bwp@ 39 - Dezember 2020

Berufliche Bildung in Europa – 20 Jahre nach Lissabon und am Ende von ET 2020. Entwicklungen und Herausforderungen zwischen supranationalen Strategien und nationalen Traditionen

Hrsg.: Karin Büchter, Karl Wilbers, Hubert Ertl, Dietmar Frommberger & Franz Gramlinger

Länderspezifische Disparitäten in der Anerkennung und Validierung von Bildungsleistungen – zur (un-)möglichen Vergleichbarkeit non-formal und informell erworbener Kompetenzen in der Berufsbildung. Eine kontrastierende Analyse zwischen Deutschland, Österre

Beitrag von Martin Schmid
Schlüsselwörter: Validierung, Anerkennung, informelles Lernen, non-formale Bildung, Nationale Qualifikationsrahmen

Non-formale und informelle Lernformen haben in den vergangenen Jahren zusehends an Bedeutung gewonnen und haben im pädagogischen und bildungspolitischen Diskurs einen wichtigen Platz einnehmen können. Unbefriedigend gestalten sich aber nach wie vor die Validierung und die Anerkennung dieser Bildungsleistungen, und auch die Frage nach dem Verhältnis zu formalen Bildungsabschlüssen bleibt ungeklärt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern außerhalb von Bildungsinstitutionen erworbene Kompetenzen Bestandteile der beruflichen Bildung sind und wie diese in den Bildungssystemen von Deutschland, Österreich und der Schweiz verankert werden. Die Analyse zeigt, dass non-formal und informell erworbene Kompetenzen nicht systematisch erfasst werden, obwohl mit den nationalen und dem europäischen Qualifikationsrahmen die dafür notwendigen Instrumente vorhanden wären. Somit bleibt die länderübergreifende Vergleichbarkeit beruflicher Bildung formalen Bildungsabschlüssen vorbehalten.

Country-specific disparities in the recognition and validation of educational achievements - on the (in)possible comparability of non-formally and informally acquired competences in vocational education and training. A contrasting analysis between Germany, Austria and Switzerland

English Abstract

Non-formal and informal forms of learning have become increasingly important in recent years and have been able to take an important place in pedagogical and educational policy discourse. Unsatisfactory answers from these ranks can be found with regard to the measurability and recognition of these educational achievements, and the question of the relationship to formal educational qualifications also remains unanswered. This article explores the question of whether and to what extent competencies acquired outside of educational institutions are components of vocational education and training and how they are anchored in the educational systems of Germany, Austria and Switzerland. The analysis shows that non-formally and informally acquired competencies are not systematically recorded, although the National and European Qualifications Frameworks would provide the necessary instruments. Thus, the cross-national comparability of vocational education and training is reserved for formal qualifications.

1 Einleitung

Der soziale und technologische Wandel der vergangenen Jahrzehnte hat das Lernen und das Verständnis darüber, wo und zu welchen Zeitpunkten Lernen stattfindet, fundamental verändert. Ehemals vorstrukturierte Lebensphasen, die eine strikte Unterteilung in Ausbildung und Erwerbsleben vorsahen, wurden aufgeweicht (Kraus 2008), und an ihre Stelle traten individualisierte Biographien (Beck 2016; Beck/Giddens/Lash 1996) und entstandardisierte Lebensläufe. Im Rahmen dieser Entwicklung wurde das Lernen zusehends zu einem gesellschaftlichen Imperativ, mit dessen Hilfe die Vielfalt der Anforderungen gemeistert und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit über die gesamte Lebensspanne gewährleistet werden sollte. Damit einher ging ein neues Lernverständnis, das sich nicht mehr nur auf Ausbildungseinrichtungen beschränkte, sondern auch Weiterbildungsinstitutionen und Lernkontexte außerhalb von Schul- und Bildungsstätten mit einbezog. In diesem Zusammenhang haben sich die Bezeichnungen formales, non-formales und informelles Lernen durchgesetzt. Die Europäische Union versteht unter formalem Lernen Lernprozesse, die im System der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung oder der Hochschulbildung verortet sind und zu einem Befähigungsnachweis führen. Non-formales Lernen dagegen bezeichnet alle andern Lernangebote für Personen jeglichen Alters und unterschiedlicher Dauer, die innerhalb von organisierten Lehr-Lern-Beziehungen stattfinden. Informelles Lernen schließlich bezieht sich auf intendierte oder unbeabsichtigte Lernprozesse, die sich im Alltag abspielen, keiner organisierten Struktur folgen und somit in Bezug auf Lernziele, Lernförderung und Lernzeiten offen sind (EU 2006a; EU 2012). Zwischenzeitlich haben sich diese drei Lernformen als gleichwertige Lernaktivitäten etablieren können. Sie alle tragen im bildungspolitischen Verständnis dazu bei, die fortschreitenden dynamischen Umwälzungen bewältigen zu können. Allerdings fehlen oftmals für Lernprozesse, die außerhalb von Bildungseinrichtungen stattfinden, anerkannte und vom Arbeitsmarkt akzeptierte Nachweise. Insbesondere für informell erworbene Kompetenzen werden keine Belege ausgestellt. Dass der Sichtbarmachung und Anerkennung informeller Lernprozesse mehr Beachtung zukommen sollte, wurde in den vergangenen Jahren bildungspolitisch jedoch ausdrücklich gewünscht. Wegweisend waren die Empfehlungen des Rates der Europäischen Union (EU 2002a/2004/2006b) sowie des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop 2009). Die Empfehlungen betonen die Wichtigkeit der Validierung und Ankerkennung von non-formalen und informellen Lernprozessen und fordern die Mitgliedstaaten auf, diesbezügliche Massnahmen zu ergreifen. 2012 wurden erstmals verbindliche Aufforderungen formuliert, in denen die Mitgliedstaaten ersucht wurden, bis ins Jahr 2018 geeignete Verfahren zu entwickeln und einzuführen (EU 2012). Wie die verschiedenen Länderberichte zeigen, sind aber noch lange nicht alle Mitgliedstaaten soweit (cedefop 2016/2019). Villalba-Garcias (2016) Analyse des europäischen Verzeichnisses (cedefop 2016) zeigt zwar kontinuierliche Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Ratsempfehlungen, dass aber die Validierung non-formalen und informellen Lernens zu einem Merkmal in der europäischen Bildungslandschaft geworden sei, dürfte zumindest für die deutschsprachigen Länder eher Wunschdenken sein.

Der vorliegende Beitrag analysiert die Möglichkeiten, ausserschulisches Lernen im Rahmen der Berufsbildung anerkennen und validieren zu lassen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass informelles Lernen schon seit jeher ein «integraler Teil von Arbeit und Beruf bildet» und somit als «anthropologische Konstante» (Molzberger 2016, 90) zu betrachten ist. Informelles Lernen müsste angesichts dessen eine wesentliche Bedeutung im Rahmen von Anerkennungsverfahren in der Berufsbildung haben.

Der Beitrag beschränkt sich auf die Analyse der Situationen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Diese Eingrenzung erfolgt vor allem deshalb, weil die drei Länder ein vergleichbares duales Berufsbildungssystem haben (Annen 2012) und die Arbeitsmigration aufgrund derselben Sprache – mit Ausnahme der französisch und italienisch sprechenden Schweiz – erheblich vereinfacht wird. Der Fokus des Beitrags liegt auf der Frage, ob und inwiefern es in den drei Ländern Möglichkeiten zur Anrechnung, Anerkennung und/oder (Teil-)Zertifizierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen gibt (4. - 6. Kapitel). Im Anschluss an diese länderspezifische Analyse wird herausgearbeitet, ob sich Parallelen zwischen den drei Ländern erkennen lassen und ob diese für die berufliche und geographische Mobilität hilfreich sind (7. Kapitel). Zunächst zeigt der Beitrag jedoch gesamteuropäische Entwicklungslinien auf, die für Validierungsverfahren und deren länderspezifische Vergleichbarkeit relevant sind (2. Kapitel) und geht danach auf theoretische Bezüge ein, die als Grundlage für die Analyse dienen (3. Kapitel).

2 Europäische Entwicklungslinien

Um die Transformationsprozesse mit den vielfältigen Herausforderungen der vergangenen und der künftigen Jahre erfolgreich zu meistern und Europa in eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft führen zu können, lancierte die Europäische Union einige Initiativen, die das Verständnis und die Diskussionen über die berufliche Bildung nachhaltig prägten und die Möglichkeit der europaweiten Anerkennung und Vergleichbarkeit nicht nur formaler Abschlüsse, sondern auch non-formal und informell erworbener Bildungsleistungen wesentlich begünstigen sollten. Drei miteinander eng verzahnte bildungspolitische Steuerungsprozesse waren dabei bedeutsam:

Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR)

Im März 2000 verabschiedeten die europäischen Staats- und Regierungschefs ein Programm, das Europa innerhalb von zehn Jahren zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten und wissensbasiertesten Wirtschaftsraum der Welt führen sollte. Teil dieser Lissabon-Strategie war die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, in dem ein besonderes Augenmerk der allgemeinen Bildung und insbesondere der Berufsbildung gelten sollte. Weiterer Meilenstein dieses Reformprozesses war der Kopenhagen-Maastrichprozess (2002/2004), der eine Übereinkunft sowie konkrete Umsetzungsvorschläge für einen europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) enthielt (ch Stiftung 2014). 2008 wurde der EQR, bestehend aus acht Niveaustufen und drei Deskriptoren (Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen), vom Europäischen Parlament bestätigt (Flacke 2015). Dieser diente fortan als europaweiter Referenzrahmen für den freiwilligen Auf- und Ausbau nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) (Münk 2017) und war gleichzeitig Ausgangspunkt für den Vergleich der Qualifikationssysteme der Mitgliedstaaten. Der EQR und die NQR bilden nun die Grundlage, die entwickelten Kompetenzen der Lernenden transparent, sichtbar und verständlich zu machen, indem sie einem der acht Niveaus zugeordnet werden können. Dazu zählen auch Qualifikationen, die als Ergebnisse informellen Lernens zu gelten haben und entsprechend außerhalb von ausgewiesenen Lernorten erzielt wurden (Winther 2010).

Outcome-Orientierung

Im Zuge der Entwicklung des EQR hat sich der bildungspolitische Fokus von der ursprünglich dominanten Inputorientierung hin zu einem Verständnis verschoben, das sich ausschließlich an den Lernergebnissen im Sinne einer selbstgesteuerten Handlungsfähigkeit orientiert (Bohlinger 2009). Demnach geht es darum, was eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich kann und nicht, auf welchem Weg und mit welchem Zeitaufwand sie diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat (Schneeberger/Schlögl/Neubauer 2009). Dieses Verständnis setzt u. a. auf modulare Strukturen, das auch Teilkompetenzen und Outcomes aus non-formalen und informellen Lernprozessen zu zertifizieren vermag. Der EQR wie auch die verschiedenen NQR sind entsprechend konzipiert und veranschaulichen die neue kompetenzorientierte Auslegung sowohl in Bezug auf ihren Inhalt als auch hinsichtlich ihrer Operationalisierungsmöglichkeiten in der Praxis.

Lebenslanges Lernen

Die dritte Entwicklungslinie ist zeitlich und sachlich verknüpft mit dem durch den Gipfel von Lissabon einsetzenden Diskussionsprozess und hat ihren Ursprung im Memorandum über lebenslanges Lernen (Kommission der europäischen Gemeinschaften 2000). Lernen wird darin als permanenter Prozess verstanden, der sich über den gesamten Lebenszyklus erstreckt und formale, non-formale und informelle Lernprozesse gleichermaßen umfasst. Diese Lernprozesse werden als gleichwertig eingestuft und sind für das Bestehen im Erwerbsleben im Sinne von Anpassungslernaktivitäten an die Erfordernisse der Wirtschaft unabdingbar (Bohlinger 2009). Das Konzept des lebenslangen Lernens wurde in zahlreichen europäischen Grundlagendokumenten von verschiedenen nationalen und supranationalen Akteuren weiter forciert (vgl. Commission of the European Communities 2001; EU 2002b; Yang 2015) und ist zwischenzeitlich zu einer gesellschaftlichen Leitidee geworden. Lernen erhält einen verpflichtenden Charakter, der das Handeln jedes und jeder Einzelnen in unterschiedlichem Masse prägt, den Alltag durchdringt und zum Bezugspunkt von Entscheidungen und Lebensbewältigungsstrategien geworden ist (Kade/Seiter 1996).

Diese Entwicklungen bildeten die Grundlage und die Voraussetzung für die Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen: Mit dem EQR war ein Analyse- und Einstufungsraster gegeben, das Konzept des lebenslangen Lernens schuf mit der Unterscheidung und der Betonung der Gleichwertigkeit von formalem, non-formalem und informellem Lernen zu analysierende Kategorien und die neue Kompetenzorientierung ermöglichte eine Operationalisierung von Bildungsleistungen durch die strikte Orientierung an Handlungsherausforderungen. Hinzu kamen die eingangs erwähnten Empfehlungen der EU an die Mitgliedstaaten, Verfahren für die Anerkennung und Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu entwickeln.

3 Theoretische Bezüge

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz haben sich in den vergangenen Jahren einige Validierungsverfahren etablieren können, die von unterschiedlichen Akteuren mit verschiedenen Zielsetzungen und für diverse Zielgruppen initiiert wurden. Überblicksartige Zusammenstellungen davon werden zwar regelmässig angefertigt (cedefop 2019), sie sind aber oft unvollständig (Petanovitsch/Schmid 2018), fehlerhaft (cedefop 2016) oder geprägt von einem ganz bestimmten Blickwinkel, wobei insbesondere die Qualifikationen von Geflüchteten und von Geringqualifizierten im Vordergrund stehen (Gaylor/Schöpf/Severing 2015; Ziegler/Müller-Riedlhuber 2018, Fischer/Hecker/Pfeiffer 2018). Der Mangel an theoretischem Wissen über und der praktischen Ausgestaltung von Validierungsverfahren ist nicht zuletzt auf die Wissenschaft zurückzuführen. So gelten Validierungsverfahren gemeinhin als unterforscht (Souto-Otero 2016), was sich in Europa im bildungspolitischen Diskurs unter anderem durch die unterschiedliche Verwendung fachspezifischer Termini ausdrückt (Zarifis 2016; Gutschow 2020). Trotzdem wurden in der Vergangenheit verschiedene Analysesysteme entwickelt, die eine idealtypische Einordnung der verschiedenen Verfahren ermöglichen (vgl. bspw. Schmid/Kraus 2018; Laur-Ernst 2001; Annen 2012; Zafiris 2016). Entscheidend dabei ist die Art und Weise der Anerkennung und wie diese ausgewiesen wird. Im Bildungssystem haben sich Zertifikate durchgesetzt, die seit jeher Bedeutung haben, und ohne die eine längerfristige berufliche Etablierung schwierig geworden ist (Maurer/Wettstein/Neuhaus 2016). Mit Blick auf Validierungsverfahren stellt sich die Frage, ob und wie nach einem Anerkennungsprozess die erworbenen Zertifikate im Bildungssystem verankert sind, welchen Abstand sie zum formalen Bildungssystem haben, welcher Stellenwert ihnen insgesamt zukommt und welche Aussagekraft sie auf dem Arbeitsmarkt haben. Dieser Frage haben sich verschiedene Autoren angenommen (Colardyn/ Bjørnåvold 2005; Laur-Ernst 2001) und Vorarbeiten geleistet für eine dreiteilige Typologie, die sich zwischenzeitlich mit jeweils etwas unterschiedlicher Begrifflichkeit etabliert hat (Schneeberger/Schlögl/Neubauer 2009; Annen 2012; Annen/Schreiber 2011; Markowitsch 2009; Gutschow 2010; Severing 2015; Gutschow/Jörgens 2019). Sie ermöglicht mit Blick auf die Validierung eine idealtypische Ordnungsstruktur. Referenzpunkt ist das Bildungssystem:

Integrativer Typ: Bei diesem Typ handelt es sich um ein Verfahren, das ein Zertifikat zur Folge hat, im formalen Bildungssystem verortet und somit rechtlich abgestützt ist und als gleichwertig oder identisch mit auf traditionellem Bildungsweg erworbenen Zertifikaten gilt.

Autonomer Typ: Verfahren, das zur Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem führt. Der autonome Typ ist im non-formalen Bildungssystem wie etwa in der individuellen oder betrieblichen Weiterbildung angesiedelt. Die ausgestellten Zertifikate sind weniger funktions- oder bereichsübergreifend und beziehen sich in der Regel auf eine spezifische Domäne.

Sekundierender Typ: Dieser dritte Typus bezieht sich auf das informelle Lernen und setzt den Akzent auf individuelle Entwicklungsprozesse, wobei er sich Methoden wie Kompetenzbilanzierungsverfahren sowie Portfolios zu eigen macht. Die Methoden führen weder zu Zertifikaten noch zu Berechtigungen.

Für die nachstehende Analyse der Verfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz bildet diese Typologie die Grundlage, um einen Vergleich zwischen den drei deutschsprachigen Ländern zu ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Zertifizierung gemäß integrativem Typus eine Vergleichbarkeit und gegenseitige Akzeptanz zwischen den drei Ländern zulässt.

Nebst dieser Typenzuordnung werden zur besseren Übersicht und Kollation weitere Ordnungsstrukturelemente erhoben. Ein wichtiges Element ist der Bezug der Validierungsverfahren zu den NQR, da diese Instrumente unkomplizierte und akzeptierte Vergleiche zwischen den national erworbenen Bildungsleistungen zulassen. Eng verknüpft mit den verschiedenen Typen und den NQR ist die gesetzliche Rahmung. Sie bildet ein weiteres Ordnungselement und gibt Auskunft über die Verankerung im Bildungssystem. Wichtig ist auch die Klärung, welches Ziel für welche Zielgruppe mit dem Validierungsverfahren erreicht wird (Schmid 2019). Diese Kategorien erlauben Aussagen darüber, ob in den drei Ländern ähnliche Zielgruppen angesprochen werden und ob das Ziel der Validierung entsprechend ähnlich oder gleich ist.

Die nachfolgende Darstellung der drei Länder wird zunächst die jeweiligen Qualifikationsrahmen beschreiben und auf deren Bezug zum non-formalen und informellen Lernen eingehen. Danach werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt, bevor unter Berücksichtigung der beschriebenen Ordnungselemente auf einzelne Verfahren eingegangen wird. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend tabellarisch abgebildet. In die nachstehende Analyse einbezogen werden nur Verfahren, die eine Verbindung von Arbeit und Lernen als Grundlage haben, über kurz oder lang zu einer beruflichen (Teil-)Qualifikation führen und somit eine abschlussbezogene Richtung aufweisen und entsprechend einen eindeutigen Bezug zur Berufsbildung haben. Nicht berücksichtigt werden Verfahren, die Kompetenzbilanzierungen unabhängig von einzelnen Berufen vorsehen, wie dies bspw. bei der Validierung von Kompetenzen in der Freiwilligenarbeit geschieht[1] (vgl. auch Erpenbeck/von Rosenstiel/Grote/Sauter 2017).

4 Die Situation in Deutschland

Die Validierungslandschaft in Deutschland kann als heterogenes Mosaik bezeichnet werden, das lokale, regionale, sektorale und nationale Ansätze und Initiativen beinhaltet. Seit 2012 wurden zahlreiche Projekte gestartet, die sich an die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen mit verschiedenen Methoden wandten und in ihren Reichweiten entsprechend eingeschränkt blieben. Validierungsverfahren im Kontext der Berufsbildung sind überschaubar (Ball 2019).

4.1 Der deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)

Der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR), wie ihn 2011 der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen verabschiedet hatte, wurde auf der Grundlage des EQR entwickelt. Dabei wurden die acht Niveaustufen übernommen, wohingegen die drei EQR-Deskriptoren nicht berücksichtigt wurden. Stattdessen wurden zwei Kompetenzen ausgewählt (Fachkompetenz und personale Kompetenz) und diese in jeweils zwei Unterkategorien differenziert (Kenntnisse, Fertigkeiten; Sozialkompetenz, Selbstkompetenz) (Flacke 2015). Mithilfe dieser Matrix können die in Deutschland erworbenen Qualifikationen einer Niveaustufe zugeordnet werden und sind durch den Bezug zum EQR europaweit vergleichbar. Gleichzeitig soll der DQR dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen den in Deutschland noch weitgehend voneinander getrennten Teilsystemen der allgemeinbildenden, der beruflichen und der hochschulischen Bildung zu verbessern (Esser 2012). Zudem «sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, nicht-formal und informell erworbene Kompetenzen im DQR zu berücksichtigen»[2].

4.2 Rechtliche Grundlagen

Rechtlich wird die Berufsbildung in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG 2005) und die Handwerksordnung (HwO 1998) geregelt. Daneben existieren gesonderte Rechtsgrundlagen für bestimmte Berufssparten (Schöpf 2015). Für die Berufsbildung relevant ist zudem das ‘Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen’ (Anerkennungsgesetz), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Einen verbindlichen Rechtsrahmen für die formale Anerkennung und Validierung informellen Lernens gibt es - abgesehen von wenigen Ausnahmen - in Deutschland nicht (Velten/Herdin 2016; Ziegler/Müller-Riedlhuber 2017). Gemäss Ball (2019) ist eine umfassende Rechtsgrundlage für die allgemeine Bildung, die Berufsbildung, die Hochschulbildung und die Erwachsenenbildung aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland sehr schwierig zu realisieren.

4.3 Berufsabschlussbezogene Verfahren

Externenprüfung

Die Externenprüfung ist das in Deutschland am besten verankerte Verfahren zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. Die gesetzliche Grundlage bilden § 45 (BBiG 2005) und § 37 (HwO 1998). Genau genommen handelt es sich jedoch nicht um eine Anerkennung informell erworbener Kompetenzen, die direkt zu einem Berufsabschluss führen würde, sondern vielmehr um einen externen Zugang zum Qualifikationsverfahren, ohne die reguläre Ausbildungszeit durchlaufen zu müssen. Voraussetzung für diese Zulassung ist der Nachweis von Berufserfahrung im Rahmen des Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit für den jeweiligen Beruf. Der Nachweis besteht in einer Bestätigung und Dokumentation der ausgeführten Tätigkeiten. Informell erworbene Kompetenzen werden bei der Begutachtung zur Zulassung berücksichtigt, sofern sie von Dritten in Form von Dokumenten, Bescheinigungen oder Zertifikaten bestätigt werden (Schreiber/Gutschow/Weber-Höller/Gei 2012). Das nach der Berufsprüfung ausgestellte Zertifikat ist identisch mit dem Zertifikat, das Absolventinnen und Absolventen erhalten, die die reguläre Ausbildung durchlaufen haben (Ball 2019).

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Migrantinnen und Migranten haben das Recht, ihre im Ausland erworbenen formalen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Anerkennungsgesetz (2012). Auch bei diesem Verfahren handelt es sich grundsätzlich nicht um die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen, sondern lediglich um die Einschätzung der Gleichwertigkeit formaler Ausbildungsabschlüsse. Die dabei ausgestellten Zertifikate sind keine formalen Abschlusszertifikate, sondern Gleichwertigkeitsbescheinigungen auf der Grundlage von formal dokumentierten Lernergebnissen. Um einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen, muss die volle Gleichwertigkeit gegeben sein. Im Falle von Teilanerkennungen können die noch fehlenden Kompetenzen mithilfe von Weiterbildungsveranstaltungen erworben werden (f-bb 2014).

ValiKom

Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase wird ValiKom seit 2018 im Rahmen des Projekts ValiKom Transfer von 30 Kammern in ganz Deutschland angeboten[3]. Das Projekt richtet sich an erfahrene Berufspersonen ohne formalen Bildungsabschluss. Ziel des Projekts ist die Sichtbarmachung und Zertifizierung von beruflich relevanten Kompetenzen, wobei diese Kompetenzen im Einklang mit den Grundsätzen des deutschen Berufsbildungssystems stehen müssen. Sofern die beruflichen Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten nicht die vollständige Referenzqualifikation abdecken, haben sie die Möglichkeit, die Bewertung auf bestimmte wesentliche Tätigkeitsbereiche eines Berufsbildes zu beschränken. Gezielte Weiterbildungen ermöglichen den Kandidatinnen und Kandidaten, noch fehlende Kompetenzen zu erwerben. Das ausgestellte Zertifikat bescheinigt die beurteilten Leistungen, es handelt sich jedoch nicht um ein formales Abschlusszertifikat; ähnlich wie beim Anerkennungsgesetz wird ‚nur‘ die Gleichwertigkeit ausgewiesen (Öhme/Tews/Witt 2017). Solche Gleichwertigkeitsbescheinigungen finden unter Bildungsexpertinnen und -experten große Zustimmung und wären ihrer Meinung nach für die Etablierung von Validierungsverfahren die bessere Alternative als das Ausstellen formaler Bildungszertifikate (Gutschow/Jörgens 2018/2019).

Teilqualifikationen

Für formal Geringqualifizierte besteht in vier Berufen (Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Maschinen- und Anlagenführer/-in, Verfahrensmechaniker/-in) die Möglichkeit, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen zertifizieren zu lassen. Für diese Berufe wurden bundesweit standardisierte Einheiten entwickelt, die konzeptionell auf die jeweiligen Ausbildungsberufe ausgerichtet sind und in ihrer Summe den Inhalt des Berufsbildes vollständig abdecken. Der Berufsabschluss wird über eine Externenprüfung ermöglicht. Die Qualifizierung erfolgt über ein individuelles Kompetenzfeststellungsverfahren, das festgelegten Qualitätskriterien folgt und sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit orientiert. Geprüft werden deshalb in der Regel praktische Aufgabenbewältigungen, festgestellte Handlungsergebnisse oder das Ergebnis konstruierter Testaufgaben[4].

Die beschriebenen Validierungsverfahren lassen sich entlang der Ordnungselemente gesetzlicher Grundlagen, Ordnungstypus, Bezug zum DQR, Ziel und Zielgruppen wie folgt zusammenfassen:

Tabelle 1:     Einordnung der deutschen Validierungsverfahren

Verfahren

Gesetzliche Grundlage

Ordnungs-typus

Bezug zum DQR

Ziel

Zielgruppe

Externenprüfung

BBiG, § 45

HwO, § 37

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Anerkennung aus­ländischer Berufs­qualifikationen

Anerkennungs-gesetz

integrativ/ autonom

nein

Gleichwertigkeits-bescheinigung

MigrantInnen mit formalem Bildungs­abschluss

ValiKom

 

integrativ/ autonom

nein

Gleichwertigkeits-bescheinigung

Berufserfahrene ohne Abschluss

Teilqualifikationen

 

autonom/ integrativ

nein

berufsspezifische Teilzertifizierung

Berufserfahrene ohne Abschluss

4.4 Fazit

Deutschland verfügt über einige Validierungs- und Anerkennungsverfahren, die durch ihre Nähe zur Berufsbildung und zu deren formalen Abschlüssen zur besseren Qualifizierung beitragen können. Mit der Externenprüfung verfügen die Kandidatinnen und Kandidaten nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung über ein formales Bildungszertifikat, das ihnen Flexibilität und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht. Es handelt sich allerdings nicht um ein Validierungsverfahren im engeren Sinne, und es ist zudem zu fragen, ob es für Berufserfahrene ohne Abschluss geeignet ist: Das Angebot wird von dieser Zielgruppe nur bedingt wahrgenommen. Gründe für diese Abstinenz dürften grosse Kompetenzlücken, mangelnde Unterstützung im Betrieb, intransparente Begutachtungen und Beurteilungen der Nachweise durch die Kammern sowie der fehlende Bekanntheitsgrad des Verfahrens sein (Schöpf 2015). Schreiber/Gutschow/Weber-Höller/Gei (2012) erwähnen zudem die Notwendigkeit der Unterstützung beim Zusammenstellen der Nachweise, die Kosten der Verfahren, die grossmehrheitlich durch die Externen getragen werden müssen sowie das kleine Angebot spezieller Prüfungsvorbereitungskurse. Diese Aspekte könnten ebenfalls dafür verantwortlich sein, dass das Angebot von Ausbildungslosen nur in geringem Masse nachgefragt wird.

Die Projekte ValiKom und Teilqualifikationen stehen erst am Anfang, es fehlt ihnen deshalb an Erfahrungen und vor allem auch am dafür notwendigen Bekanntheitsgrad. Immerhin ist davon auszugehen, dass die ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigungen auf dem Arbeitsmarkt zumindest in Deutschland denselben Stellenwert wie formale Abschlüsse haben. Dasselbe gilt auch für die Gleichwertigkeitsbescheinigung über das Anerkennungsgesetz.

Der DQR könnte eine wichtige Grundlage für die internationale Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und die Einstufung von non-formalem und informellem Lernen sein. Die Absichtserklärung, diese Lernformen im NQR zu berücksichtigen, hat schon seit einigen Jahren bestand, es besteht aber noch immer keine Einigkeit über die Niveauzuordnung von Weiterbildungszertifikaten (Gutschow/Jörgens 2018/2019) und auch die Problematik der Einstufung informell erworbener Kompetenzen ist noch ungelöst (Münk 2017/2020; Ball 2019). Dies hängt u. a. damit zusammen, dass das Konzept des DQR mit dem stark inputorientierten und auf Zertifikate fokussierten Bildungssystem Deutschlands nur schwer in Einklang zu bringen ist (Münk 2017). Einzig im Förderprogramm ‚InnovatWB‘ sind Projektansätze zu finden, wie in Weiterbildungsveranstaltungen und im Prozess der Arbeit erworbene Kompetenzen in das Niveau fünf des DQR münden könnten (Elsholz/Rehbold/Zaviska 2017).

5 Die Situation in Österreich

Österreich verfügt über ein differenziertes Bildungssystem, dessen formale Qualifikationen sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende einen hohen Stellenwert haben und auf dem Arbeitsmarkt eine grosse Rolle spielen (Markowitsch 2009). Aufgrund dieser starken Formalisierung wurde in Österreich lange kein Bedarf gesehen, Anerkennungssysteme für non-formal und informell erworbene Kompetenzen zu etablieren. Dennoch ist ein erklärtes Ziel der österreichischen Bildungspolitik, dass die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsbereichen gewährleistet ist und ausgebaut wird (Geldermann/Seidel/Severing 2009). Dazu wurde im November 2017 die ‘Strategie zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens in Österreich’ beschlossen. Sie soll einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die bereits vorhandenen und neu entstehenden Validierungsinitiativen bieten, um deren (Weiter-)Entwicklung, Koordination und Qualitätssicherung zu fördern (Luomi-Messerer 2019b).

5.1 Der österreichische Qualifikationsrahmen (NQR)

Auch der österreichische Qualifikationsrahmen (NQR) ist eng mit dem EQR verwoben. Sämtliche Niveaustufen und auch die Deskriptoren wurden übernommen. Ziele sind die Vergleichbarkeit nationaler Qualifikationen auf europäischer Ebene, die Förderung der Mobilität von Lernenden und Beschäftigten, die Erhöhung der Transparenz von Qualifikationen sowie die Weiterentwicklung der Lernergebnisorientierung. Zur vollständigen Implementierung des NQR wurde im März 2016 das Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz 2016) verabschiedet. Darin wird auch die Zuordnung non-formaler Qualifikationen geregelt. Zu diesem Zweck wurden NQR-Servicestellen eingerichtet, die der NQR-Koordinationsstelle Vorschläge für die Zuordnungen non-formaler Qualifikationen zu einer bestimmten Niveaustufe unterbreiten können. Im Gesetz nicht geregelt ist die Validierung von informell erworbenen Kompetenzen. Dennoch ist es das langfristige Ziel, alle Qualifikationen, die im NQR abgebildet sind, möglichst auch durch eine Validierung erwerben zu können[5].

5.2 Rechtliche Grundlagen

Bereits vor zehn Jahren haben Schneeberger/Schlögl/Neubauer (2009) und Gutschow (2010) festgestellt, dass eine übergreifende Rechtsordnung, die eine Validierung von Bildungsleistungen vorsehen würde, noch aussteht. Auch einige Jahre später hat sich daran nichts geändert (Mayerl/Schlögl 2015; Schlögl 2017) und die derzeitige Situation sieht nicht anders aus (Luomi-Messerer 2019a, Ziegler/Müller-Riedlhuber 2018). Innerhalb des Systems sind jedoch gesetzliche Regularien eingebaut, die punktuell eine Anerkennung ermöglichen. Die im Zusammenhang mit der Berufsbildung relevanten Gesetzgebungen sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG 1969) § 23 Abs. 5 und 11 abgebildet (Mayerl/Schlögl 2015). Zudem regelt das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG 2016) die Bewertung von im Ausland erworbenen Bildungszertifikaten. Für die Anrechnung und Validierung spielt ferner das NQR-Gesetz (2016) eine wichtige Rolle.

5.3 Berufsabschlussbezogene Verfahren

Ausserordentlicher Zugang zur Lehrabschlussprüfung

Personen ohne Berufsabschluss können zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie über 18 Jahre alt sind und nachweisen, dass sie die entsprechenden beruflichen Kompetenzen, bspw. im Rahmen einer langjährigen beruflichen Tätigkeit oder durch den Besuch von Kursveranstaltung, erworben haben. Die Prüfungsvorschriften sind identisch mit den Vorschriften für Personen, welche die Prüfung ‘regulär’ absolvieren (BAG 1969, § 23 Abs. 5) (Ziegler/Müller-Riedlhuber 2018). Bei diesem Verfahren handelt es sich allerdings – ähnlich wie bei der Externenprüfung in Deutschland – nicht um eine Validierung von informell erworbenen Kompetenzen, sondern um den erleichterten Zugang zu einer Prüfung, der bei erfolgreichem Antrag bei einer Lehrlingsstelle möglich wird.

‘Du kannst was’

Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügen, ihren ursprünglich gewählten Beruf nicht mehr ausüben oder Personen mit Migrationshintergrund ohne in Österreich anerkannten Bildungsabschluss können ein zweistufiges Prüfungsverfahren durchlaufen. In der ersten Qualifikationsstufe werden die vorhandenen Kompetenzen bewertet. Die noch fehlenden Kompetenzen werden im Anschluss daran durch gezielte Aus- und Weiterbildungen entwickelt. In der zweiten Qualifikationsstufe werden diese Kompetenzen geprüft, wobei der Nachweis durch Portfolioarbeiten oder durch berufspraktische Arbeiten erfolgt. Nach erfolgreichem Absolvieren beider Prüfungsteile wird das formale Lehrabschlusszertifikat vergeben (BAG 1969, § 23 Abs. 11). Das Projekt gilt als eigentliches Vorzeigeprojekt österreichischer Validierung (Luomi-Messerer 2019a/2019b).

Kompetenz mit System

Personen, die (immer wieder) arbeitslos sind, für die eine längerdauernde, durchgehende Facharbeiterausbildung nicht in Frage kommt und die schon Arbeitserfahrung in einem angestrebten Beruf haben, können den Berufsabschluss in einigen Berufen mit dem Besuch von drei Kursmodulen nachholen. Je nach Erfahrung und Wissen können auch nur zwei Module oder ein Modul besucht werden, um zur Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden. Alternativ können auch nur einzelne Kurse mit entsprechender Teilqualifizierung absolviert werden (Luomi-Messerer 2019a). Die Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Wiener Anerkennungssystem ‘Meine Chance – Ich kann das’

Personen, die eine Ausbildung in den Bereichen Büro, Gastronomie/Tourismus oder Einzelhandel abgebrochen haben, können die Lehrabschlussprüfung verkürzt nachholen. Dazu erfolgt zunächst eine Kompetenzfeststellung. Wenn die Kandidatinnen und Kandidaten bereits über die notwendigen Kenntnisse verfügen, können sie zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden. Der theoretische Teil entfällt. Andernfalls müssen die Wissenslücken zunächst durch den Besuch von Bildungsmassnahmen kompensiert werden. Auch in diesem Verfahren geht es primär um die Zulassung und weniger um die Validierung bereits entwickelter Kompetenzen (Luomi-Messerer 2019a)[6].

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen

Das neu geschaffene Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) vom 12. Juli 2016 regelt für alle Bildungsstufen die Bewertungsverfahren für im Ausland erworbene Zertifikate. Für die Berufsbildung werden in der Regel je nach eingereichten Unterlagen die volle Gleichhaltung, die Zulassung zu einer verkürzten Lehrabschlussprüfung oder die Zulassung zur ausnahmsweisen Lehrabschlussprüfung vorgeschrieben. Neu ist die Einführung eines Vorganges, der die Qualifikationen durch ein alternatives Verfahren (bspw. praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräche, Arbeitsproben) feststellen lässt. Dieses Verfahren richtet sich an Personen, die ihre Ausbildungsnachweise auf ihrer Flucht verloren haben. Ein strukturiertes Verfahren gibt es bis anhin noch nicht, die angebotene Beratung beschränkt sich auf die Information und Begleitung für die Möglichkeiten der formalen Anerkennung[7].

Weiterbildungsakademie

Die Weiterbildungsakademie Österreich (wba) hat 2007 ihre Arbeit als Zertifizierungs- und Kompetenzanerkennungsstelle aufgenommen. Aufbauend auf einer individuellen Standortbestimmung, die formal, non-formal und informell erworbene Kompetenzen gleichermassen umfasst, wird ein Bildungsplan erstellt, der die noch zu entwickelnden Kompetenzen aufzeigt. Im Anschluss an die besuchten Weiterbildungen erfolgt ein mehrtägiges Assessment, das mit dem Abschluss ‘Zertifizierte/r Erwachsenenbildner/in’ abschliesst. Mit dem Abschluss ‘Diplomierte/r Erwachsenenbildner/in’ kann der Expertenstatus nachgewiesen werden. Dafür muss zusätzlich eine Diplomarbeit vorgelegt werden. Beide Abschlüsse verlangen zudem ein erfolgreich bestandenes Prüfungskolloquium (Pachner 2018). Die Zertifikate sind landesweit anerkannt, jedoch handelt es sich nicht um einen formalen Berufsabschluss. Vielmehr ist das Zertifikat dem non-formalen Bildungsbereich zuzurechnen (Steiner 2018). Seit dem 25. Juni 2020 ist der wba-Abschluss ‘Zertifizierte/r Erwachsenenbildner/in’ der Stufe V des NQR zugeordnet. Es handelt sich dabei um eine der ersten Aufnahmen einer non-formalen Qualifikation in den NQR[8].

Zusammenfassend lassen sich die beschriebenen Validierungsverfahren wie folgt darstellen:

Tabelle 2:     Einordnung der österreichischen Validierungsverfahren

Verfahren

Gesetzliche Grundlage

Ordnungs-typus

Bezug zum DQR

Ziel

Zielgruppe

Ausserordentlicher Zugang zur Lehrab­schlussprüfung

BAG, § 23 Abs. 5

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Du kannst was

BAG ,§ 23 Abs. 11

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Kompetenz mit System

BAG, § 23 Abs. 5

autonom/ integrativ

ja/nein

formales Abschlusszertifikat/ Teilqualifikation

Berufserfahrene ohne Abschluss

Wiener Anerkennungsmodel

BAG, § 23 Abs. 5

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Lehrstellenabbrechende

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen

AuBG

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

MigrantInnen mit formalem Bildungs-abschluss

Weiterbildungs-akademie

 

autonom

ja

Abschlusszertifikat

ErwachsenenbildnerInnen

5.4 Fazit

Österreich hat mit dem NQR-Gesetz (2016) eine Grundlage geschaffen, die Transparenz sowohl für formale als auch für non-formale Qualifikationen ermöglicht. Erste non-formale Qualifikationen wie der wba-Abschluss ‘Zertifizierte/r Erwachsenenbildner/in’ wurden 2020 dem NQR zugeordnet. Die Validierung von informell erworbenen Kompetenzen mit dem NQR als Referenzsystem ist beabsichtigt. Damit stellt Österreich mit Blick auf Validierungsverfahren einen expliziten Bezug zum EQR her, der einen internationalen Vergleich von ausserhalb des formalen Bildungssystems erworbenen Bildungsleistungen gewährleistet. Allerdings dürfte die Umsetzung noch Jahre dauern, ist das NQR-Gesetz doch erst 2016 entstanden und die Integration von informell erworbenen Kompetenzen ist noch in Planung. Dasselbe gilt für die Anrechnung und Validierung von informell erworbenen Kompetenzen von Geflüchteten. Auch diesbezüglich hat Österreich eine interessante Initiative ergriffen, die jedoch im Anfangsstadium steckt und noch viel Entwicklungsarbeit braucht. Die restlichen Verfahren zur Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen beziehen sich auf die Zulassung zu Abschlussprüfungen. Diese Zulassungsverfahren sind summativ ausgerichtet, indem sie die vorhandenen Kompetenzen erfassen und darauf aufbauend die noch offenen Kompetenzen mit Weiterbildungsempfehlungen für die erfolgreiche Zulassung zur Abschlussprüfung feststellen. Diese Prüfungen sind Teil des ohnehin schon existierenden Bildungssystems und sind entsprechend systemimmanent (Klingovsky/Schmid 2018). Alternative Wege, die sich stärker auf informelles und non-formales Lernen fokussieren und einen Abschluss ohne Abschlussprüfung – bspw. durch ein Portfolioverfahren – zum Ziel haben, sind weiterhin nicht in Sicht.

6 Die Situation in der Schweiz

Validierungsverfahren haben in der Schweiz eine vergleichsweise lange Tradition, wobei der Stellenwert der Bilanzierung und Anerkennung von Kompetenzen in der französischen Schweiz stärker ausgeprägt ist als in der Deutschschweiz. Mit Blick auf die Gesamtschweiz waren im Wesentlichen drei Akteure massgeblich an der Entwicklung von Validierungsverfahren beteiligt: Angestossen haben den Prozess zunächst Berufsverbände, die informell erworbene Kompetenzen im Sinne der Qualitätssicherung und der Professionalisierung insbesondere für nicht geschützte Berufe anrechnen und registrieren lassen wollten. Zivilgesellschaftliches Engagement hatte ferner die unbezahlte (Haus-)Arbeit im Blick und wollte dieser mithilfe von Validierungsverfahren einen Wert geben. Schliesslich verabschiedeten Bund und Kantone das Berufsbildungsgesetz (BBG 2002), in dem die Validierung von informell erworbenen Kompetenzen in der Berufsbildung wegen ihres sozialen und ökonomischen Nutzens explizit ermöglicht wurde (Klingovsky/Schmid 2018).

6.1 Der nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR-BB)

Um die Vergleichbarkeit von Schweizer Bildungsabschlüssen mit beruflichen Abschlüssen anderer europäischer Länder zu gewährleisten, wurde die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB 2014) geschaffen. Diese trat am 1. Oktober 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle formalen Bildungen einzeln eingestuft und einem der acht Niveaus zugeordnet. Der NQR-BB wurde in Anlehnung an den europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) konzipiert, die acht Niveaustufen wurden beibehalten. Auch die Deskriptoren hat der NQR-BB übernommen, diese allerdings noch weiter differenziert. Um eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist jede Niveaustufe des NQR-BB einem entsprechenden Niveau des EQR zugeordnet. Dazu verfasste der Bund einen Zuordnungsbericht (Schweizer EQR-Zuordnungsbericht 2015). Die Aufnahme von nicht-formalen Abschlüssen und informell erworbenen Kompetenzen in den NQR-BB ist momentan nicht vorgesehen. Ebenfalls nicht Gegenstand des NQR-BB ist der Hochschulbereich. Dieser verfügt über einen eigenen Qualifikationsrahmen (nqf.ch-HS). Die Schaffung eines Gesamtrahmens steht im Moment nicht zur Diskussion.

6.2 Rechtliche Grundlagen

In der Schweiz besteht für die berufliche Grundbildung die Möglichkeit, einen formalen Berufsbildungsabschluss durch ein Validierungsverfahren zu erlangen. Dazu wurden im BBG (2002) sowie in der entsprechenden Berufsbildungsverordnung (BBV 2003) einige Gesetzesartikel erlassen. Der wichtigste unter ihnen ist Art. 33 (BBG 2002): «Die beruflichen Qualifikationen werden nachgewiesen durch die Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder durch andere vom Bundesamt anerkannte Qualifikationsverfahren». Damit werden Validierungsverfahren explizit angesprochen. Im Weiterbildungsgesetz (WeBiG 2014) wird in Art. 7 die Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung erwähnt. Demzufolge haben Bund und Kantone dafür zu sorgen, dass transparente Verfahren zur Anrechnung von Weiterbildungen und informeller Bildung an die formale Bildung zu entwickeln sowie die Durchlässigkeit und die Modalitäten zur Leistungsvalidierung zu fördern sind.

6.3 Berufsabschlussbezogene Verfahren

Um zu einem formalen Berufsabschluss zu gelangen, sind nebst dem regulären Absolvieren einer Berufslehre drei weitere Wege möglich (vgl. Schläfli/Sgier 2014; Maurer/Wettstein/Neuhaus 2016; SBFI 2017; Schräder-Naef 2017; Salini/Weber Giusan/Tsandev 2019):

Berufliche Grundbildung mit verkürzter Ausbildungsdauer

Das Berufsbildungsgesetzt sieht vor, dass bei besonders befähigten oder vorgebildeten Personen die Dauer der beruflichen Grundbildung entsprechend angepasst werden kann (BBG 2002, Art. 18, Abs. 1). Bildungsleistungen, die in anderen Lernkontexten oder ähnlichen Bildungsgängen oder aufgrund langjähriger Berufserfahrung erworben wurden, können an die Ausbildung angerechnet werden (BBG 2002, Art. 9, Abs. 2). Die Anerkennung von bereits erworbenen Lerninhalten führt in der Regel zu einer Dispensierung von Lernleistungen und somit zu einer Verkürzung der Ausbildungsdauer. Ein vertragliches Lehrverhältnis wird auch bei diesem Weg gefordert. Auch findet eine Berufsabschlussprüfung statt.

Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren

Wer über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und davon über eine in der Bildungsverordnung definierte Anzahl Jahre im entsprechenden Beruf verfügt und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird direkt zur Abschlussprüfung zugelassen. Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird zudem ein Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder eine gleichwertige Qualifikation gefordert (BBG 2002, Art. 15, Abs. 3). Personen, die den Weg über die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung wählen, haben in der Regel einen normalen Arbeitsvertrag, besuchen aber noch gewisse Kurse an der Berufsfachschule oder bei privaten Kursanbietenden, bevor sie die Lehrabschlussprüfung absolvieren (Wettstein/Neuhaus 2012).

Validierung von Bildungsleistungen

Erfahrene Berufspersonen ohne formalen Bildungsabschluss können ihre Kompetenzen validieren und zertifizieren lassen (BBG 2002, Art. 33). Interessierte identifizieren, analysieren und dokumentieren die in einem Beruf erworbenen Handlungskompetenzen in einem Dossier. Dieses Verfahren ist in fünf Phasen unterteilt: Information und Beratung, Bilanzierung, Beurteilung, Validierung, Zertifizierung. Für die Beurteilung sind Fachpersonen des Berufs zuständig. Bei Erfüllung sämtlicher für einen bestimmten Beruf notwendigen Handlungskompetenzbereiche erhält die Person das formale Berufszertifikat, ohne dass sie dafür eine Abschlussprüfung ablegen muss.

Weitere Validierungsverfahren im Bereich der Berufsbildung sind gesetzlich nicht so breit abgestützt wie die Verfahren der beruflichen Grundbildung, haben in der schweizerischen Bildungslandschaft aber einen festen Platz:

Gleichwertigkeitsbeurteilung in der Erwachsenenbildung

Die modular aufgebaute Weiterbildung zur Erwachsenenbildnerin bzw. zum Erwachsenbildner mit Zertifikat (Modul 1), zur/m Ausbildner/in mit eidgenössischem Fachausweis (Module 2-5) oder zur/m Ausbildungsleiter/in mit eidgenössischem Diplom (Module 6-11) kann auch über den Weg der Gleichwertigkeitsbeurteilung absolviert werden, ohne eine Abschlussprüfung absolvieren zu müssen. Dabei ist jedes Modul einzeln nachzuweisen: Die Kandidatinnen und Kandidaten legen im Rahmen einer Selbstbeurteilung dar, wo und wie sie ihre erwachsenenbildnerischen Kompetenzen erworben haben. Diese Darstellung muss mit theoretischen Bezügen verflochten und mit Nachweisdokumenten versehen werden. Für das Modul 1 stellt der schweizerische Verband für Weiterbildung das Zertifikat aus (SVEB I-Zertifikat), für die beiden nachfolgenden Abschlüsse der Bund (BBG, Art 43). Diese sind der Höheren Berufsbildung zuzuordnen (BBG, Art. 26 - Art. 29) (vgl. Wettstein 2020). Es handelt sich somit um formale Bildungsabschlüsse.

Nebst den beiden beschriebenen Verfahren in der beruflichen Grundbildung und in der Erwachsenenbildung gibt es in der Höheren Berufsbildung noch weitere Berufe, die innerhalb der Qualifizierungsphase zumindest teilweise den Einbezug von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen zulassen: Fide – Deutsch, Französisch und Italienisch in der Schweiz, Interkulturelle/r Übersetzer/in, Pflegefachfrau/-mann HF, Fachfrau/-mann Unternehmensführung KMU, eidgenössisch diplomierte/r Naturheilpraktiker/in, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (vgl. ausführlich Klingovsky/Schmid 2018).

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Anerkennung von ausländischen Diplomen wird durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt. Jeder ausländische Abschluss wird individuell geprüft, wobei je nach Beruf unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig sind. Werden wesentliche Unterschiede zwischen dem Inhalt der schweizerischen und der ausländischen Ausbildung festgestellt, kann die Anerkennungsstelle Ausgleichsmassnahmen anordnen. Diese können in Form eines Praktikums oder einer Eignungsprüfung absolviert werden. Der Anerkennungsentscheid wird in Form einer Verfügung ausgestellt. Informelle und non-formale Lernprozesse spielen keine Rolle, es zählen ausschliesslich formale Qualifikationen[9].

Die beschriebenen Validierungsverfahren lassen sich anhand der fünf Ordnungselemente wie folgt abbilden:

Tabelle 3: Einordnung der schweizerischen Validierungsverfahren

Verfahren

Gesetzliche Grundlage

Ord­nungs-typus

Bezug zum NQR-BB

Ziel

Zielgruppe

Verkürzte Ausbildungsdauer

BBG, Art. 9
BBG, Art. 18

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren

BBG, Art. 34

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Validierung von Bildungsleistungen

BBG, Art. 33

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Berufserfahrene ohne Abschluss

Gleichwertigkeitsbeurteilung Modul 1

 

autonom

nein

Zertifikat des Berufsverbandes

Erfahrene Erwachsenenbildner/innen

Gleichwertigkeitsbeurteilung Module 2-5/6-11

BBG, Art. 43

integrativ

ja

formales Abschlusszertifikat

Erfahrene Erwachsenenbildner/innen

Anerkennung ausländischer Diplome

zahlreiche Gesetzes-grundlagen

integrativ

ja

Verfügung

MigrantInnen mit formalem Bildungsabschluss

6.4 Fazit

Die verkürzte Ausbildungsdauer sowie die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechen in etwa der Externenprüfung in Deutschland und dem ausserordentlichen Zugang zur Lehrabschlussprüfung in Österreich. Das Ergebnis ist ein formaler Bildungsabschluss, der sich international vergleichen lässt. Informell erworbene Kompetenzen spielen nur insofern eine Rolle, als dass sie die Möglichkeit bieten, die Ausbildungsdauer zu verkürzen oder gar nicht erst zur Ausbildung antreten zu müssen. Validiert werden sie nicht. Bei der Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung handelt es sich hingegen um ein Verfahren, das sich ausschliesslich auf informell erworbene Kompetenzen stützt und ohne das Absolvieren einer Prüfung zu einem formalen Zertifikat führt. Das Zertifikat kann in den NQR-BB eingeordnet werden und ist somit international anschlussfähig. Dasselbe gilt für die Erwachsenenbildung. Im Gleichwertigkeitsbeurteilungsverfahren werden vor allem non-formal und informell erworbenen Kompetenzen beurteilt, eine Prüfung ist nicht zu absolvieren. Eine Einordnung in den NQR-BB steht noch aus. Nicht möglich ist in der beruflichen Grundbildung die Teilzertifizierung.

Mit den beiden Validierungskonzepten in der beruflichen Grundbildung und in der Erwachsenenbildung hat die Schweiz Verfahren entwickelt, wie sie in der Empfehlung der EU (2012) zum Ausdruck kommen und die einen formalen Abschluss prinzipiell ohne Lohneinbussen ermöglichen. Die Schweiz könnte für Deutschland diesbezüglich gemäss Weiss (2015) ein Vorbild sein. Allerdings sind die Anforderungen an das Verfahren hoch. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen über ausgezeichnete Kenntnisse in einer Landessprache, über Computeranwendungsfertigkeiten, über Abstraktionsfähigkeiten, über hinreichend zeitliche und allenfalls finanzielle Ressourcen, über Reflexionsvermögen, über Schreibgewohnheit sowie über die Fähigkeit, sich in die Kompetenzlogik eindenken zu können, verfügen. Darüber hinaus sollte ihre berufliche Tätigkeit die Kompetenzentwicklung im angestrebten Beruf ermöglichen. Dies dürften auch die Gründe dafür sein, weshalb die Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung nur in 11 Berufen angeboten wird und das Verfahren im Jahr 2015 nur von 605 Personen durchlaufen wurde (Klingovsky/Schmid 2018).

7 Schlussfolgerungen

Zielgruppen der Validierungsverfahren mit Bezug zur Berufsbildung sind in allen drei Ländern vor allem Berufserfahrene ohne Abschluss sowie Migrantinnen und Migranten mit einem formalen Berufsabschluss aus dem Herkunftsland. Die Ziele der Verfahren sind entsprechend in allen drei Ländern mehr oder weniger identisch und bestehen in den Möglichkeiten, ein Zertifikat für einen bestimmten Beruf über eine formalisierte Abschlussprüfung nachzuholen sowie im Ausland erworbene formale Bildungsabschlüsse anerkennen zu lassen. Diese Möglichkeiten sind gesetzlich verankert, und die erworbenen Zertifikate können entsprechend dem integrativen Typus zugeordnet werden. Da sich diese Zertifikate in die nationalen und auch in den europäischen Qualifikationsrahmen einordnen lassen, ist die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet. Die erworbenen formalen Zertifikate haben in allen drei Ländern einen hohen Stellenwert und sind Voraussetzung für berufliche Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Jedoch sind Abschlussprüfungen und deren Vorbereitung für viele Erwachsene nicht möglich, sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen, weil zu viele inhaltliche Lücken bestehen oder auch aus Prüfungsangst (Schmid/Schmidlin/Hischier 2017). Anzumerken gilt ausserdem, dass es sich bei diesen Verfahren genaugenommen nur bedingt um eine Anerkennung und Validierung informeller Lernprozesse handelt, da durch ihren Einbezug nur der Zugang zur Prüfung geregelt und damit noch keine Zertifizierung verbunden ist. Insofern kann eigentlich nicht von einem Validierungsverfahren im engeren Sinn gesprochen werden.

Damit enden die Gemeinsamkeiten der drei untersuchten Länder, und es besteht darüber hinaus keine Möglichkeit, non-formal und informell erworbene Kompetenzen länderübergreifend zu vergleichen und anzuerkennen. Stattdessen treten länderspezifische Disparitäten in den Vordergrund. Während Deutschland einer formalen Zertifizierung über ein Validierungsverfahren ablehnend gegenüber steht und non-formale und informelle Lernprozesse in Form von Gleichwertigkeitsbescheinigungen anerkennen möchte (Gutschow/Jörgens 2018/2019), sind in der Schweiz Validierungsverfahren in einigen Berufen etabliert und gesetzlich verankert. In Österreich hat die Diskussion über die Anerkennung und Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen erst kürzlich eingesetzt. Die wenigen Initiativen, die unter Einbezug informeller und non-formaler Lernprozesse zu formalen Berufsabschlüssen führen, stecken noch in der Entwicklungsphase und die nächsten Jahre werden zeigen, ob sie sich landesweit weiterentfalten und durchsetzen können. Zudem hat Österreich als einziges Land signalisiert, dass sie non-formal und informell erworbene Kompetenzen in den NQR einordnen wird, so dass diese transparent und länderübergreifend vergleichbar werden.

In allen drei untersuchten Ländern bestehen Mängel in Bezug auf die ehrgeizigen Ziele der EU aus dem Jahr 2012, durch die Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, jedoch sind die Validierungsverfahren noch nicht so weit ausgereift, als dass sie sich in der Mehrzahl der Berufe der beruflichen Grundbildung hätten durchsetzen können. Dass sich die EU-Ziele noch nicht realisieren liessen und die Verfahren wenig akzeptiert sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: So werden Validierungsverfahren oft ausschliesslich im Kontext der Bildungs- und Ausbildungspolitik konzipiert und haben wenig bis gar keinen Bezug zum Arbeitsmarkt. Viele Verfahren werden zudem losgelöst von anderen Beschäftigungsmassnahmen entwickelt, so dass Synergien ungenutzt bleiben. Schliesslich fehlt es oft auch an der Beteiligung von Stakeholdern wie Arbeitgeber und Sozialpartner, so dass den Verfahren eine breite Abstützung fehlt (Casano 2016).

Um Validierungsverfahren besser in die Bildungssystematik integrieren zu können, wäre eine gesetzliche Verankerung, wie dies in der Schweiz der Fall ist, ein möglicher Weg. Dies ist für erfahrene Berufspersonen die einzige Option, einen NQR-eingestuften und somit einen länderübergreifend anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, ohne dabei Prüfungen oder eine Ausbildung durchlaufen zu müssen. Teilqualifikationen und Zertifizierungen unterhalb der ordnungspolitischen Ebene sowie auch Gleichwertigkeitsbescheinigungen finden allenfalls Akzeptanz auf dem nationalen Arbeitsmarkt, international sind diese Nachweise nicht zwingend anschlussfähig.

Um eine internationale Vergleichbarkeit non-formal und informell erworbener Kompetenzen zu ermöglichen, könnten sektorale Qualifikationsrahmen als Bestandteil von nationalen Qualifikationsrahmen dienlich sein, mithilfe derer – ähnlich wie in Deutschland – sich entweder Teilbereiche einer Berufsbildung oder unabhängig davon gewisse Kompetenzbereiche zertifizieren lassen würden. Voraussetzung wäre in beiden Fällen eine Ausweitung und Differenzierung der nationalen Qualifikationsrahmen (und entsprechend auch des EQR) oder eine Vereinheitlichung durch Modularisierung der Berufsbildungssysteme auf internationaler Ebene. Informell und non-formal erworbene Kompetenzen könnten unter diesen Voraussetzungen länderübergreifend an ein avisiertes Berufsqualifikationsverfahren angerechnet werden, so dass einzelne Kompetenzbereiche oder einzelne Module nicht mehr geprüft werden müssten. Beides steht im Moment nicht zur Diskussion. Insofern muss festgehalten werden, dass informelles Lernen vor dem Hintergrund der nationalen Qualifikationsrahmen keine Rolle spielt und es im deutschsprachigen Raum kaum Möglichkeiten gibt, Erfahrungswissen länderübergreifend sicht- und nutzbar zu machen. Entsprechend eingeschränkt ist die berufliche und geographische Mobilität von erfahren Berufspersonen ohne formalen Bildungsabschluss.

Literatur

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz AuBG (2016): Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen in der Fassung vom 14.9.2020 (BGBI I Nr. 55/2016).

Annen, S. (2012): Anerkennung von Kompetenzen. Kriterienorientierte Analyse ausgewählter Verfahren in Europa. Bielefeld.

Annen, S./Schreiber, D. (2011): Anerkennung informellen Lernens in Deutschland und Frankreich - ein Vergleich zwischen Externenprüfung und VAE. In: Severin, E./ Weiss, R. (Hrsg.): Prüfungen und Zertifizierungen in der beruflichen Bildung. Anforderungen - Instrumente - Forschungsbedarf. Bielefeld, 135-156.

Ball, C. (2019): European inventory on validation of non-formal and informal learning 2018 update: Germany. Online: http://libserver.cedefop.europa.eu/vetelib/2019/european_inventory_validation_2018_Germany.pdf (11.11.2020).

Beck, U. (2016): Risikogesellschaft: auf dem Weg in eine andere Moderne. 23. Aufl. Frankfurt a. M.

Beck, U./Giddens, A./Lash, S. (1996): Reflexive Modernisierung. Eine Kontroverse. Frankfurt a. M.

Berufsausbildungsgesetz – BAG (1969): Bundesgesetz vom 26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen, Fassung vom 13.11.2020 (BGBI I Nr. 112/2020).

Berufsbildungsgesetz - BBG (2002): Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002, Stand 1. Januar 2019 (412.10).

Berufsbildungsgesetz – BBiG (2005): Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBI. I S. 920).

Berufsbildungsverordnung - BBV (2003): Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003, Stand 1. Februar 2019 (412.101).

Bohlinger, S. (2009): Bildungspolitische Implikationen informellen Lernens. In: Bildungsforschung, 6 (1), 159-186.

Bundesgesetz über den nationalen Qualifikationsrahmen - NQR-Gesetz (2016): In der Fassung vom 16.9.2020 (BGBI. I Nr. 14/2016).

Casano, L. (2016): The Future of European Labour Law and the Right to Employability: Which Role for the Validation of Non-Formal and Informal Learning? In: European Labour Law Journal, 7 (3), 498-519.

Cedefop (2009): Europäische Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens. Luxemburg. Online: https://www.cedefop.europa.eu/files/4054_de.pdf (11.11.2020).

Cedefop (2016): Monitoring the use of validation of non-formal and informal learning. Thematic report for the 2016 update of the European inventory on validation. Luxembourg. Online: https://www.cedefop.europa.eu/files/4148_en.pdf (11.11.2020)

Cedefop (2019): European inventory on validation of non-formal and informal learning 2018 update: Synthesisreport. Online: http://libserver.cedefop.europa.eu/vetelib/2019/european_inventory_validation_2018_synthesis.pdf (11.11.2020)

ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (2014): Europäisches Leistungspunktesystem in der Berufsbildung (ECVET). Eine Auslegeordnung zu bereits erfolgten Entwicklungen im europäischen Berufsbildungsraum. Online: https://docplayer.org/46398593-Europaeisches-leistungs-punktesystem-in-der-berufs-bildung-ecvet.html (11.11.2020).

Colardyn, D./Bjørnåvold, J. (2005): The learning continuity: European inventory on validating non-formal and informal learning. National policies and practices in validating non-formal and informal learning. Luxembourg. Online: https://www.cedefop.europa.eu/files/5164_en.pdf (11.11.2020).

Commission of the European Communities (2001): Communiqué Making a European Area of Lifelong Learning a Reality: Brussels (COM 2001) 678 final.

Elsholz, U./Rehbold, R./Zaviska, C. (2017): Formalisierung informell und nicht formal erworbener Lernergebnisse. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung, 46. Jg., H. 20155, 32-35.

Erpenbeck, J./von Rosenstiel, L./ Grote, S./Sauter, W. (Hrsg.) (2017): Handbuch Kompetenzmessung. Erkennen, verstehen und bewerten von Kompetenzen in der betrieblichen, pädagogischen und psychologischen Praxis. 3. Aufl. Stuttgart.

Esser, F. H. (2012): Die Entwicklung des DQR: bildungspolitische Rückschau und Positionierung. In: Büchter, K./Dehnbostel, P./Hanf, G. (Hrsg.): Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR). Ein Konzept zur Erhöhung von Durchlässigkeit und Chancengleichheit im Bildungssystem? Bonn, 23-32.

EU, Rat der Europäischen Union (2002a): Entschliessung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (C 163/1).

EU, Rat der Europäischen Union (2002b): Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (2002/C 142/01).

EU, Rat der Europäischen Union (2004): Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernprozessen. Brüssel (9175/04 EDUC 101 SOC 220).

EU, European Communities / European Commission (2006a): Classification of Learning Activities. Manual. Luxemburg.

EU, Rat der Europäischen Union (2006b): Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliederstaaten über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (C 168/1).

EU, Rat der Europäischen Union (2012): Empfehlung des Rates vom 20.12.2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (2012/C 398/1).

f-bb, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (2014): Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Umsetzungshilfen für Qualifizierungsberaterinnen und Qualifizierungsberater. Bielefeld.

Fischer, A./Hecker, K./Pfeiffer, I. (2018): Berufliche Kompetenzen von Geflüchteten erkennen? Exemplarische Befunde zur Kompetenzmessung im Bereich der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung. In: Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, 41 (2-3). Bonn, 115-131.

Flacke, L. (2015): Transnationale Kompetenzanerkennung. Anerkennung von im Ausland erworbenen Fachkompetenzen in der Berufsbildung. Frankfurt a. M., u. a.

Gaylor, C./Schöpf, N./Severing, E. (2015): Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden. Wie europäische Nachbarn informelles und non-formales Lernen anerkennen und nutzen. Gütersloh.

Geldermann, B./Seidel, S./Severing, E. (2009): Rahmenbedingungen zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. Bielefeld.

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) 2012.

Gutschow, K. (2010): Anerkennung von nicht formal und informell erworbenen Kompetenzen. Bericht an den Hauptausschuss. In: Wissenschaftliche Diskussionspapiere, H. 118. Bonn.

Gutschow, K./Jörgens, J. (2018): Herausforderungen bei der Einführung von Verfahren zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens in Deutschland. Ergebnisse eines Szenario-Delphis. Bonn.

Gutschow, K./Jörgens, J. (2019): Einführung von Verfahren zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens – Anforderungen und Handlungsoptionen. Bonn.

Gutschow, K. (2020): Validierung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. In: Arnold, R./Lipsmeier, A./Rohs, M. (Hrsg.): Handbuch Berufsbildung. 3. Aufl. Wiesbaden, 456-470.

Handwerksordnung – HwO (1998): Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBI I S. I. S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 geändert worden ist.

Kade, J./Seitter, W. (1996): Lebenslanges Lernen. Mögliche Bildungswelten. Erwachsenenbildung, Biographie und Alltag. Opladen.

Klingovsky, U./Schmid, M. (2018): Validieren und anerkennen. Informell erworbene Kompetenzen sichtbar machen. Eine Auslegeordnung für die Schweiz. Bern.

Kommission der europäischen Gemeinschaften (2000): Memorandum über Lebenslanges Lernen. Brüssel, 30.10.2000, SEK (2000) 1832.

Kraus, K. (2008): Beschäftigungsfähigkeit oder Maximierung von Beschäftigungsoptionen. Ein Beitrag zur Diskussion um neue Leitlinien für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.). Bonn.

Laur-Ernst, U. (2001): Informelles und formalisiertes Lernen in der Wissensgesellschaft: Wie lassen sich beide Lern- und Kompetenzbereiche gleichwertig anerkennen? In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Kompetenzentwicklung - Lernen begleitet das Leben. Bonn, 111-128.

Luomi Messerer, K. (2019a): European inventory on validation of non-formal and informal learning 2018 update: Austria. Online: http://libserver.cedefop.europa.eu/vetelib/2019/european_inventory_validation_2018_Austria.pdf (11.11.2020).

Luomi-Messerer, K. (2019b): Die österreichische Validierungsstrategie. Hintergrund, Entwicklung, Ausrichtung und erste Umsetzungsschritte. In: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs. Ausg. 37. Wien.

Markowitsch, J. (2009): Zur Typologisierung von Qualifikationen. In: Markowitsch, J. (Hrsg.): Der Nationale Qualifikationsrahmen in Österreich. Beiträge und Entwicklungen. Wien, 97-110.

Maurer, M./ Wettstein, E./Neuhaus, H./ (2016): Berufsabschluss für Erwachsene in der Schweiz. Bestandesaufnahme und Blick nach vorn. Bern.

Mayerl, M./Schlögl, P. (2015): Länderstudie Österreich. In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Kompetenzen anerkennen. Was Deutschland von anderen Staaten lernen kann. Gütersloh, 383-450.

Molzberger, G. (2016): Informelles Lernen in der Berufsbildung. In: Rohs, M. (Hrsg.): Handbuch informelles Lernen. Wiesbaden, 89-106.

Münk, D. (2017): The Dark Sides of Lifelong Learning: Unzeitgemässe Überlegungen zu einem zeitgemässen Problem. In: Münk, D./Walter, M. (Hrsg.): Lebenslanges Lernen im sozialstrukturellen Wandel. Ambivalenzen der Gestaltung von Berufsbiographien in der Moderne. Wiesbaden, 13-38.

Münk, D. (2020): Berufliche Bildung in Europa. In: Arnold, R./Lipsmeier, A./Rohs, M. (Hrsg.): Handbuch Berufsbildung. 3. Aufl. Wiesbaden, 725-738.

Öhme, A./Tews, K./Witt, D. (2017): “ValiKom” – ein bildungssystemkonformer Ansatz zur abschlussbezogenen Validierung und Anerkennung von beruflichen Kompetenzen. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung, 46. Jg., H. 20155, 11-15.

Pachner, A. (2018): Reflexive Kompetenzen – Bedeutung und Anerkennung im Kontext erwachsenenpädagogischer Professionalisierung und Professionalität. In: Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, 41 (2-3). Bonn, 141-157.

Petanovitsch, A./Schmid, K. (2019): Internationaler Überblick zu Verfahren und Instrumenten der Kompetenzfeststellung im beruflichen Kontext. In: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs. Ausg. 37. Wien.

Salini, D./Weber Guisan, S./Tsandev, E. (2019): European inventory on validation of nonformal and informal learning 2018 update: Switzerland. Online: http://libserver.cedefop.europa.eu/vetelib/2019/european_inventory_validation_2018_Switzerland.pdf (11.11.2020).

SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (2017): Berufliche Grundbildung für Erwachsene. Handbuch. Bern.

Schläfli, A./Sgier, I. (2014): Weiterbildung in der Schweiz. 3. Aufl. Bielefeld.

Schlögl, P. (2017): Schaffung eines strategischen Rahmens zur Validierung nicht formaler und informeller Lernergebnisse. Eine Zwischenbilanz aus Österreich. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung, 46. Jg., H. 20155, 28-31.

Schmid, M. (2019): Validierung und Anerkennung zwischen bildungspolitischer Erwünschtheit und den Realitäten des Arbeitsmarktes. Anmerkungen zu einem Theorie-Praxis-Gap in der Schweiz. In: Magazin erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs. Ausg. 37. Wien.

Schmid, M./Kraus, K. (2018): Anerkennung, Validierung, Anrechnung. In: Zimmermann, T./Thomann, G./Da Rin, D. (Hrsg.): Weiterbildung an Hochschulen. Über Kurse und Lehrgänge hinaus. Bern, 88-102.

Schmid, M./Schmidlin, S./Hischier, D. S. (2017): Berufsabschluss für Erwachsene: Sicht von betroffenen Erwachsenen. Bern.

Schneeberger, A./Schlögl, P./Neubauer, B. (2009): Zur Anerkennung von nicht-formalem und informellem Lernen im Nationalen Qualifikationsrahmen. In: Markowitsch, J. (Hrsg.): Der Nationale Qualifikationsrahmen in Österreich. Beiträge und Entwicklungen. Wien, 111-134.

Schöpf, N. (2015): Die Situation in Deutschland: Die Anerkennung der Ergebnisse informellen und nonformalen Lernens bei formal Geringqualifizierten: Status quo und Perspektiven. In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Kompetenzen anerkennen. Was Deutschland von anderen Staaten lernen kann. Gütersloh, 49-145.

Schräder-Naef, R. (2017): Weiterbildung in der Schweiz. Wegweiser durch das Dickicht der Angebote. 2. Aufl. Bern.

Schreiber, D./Gutschow, K./Weber-Höller, R./Gai, J. (2012): Anerkennung beruflicher Kompetenzen am Beispiel der Zulassung zur Abschlussprüfung im Rahmen der Externenprüfung. Bonn. Online: https://www.bibb.de/tools/dapro/data/documents/pdf/eb_43301.pdf (10.11.2020).

Schweizer EQR-Zuordnungsbericht (2015). Bern. Online: https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/ch_d_zuordnungsbericht_nqr_berufsbildung_final.pdf (13.11.2020).

Severing, E. (2015): Grundlagen der Anerkennung des informellen Lernens. In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Kompetenzen anerkennen. Was Deutschland von anderen Staaten lernen kann. Gütersloh, 17-35.

Souto-Otero, M. (2016): Validation on non-formal and informal learning in Europe: research, policies, legitimacy and survival. In: Bohlinger, S./Dang, K. A./Klatt, M. (Hrsg.): Education Policy. Mapping the landscape and scope. Frankfurt a. M. u. a., 511-536.

Steiner, P. H. (2018): Die individuelle Nutzenwahrnehmung aus dem summativen Validierungsverfahren der Weiterbildungsakademie Österreich im Spiegel struktureller und individueller Professionalisierung. In: Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, 41(2-3), 141-157.

Velten, S./Herdin, G. (2016): Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland. Ergebnisse aus dem BIBB-Expertenmonitor Berufliche Bildung 2015. Bonn.

Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahnen für Abschlüsse der Berufsbildung - V-NQR-BB (2014), Stand 1. Oktober 2014 (412.105.1).

Villalba-Garcia, E. (2017): Validierung nicht formalen und informellen Lernens in Europa. Ergebnisse aus dem Europäischen Verzeichnis 2016. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung, 46. Jg., H. 20155, 6-10.

Weiss, R. (2014): Validität der Validierung. In: Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung, H. 5.

Weiterbildungsgesetz - WeBiG (2014): Bundesgesetz über die Weiterbildung, Stand 1. Januar 2017 (419.1).

Wettstein, E./Neuhaus, H. (2012): Unterstützungsbedarf zur beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt. Zürich.

Wettstein, E. (2020): Berufsbildung. Bern.

Winther, E. (2010): Kompetenz in der beruflichen Bildung. Bielefeld.

Yang, J. (2015): Recognition, Validation and Accreditation of Non-formal and Informal Learning in UNESCO Member States. Hamburg.

Zafiris, G. K. (2016): Validierung in Europa. Politische Ursprünge, aktuelle Herausforderungen und Zukunftsszenarien. In: DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung, 23. Jg. IV/2016, 74084. Bonn, 23-25.

Ziegler, P./Müller-Riedlhuber, H. (2018): Zur Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen. Good-Practice-Beispiele für gering Qualifizierte aus ausgewählten europäischen Ländern. Wien.

 

[1] http://validationforvolunteers.eu/ (11.11.2020)

[2] https://www.dqr.de/content/2360.php (2.9.2020).

[3] https://www.validierungsverfahren.de/startseite/ (2.9.2020)

[4] https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/berufsanschlussfaehige-teilqualifikationen (13.11.2020)

[5] https://www.qualifikationsregister.at/ (7.9.2020)

[6] Vgl. auch https://www.zib-training.at/kurs/wiener-anerkennungssystem-lap/ (7.9.2020)

[7] https://www.berufsanerkennung.at/de/berufsanerkennung/verfahren-zur-anerkennung/ (7.9.2020)

[8] Vgl. auch https://wba.or.at/de/ (10.11.2020)

[9] https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html (9.9.2020)

Zitieren des Beitrags

Schmid, M. (2020): Länderspezifische Disparitäten in der Anerkennung und Validierung von Bildungsleistungen – zur (un-)möglichen Vergleichbarkeit non-formal und informell erworbener Kompetenzen in der Berufsbildung. Eine kontrastierende Analyse zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. In: bwp@ Berufs- und Wirt­schafts­pädagogik – online, Ausgabe 39, 1-25. Online: https://www.bwpat.de/ausgabe39/schmid_bwpat39.pdf (17.12.2020).