o. S.). In diesen erstmals 2004 eingeführten Kernlehrplänen stehen die von den Kindern und Jugendlichen erwarteten Lernergebnisse im Mittelpunkt. Kernlehrpläne definieren in knapper und übersichtlicher Form verbindlich die wesentlichen Ergebnisse der unterrichtlichen Arbeit in der Sekundarstufe I und sollen kompetenzorientierten Unterricht befördern. Neben der fachlichen Kompetenz sind auch weitere Kompetenzen von Bedeutung für den weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler sowie für ihren persönlichen und späteren beruflichen Alltag (vgl. MSW NRW 2014, o. S.).

2.1 Ablauf der Analyse und Auswertung

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernlehrpläne des allgemeinbildenden Schulwesens der Sekundarstufe I des Landes NRW. Aus diesen Kernlehrplänen wurden zuerst anhand der Schlüsselwörter „Beruf“ und „Arbeit“ relevante Stellen ermittelt um anschließend die Passagen einer detaillierten Analyse hinsichtlich Maßnahmen, die im weitesten Sinne auf eine berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler abzielen, unterziehen zu können. Dabei ist zu beachten, dass in der vorliegenden Untersuchung die allgemeinbildende Schule und die Curricula der Sekundarstufe I den alleinigen Fokus und Erhebungsbereich bilden. Weitere für die Berufsorientierung von Jugendlichen relevante Faktoren, wie Peer-Groups oder Medien, finden daher keine Berücksichtigung.

Für die vorliegenden Analysen wird die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) herangezogen. Das Verfahren verläuft nach den hier aufgeführten Stufen (vgl. Mayring 2010, 60):

Tabelle 1:     Analyse und Auswertung

Analysestufen Analyse Kernlehrpläne
Die Analyse beginnt mit der Festlegung des Materials. Dabei wird nach der Datengrundlage gefragt, also nach den theoretischen Grundlagen und dem zu untersuchenden Material. Die theoretische Grundlage bzw. die Datengrundlage bezieht sich insbesondere auf die veröffentlichten Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I aller allgemeinbildenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Innehrhalb der Kernlehrpläne wird die Einbettung der beruflichen Orientierung berücksichtigt. Die Kriterien für die Analyse werden aus der Grundlagenliteratur und den Konzepten des neuen Übergangssystems gewonnen.
Anschließend folgen die Analyse der Entstehungssituation und die Betrachtung der formalen Charakteristika des Materials. Die länderspezifischen Kernlehrpläne wurden auf der Grundlage der von der KMK festgelegten Bildungsstandards erlassen. Sie beschreiben in Bezug auf die Schulform die zu erreichenden Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler am Ende der einzelnen Schuljahre im jeweiligen Fach. Der Kernlehrplan gibt die Mindestanforderungen der zu vermittelnden Lerninhalte an. Die Quelle ist öffentlich einsehbar, das Verfahren der Umsetzung in den Schulen bleibt für die durchgeführte Studie unberücksichtigt.
Die Richtung der Analyse wird entwickelt. Betrachtung finden dabei beispielsweise der soziokulturelle Rahmen und die Wirkung der Analyse. Die Relevanz einer guten Berufsorientierung ist unumstritten. Unklar ist jedoch die Auslegung, was eine gute Berufsorientierung ausmacht. NRW hat in diesem Kontext durch das neue NRW Programm einen Vorstoß unternommen und Standardelemente für eine gute Berufsorientierung entwickelt. Die Kernlehrpläne in NRW werden über alle allgemeinbildenden Schulformen (Sek. I) hinweg auf die Einbettung der dem NRW Programm entnommenen Kriterien analysiert.
Daraus resultiert die theoretische Differenzierung der Fragestellung. Die vorliegende Studie befasst sich mit der Fragestellung der Einbettung der Berufsorientierung in die Kernlehrpläne der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I in NRW.
Die Bestimmung der Analysetechnik (Zusammenfassung, Explikation, Strukturierung) und die Definition der Analyseeinheit. Die Durchsicht der Kernlehrpläne erfolgt auf der Grundlage der durch die theoretische Fundierung und der Dokumente zum NRW Programm entwickelten Kriterien. Die Indikatoren werden mit einer Durchsicht der Kernlehrpläne gewonnen. Analysiert wird die Häufigkeit (Frequenzanalyse) unterschiedlicher Inhalte zur beruflichen Orientierung.
Der eigentliche Analysevorgang Durch die theoretische Fundierung und Darlegung des Standardelementes „Curriculum“ des NRW Programms wurden Kriterien für eine gute berufliche Orientierung gewonnen. Mit einer Frequenzanalyse werden die aus dem Material gewonnenen Indikatoren entsprechend der Kriterien ausgewertet.
Die Interpretation, um abschließend in Richtung der Hauptfragestellung die einzelnen Fälle zu generalisieren Durch die Analyse können die einzelnen Schulformen hinsichtlich ihrer Einbettung der berufsorientierenden Maßnahmen miteinander verglichen werden.Durch den Vergleich der Schulformen kann eine differenzierte Aussage über die Erfüllung der ausgeführten Kriterien gegeben werden.

2.2 Darstellung der abgeleiteten Kriterien zur beruflichen Orientierung

Aus den vorausgehenden Ausführungen zu den Zielsetzungen, insbesondere des neuen NRW Programms, lassen sich Kriterien für eine gute berufliche Orientierung im allgemeinbildenden Schulwesen ableiten und für die bevorstehende Analyse der Kernlehrpläne der Sekundarstufe I nutzen: 

  • Wissen (Berufsorientierung): Die Basis einer guten Berufsorientierung stellt die Informiertheit des Klientel (der Schülerinnen und Schüler) dar. Hierunter fallen alle Informationen sowohl zu berufsqualifizierenden Maßnahmen als auch zu den unterschiedlichen Berufsfeldern/Berufsbildern und Branchen sowie deren Qualifikationsvoraussetzungen.
  • Verbindung Beruf – Individuum: Für die Schülerinnen und Schüler ist es nicht nur wichtig, über die einzelnen Berufsfelder informiert zu werden, sie müssen auch in die Lage versetzt werden, diese Informationen auf ihre persönlichen Interessen und ihre Lebensumstände beziehen zu können. Es geht darum, eigene Berufswünsche zu entwickeln, Konsequenzen für eine Berufswahl zu erkennen und die individuellen Fähigkeiten in Bezug auf das Berufsprofil einschätzen zu können.
  • Lebensplanung und persönliche Entwicklung: Neben der gezielten Orientierung bzw. Vorbereitung auf die berufliche Biographie ist auch die Vermittlung eines Lebensplanentwurfs notwendig. Hierunter fallen allgemein die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere die Teilhabe am kulturellen Leben, die familiale Planung, sowie der Stellenwert von Freunden, sozialem Engagement und die Einbeziehung persönlicher Lebensumstände. Die allgemeinbildende Schule muss die Schülerinnen und Schüler auf die anstehende Aufgabe vorbereiten und Fähigkeiten vermitteln, die gewonnenen Informationen auf die eigenen Lebensverhältnisse zu beziehen und daraus eine sinnvolle berufliche Planung abzuleiten. Zur Entwicklung eines Lebensplanentwurfes ist auch die Förderung der persönlichen Entwicklung und die Entfaltung der Kompetenzen und Fähigkeiten eines Subjekts von Relevanz. Hierunter fällt beispielsweise die Reflexionsfähigkeit. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erlangen, sowohl den eigenen Lebensweg und eigene Urteile als auch eigene Erfahrungen (aus der Praxis) reflektieren zu können, die dann in Entscheidungen münden. Im Kern werden die für die Berufsorientierung benötigten personalen und sozialen Kompetenzen aufgeführt.
  • Kooperation: Hierunter werden generell alle Kooperationen außerhalb des allgemeinbildenden Schulsystems verstanden. Differenziert wird nicht zwischen der Art der Kooperation und den einzelnen Kooperationspartnern wie Partner aus der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit oder aus den Berufskollegs.
  • Beratung und Begleitung: Hierunter fallen alle beratenden und begleitenden Tätigkeiten und Angebote des Lehrpersonals bezüglich der beruflichen Orientierung der Jugendlichen, ausgeschlossen sind Beratungsangebote von externer Seite. Auf die Einflussnahme weiterer Partner wie beispielsweise die Elternarbeit wird hier nicht näher eingegangen, da sich die Analyse auf die schulische Berufsorientierung, konkret auf das Lehrerhandeln, konzentriert. Es werden alle Prozesse eingeschlossen, die auf von den Lehrkräften initiierte Prozesse der Beratung und Begleitung bezüglich berufsorientierender Maßnahmen abzielen.
  • Praxiserkundung in der unterrichtlichen Verankerung: Die Erkundung der Praxis bezieht sich auf im Kernlehrplan fest verankerte Phasen, in denen die Schülerinnen und Schüler sich außerhalb der Schule in einem beruflichen, arbeitsbezogenen Kontext befinden. Ob sie selbst tätig werden oder sich die Abläufe in einem Betrieb lediglich anschauen, ist für die Betrachtung nicht relevant.
  • Kontinuität: Die Kontinuität zu gewährleisten ist ein starkes Kriterium für die berufliche Orientierung in den allgemeinbildenden Schulen. Diese bezieht sich sowohl auf den Aspekt der Wiederholung (Maßnahmen werden in jeder Klasse durchgeführt) als auch die Absicht die einzelnen Maßnahmen sinnvoll (spiralcurricular) aufeinander aufzubauen (die Durchführung findet nicht nur in jedem Jahrgang statt, thematisch bauen die Inhalte aufeinander auf).
  • Fachbezogen/Querschnitt: Die Implementierung der berufsorientierenden Inhalte kann sowohl in den jeweiligen Fächern (fachspezifisch oder fächerübergreifend) oder im Rahmen eines gesondertes Fach durchgeführt, als auch in der Kombination beider Varianten vermittelt werden.

2.3 Kriterien geleitete Auswertung der Kernlehrpläne

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Analyse der Kernlehrpläne Kriterien bezogen dargestellt.

Wissen (Berufsorientierung)

Das Wissen über den Arbeitsmarkt und berufliche Möglichkeiten, aber auch über Anforderungen ist grundlegend, um eine Entscheidung über den persönlichen beruflichen Werdegang zu treffen. In der Analyse der Curricula wurde dies deutlich, da der Bereich „Wissen (Berufsorientierung)“ insgesamt den größten Umfang ausmachte. Im Vergleich der Schulformen wird in der Hauptschule diese Thematik in den Unterricht im beträchtlichsten Maße vor allem im Fach Arbeitslehre (der Anteil an Unterrichtsstunden beträgt in den Klassen 07 – 10 jeweils drei Stunden) integriert. Hier geht es unter anderem darum, ein umfassendes Verständnis zum Begriff Arbeit zu vermitteln, geschlechtsspezifische Berufswahlverfahren zu hinterfragen oder auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen in den Berufswahlprozess einzubeziehen. Diese und ähnliche Thematiken sind in den Curricula der anderen Schulformen ebenfalls zu finden, wie die Bedeutung von Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt (Gymnasium), gesetzliche Rahmenbedingungen einzelner Berufsfelder (Realschule) oder Herausforderungen des beruflichen Alltags (Gesamtschule), allerdings in geringerem Umfang als dem an der Hauptschule.

Verbindung Beruf – Individuum

Das bereits beschriebene Wissen über den Arbeitsmarkt und seine Berufsfelder ist einer der ersten Schritte in der Berufsorientierung, die persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik geht einen Schritt weiter und kann durch die Unterrichtseinheiten in der Schule angeregt und begleitet werden. Die Curricula der Hauptschule (eigene Berufswünsche benennen und entwickeln) und der Gesamtschule (eigene Kompetenzen kennen) weisen die meisten Inhalte auf. Im Fach Arbeitslehre der Gesamtschule geht es sogar ganz konkret um Kompetenzchecks und Eignungstests. Des Weiteren werden auch Konsequenzen der Berufswahl erörtert. Die Gesamtschule beschäftigt sich insgesamt umfassender als die anderen Schulformen mit der Anregung der Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen. In den Curricula der Realschule sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten einschätzen lernen, im Gymnasium wird nur im Fach Politik die Darstellung der eigenen Fähigkeiten und Interessen im Zusammenhang mit der beruflichen Entwicklung erwähnt. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass das Standardelement der Potenzialanalyse in Klasse 8 verpflichtend für alle Schulformen formuliert worden ist und – da von externen Trägern durchgeführt - wohl auch keinen Einzug in das schulische Curriculum erhalten wird. Somit kommen diese auf Stärken-Schwächen-Analyse abzielenden Testverfahren allen Schülerinnen und Schülern zu Gute inklusive der Vor- und Nachbereitung im Unterricht.

Lebensplanung und persönliche Entwicklung

Zu der beruflichen Orientierung gehört auch die Lebensplanung, denn beide Bereiche wirken deutlich aufeinander ein. Ein Lebenslaufentwurf kann nur durch eine Auseinandersetzung mit dem privaten, gesellschaftlichen und beruflichen Umfeld erfolgen. Für die Relevanz in den Kernlehrplänen ist zu vermerken, dass eine Differenzierung von Wissen, Planung, Handlung und Reflexion nicht herzustellen ist. Besonders deutlich ist die Lebensplanung in der Hauptschule vertreten, am geringsten am Gymnasium. Auffällig für das Gymnasium ist, dass das Element der Lebensplanung nicht wie in den anderen Schulformen in den Haupt- sondern in den Nebenfächern verortet ist, der Schwerpunkt liegt hier inhaltlich auf der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine differenzierte Konkretisierung ist für das Gymnasium wie auch für die Gesamtschule (persönlicher Lebensgestaltung) und die Realschule (Lebensplanung und eigene Wertvorstellung) - wenn auch schon deutlicher aufgeschlüsselt - kaum gegeben. Für die Hauptschule wird das Thema der Lebensplanung aus mehreren Perspektiven analysiert. Thematisch werden die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Bürger sowie unterschiedliche Lebensstile und regionale Besonderheiten angesprochen. Die Jugendlichen werden jedoch auch dazu aufgefordert, sich mit eigenen Lebensentwürfen auseinanderzusetzen, ihre Wünsche und Werte zu reflektieren und eine individuelle Perspektive zu entwickeln. Für die Gestaltung eines Lebensplanentwurfes ist auch das Erkennen und die Entwicklung von Kompetenzen zu berücksichtigen. Um die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und zu unterstützen bietet das Curriculum der Hauptschule die vielfältigsten Möglichkeiten (im Rahmen der vorliegenden Analyse kann aufgrund des Vorgehens nur über die Möglichkeiten, nicht über die tatsächliche Umsetzung gesprochen werden). Die Inhalte und zu vermittelnden Fähigkeiten in den einzelnen Fächern sind kleinschrittig angelegt (selbstständig planen, miteinander reden und arbeiten) und zielen besonders auf die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz ab. Das Gymnasium und die Gesamtschule stellen die sozialen und interkulturellen Kompetenzen in den Mittelpunkt (soziales Engagement, Toleranz) und möchten dazu anregen, sich mit kontroversen Sichtweisen auseinanderzusetzen. Im Gymnasium wird dieser Anspruch besonders in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern durchgesetzt, in der Gesamtschule zum größten Teil im Fach Arbeitslehre. Die Realschule konzentriert die Förderung der persönlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nicht auf ein Fach, sondern legt die Inhalte fächerübergreifend an (Voraussetzung für lebenslanges Lernen oder Selbstständigkeit).

Beratung und Begleitung

Sowohl die theoretische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- sowie Berufsplanung als auch die Suche nach geeigneten Möglichkeiten, die Praxis zu erkunden, stellt Anforderungen an Schülerinnen und Schüler, die ohne Hilfe nicht immer gelöst werden können. Durch die Implementierung der berufsorientierenden Inhalte in den Unterricht, kommen den Lehrkräften so Beratungs- und Begleitungsfunktionen zu. In der curricularen Analyse zeigten sich die Ergebnisse diesbezüglich sehr übersichtlich. Als konkret niedergeschriebener Lerninhalt konnte dies nur in der Hauptschule (Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer auf Bedürfnisse der Lerngruppe einzugehen, Orientierungshilfe bieten) und der Gesamtschule (Beratungsmöglichkeiten) gefunden werden. Sowohl in den Curricula der Realschule, als auch in denen des Gymnasiums tauchten diese Begrifflichkeiten nicht auf. Insgesamt muss berücksichtigt werden, dass das Thema der Beratung und Begleitung auch eher in anderen schulischen Ordnungsmittel zu erwarten gewesen wäre.

Praxiserkundung in der unterrichtlichen Verankerung

Die Relevanz für die Schülerinnen und Schüler, einen Einblick in die berufliche Praxis zu bekommen, wird als wichtig für die Auseinandersetzung mit den einzelnen Berufsfeldern erachtet. Die Praxiserkundung findet prinzipiell in allen Schulformen Relevanz, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. In der Hauptschule findet man die Verankerung der Praxis in den Kernlehrplänen sehr differenziert vor und auch der Theorie-Praxis-Transfer wird hervorgehoben. In der Realschule wird das Thema Praxis besonders durch Praktikumsphasen aufgenommen und unterrichtsbegleitend als Praxisbezüge in den einzelnen Fächern herangezogen. In der Gesamtschule wird nur relativ unspezifisch von „Praktika“ gesprochen und für das Gymnasium lässt sich bezüglich des Praxisbezugs nur der Begriff „Ferienjob“ im Fach Französisch ausfindig machen. Hierbei ist anzumerken, dass schulische Praxisphasen durch den Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung des Landes NRW geregelt sind. Hier werden Dauer, Organisation und rechtliche Absicherung bezüglich der Schülerbetriebspraktika formuliert.

Kooperation

Kooperationen mit Einrichtungen außerhalb des allgemeinbildenden Schulsystems werden besonders in den Schulformen Realschule und Hauptschule aufgeführt. Für die Realschulen scheinen besonders die Kooperationen mit Berufskollegs (neben dem Stichwort außerschulische Kooperationen) eine besondere Stellung einzunehmen. Der Begriff der Vernetzung ist hingegen nur an den Hauptschulen zu finden. In dieser Schulform wird auch der Vergleich von regionalen Ausbildungsangeboten und Berufsbildern thematisch angesprochen. Für das Gymnasium ist keine konkrete Verankerung von Kooperationen in den Kernlehrplänen zu finden.

Kontinuität und Fachbezug

Die vorgestellten Inhalte der beruflichen Orientierung finden durchgehend in den einzelnen Fächern statt. Zum einen wird der Bezug der Arbeit zum Fach hergestellt, zum anderen werden konkrete Handlungs- und Entwicklungshinweise für eine berufliche Orientierung gegeben. Hinweise auf eine fächerübergreifende Berufsorientierung lassen sich in den Kernlehrplänen finden, die Anmerkungen verbleiben aber bei Formulierungen, die zwar eine fächerübergreifende Ausrichtung der beruflichen Orientierung ermöglichen, jedoch nicht weiter ausgeführt werden.

Ein kontinuierlicher Aufbau der beruflichen Orientierung ist formal in der Hauptschule ab der Jahrgangsstufe 5/6; im Fach Arbeitslehre entsprechend ab der Jahrgangsstufe 7/8 und aufbauend in den verschiedenen Fächern bis zum Jahrgang 09/10 gegeben. Auch beim Anspruchsniveau kann von einer Steigerung gesprochen werden. Beginnend mit einer generellen Informiertheit über Berufe, Arbeitsfelder und die gesellschaftliche Integration werden in den folgenden Jahrgängen spezielle Aspekte ausgewählt und besprochen (Geschlechterverhältnis, Wertevermittlung) beziehungsweise Rückschlüsse auf die eigene Person durch die Benennung und Entwicklung von Berufswünschen gezogen. In der Gesamtschule wird die Arbeitslehre nach Kompetenzbereichen unterteilt. Im Mittelpunkt steht jedoch die Entwicklung von Kompetenzen, ein eindeutiger Berufsbezug im Sinne einer Passung von Kompetenzen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler und der Anforderungen einzelner Berufe ist nicht auszumachen. In den anderen Schulformen ist ein kontinuierlicher Aufbau nicht so deutlich zu erkennen.   

2.4 Zusammenfassende Darstellung

Aufgrund der Vorgehensweise der Untersuchung, die Kernlehrpläne mit den Begriffen „Arbeit“ und „Beruf“ zu durchsuchen, ist es nicht erstaunlich, dass das Kriterium „Wissen (Berufsorientierung)“ den größten Umfang ausmacht. Insgesamt sind in allen Schulformen Inhalte zu finden, die den Schülerinnen und Schülern Wissen über den Arbeitsmarkt, seine Entwicklung und die Einbettung der Berufsfelder darin vermitteln. Positiv anzumerken ist besonders der Bezug zu aktuellen Entwicklungen und dem Wandel des Arbeitsmarktes. Die Förderung der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler wird auch im Hinblick auf die Lebensgestaltung vor dem aktuellen Kontext betrachtet.

In Anbetracht der Individualisierung des Arbeitsmarktes und der zunehmenden Verantwortung des Individuums für die eigenen Gelingens Chancen ist die „Verbindung Beruf-Individuum“ in welcher es um die persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Berufswahl geht für die Schülerinnen und Schüler sehr wichtig. Hier schneiden die Haupt- und Gesamtschule in diesem Zusammenhang gut ab, da nicht nur Inhalte vermittelt, sondern auch die Schülerinnen und Schüler dazu angeregt werden, dieses Wissen auf die eigene Situation zu beziehen und daraus mögliche berufliche Wege zu entwickeln. Diese Thematik innerhalb des Gymnasiums nur in einem Fach einzubeziehen, ist sehr kurz gedacht.

Die persönliche Entwicklung der Jugendlichen spielt eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Die Ausprägung der sozialen, personalen, interkulturellen und Selbstkompetenz unterstützt sie einerseits darin, eigene Entscheidungen mit einer entwickelten Urteilskraft treffen und reflektieren zu können, andererseits sind diese Kompetenzen neben fachlichen Qualifikationen wichtig, um auf dem Arbeitsmarkt und in einem Unternehmen bestehen zu können. Alle Schulformen folgen zwar diesem Anspruch, unterscheiden sich jedoch im Anspruchsniveau und der differenzierten Auseinandersetzung in den festgelegten Schwerpunkten. Nur durch diese Auseinandersetzung ist auch eine erfolgreiche Lebensplangestaltung möglich. Die unterschiedliche Herangehensweise an dieses Thema hängt stark vom Fach Arbeitslehre ab.

Dass lediglich bei zwei Schulformen der Begriff Beratung in den Kernlehrplänen auftaucht, ist als auffällig anzusehen. Die Jugendlichen im Berufswahlprozess sind oft überfordert mit der Flut an Informationen und benötigten objektive Begleitung und Beratung. In der eingangs genannten Erhebung wurde Lehrkräften eine große Bedeutung bei der Beratung zum beruflichen Werdegang von Schülerinnen und Schülern zugesprochen. Wenn dieser Aspekt in die Curricula aufgenommen werden würden, könnte der Beratung durch Lehrkräfte mehr Bedeutung verliehen und entsprechende Zeit im Unterricht eingeplant werden. Anzunehmen ist, dass diese Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler aktuell im Unterricht und während der Praxisphasen informell stattfindet und so nicht in den Curricula festgeschrieben ist.

Die auf Praxisphasen abzielenden Inhalte finden in unterschiedlicher Intensität statt. Während in der Hauptschule die Verankerung der Berufserkundung sehr deutlich in die Kernlehrpläne eingebracht und der Theorie-Praxis-Transfer hervorgehoben wird, ist die Thematik im Gymnasium nur in einem Fach vertreten. In dieser Schulform besteht noch Entwicklungspotential. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ein Praktikum im Gymnasium in der Sekundarstufe I entfallen kann wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Möglicherweise werden aus diesem Grund weniger Praxisaspekte in den Kernlehrplänen des Gymnasiums der Sekundarstufe I angesprochen. Auch wenn die Schülerbetriebspraktika durch den Runderlass geregelt sind, findet die Vor- und Nachbereitung dieser sowie die damit zusammenhängende Beratung und Begleitung im Rahmen der Schule statt und ist somit auch als Aufgabe dieser zu verzeichnen. Aus diesen Gründen ist ein konkreter Einbezug der vor- sowie nachbereitenden Inhalte in die schulischen Curricula wünschenswert, wie die Hauptschule ihn bereits eingeführt hat.

Sowohl in Bezug auf die schulischen Praxisphasen ist die Kooperation der Institution Schule mit außerschulischen Partnern von Bedeutung, als auch bei der Planung des beruflichen Wegs nach Abschluss der Sekundarstufe I. Kooperationen mit Unternehmen und mit berufsbildenden Schulen sind ein Faktor, der den positiven Übergang der Schülerinnen und Schüler fördern kann. In der Haupt- und Realschule werden unterschiedliche Kooperationen explizit aufgeführt, in der Gesamtschule wird allgemein von enger Kooperation mit Betrieben gesprochen, für das Gymnasium sind keine konkreten Ausführungen zu finden. Der fehlende Bezug zu Kooperationspartner für das Gymnasium kann einerseits auf die Weiterführung in der Sekundarstufe II zurückgeführt werden, jedoch auch auf eine Ausrichtung auf ein anzustrebendes Hochschulstudium und der damit zusammenhängenden Studienberatung. Der Bezug zu Kooperationen sollte dennoch intensiver aufgenommen werden, da nicht ohne weiteres von einem direkten Übergang aller Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe ausgegangen werden kann.

Neben den bereits angesprochenen Kriterien wie dem Wissen über Berufe, der persönlichen Auseinandersetzung damit und der Erprobung der eigenen Fähigkeiten in Praxisphasen können durch bestehende Kooperationen, die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Wege übergeleitet werden. Durch den persönlichen Kontakt werden Hemmungen bei den Schülerinnen und Schülern abgebaut und Berufswünsche mit realen Fakten abgeglichen. Diese Entwicklung ist für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen von Bedeutung und sollte dementsprechend in alle Curricula Einzug erhalten.

Elemente der beruflichen Orientierung spielen in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen eine Rolle und sind zumeist in das einzelne Fach eingebettet. Eine fächerübergreifende berufliche Orientierung wird lediglich angedeutet. Insgesamt kann festgehalten werden, dass besonders die Hauptschulen das Thema Berufsorientierung sehr differenziert aufgreifen. Es finden sich jedoch auch in den Gesamt- und Realschulen einige Bezüge zu Aspekten der beruflichen Orientierung. Als Schlusslicht kann das Gymnasium betrachtet werden. Hier wurden insgesamt die wenigsten berufsorientierenden Aspekte gefunden.

3 Ansätze für eine weiterführende Qualitätsverbesserung

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass alle Schulformen den Großteil der im Vorfeld zusammengestellten Kriterien vermitteln. Einige dargestellte Unterschiede werfen Fragen auf und geben Anregung zu weiteren Überlegungen.

  1. In Ansätzen ist ein Verweis auf Praktika in einzelnen Fächern bereits gegeben, die fachspezifische Verknüpfung bzw. eine Reflektion dieser Praxiserfahrung hat jedoch keine Einbettung in die Kernlehrpläne gefunden. Nur für die Hauptschule wird eine Verknüpfung von Theorie und Praxis angedeutet. Hier besteht Nachholbedarf, denn besonders die Reflexion über gemachte Praxiserfahrungen führen zu einer Kompetenzentwicklung und einer bewussten Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis.
  2. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler optimal für den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Diese Vorbereitung erfolgt in den Schulformen besonders innerhalb der einzelnen Fächer, wobei die Intensität von Schulform und Fach sehr unterschiedlich ist. Besonders durch das Fach Arbeitslehre an den Haupt- und Gesamtschulen wird ein Großteil der berufsorientierenden Inhalte vermittelt, das Fehlen dieses Faches muss in der Realschule und dem Gymnasium ausgeglichen werden. Für eine gezielte berufliche Orientierung wäre zu überdenken, ob nicht eine fächerübergreifende Ausrichtung aus unterschiedlichen Blickwinkeln wünschenswert wäre. Eine fächerübergreifende Berufsorientierung darf allerdings nicht zu einer Reduktion der berufsorientierenden Inhalte in den einzelnen Fächern führen.
  3. In der Betrachtung der Kriterien ist erfreulich, dass eine Vielzahl der Elemente in den Curricula der Schulformen bereits zu finden sind, auch die Auseinandersetzung mit individuellen Stärken und deren Abgleich mit beruflichen Anforderungen konnte in der Analyse dargestellt werden. Deutlich vernachlässigte Punkte sind die Kontinuität und die Beratung. Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Veränderungen am Arbeitsmarkt, dem Schwerpunkt der kontinuierlichen Beratung im NRW Programm und der Relevanz die Schülerinnen und Schüler mit aufeinander aufbauenden Inhalten der Berufsorientierung zu konfrontieren sollten diese Punkte nicht außer Acht gelassen werden. Des Weiteren muss in Zukunft die Vor- und Nachbereitung der verpflichtenden Potenzialanalyse in die Curricula eingebunden werden. Der Prozess des Einbezugs der erlangten Ergebnisse in den persönlichen Berufswahlprozess wird ebenfalls durch die Lehrkräfte begleitet werden müssen.

Aus den Unterschieden der Schulformen ergeben sich verschiedenartige Möglichkeiten und Begrenzungen für die Schülerinnen und Schüler. Da in jeder Schulform Besonderheiten, Stärken und Schwächen gefunden wurden, können hier die Schulformen voneinander lernen. Ein Austausch zwischen diesen wäre wünschenswert. Abschließend bleibt zu sagen, dass die Kerncurricula der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen größtenteils an die Anforderungen der Jugendlichen angepasst sind und sich so auch mit der Einführung des neuen Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“ vereinbaren lassen. An einzelnen Stellen muss und wird in Zukunft noch nachgebessert werden, um die konkreten Inhalte in die Curricula zu implementieren und die durch die Standardelemente entwickelten Punkte in den Alltag der Schule miteinzubeziehen.

Literatur

Autorengruppe Bildungsberichtserstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Bielefeld.

Beck, U. (1995): Individualisierung im Sozialismus? Zum „System-Mißverständnis“ im deutsch-deutschen Dialog. In: Bögenhold, D./Hoffmeister, D./Jasper, C./Kemper, E./Solf, G.(Hrsg.): Festschrift für Heinz Hartmann: Soziale Welt und soziologische Praxis. Soziologie als Beruf und Programm. Göttingen, 189-198.

Benner, I./John, A. (2011): Zufriedenheit mit der Berufswahl. Die Sicht der Auszubildenden. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011 – online, Fachtagung 02. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ft02/benner_john_ft02-ht2011.pdf (09.07.2014).

Bundesagentur für Arbeit (2014): Arbeitsmarkt in Deutschland - Zeitreihen bis 2013 – online. Analytikreport der Statistik. Online:http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Analytikreports/Zentrale-Analytikreports/Jaehrliche-Analytikreports/Generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitreihen/Analyse-Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitreihen-2013.pdf (02.09.2014).

BMBF - Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bielefeld. Online: http://datenreport.bibb.de/media2014/BIBB_Datenreport_2014.pdf (02.09.2014).

Euler, D. (2010): Einfluss der demographischen Entwicklung auf das Übergangssystem und den Berufsausbildungsmarkt. Expertise im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.

Euler, D./Severing, E. (2010): Eckpunkte der Initiative Übergänge mit System. Eckpunkte aus den beteiligten Ländern: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Studie der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.

Lange, U./Harney, K./Rahn, S./Stachowski, H. (2001): Studienbuch Theorien der beruflichen Bildung. Grundzüge der Diskussion im 20. Jahrhundert. Bad Heilbrunn.

Kremer, H.-H. (2011): Berufsorientierung als Herausforderung für berufsbildende Schulen! In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011- online, Workshop 02. Online: http://www.bwpat.de/ht2011/ws02/kremer_ws02-ht2011.pdf (09.07.2014).

Kultusministerkonferenz (2014):  Mit modernen Berufen in das neue Ausbildungsjahr. Pressemitteilung vom 31.07.2014. Online: http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/mit-modernen-berufen-in-das-neue-ausbildungsjahr-4.html (03.09.2014).

Kupka, P./Wolters, M. (2010): Erweiterte vertiefte Berufsorientierung. Überblick, Praxiserfahrungen und Evaluationsperspektiven. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. IAB Forschungsbericht 10/2010.

Mayring, P. (2010): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Weinheim.

MAIS NRW - Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2012): Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote. Düsseldorf. Online: http://www.arbeit.nrw.de/pdf/ausbildung/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf (05.09.2014).

MAIS NRW - Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2013): Kein Abschluss ohne Anschluss. Düsseldorf. Online: http://www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de/ (08.01.2015).

MAIS NRW - Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2014): Ausbildungskonsens. Online: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/ausbildungskonsens/index.php (08.01.2015).

MSW NRW - Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2012): Berufs- und Studienorientierung. Runderlass vom 21.10.2010 – 411 (ABI. NRW. 576). Online: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/Berufsorientierung.pdf (02.09.2014).

MSW NRW - Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2014): Sekundarstufe I. Kernlehrpläne – Element schulischer Qualitätsarbeit. Online: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/einfuehrung/ (06.09.2014).

MSW NRW - Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2015): Prozess der Schulischen Berufs- und Studienorientierung. Düsseldorf. Online: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/ueberblick/ (14.01.2015).

Münk, D. (2008): Berufliche Bildung im Labyrinth des pädagogischen Zwischenraums: Von Eingängen, Ausgängen, Abgängen – und von Übergängen, die keine sind. In: Münk, D./Rützel, J./Schmidt, C. (Hrsg.): Labyrinth Übergangssystem. Bonn, 31-52.

Prager, J./Wieland, C. (2005): Jugend und Beruf. Repräsentativumfrage zur Selbstwahrnehmung der Jugend in Deutschland. Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.

Stadt Dortmund, Fachbereich Schule (2014): Zweiter kommunaler Bildungsbericht der Stadt Dortmund. Dortmund. Online : http://www.dortmund.de/media/p/schulverwaltungsamt/downloads_18/Bildungsbericht_2014.pdf (09.09.2014).

Statistisches Bundesamt (2014): Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit. Tabellen und Datenbank. Online: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarkt.html (08.09.2014).


[1]   Partner des Ausbildungskonsens: Staatskanzlei NRW; Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des NRW; Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW; Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW; Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung NRW; Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW; Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW; Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit; Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern NRW e.V.; NRW Handwerkstag; Westdeutscher Handwerkskammertag; Unternehmerverband Handwerk NRW; Verband freier Berufe; Städtetag NRW; Städte- und Gemeindebund NRW; Landkreistag NRW; Kommunaler Arbeitgeberverband NRW

Zitieren des Beitrags

Menzel, M./Peinemann, K. (2015): Die Einbettung der Berufsorientierung in die Curricula der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I in NRW als eine berufspädagogische Entwicklungsaufgabe. In: bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 27, 1-18. Online: http://www.bwpat.de/ausgabe27/menzel_peinemann_bwpat27.pdf  (15.03.2015).