bwp@ Spezial PH-AT3 - April 2026

Diversität in der beruflichen Bildung – Perspektiven aus Forschung, Entwicklung und Bildungspraxis in der D-A-CH-Region

Hrsg.: Karin Heinrichs, Ingrid Hotarek & Sabine Albert

Angebotsgestaltung für alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit Beeinträchtigung

Beitrag von Stefan Kohlhof
Schlüsselwörter: Angebot, Frauen, Alleinlebend, Langzeiterwerbslosigkeit, Beeinträchtigung

Alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind in der beruflichen Integrationsförderung bislang wenig berücksichtigt. Während bestehende Studien meist verheiratete oder alleinerziehende Frauen fokussieren, geraten alleinlebende Frauen mit spezifischen Herausforderungen wie fehlende soziale Netzwerke, finanzielle Unsicherheit und geringe Unterstützung aus dem Blick. Diese Herausforderungen wirken sich insbesondere auf das Planungshandeln aus: die Fähigkeit, realistische Ziele im Einklang mit den eigenen Ressourcen zu entwickeln. Diese ist bei gesundheitlich beeinträchtigten Menschen oft eingeschränkt, bei alleinlebenden Frauen durch zusätzliche Belastungen noch stärker.

Vor diesem Hintergrund analysiert die vorliegende Studie den Einfluss gezielter Coaching- und Unterstützungsangebote auf das Planungshandeln und die berufliche Integration dieser Zielgruppe. Das Modellprojekt bergauf gibt Hinweise, dass freiwillige Teilnahme, sanktionsfreies Lernen und individualisierte Betreuung die Zielentwicklung und persönliche Stabilisierung fördern. Dabei gibt es Hinweise, dass Selbstreflexion, Beziehungsarbeit und ressourcenorientierte Begleitung zentrale Faktoren ausmachen. So könnte Planungshandeln und die berufliche Integration unterstützt werden.

Designing services for long-term unemployed women with impairments living alone

English Abstract

Long-term unemployed women with health impairments who live alone have received little attention in professional integration programs. While existing studies focus mainly on married or single mothers, the specific challenges of women living alone – such as limited social networks, financial insecurity and lack of support – are often overlooked. This study examines planning behavior: the ability to set realistic goals aligned with personal resources. This skill is often limited in individuals with impairments and further constrained by the burdens of living alone.

The study analyses how targeted coaching and support affect planning behavior and professional integration. The bergauf model project indicates that voluntary participation, the absence of sanctions, and individualized support may foster goal-setting and stability. Main factors may be self-reflection, trust-based relationships and resource-focused guidance. The results suggest that strengthening planning behavior and empowering participants may shape their professional paths.

1 Alleinlebende Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Berufliches Planungshandeln unter prekären Lebenslagen

Alleinlebende längerfristig erwerbslose Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen stellen eine bislang vernachlässigte Zielgruppe in der arbeitsmarktbezogenen und berufspädagogischen Bildungsforschung dar. Während Studien etwa zu alleinerziehenden Frauen (Artmann, 2024) oder zu Frauen in Partnerschaften vorliegen (Kleinert & Jacob, 2012), bleiben die spezifischen Lebenslagen alleinlebender gesundheitlich beeinträchtigter Frauen – häufig geprägt durch chronische Erkrankungen, psychische Belastungen, soziale Isolation und ökonomische Unsicherheit – in Forschung und Praxis weitgehend unsichtbar. Zugleich erfordert der Ausgangspunkt Langzeiterwerbslosigkeit eine klare Schwerpunktsetzung: Es geht im Kern weniger um berufliche Erstausbildung als um die Vorbereitung und Realisierung beruflicher (Re‑)Integration im Erwachsenenalter, also um Wiedereintritt, Reintegration und Übergänge in den (ersten) Arbeitsmarkt, ggf. flankiert durch Weiterbildung, Nachqualifizierung oder Umschulung als Teil einer Integrationsstrategie. Quantitativ ist die Grundgesamtheit alleinlebender Frauen gut dokumentiert: Ihre Anzahl stieg in Deutschland von 7,3 Mio. (1991) auf 8,8 Mio. (2022) (DESTATIS, 2024a). Die Altersstruktur ist deutlich nach oben verschoben: 2022 war deutschlandweit nahezu jede zweite alleinlebende Frau über 65 Jahre (DESTATIS, 2024a); zugleich verdoppelt sich im erwerbsfähigen Alter die Anzahl alleinlebender Frauen zwischen 45 und 65 Jahren (DESTATIS, 2024a) und die Erwerbsbeteiligung sinkt von 84 % (45 – 55 Jahre) auf 71 % (55 – 65 Jahre) (DESTATIS, 2024b). Für die enger gefasste Schnittmenge „alleinlebend × langzeiterwerbslos × gesundheitlich beeinträchtigt × weiblich“ liegen jedoch in dieser Kombination häufig keine direkt ausgewiesenen bundesweiten Populationszahlen vor; die Evidenz ist daher bislang vor allem über Teilgruppenstatistiken und institutionelle Kontexte rekonstruierbar (LIGA, 2015; Kohlhof, 2025; Kohlhof, 2026). Exemplarisch zeigt das rehapro‑Modellprojekt bergauf (Frauen, 18 – 67 Jahre, alleinlebend, gesundheitlich beeinträchtigt, langzeiterwerbslos) altersbezogene Verdichtungen, die auf mehrfach kumulierende Risiken im Erwachsenenalter hinweisen: Bei Nicht‑Rehabilitandinnen stabilisiert sich die Altersstruktur bereits ab 28 – 32 Jahren, die Fallzahl sinkt bis 35 – 45 Jahre um 44 % und steigt zwischen 45 – 55 und 55 – 65 Jahren um 97 % wieder an; bei Rehabilitandinnen zeigt sich ab 48 – 52 Jahren ein deutlicher Zuwachs. Diese Muster passen zu Befunden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen mit dem Alter zunehmen – ähnlich wie bei Frauen allgemein (AktionMensch, 2021) – , können aufgrund des institutionellen Sample‑Designs jedoch nicht als deutschlandweit repräsentativ interpretiert werden.

Alleinleben wird im öffentlichen Diskurs oft als Ausdruck individueller Freiheit gelesen (Stich, 2002). Es zeigt sich jedoch, dass diese Lebensform sozial, kulturell und machtstrukturell gerahmt ist. Für Frauen war Alleinleben in vorindustriellen und bürgerlichen Gesellschaften faktisch verunmöglicht: Abhängigkeit in Klöstern/Dienstverhältnissen und patriarchale Ordnung verhinderten ökonomische und räumliche Autonomie (Peuckert, 2019; Sprenger, 2014), Partnerlosigkeit war klassenspezifisch bedingt und selten Ausdruck freier Wahl (Hradil, 1995). Ab den 1960er – 1980er Jahren erhöhten Liberalisierung und Individualisierung Sichtbarkeit und Akzeptanz des Alleinlebens; Mittelschichtsfrauen profitierten über Bildung („nachholende Individualisierung“), zugleich reduzierten sich Ungleichheiten selektiv (Hradil, 1995; Koppetsch, 2017). Seit den 1990er Jahren kam es zur Normalisierung und Anerkennung pluraler Lebensformen (Koppetsch, 2017; Stich, 2002); biografische Vielschichtigkeit relativiert zwar die Dichotomie freiwillig/unfreiwillig, trotzdem ist berufliche Handlungsautonomie weiterhin ungleich bei alleinlebenden Frauen verteilt. Biografische Entwicklungsprozesse alleinlebender Frauen verdeutlichen zudem, wie frühe Verluste, Gewalt und Instabilität Eigenständigkeit und Distanzbedürfnisse fördern können (Stich, 2002); Ambivalenzen zur Nähe- und Bindungsvermeidung resultieren aus Kontrollübermaß und Autonomiebedarf. Im mittleren Lebensalter zeigt sich eine Polarisierung der Lebensqualität zwischen Einsamkeit/Unzufriedenheit und sozialer Einbindung/Lebensfreude, wobei traditionelle Ehe-/Partnerschaftsideale wirkmächtig bleiben und teils kritisch reflektiert werden. Im höheren Lebensalter bestehen emotionale Abhängigkeiten und psychische Belastungen trotz praktischer Selbstständigkeit; selektive Intimität, Angst vor Verletzbarkeit und die Bedeutung sozialer Einbindung prägen das Erleben zwischen Freiraum und Vereinsamung. Für die hier fokussierte Zielgruppe ist dies arbeitsmarktbezogen relevant, weil Alleinleben nicht nur Wohnform ist, sondern eine spezifische Ressourcen- und Unterstützungsstruktur markiert, welche die Bedingungen des Wiedereintritts und der Reintegration im mittleren und höheren Erwachsenenalter mitprägt.

Der Mythos der beruflichen Freiheit in Zusammenhang mit der karriereorientierten mobilen Single‑Frau (Stich, 2002) wird im Spannungsfeld von Bildung, Gesundheit und Unterstützungssystemen relativiert: Gesundheit, Netzwerke, Ressourcen und diskriminierende Strukturen limitieren die Umwandlung von Bildungs- und Arbeitsmarktzugang in tatsächliche Handlungsmacht. Strukturell zeigt sich dies u. a. im urbanen Kontext: Obwohl denen die Mehrzahl der alleinlebenden Frauen in Großstädten wohnt (DESTATIS, 2024a), bleiben die Frauenbeschäftigungsquoten in Großstädten niedriger als im ländlichen Raum sowie kleineren Gemeinde (Bertelsmann, 2024). Gleichzeitig behindern Geschlechterstereotype sowie männlich dominierte Machtstrukturen weiterhin den Führungsaufstieg (BMFSFJ, 2014). Auch bei jüngeren alleinlebenden Frauen, deren Anteil zunimmt, bleiben Chancen auf stabile Vollzeiterwerbstätigkeit eingeschränkt (DESTATIS, 2012). Soziale Ressourcen sind häufig brüchig: Haushaltsübergreifende Partnerschaften nehmen mit dem Alter ab (Baas et al., 2008) und nach Trennungen verschlechtert sich die ökonomische Sicherheit insbesondere bei vorherigen Teilzeit- oder Care‑Phasen (Albrecht et al., 2022; Wanger & Bauer, 2015). Bildungsbarrieren und funktionale Handlungskompetenz zeigen, dass höhere Bildungsabschlüsse/berufliche Qualifikationen bei alleinlebenden Frauen unterrepräsentiert sind (DESTATIS, 2024a). Gesundheitliches Ungleichgewicht verschärft die Situation: Die subjektive Gesundheit alleinlebender Frauen ist deutlich schlechter (RKI, 2020), Gewalt- und Stressbelastungen, chronische Schmerzen und funktionale Einschränkungen limitieren die Erwerbsfähigkeit (AktionMensch, 2021; Güther et al., 2004). Gesundheitliche Einschränkungen führen dazu, dass 35 – 64-jährige Alleinlebende teils keine Arbeit suchen (DESTATIS, 2012), institutionelle Pflichten erhöhen Stress; positive Einzelfälle existieren, doch strukturelle Befähigung bleibt unzureichend. Zusammengenommen ergibt sich damit eine Problemlage, in der berufliche Integration nicht als einzelner „Übergang“, sondern als mehrdimensionaler Prozess unter kumulierten Barrieren zu analysieren ist.

Vor diesem Hintergrund ist „berufliche Handlungskompetenz“ als Frage der Passung zwischen gesundheitlich begrenzten Ressourcen, institutioneller Komplexität und organisationalen Anforderungen von Betrieben zu verstehen. Für diesen Beitrag bezieht sich „berufliches Planungshandeln“ nicht auf die Planung innerhalb eines konkreten Berufsfeldes, sondern die Planung und Bewältigung des Übergangs aus der Langzeiterwerbslosigkeit in eine berufliche Tätigkeit bzw. in arbeitsmarktbezogene Teilhabe – also die Fähigkeit, Anforderungen zu erkennen, Optionen zu prüfen, Entscheidungen vorzubereiten und Umsetzungsroutinen aufzubauen. Empirisch anschlussfähig lässt sich diese Kompetenzperspektive über zwei Zugänge fassen: Erstens kann Employability organisationsbezogen entlang einer sachlichen Dimension (Aufgabenbearbeitung, Instruktionsumsetzung, Tätigkeitsausführung), einer Zeitdimension (Zeit‑Habitus, Routinen, termingerechte Umsetzung, Durchhaltevermögen) und einer sozialen Dimension (Kommunikation, Kooperation, erwartbares Interaktionsverhalten) operationalisiert werden (Kohlhof, 2025). Zweitens zeigt sich für alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhand von Gesundheitskompetenz und Selbstwirksamkeit eine ausgeprägte Wissens‑Handlungs‑Lücke, insbesondere bei der Übersetzung abstrakter Informationen in umsetzbare Schritte (Kohlhof, 2026). Damit wird plausibel, warum im Integrationsprozess zunächst Selbststeuerungs‑, Planungs‑ und Umsetzungskompetenzen (inkl. gesundheitsbezogener Handlungsfähigkeit) zu stärken sind, bevor Weiterbildung/Umschulung oder Arbeitsaufnahme nachhaltig greifen können.

Erwerbslosigkeit ist für alleinlebende Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nur ein Status, sondern häufig eine Verfestigungsdynamik, die durch Gesundheit, Armut, geringe Netzwerke und institutionelle Anforderungen verstärkt wird. Im Modellprojekt bergauf waren 60 % der Teilnehmerinnen in den letzten fünf Jahren durchgehend erwerbslos. Staatliche Unterstützung bietet dabei häufig nur begrenzte Befähigung: Unterstützungssysteme werden nicht selten als paternalistisch und entwürdigend erlebt und führen vielfach eher zu prekärer Erwerbsarbeit als zu nachhaltiger Integration (LIGA, 2015). Hier setzt die Relevanz von Coaching- und Unterstützungsleistungen an, die – statt ausschließlich auf Arbeitsaufnahmen zu zielen – als sanktionsarme, empowernde Vorphase zur beruflichen Integration konzipiert sind und zugleich die drei Dimensionen beruflicher Anschlussfähigkeit (sachlich/zeitlich/sozial) sowie die Wissens‑Handlungs‑Kette (finden/verstehen/bewerten/anwenden) praktisch begleiten (Kohlhof, 2025; Kohlhof, 2026). Damit wird der Fokus dieses Beitrags explizit: im Zentrum steht die Vorbereitung beruflicher Integration und Reintegration im mittleren und höheren Erwachsenenalter (Kompetenzaufbau, Stabilisierung, Anschlussfähigkeit), während die unmittelbare Transition in den ersten Arbeitsmarkt als nachgelagerter Schritt analytisch mitgedacht, aber nicht als alleiniger Erfolgsmesspunkt gesetzt wird.

2 Planungshandeln als Grundlage von Unterstützungsleistungen

Die Relevanz für die Berufspädagogik liegt in der Frage, wie berufliche Handlungskompetenz unter Bedingungen struktureller Verwundbarkeit entwickelt und gestärkt werden kann – ein zentrales Anliegen subjektorientierter Bildungsarbeit. Ein theoretischer Schlüsselbegriff ist dabei das berufliche Planungshandeln, das als Bestandteil beruflicher Handlungskompetenz verstanden wird. In Anlehnung an Kuckhermann et al. (1991) bezeichnet Planungshandeln die Fähigkeit, Lebens- und Berufsperspektiven reflexiv, ressourcensensibel und vorausplanend zu gestalten. Planungshandeln unterscheidet sich dabei von verwandten Konzepten wie beruflicher Selbststeuerung, die stärker auf kontinuierliche Selbstregulation im beruflichen Handeln fokussiert, sowie von Handlungsfähigkeit, die eher den übergreifenden Rahmen beruflichen Könnens umfasst. In beruflichen Kontexten geht es ausgehend von niederschwelliger Selbstorganisation um das Entwickeln realistischer Berufsperspektiven, berufliche die Übergänge im Erwachsenenalter wie bspw. ein Wiedereintritt in das Erwerbsleben und die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt begünstigen sollen.

Um die Bedingungen für Planungshandeln unter prekären Lebenslagen zu verstehen, ist eine subjektivierungstheoretische Perspektive besonders aufschlussreich. Im Unterschied zu motivationalen Konzepten wie Selbstwirksamkeit, die subjektive Erwartungen an eigene Kompetenzen beschreiben, zielt Planungshandeln stärker auf strategische Orientierungen und Zielbildungsprozesse im Sinne langfristiger Lebensgestaltung. Subjektivierungstheoretisch fundiert wird Planungshandeln als biografisch situiertes, soziales Aushandlungsgeschehen im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Erwartung verstanden. Gerade unter prekären Bedingungen stellt diese Fähigkeit eine doppelte Herausforderung dar, da sie sowohl Reflexionsfähigkeit als auch institutionelle und psychosoziale Unterstützung erfordert.

2.1 Subjektivierung und berufliche Handlungskompetenz in prekären Lebenslagen

Die Theorie der Subjektivierung nach Kraus (2024) versteht berufliche Handlungskompetenz nicht als vorausgesetzte Eigenschaft, sondern als relationalen, prozesshaften Erwerb. Beruflichkeit entsteht demnach im Spannungsfeld gesellschaftlicher Strukturen, sozialer Zuschreibungen und individueller Aneignung. Sie entwickelt sich, indem Personen beruflich gerahmte Subjektpositionen einnehmen und sich mit den damit verbundenen Erwartungen, Zumutungen und Anforderungen auseinandersetzen. Aus dieser Auseinandersetzung ergeben sich Zugehörigkeitsangebote ebenso wie Handlungsmöglichkeiten und -grenzen (Kraus, 2024). Beruflichkeit als Subjektivierungsprozess umfasst dabei mehrere Dimensionen: berufliche Identifikation, Emotionsregulation und Interaktionsstrategien, die Gestaltung von (Arbeits-)Alltag und Lebensführung, den Vollzug beruflicher Praktiken, Kollegialität und Arbeitsprozessgestaltung sowie die Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen (Kraus, 2024). Gerade für Frauen in prekären Lebenslagen – etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen und Langzeiterwerbslosigkeit – ist dieser Prozess häufig von Widersprüchen geprägt, etwa durch Stigmatisierung oder durch Förderangebote, die nur begrenzt an ihre Lebensrealitäten anschlussfähig sind.

Vor diesem Hintergrund wird in der berufspädagogischen Diskussion zunehmend betont, dass Handlungskompetenz unter prekären Bedingungen nicht linear aufgebaut werden kann, sondern kontext- und lebensweltbezogene Unterstützungsformen benötigt (Becker & Spöttl, 2015). Ergänzend zu dieser strukturellen Perspektive bieten die Dis/Ability Studies einen potenzialorientierten Zugang, der Subjektivierung explizit als Anrufung und Positionierung fasst (Karim, 2021). Anrufung bezeichnet Prozesse des Angesprochen-Werdens bzw. der Adressierung durch Personen, Institutionen, Regeln, Sprache oder auch materielle Arrangements. Im Arbeitskontext zeigt sich dies etwa in normierenden Aufforderungen und Zuschreibungen wie „sei pünktlich“, „sei zuverlässig“ oder „sei produktiv“ (Karim, 2021). Durch solche Adressierungen werden Individuen in bestimmte Rollen- und Erwartungszusammenhänge hineingerufen. Mit Anrufungen sind Subjektpositionen verbunden, also soziale „Plätze“, die innerhalb dieser Adressierungen verfügbar werden und spezifische Erwartungen, Rechte und Pflichten bündeln. Beispiele hierfür sind „normale Arbeitnehmerin“, „lernende Person“, „hilfsbedürftige Person“ oder „leistungsfähige Person“. Subjektpositionen sind häufig hierarchisch strukturiert und unterscheiden sich entsprechend hinsichtlich Anerkennung, Handlungsspielräumen und Macht. Subjektivierung vollzieht sich dann darüber, wie Personen zu den angebotenen Positionen in Beziehung treten: Sie können diese annehmen, aushandeln, umdeuten oder verweigern. In diesen Reaktionen entstehen Selbstverhältnisse und alltagspraktisches Handeln; Subjektivierung wird so als dynamischer Prozess der Positionierung in sozialen Praktiken greifbar (Karim, 2021).

Im Anschluss an Karim (2021) erfolgt Subjektivierung besonders über konkrete Arbeitspraktiken – etwa über Zeitpläne, Anleitungen, Materialitäten und Interaktionen im Betrieb –, in denen Normalitäts- und Leistungsansprüche wirksam werden. Behinderung erscheint hierbei nicht als individuelles Defizit, sondern als historisch, sozial und kulturell hergestellte Differenzkategorie. Damit rücken neben Barrieren auch Ressourcen, Handlungsspielräume und ambivalente Formen der Teilhabe in den Fokus. Kraus (2024) Konzept der Beruflichkeit lässt sich in diesem Rahmen als spezifische Form der Subjektivierung präzisieren: Über Arbeit und Beruf werden Identität, Routinen, Kompetenzen, Zugehörigkeit und Handlungsfähigkeit aufgebaut – jedoch stets unter den Bedingungen von Anerkennung, Zumutungen und gesellschaftlicher Strukturierung.

Die Verbindung beider theoretischer Stränge – Subjektivierungstheorie und Dis/Ability Studies – eröffnet eine analytisch tragfähige Perspektive. Während Kraus (2024) besonders sichtbar macht, wie Beruflichkeit über strukturelle Bedingungen und Zuschreibungsprozesse geformt wird, betont Karim (2021) die gleichzeitigen, auch widersprüchlichen Spielräume von Selbstpositionierung, Ressourcenaneignung und Teilhabe im Kontext normativer Leistungsanforderungen. Für die Zielgruppe der Studie ist diese Kombination produktiv, weil sie die spezifischen Lebensrealitäten von Frauen in prekären Lagen differenziert erfassbar macht und sowohl strukturelle Begrenzungen als auch subjektive Aneignungs- und Handlungsspielräume systematisch in den Blick nimmt.

Vor diesem Hintergrund wird berufliches Planungshandeln als ein zentraler Teilaspekt beruflicher (sachlicher/zeitlicher/sozialer) Handlungskompetenz konzeptualisiert, das Tätigkeiten am (ersten) Arbeitsmarkt ermöglichen soll (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Planungshandeln meint dabei nicht die allgemeine intentionale Struktur von Tätigkeit, sondern den Aufbau einer spezifischen Handlungsform, deren Gegenstand zukünftige auszuführende Handlungen sind. Dabei können auch gesamte Kompetenzbündel einem Berufsfeld zugeordnet sein. Planungshandeln setzt Antizipation voraus und differenziert sich zugleich in antizipative und situative Orientierung: Während in der antizipativen Orientierung grundsätzliche Entscheidungen für zukünftiges Handeln getroffen werden, realisiert die situative Orientierung die endgültige Realitätsanpassung und wirkt als Feedback auf die Planung zurück (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Um die im Projekt erhobenen subjektiven Einschätzungen in Bezug auf Planungshandeln interpretieren zu können, wird das Konstrukt im Sinne einer Operationalisierung entlang folgender Dimensionen gefasst:

(1) Antizipation/Zukunftsbezug (antizipative Handlungsorientierung – niederschwellig als Handeln auf dem Weg zurück in den Beruf, aber auch höherschwellig als Handeln im Beruf): Fähigkeit, zukünftige Ziele, Schritte, Anforderungen und Abläufe vorwegzunehmen; indikatorisch z. B. sichtbar in Aussagen wie „Ich weiß, was auf mich zukommt“ oder in Einschätzungen zur Planbarkeit künftiger Schritte.

(2) Ziel- und Bedingungsanalyse (Plan als Handlung): Planung gilt erst dann als Handlung im psychologischen Sinn, wenn Möglichkeiten in eine konkrete Ziel- und Bedingungsanalyse übersetzt werden (Was? Warum? Wie? Womit? Unter welchen Bedingungen?); indikatorisch sichtbar in klarer Zielsetzung, realistischen Zwischenzielen sowie Ressourcen- und Barrierenbezug.

(3) Realistische Selbsteinschätzung (Fähigkeiten/Motive als Planungsgegenstand): Voraussetzung erfolgreicher Planung ist eine realistische Einschätzung eigener Fähigkeiten und Motive (neben äußeren Anforderungen); indikatorisch sichtbar u. a. in Vertrauen in eigene Fähigkeiten, Wissen um Grenzen und Unterstützungsbedarf sowie Passung von Ziel und Ressourcen.

(4) Selbst-Delegation (Selbstorganisation als Planungsform): Planungshandeln zeigt sich als Selbst-Delegation im Alltag (Tagesablauf strukturieren, Aufgaben priorisieren, Zeit einteilen); indikatorisch sichtbar z. B. in der Bedeutung von Tagesstruktur, organisatorischer Selbststeuerung und Priorisierung.

(5) Auftrags-Delegation (planvoll eingesetzte Delegation an andere): planvolles Abgeben von Aufgaben/Teilschritten an Dritte, ohne die Planungsführung zu verlieren (Differenzierung planend/ausführend); indikatorisch sichtbar z. B. in der Nutzung externer Hilfen/Coaches, Vermittlung zu externen Angeboten oder Unterstützung bei Anträgen.

(6) Differenzierung antizipativ vs. situativ (Feedback-Schleife): Fähigkeit, Pläne im Vollzug realitätsgerecht anzupassen; situative Orientierung wirkt korrigierend/bestätigend auf Planung zurück; indikatorisch sichtbar z. B. in Umgang mit Überforderung („zu viel auf einmal“) und daraus folgenden Plananpassungen.

(7) Orientierungsstrategie (Interessen vs. Umweltanforderungen; Selbst-Distanz): In Planung werden grundlegende Strategien der Handlungs- und Lebensorientierung sichtbar, etwa Interesse-/Autonomieorientierung vs. Anpassungsorientierung sowie die Fähigkeit zur Selbst-Distanz von aktuellen Bedürfnissen zugunsten längerfristiger Ziele; indikatorisch sichtbar z. B. in Wahlorientierung, Zielpassung, Abbruchfreiheit/Verbindlichkeit und Reflexion über Anforderungen.

Diese Operationalisierung hat im vorliegenden Beitrag einen explizit explorativen Charakter: Sie dient der theoriegeleiteten Ordnung und Interpretation subjektiver Bewertungen im Projektkontext, nicht der psychometrisch validierten Messung eines latenten Konstrukts. Entsprechend werden die im weiteren Verlauf berichteten Ergebnisse als Hinweise auf die Wahrnehmung und mögliche Ausprägungen von Planungshandeln in freiwilligen Unterstützungssettings interpretiert.

2.2 Forschungsleitende Fragestellung

Ausgehend vom theoretischen Rahmen und den Annahmen subjektorientierter Bildungsprozesse wurde folgende Fragestellung, insbesondere auf Coachingangebote als Form der Auftrags-Delegation, formuliert:

Welches Potenzial schreiben alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung freiwilligen Coaching- und Unterstützungsangeboten zur Förderung ihres beruflichen Planungshandelns zu?

Die Forschungsfrage ist potenzialorientiert formuliert und zielt auf subjektive Zuschreibungen – nicht auf objektive Wirkungen. Sie fungiert als erkenntnisleitender Rahmen für ein exploratives Studiendesign, das auf die Sichtbarmachung bislang marginalisierter Perspektiven ausgerichtet ist und erste Anhaltspunkte für eine theoriebasierte Weiterentwicklung berufspädagogischer Förderansätze liefern will.

3 Forschungsdesign und Methodik

Die Studie folgt einem quantitativ-deskriptiven explorativen Forschungsdesign. Ziel ist nicht der Nachweis kausaler Wirkungen, sondern die systematische Erfassung subjektiver Einschätzungen einer bislang wenig untersuchten Zielgruppe. Explorative Untersuchungen dienen – gerade bei begrenztem Forschungsstand – der Erkundung relevanter Variablen, Muster und erster Hypothesen und sind gegenüber explanativen Designs bewusst offener angelegt (Bortz & Döring, 2006, S. 369–380). Entsprechend werden die Daten ausschließlich deskriptiv (Häufigkeiten) ausgewertet.

Im Rahmen dieses Designs werden die subjektiven Einschätzungen von alleinlebenden langzeiterwerbslosen Frauen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung erfasst, die freiwillig an einem Coaching- und Unterstützungsangebot im Rahmen des Modellprojekts bergauf (2024) teilgenommen haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Bedingungen diese Angebote als sinnvoll, zugänglich und unterstützend wahrgenommen werden.

Das 2022 im Rahmen des Bundesprogramms rehapro (rehapro, 2023) initiierte Modellprojekt bergauf richtet sich an alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, mehrheitlich mit psychischen Belastungen aber auch mit chronischen Erkrankungen, welche bislang in gesundheitsunabhängigen Regelangeboten der staatlichen Unterstützungsleistung für Langzeiterwerbslose (ab 12 Monaten Erwerbslosigkeit; d. h. im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch = SGB II) in der Bundesrepublik Deutschland unterversorgt waren. Im Zentrum steht ein lebensweltbezogener, interdisziplinärer Ansatz, der rehabilitative, präventive und arbeitsförderliche Maßnahmen miteinander verbindet. Zur besseren Einordnung wird im Folgenden der Aufbau des Projekts skizziert. Das Projekt gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen: Diagnostik und Zieldefinition, darauf aufbauende präventive und rehabilitative Angebote sowie eine arbeitsförderliche Begleitung, die unter anderem Coaching und arbeitsorientierte Ergotherapie umfasst. Die Teilnahme ist freiwillig und sanktionsfrei; die Maßnahme wird partizipativ gestaltet und orientiert sich an Prinzipien subjektorientierter Bildungsarbeit. Ziel ist es niederschwellig berufliche Handlungs- und Planungskompetenzen zur eigenen beruflichen Transition aufzubauen, bevor höherschwellig der Übergang in Erwerbsarbeit angestrebt wird.

Das Projekt wendet sich gezielt an Menschen, die in einer Single-Bedarfsgemeinschaft leben (Alleinleben), die sich im SGB-II Leistungsbezug befinden (Langzeiterwerbslosigkeit von meist über 5 Jahren, 18 – 66 Jahre mit Peak im Altersbereich von 45 – 60 Jahren), rechtlich dem weiblichen Geschlecht angehören (Frau) und mit einer Diagnose nach ICF (systematische bio-psycho-soziale Erfassung von Krankheitsfolgen anhand der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit; WHO, 2005) leben (Beeinträchtigung, ohne Bilden von Untergruppen nach Art der Beeinträchtigung). Sowohl die Teilnahme am Projekt als auch an der Erhebung war freiwillig. Methodisch handelt es sich um eine Praxisstichprobe/Cluster aus der Projektpopulation (Klumpenstichprobe); eine randomisierte Ziehung erfolgte nicht. Es wurden – itemabhängig – bis zu n = 167 Teilnehmerinnen befragt.

Die Datenerhebung erfolgte mittels standardisiertem Fragebogen mit selbst entwickelten Items aufgrund der Vorgaben des Modellprojekts hinsichtlich einzelner Projektbestandteile (Likert-Skalen). Rating- und Likert-Skalen sind in den Sozialwissenschaften verbreitet, gleichzeitig aber anfällig für Urteils- und Format-Effekte sowie für Probleme der Skalenäquivalenz (Bortz & Döring, 2006, S. 176–188). Aus diesem Grund ist bei der Konstruktion vor allem auf verständliche Itemformulierung, eindeutige Antwortkategorien und konsistente Skalenformate zu achten (Bortz & Döring, 2006, S. 252–262). Zur Sicherung der Verständlichkeit, Relevanz und des Lebensweltbezugs wurde ein Pretest mit einer Psychologin und Berufspädagogin durchgeführt. Eine psychometrische Validierung (z. B. Faktorenstruktur, Reliabilität, Konstruktvalidität) fand jedoch nicht statt; damit ist die Messqualität und insbesondere die Vergleichbarkeit eingeschränkt (Bortz & Döring, 2006, S. 200–202). Aufgrund der geringen Rücklaufquote von Interviewbereitwilligen wurde anstatt auf eine qualitative Untersuchung auf eine quantitative gesetzt.

Die schriftliche Befragung erfolgte anonym und freiwillig zu zwei Zeitpunkten: als Eingangserhebung (T0) sowie als Verlaufserhebung (T1). Da die Items zu beiden Zeitpunkten nicht identisch waren und nicht alle Teilnehmerinnen an beiden Erhebungen teilnahmen und keine Kontrollgruppe existierte, wurde auf eine Veränderungsmessung (Prä-Post-Vergleich) verzichtet. Dies folgt dem Grundsatz, dass aus reinen Zusammenhangsbefunden bzw. nicht äquivalenten Messungen ohne Kontrollgruppe keine belastbaren Wirk- oder Veränderungsinterpretationen abgeleitet werden sollten (Bortz & Döring, 2006, S. 11–14). Erfasst wurden mittels Likert-Skalen lediglich subjektive Einschätzungen zur Akzeptanz, Relevanz und Nützlichkeit des Angebots – insbesondere in Bezug auf Zielklarheit, Selbstwirksamkeit, wahrgenommene Unterstützung und Zufriedenheit mit dem eigenen Entwicklungsprozess. Die Notwendigkeit, diese Skalenformate hinsichtlich der Antwortoptionen (nicht der Skalenbreite) zu variieren, hängt mit der Versuchsanordnung zusammen. Es wurden nicht nur die Wichtigkeit (Bsp.: „Der Lange Betreuungszeitraum“: unwichtig – eher unwichtig – eher wichtig – wichtig), sondern auch die Zustimmung (Bsp.: „Es ist mir alles zu viel auf einmal“: stimme überhaupt nicht zu – stimme eher nicht zu – stimme eher zu – stimme voll und ganz zu), Wahrscheinlichkeiten und Zufriedenheit abgefragt, um verschiedene Dimensionen der Wahrnehmung der Teilnehmerinnen zu erfassen. Die Variation der Stichprobengröße ist einerseits auf die nachlaufende T1-Erhebung sowie andererseits auf die freiwillige Teilnahme an den Erhebungen generell und jedem Einzelitems zusätzlich zurückzuführen. Die Auswertung beschränkt sich daher auf eine deskriptive Darstellung der subjektiven Bewertungen je Einzelitem je Messzeitpunkt unabhängig von Skalenbatterien.

Die Erhebung adressiert eine vulnerable Zielgruppe (gesundheitliche Beeinträchtigung, Langzeiterwerbslosigkeit). Für Studien im humanwissenschaftlichen Kontext sind deshalb Informationspflicht, Freiwilligkeit, Schutz vor Belastungen und Anonymität zentrale ethische Kriterien (Bortz & Döring, 2006, S. 41–46). Auch wenn die Teilnahme am Projekt und an der Befragung freiwillig war, wurde im Rahmen der Erhebung auf eine schriftlich informierte Einwilligung geachtet. Die Teilnehmerinnen wurden über Zweck, Umfang und Anonymität der Datenerhebung umfassend aufgeklärt. Die ethische Verantwortung bestand insbesondere darin, die potenziellen Belastungen für die Teilnehmerinnen zu minimieren und ihre Würde zu wahren. Die Studie wurde so gestaltet, dass keine körperlichen Eingriffe vorgenommen wurden; es handelte sich um eine Fragebogenerhebung, die in Begleitung von Forschenden durchgeführt wurde. Diese brachen die Erhebung sofort ab, sobald psychische oder physische Belastungen erkennbar wurden. Ein Prätest mit einer Psychologin und Berufspädagogin half, ethische Risiken frühzeitig zu identifizieren.

4 Empirische Befunde zur Angebotsgestaltung

Die Befunde zeigen zunächst, welche Rahmenbedingungen und Unterstützungsformen aus Sicht alleinlebender langzeiterwerbsloser Frauen mit Beeinträchtigung als wichtig gelten, um ihre Teilnahme überhaupt zu ermöglichen und diese als Vorphase eines Übergangs in Erwerbsarbeit nutzbar zu machen. Besonders häufig werden dabei niedrigschwellige Struktur- und Zugangsmerkmale genannt: 72,7 % bewerten die freiwillige Teilnahme als „wichtig“ (n = 161) und 72,0 % die Sanktionsfreiheit innerhalb des Projekts (n = 150). Ebenfalls hohe Wichtigkeitswerte entfallen auf die freie Angebotswahl (76,1 %; n = 163) sowie auf das Gesundheitscoaching als Begleitangebot (74,5 %; n = 161). 67,5 % erachten eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in im Jobcenter als „wichtig“ (n = 157). Damit werden vor allem Bedingungen betont, die Teilnahmeabsicherung, Entscheidungsfreiheit und unterstützende Begleitung kombinieren.

Für die Ausgestaltung einer stabilen Teilnahme- und Entwicklungsphase werden zudem längerfristige und alltagsnahe Unterstützungsressourcen als wichtig eingeschätzt. So bewerten 59,0 % den langen Betreuungszeitraum als „wichtig“ (n = 156). 61,0 % halten Hilfe bei Organisatorischem (z. B. Beantragung einer Rehamaßnahme) für „wichtig“ (n = 159), und 50,6 % nennen die Vermittlung zu externen Hilfsangeboten als „wichtig“ (n = 160). Als „wichtig“ wird außerdem die Möglichkeit bewertet, etwas Neues auszuprobieren (58,8 %; n = 160). Geringer fällt der Anteil „wichtig“ bei Angeboten aus, die stärker als konkrete arbeitsmarkt- oder alltagsstrukturierende Maßnahmen gefasst sind: 45,6 % bewerten Hilfe bei der Berufswahl als „wichtig“ (n = 158), 37,3 % die Infobox zu Gesundheitsthemen (n = 158) und 36,1 % die Schaffung einer Tagesstruktur (n = 158), wobei diese Aspekte jeweils auch in der Kategorie „eher wichtig“ häufiger genannt werden.

Die zeitliche Einbindung deutet auf eine eher begrenzte, damit potenziell niedrigschwellige Intensität der Teilnahme hin, die als Vorstufe stabilisierender Routinen gelesen werden kann. Zu Beginn geben 48,1 % an, maximal 1 – 5 Stunden pro Woche investieren zu wollen, weitere 32,4 % nennen 6 – 10 Stunden (n = 77). Im späteren Verlauf berichten 84,2 % tatsächlich einen Aufwand von 1 – 5 Stunden pro Woche; 11,8 % nennen 6 – 10 Stunden und 4,0 % 11 – 15 Stunden (n = 76). Parallel dazu äußern 63 % zu Beginn die Absicht, von Anfang bis Ende am Projekt teilzunehmen (n = 167), was auf eine erwartete längerfristige Begleitphase hinweist.

In Bezug auf Zielrichtungen, die für einen Übergang in Erwerbsarbeit relevant sind, nennen die Teilnehmerinnen zu Projektbeginn mehrheitlich entwicklungs- und orientierungsbezogene Ziele, die typischerweise vor einer konkreten Arbeitsmarktintegration liegen. 68 % geben an, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben zu wollen (n = 167), und 60 % möchten herausfinden, welche Arbeit zu ihnen passt (n = 167). 41 % nennen als Ziel, mehr Geld zu verdienen (n = 167). Die gemeinsame Besprechung von Untersuchungsergebnissen und Förderzielen wird von 89 % als hilfreich eingeschätzt (n = 141), was auf eine hohe Akzeptanz der vorgelagerten Klärungs- und Orientierungsphase hinweist. Die erwartete Zielerreichung wird dabei überwiegend als wahrscheinlich eingeschätzt: Eine Teilnahme bis zum Ende (3 Jahre) halten 31,6 % dies für eher wahrscheinlich und 67,4 % für wahrscheinlich (n = 98). Für den Erwerb neuer Fähigkeiten liegen die Werte bei 47,6 % eher wahrscheinlich und 40,2 % wahrscheinlich (n = 107). Für das Ziel, mehr Geld zu verdienen, entfallen 46,8 % auf eher wahrscheinlich und 40,3 % auf wahrscheinlich (n = 62). Für das Ziel, passende Arbeit zu finden, geben 50,0 % eher wahrscheinlich und 34,0 % wahrscheinlich an (n = 94).

Die Unterstützungsbewertungen im Projektverlauf beziehen sich besonders auf Bereiche, die als Voraussetzungen für eine spätere Arbeitsmarktannäherung gelten können, etwa administrative Stabilisierung, Zugänge zu Hilfesystemen und alltagsbezogene Strukturierung. Für Hilfe bei Organisatorischem bewerten 29,6 % die Unterstützung als „eher gut“ und 53,5 % als „sehr gut“ (zusammen 83,1 %; n = 71). Für die Vermittlung zu externen Hilfsangeboten entfallen 34,8 % auf „eher gut“ und 51,4 % auf „sehr gut“ (zusammen 86,2 %; n = 72). Beim Aufbau einer Tagesstruktur berichten 50,0 % „eher gut“ und 36,0 % „sehr gut“ (zusammen 86,0 %; n = 64). Ergänzend stimmen 43,1 % eher zu und 37,5 % voll zu, dass sie durch Infobox-Broschüren wissen, an welche Stellen sie sich bei Gesundheitsfragen wenden können (zusammen 80,6 %; n = 72). Der Aussage, die Projekt-Homepage informiere gut, stimmen 40,0 % eher zu und 44,0 % zu (zusammen 84,0 %; n = 75).

Die Qualität der Coachingbeziehung fällt im Projektverlauf durchgehend hoch aus und bildet damit einen zentralen Bestandteil der niedrigschwelligen Vorphase zur Arbeitsaufnahme. 24,7 % stimmen eher zu und 60,5 % stimmen zu, dass der Gesundheitscoach gut zur gesundheitlichen Situation beraten kann (zusammen 85,2 %; n = 81). Eine gute Betreuung und Unterstützung erhalten zu haben stimmen 9,9 % eher zu und 84,0 % zu (zusammen 93,9 %; n = 81). Vertrauensvolle Gespräche erhalten zu haben stimmen 10,9 % eher zu und 85,5 % zu an (zusammen 96,4 %; n = 83). Verständnis durch den Coach erhalten zu haben stimmen 11,0 % eher zu und 85,4 % zu (zusammen 96,4 %; n = 82). Ausreichende Freiheiten erlebt zu haben stimmen 18,5 % eher zu und 77,8 % zu (zusammen 96,3 %; n = 81). Dass die Zusammenarbeit beim Erreichen der eigenen Ziele hilft, stimmen 32,1 % eher zu und 55,6 % zu (zusammen 87,7 %; n = 81); dass die Zusammenarbeit hilft, besser mit der gesundheitlichen Situation zurechtzukommen, stimmen 32,6 % eher zu und 49,4 % zu (zusammen 82,0 %; n = 83).

Auch die Förderzielbesprechung als strukturierendes Element der Vorphase wird überwiegend positiv eingeschätzt. 46,2 % stimmen eher zu und 25,5 % voll und ganz zu, dass sie wissen, was in den kommenden Monaten auf sie zukommt (zusammen 71,7 %; n = 145). Eine angenehme Stimmung erlebt zu haben stimmen 16,6 % eher zu und 72,2 % voll und ganz zu (zusammen 88,8 %; n = 151). Offen über Probleme sprechen zu können, stimmen 22,9 % eher zu und 70,1 % voll und ganz zu (zusammen 93,0 %; n = 144). Die Aussage, die Förderziele helfen beim erreichen des eigenen Ziels, stimmen 50,0 % eher zu und 41,4 % voll und ganz zu (zusammen 91,4 %; n = 140). Dass die Ziele den eigenen Vorstellungen entsprechen, stimmen 52,5 % eher zu und 36,7 % voll und ganz zu (zusammen 89,2 %; n = 139). Dass die Ziele auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sind, stimmen 48,9 % eher zu und 37,0 % voll und ganz zu (zusammen 85,9 %; n = 135). Belastungs- bzw. Druckindikatoren werden deutlich seltener genannt: Nur 17,2 % stimmen eher zu und 6,9 % voll und ganz zu, dass „alles zu viel auf einmal“ sei (zusammen 24,1 %; n = 145), und 4,7 % stimmen eher zu sowie 6,8 % voll und ganz zu, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten (zusammen 11,5 %; n = 148).

Im Hinblick auf die arbeitsmarktbezogenen Anschlussdimensionen zeigen die im Projektverlauf erhobenen Selbsteinschätzungen eher graduelle Veränderungen, die als Zwischenschritte eines Übergangs verstanden werden können. 45,0 % berichten „viel“ und 11,2 % „sehr viel“, dass das Projekt beim Bewältigen des Alltags hilft (zusammen 56,2 %; n = 80). 42,7 % geben „viel“ und 19,5 % „sehr viel“ an, dass das Projekt hilft, auf die eigenen Fähigkeiten zu vertrauen (zusammen 62,2 %; n = 82). Für das Item, sich wieder arbeitsfähig zu fühlen, entfallen 36,3 % auf „viel“ und 11,7 % auf „sehr viel“ (zusammen 48,0 %; n = 77). Für berufliche Orientierung berichten 35,1 % „viel“ und 11,7 % „sehr viel“ (zusammen 46,8 %; n = 77). Parallel dazu bewerten im Projektverlauf 51,3 % die Verbesserung der beruflichen Situation als „wichtig“ (weitere 29,5 % als „eher wichtig“) (n = 78). Die Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung der beruflichen Situation wird dann von 48,2 % als eher wahrscheinlich und von 21,0 % als wahrscheinlich eingeschätzt (zusammen 69,2 %; n = 81), während 12,3 % dies als unwahrscheinlich und 18,5 % als eher unwahrscheinlich bewerten.

Abschließend zeigen Gesamturteile und Zufriedenheit eine überwiegend positive Bilanz der Teilnahme: Zu Beginn erwarten 50,6 % „viel“ und 27,9 % „sehr viel“, dass ihre Teilnahme insgesamt beim Erreichen der eigenen Ziele hilft (zusammen 78,5 %; n = 158). Nach 6 bis 11 Monaten sind 49,4 % eher zufrieden und 39,2 % sehr zufrieden mit den bisherigen Projektfortschritten (zusammen 88,6 %; n = 79).

5 Diskussion um Rahmenbedingungen zum (Wieder-)Eintritt alleinlebender langzeiterwerbsloser Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt

Langzeiterwerbslosigkeit – insbesondere bei alleinlebenden Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – ist nicht nur als Mangel an Beschäftigung zu verstehen, sondern als komplexer sozialer Zustand, in dem materielle Unsicherheit, gesundheitliche Vulnerabilität, soziale Isolation und institutionelle Erwartungen ineinandergreifen. Der (Wieder‑)Eintritt in den Arbeitsmarkt hängt in dieser Konstellation weniger von „Motivation“ im engeren Sinn ab als von stabilisierenden Bedingungen, die es erlauben, Handlungsfähigkeit im Alltag, berufliche Selbstpositionierung und realistische Übergangspfade überhaupt erst aufzubauen. Die folgenden Abschnitte diskutieren aufbauend auf den Befunden vier zentrale Dimensionen: (1) Freiwilligkeit, (2) Angebote im Rahmen des Planungshandelns, (3) Coaching und (4) berufliches Planungshandeln.

5.1 Freiwilligkeit: Teilnahmebedingung – Spannungsfeld zwischen Subjektivierung und Arbeitsmarktintegration

Im Kontext von Angeboten zur (Re-)Integration in Arbeit ist „Freiwilligkeit“ nicht nur eine organisatorische Kategorie, sondern ein zentraler Modus der Subjektivierung. Gemeint ist sowohl der freiwillige Eintritt ins Projekt als auch die eigenverantwortliche Nutzung der Angebote (bergischeblätter, 2022). Im Modellprojekt bergauf zeigt sich Freiwilligkeit nach Pätzold & Ulm (2015) auf fünf Ebenen: freier Ein-/Ausstieg, keine Nutzungspflicht, keine Zuweisung, keine Pflicht zur Weiterführung von Ergebnissen und freie Verfügung über Ergebnisse. Diese Ebenen strukturieren, wie Teilnehmerinnen als Subjekte adressiert werden: als autonome, selbststeuernde Akteurinnen, die nicht primär „zu aktivieren“, sondern als handlungsfähig zu ermöglichen sind (Karim, 2021; Kraus, 2024). Gleichzeitig ist Freiwilligkeit ambivalent. Sie kann Selbstführung und Selbstpositionierung aktivieren, aber auch normativ kippen – als „verpflichtende Freiwilligkeit“, wenn Autonomie zur impliziten Leistungserwartung wird (Karim, 2021). Die Abbruchoption stärkt Autonomie und schützt vor Überforderung, kann jedoch Lern‑ und Kompetenzentwicklung unterbrechen; Nachhaltigkeit entsteht erst durch Aneignung, also dadurch, dass Teilnehmende Ziele, Routinen und Sinnperspektiven selbst übernehmen und stabilisieren. Dass diese Aneignung nicht „rein individuell“ ist, sondern durch stille Bewertungs‑ und Kontrollpraktiken gerahmt wird, verweist auf die strukturelle Verschränkung von Freiheit und Steuerung in arbeitsmarktpolitischen Kontexten (Karim, 2021; Kraus, 2024).

Für die Problemanalyse bedeutet das: Freiwilligkeit ruft zwar Motivation auf, aber Motivation allein genügt nicht. Stabile Lernverläufe brauchen strukturierte, unterstützende Settings als implizite wie explizite Pädagogiken (Karim, 2021, S. 52–85; Menth, 2021, S. 33–34). Dass im Modellprojekt bergauf eine Mehrheit Freiwilligkeit als wichtig erachtet, lässt sich als Resonanz auf hegemoniale Subjektivierungsformen wie Autonomie und Selbstbestimmung lesen, wie sie der Inklusionsdiskurs programmatisch anruft (Karim, 2021, S. 38–49; Kraus, 2024). Damit steigt aber auch die individuelle Verantwortlichkeit: Autonomie prägt Interaktion, Abbrüche und Verstetigung (Pätzold & Ulm, 2015, S. 187). Daher braucht es klare Strukturen freiwilliger Teilnahme, die Selbstführung, soziale/materielle Unterstützung und alltagsnahe Anschlussfähigkeit verbinden – bei gleichzeitiger Reflexion leistungsbezogener Normen (Karim, 2021, S. 259–266; Menth, 2021). Diese Reflexion ist auch deshalb zentral, weil Freiwilligkeit mit Präferenzen und Arbeitsmarktlogiken kollidieren kann, etwa bei Lohnansprüchen oder Passungsproblemen (Hofmann et al., 2011, S. 10–11). Wirksam wird Freiwilligkeit, wenn Aktivierung mit längerfristigen Entwicklungs- und Positionierungsräumen gekoppelt ist, in denen berufliche Subjektpositionen und Handlungsfähigkeit aufgebaut werden (Karim, 2021; Kraus, 2024).

Besonders deutlich wird die Bedeutung sanktionsfreier Settings im Kontrast zu Sanktionslogiken. Sanktionen verschieben die Anrufungsordnung: Teilnehmende werden als potenziell „pflichtverletzend“ positioniert; gefordert ist Gehorsam statt Lernen (Karim, 2021). Empirisch bewirken Sanktionen kurzfristige Anpassungen, aber keine tragfähige Beschäftigungsänderung; sie erzeugen Druck, hemmen Entwicklung und fördern Rückzug, besonders bei unter 25-Jährigen (Berg et al., 2017, S. 3–5; Wolf, 2024, S. 2–6). Unter Androhung wird Leistung als „Leistungsfähigkeit“ evaluiert, während Identifikation, Emotionsregulierung, Arbeitsgestaltung, kollegiale Einbindung und iterative Kompetenzentwicklung kaum Raum erhalten; es dominiert Disziplinierung (Karim, 2021; Kraus, 2024). Dem setzt bergauf Wiedergutmachung und dialogische Konfliktbearbeitung entgegen (Küng, 2022, S. 53–55), die „Mitspielfähigkeit“ (Karim, 2021, S. 86) und iterative Kompetenz (Kraus, 2024) stärken sollen. Sanktionsfreie und reflexive Settings sind damit strukturelle Voraussetzung gelingender Subjektivierung, insbesondere für jüngere Teilnehmerinnen.

Schließlich verweist der Blick in die Erwachsenenbildung darauf, dass Teilnahmebedingungen selbst bereits als Anrufungen und Selbstpositionierungen lesbar sind (Karim, 2021; Kraus, 2024). Während allgemeine Erwachsenenbildungsangebote überwiegend kurz und selten wahrgenommen werden (78 % der Angebote erfolgen nur wöchentlich, 44 % nehmen nur wenige Stunden im Jahr teil, 29 % max. vier Stunden jährlich; BMBF, 2024, S. 44–46; Lux, 2024, S. 9–10), strukturieren die bergauf-Teilnehmerinnen ihre Zeit aktiver: Die selbstberichtete Wochenzeit (52 % planen mehr als 5 Wochenstunden.; nach 6 – 11 Monaten investieren 84 % immer noch bis zu 5 Wochenstunden) ist eine aktive Selbststrukturierung von Alltag und Lernpraxis (Kraus, 2024), die auf anhaltende Selbstführung verweist. Die als wichtig erachtete lange Betreuungszeit markiert den Wunsch nach verlässlichen Praxisarchitekturen (Karim, 2021). Die Intention zur kontinuierlichen Nutzung gibt einen Hinweis auf das Annehmen der programmatischen Anrufung; die selbst eingeschätzte Zuversicht die Angebote über die gesamte Projektdauer zu nutzen deutet auf Selbstwirksamkeitsaussichten und eine positive beruflich-bildungsbezogene Identifizierung hin (Kraus, 2024).

5.2 Angebote im Rahmen des Planungshandelns: Delegation als Brücke zwischen Anspruch und Alltag

Im Übergang aus Erwerbslosigkeit in Erwerbsarbeit wird Planungshandeln zu einer Schlüsselressource. Ziele müssen antizipiert, Schritte konkretisiert, Bedingungen geprüft und Ressourcen organisiert werden. Das Modellprojekt bergauf betont dabei insbesondere die zwei Bedeutungen von Delegation aus dem Rahmen des Planungshandelns – die „Selbst-Delegation“ und die „Auftrags-Delegation“ (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Unter Selbst-Delegation wird demnach verstanden, dass die Teilnehmerinnen eigenverantwortlich Aufgaben priorisieren und organisieren. Im Gegensatz dazu meint Auftrags-Delegation an Coaches die bewusste Übergabe von Aufgaben oder Verantwortung an Betreuungspersonen zur Unterstützung. Beide Delegationsformen markieren Ankerpunkte der Subjektivierung (Karim, 2021): Selbst-Delegation adressiert die Teilnehmerinnen als eigenverantwortliche Subjekte, die ihre Handlungen antizipieren, Ressourcen einschätzen und ihren Aufgaben hierarchisieren; Auftrags-Delegation ruft sie zugleich dazu auf, Aufgaben und Verantwortung planvoll abzugeben, ohne die eigene Planungsführung zu verlieren. Delegation kann dabei als Mechanismus zur Selbstreflexion und realistischen Selbsteinschätzung verstanden werden (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232), bei dem eine Subjektposition angenommen wird und Autonomie in konkrete Routinen überführt wird (Karim, 2021; Kraus, 2024). Besonders Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen profitieren von dieser Form der Unterstützung (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–238).

Die Auftrags-Delegation umfasst z. B. Vermittlung an externe Dienste. Planungstheoretisch entlastet Auftrags-Delegation die antizipative Planung und liefert Feedback aus der situativen Durchführung (Kuckhermann et al., 1991). Subjektivierungstheoretisch werden „fähige, aber unterstützungsberechtigte“ Subjektpositionen verhandelt (Karim, 2021; Kraus, 2024). Informationsmaterialien (Infobox/Website) wirken auftragsdelegativ als „Anrufung durch die Dinge“. Sie erleichtern Ziel-/Bedingungsanalysen und verkörpern eine planungsfähige sowie ressourcenorientierte Subjektposition; markieren zugleich aber normative Erwartungen an Selbstinformierung und Regelbefolgung (Karim, 2021; Kraus, 2024; Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Eine strukturierte Tagesplanung bündelt Selbst-Delegation. Es fördert die Annahme der Anrufung als autonomes, zeitdiszipliniertes Subjekt und verleiht „Mitspielfähigkeit“ in sozialen Praktiken (Karim, 2021, S. 86; Kraus, 2024; Kuckhermann et al., 1991, S. 232).

Ein Hinweis auf gelingende Aneignung der Anrufung „fähig und selbstständig“ (Karim, 2021; Kraus, 2024) zeigt sich durch die mehrheitliche Absicht, die eigenen Fähigkeiten besser kennenzulernen, die mehrheitliche Wichtigkeit Neues auszuprobieren sowie das mehrheitlich gestärkte Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Gleichzeitig offenbart sich eine Lücke, denn nicht einmal die Mehrheit hält es für wahrscheinlich, tatsächlich etwas Neues auszuprobieren. Das verweist auf Brüche zwischen antizipativer und situativer Orientierung (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232) sowie Spannungen zwischen Normen (Autonomie, Aktivität, Leistung) und realen Umgebungsverhältnissen (Karim, 2021; Kraus, 2024). Die Konsequenz ist, dass Coaching die Übersetzung von Absichten in Handlungen stützen und Selbst-/ Fremdsteuerung produktiv koppeln muss.

5.3 Coaching als Mittel der Auftrags-Delegation im Planungshandeln

Im Modellprojekt bergauf lässt sich Gesundheitscoaching als subjektivierende Praxis verstehen, die Teilnehmerinnen in eine adressierte Rolle der autonomen, planenden Akteurin „anruft“ und diese Position im Vollzug der Praxis stabilisiert (Karim, 2021; Kraus, 2024). Mit Blick auf das Planungshandeln unterstützt Coaching die Antizipation künftiger Ziele, Schritte und Bedingungen, die realistische Einschätzung eigener Fähigkeiten sowie die Differenzierung zwischen antizipativer und situativer Orientierung (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Subjektivierungstheoretisch erscheint Coaching dabei als „Technik des Selbst“, die Autonomie- und Selbstorganisationsimperative in konkrete Praktiken der Zielsetzung, Selbstüberwachung und Anpassung überführt, ohne deren kritische Reflexion auszublenden (Karim, 2021; Kraus, 2024). So ergänzt Coaching die freiwillige Teilnahme und Selbst-Delegation um eine passfähige Unterstützung, in der die proaktive, planende Haltung als Kern professioneller Selbstorganisation eingeübt und dauerhaft handlungsfähig gemacht werden soll.

Empirische Vergleichsdaten aus Coachings nach SGB II (Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i und der Eingliederung von Langzeiterwerbslosen § 16e) zeigen, dass 45 % bzw. 41 % bereits Gesundheitsberatung erhalten; 12 % bzw. 11 % aber zusätzliche spezifische Unterstützung benötigen (Coban et al., 2022, S. 4–7). Bei bergauf werden die Anrufungen mehrheitlich angenommen und in praktische Selbstbeszüge übersetzt, da die Teilnehmerinnen Gesundheitscoaching als wichtig erachten, sie sich gut beraten und unterstützt fühlen sowie vorab wissen, was sie erwartet. Mit Blick auf das Planungshandelns (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232) stützen die Rückmeldungen die Annahme, dass Coaching Bedingungen schafft, sodass zukünftige Schritte, Fähigkeiten, Motivationen und Ablaufvarianten vorausschauend geplant werden können. Zentral ist dabei Vertrauen, damit die Anrufung als handlungsfähiges Subjekt angenommen wird (Karim, 2021). In den Coachings nach § 16i/§ 16e SGB II berichten 68 % von Vertrauen (Coban et al., 2022, S. 5); negative Erfahrungen und (6 % in § 16i, 4 % in § 16e; Achatz et al., 2024, S. 127) unangenehme Situationen sind – genauso wie bei bergauf – in Coachings nach § 16i/§ 16e SGB II eher selten (13 %/16 %; Coban et al., 2022, S. 5). So wird Auftrags-Delegation als gewählte Arbeitsteilung statt Fremdsteuerung erfahren – planerisch und subjektivierungsförderlich (Karim, 2021; Kraus, 2024; Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232).

Die hohe Passung der Förderziele im Modellprojekt bergauf kann als gelungene Anrufung und Selbstpositionierung gedeutet werden. Denn in den Coaching-Situationen werden Subjektpositionen angeboten (z. B. als kompetente, selbstbestimmte Akteurin), welche die Teilnehmerinnen in der Praxis annehmen und ausfüllen (Karim, 2021). Diese erhöhte Zielerreichbarkeitserwartung kann als Indikator dafür gelten, dass antizipative Orientierungsarbeit und situative Rückkopplung produktiv verschränkt wurden: Handlungsfolgen vorausdenken, Zwischenschritte zu setzen und Kompetenzen realistisch einordnen – mit dem Ziel, so Vertrauen in die eigene Wirksamkeit zu gewinnen (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Mit Blick auf die Subjektivierungstheorie und des Planungshandelns erscheint Coaching in diesem Zusammenhang als eine Form von „Technologien des Selbst“, das durch enge Bindungen an die Coaches und eine personalisierte Unterstützung Orientierung bieten und zugleich eigenständige Selbstführung anreget (Karim, 2021). In diesen Prozessen deutet sich insbesondere ein Ausbau antizipativer Handlungsorientierung, die Stärkung der Fähigkeit zur Selbst-Delegation sowie eine zunehmende Differenzierung zwischen planendem und ausführendem Handeln an (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232), welche durch die Fortschritts- und Zufriedenheits-Rückmeldungen der Teilnehmerinnen gestützt wird.

Vergleichend zeigen Rückmeldungen aus Coachings nach § 16i und § 16e SGB II, dass dort auch nur eine Minderheit die Maßnahmen als nicht hilfreich bewertet (je 18 %; Achatz et al., 2024, S. 127). Zugleich deuten Befunde darauf hin, dass maßgeschneiderte Zielsetzungen und kontinuierliche Begleitung bei § 16i (55 %) und § 16e (53 %) (Coban et al., 2022, S. 5) als subjektivierungsfördernde Praxis zur Stabilisierung von Selbstbestimmung sowie zur Verfestigung von Ziel- und Zeitperspektiven beitragen können. Vor diesem Hintergrund liegt nahe, dass die im Modellprojekt bergauf erweiterten Möglichkeiten flexibler und individueller Zielanpassung – vermittelt über im Alltag gelebte Praktiken der Subjektivierung und Planung – auch Effekte auf berufliche Perspektiven entfalten können, wie die folgenden Analysen zeigen (Karim, 2021; Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232).

5.4 Berufliches Planungshandeln: Übergangsarbeit und berufliche Orientierung

Die Befunde lassen sich als Prozesse beruflicher Subjektivierung und als Entwicklung von Planungshandeln lesen. Viele Teilnehmerinnen übernehmen die Position der „arbeitsfähigen, planenden Akteurin“ und übersetzen sie in Handeln – wenn sie eine Verbesserung ihrer beruflichen Lage als wichtig und wahrscheinlich erachten (Karim 2021; Kraus 2024). Entsprechend der Dreiteilung von Audhoe et al. (2016, S. 31–32) überwiegen die Gruppen 2 und 3. Gruppe 1 (noch) ohne Selbstwirksamkeit und Artikulation von Hilfebedarfen; Gruppe 2 erkennt Ziele/Hindernisse, bleibt aber passiv; Gruppe 3 plant und handelt proaktiv. Planungshandeln erfordert deshalb realistische Fähigkeits-/Zeitabschätzung, Antizipation und Ressourcenorganisation – besonders für Gruppe 2 (Kuckhermann et al., 1991, S. 231–232). Coaching fungiert als Delegationshilfe, die in Selbst-Delegation übergehen kann. Subjektivierung eröffnet Chancen, erzeugt unter ableistischen Bedingungen aber auch Druck (Karim, 2021).

Entlang der Dimensionen beruflicher Identifikation, Zielorientierung und Übergangsarbeit (Kraus, 2024) deuten Wichtigkeiten, Wahrscheinlichkeiten und Unterstützung auf mögliche gelingende Übergänge. Fast die Mehrheit findet sich subjektiv arbeitsfähiger – ein Indiz für Selbstvergewisserung und Kompetenzaufbau. Externe Befunde zeigen: Viele langzeiterwerbslose Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wollen arbeiten, scheitern aber an Planung und Performanz (Oschmiansky et al., 2017, S. 44–225); Rehabilitation/Ergotherapie kann dann genutzt werden, um die Handlungsperformanz zu steigern (Eichert, 2019, S. 51). Ziel- und Nutzenorientierung differenziert Gruppen 2 und 3: Zwar strebt nur eine Minderheit der Teilnehmerinnen ein höheres Einkommen an, dennoch hält die Mehrheit dieser Teilgruppe es für wahrscheinlich – ein Hinweis auf belastbare Handlungsprogramme und selbstbewusste Selbstpositionierungen in dieser Teilgruppe (Kuckhermann et al., 1991; Kraus, 2024). So könnte bergauf die Selbstorganisation bei Gruppe 3 verstärken; für Gruppe 2 kann zunächst Coaching als Brücke fungieren, um von der Idee zur Handlung zu kommen.

Planungstheoretisch stehen Antizipation, Ziel-/Bedingungsanalyse und Realitätsprüfung im Zentrum (Kuckhermann et al., 1991, S. 254–255); subjektivierungstheoretisch werden die Frauen als autonome entscheidungsfähige Subjekte angerufen, die ihre Berufsbiografie aktiv gestalten sollen (Karim, 2021; Kraus, 2024) – gestützt durch die mehrheitliche Absicht und Erwartung sich beruflich neu zu orientieren. Die projektinternen Coachings und Workshops fungieren dabei als explizite Subjektivierungsprogramme, in denen diffuse Wünsche in realistische Zielhierarchien und nächste Handlungsschritte überführt werden (Kuckhermann et al., 1991) und berufliche Subjektpositionen erprobt bzw. angeeignet werden können (Kraus, 2024). Indem unrealistische Berufsbilder in Relation zu eigenen Fähigkeiten, Interessen und situativen Bedingungen reflektiert werden, könnten die Maßnahmen Eigeninitiative als Kerndimension planerischen Handelns stärken. Ein möglicher Hinweis auf gestärkte Selbstführungs- und Planungsprozesse, die kontinuierlich mit realen Ressourcen, Unterstützungsbedarfen und Anerkennungsspielräumen verschränkt werden müssen (Karim, 2021; Kraus, 2024), zeigt sich darin, dass fast mehrheitlich die Teilnehmerinnen das Angebot nach elf Monaten als nützlich zur beruflichen Orientierung bewerten.

Selbstbestimmung erscheint dabei als Schlüsselfaktor: Übergänge könnten gelingen, wenn berufliche Ziele antizipiert, Selbst-Delegation eingeübt und Leistungsfähigkeit realistisch eingeschätzt werden (Kuckhermann et al., 1991). Gleichzeitig sind solche Entwicklungsprozesse als Subjektivierung zu verstehen: In praktischen Zusammenhängen werden die Teilnehmerinnen angerufen und positionieren sich als handlungsfähige Subjekte, die Autonomie/Selbstbestimmung ausbilden (Karim, 2021; Kraus, 2024). bergauf setzt auf individuelle Arrangements, die Planungs- und Umsetzungskompetenzen in Alltagspraxen stärken sollen und Subjektpositionen eröffnen, die Eigeninitiative adressieren und anerkennen sollen. Flexible, kreative Ansätze helfen, Vermittlungshemmnisse und ableistische Zuschreibungen zu unterlaufen und die Passung zwischen biografischer Orientierung und Marktanforderungen herzustellen (Karim, 2021). Berufliche Wiedereingliederung erscheint als doppelte Bewegung: planvolles Handeln im erweiterten Zeithorizont und die gelingende Aneignung beruflicher Subjektpositionen – sichtbar in Selbst-Delegation, Zielklärung und Interaktion (Kraus, 2024; Kuckhermann et al., 1991).

5.5 Zusammenfassung

Freiwillige, sanktionsfreie und langfristige Unterstützungsangebote wie im Modellprojekt bergauf werden von alleinlebenden langzeiterwerbslosen Frauen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen überwiegend positiv bewertet. Für den (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt sind sie relevant, weil sie planbare Entwicklungsräume eröffnen. Freiwilligkeit wirkt als Modus der Subjektivierung (Autonomie/Selbstverantwortung), bleibt jedoch ambivalent und erfordert klare unterstützende Strukturen. Angebote zum Planungshandeln – insbesondere Selbst- und Auftragsdelegation – helfen, Übergänge realistisch zu organisieren und die Lücke zwischen Absicht und Umsetzung zu überbrücken. Coaching stabilisiert dies als vertrauensbasierte „Technologie des Selbst“, die Zielklärung, Selbstwirksamkeit und alltagsnahe Umsetzung unterstützt. Planungshandeln zeigt sich insgesamt als sozial eingebetteter Aushandlungsprozess, der anerkennende Praxisarchitekturen, realistische Ressourcen und reflexive Arbeit an Normen (Leistung, Autonomie, Ableismus) voraussetzt.

Die zentrale Forschungsfrage lautete: Welches Potenzial schreiben die Teilnehmerinnen freiwilligen Coachingangeboten zur Förderung ihres Planungshandelns zu? Die Ergebnisse zeigen, dass Gestaltungsspielräume, partizipative Begleitung, bedürfnisorientierte Zielarbeit sowie die Verbindung antizipativer und situativer Orientierung als zentral erlebt werden. Dies korrespondiert mit subjektorientierter berufspädagogischer Bildungsarbeit und planungstheoretischen Einsichten zur Delegation als Technik der Selbst- und Fremdsteuerung (Kraus 2024; Kuckhermann et al., 1991).

5.6 Limitationen

Die Studie liefert erste deskriptive Einblicke in die subjektive Bewertung eines freiwilligen Coaching- und Unterstützungsangebots und adressiert damit eine bisher wenig untersuchte Forschungslücke. Sie folgt einem quantitativ-deskriptiven, explorativen Design; Ziel ist nicht der Nachweis kausaler Wirkungen, sondern die systematische Erfassung subjektiver Einschätzungen einer vulnerablen Zielgruppe. Explorative Studien sind besonders in wenig erforschten Feldern bedeutsam, um relevante Variablen, Muster und erste Hypothesen zu identifizieren (Bortz & Döring, 2006, S. 369–380). Entsprechend erfolgte die Auswertung ausschließlich deskriptiv.

Das eingesetzte Instrument ist ein selbst entwickeltes, projektspezifisches Erhebungsinstrument zur Erfassung lebensweltlicher Wahrnehmungen und Zufriedenheit. In explorativen Kontexten ist dies sinnvoll, weil standardisierte Instrumente relevante Dimensionen ggf. nicht abbilden (Bortz & Döring, 2006, S. 369–380). Die Itemkonstruktion orientierte sich an Verständlichkeit, eindeutigen Antwortkategorien und konsistenten Skalenformaten (Bortz & Döring, 2006, S. 252–262). Zentral bleibt jedoch die fehlende psychometrische Validierung (Reliabilität, Validität, Dimensionalität). Eine fehlende Validierung ist typisch in frühen explorativen Phasen der Erkundung und nicht standardisierten Messung, bleibt aber trotzdem eine Limitation der Messgüte. Die Befunde sind daher nicht als präzise, reliabel gemessene Werte, sondern als indikative, vorläufige Einschätzungen zu interpretieren (Bortz & Döring, 2006, S. 200–202). Unterschiedliche Antwortformate und Skalenanker schränken die Vergleichbarkeit ein; zudem sind Likert-Formate anfällig für Urteils- und Formateffekte (Bortz & Döring, 2006, S. 176–188).

Weitere Limitationen ergeben sich aus Selbstselektion, fehlender Randomisierung und unklarer Generalisierbarkeit. Panelmortalität, variierende Fallzahlen und fehlende Panelidentität erschweren Längsschnittdeutungen. Ohne Kontrollgruppe und ohne echte Prä-Post-Messung sind kausale Interpretationen ausgeschlossen; Veränderungen könnten auch durch externe Faktoren oder Erwartungseffekte entstehen (Bortz & Döring, 2006, S. 11–14). Zudem fehlt ein formelles Ethikvotum; bei belasteten Zielgruppen sind Information, Freiwilligkeit, Schutz, Anonymität und Datenmanagement zentral (Bortz & Döring, 2006, S. 41–46).

Insgesamt ist die Studie als explorative Erkundung zu verstehen. Für Anschlussforschung sind daher ein ethisch und datenschutzkonformes Konzept, validierte Skalen, stabile Panelstrukturen und eine Kontrollgruppe notwendig. Trotz der methodischen Einschränkungen liefert die Studie wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung freiwilliger Coachingangebote im Kontext gesundheitlicher Belastung.

5.7 Ausblick

Für die berufspädagogische Forschung stellen sich u. a. folgende Anschlussfragen:

(1) Wie lassen sich Selbst-Delegation und Auftrags-Delegation als Elemente des Planungshandelns systematisch stärken, wenn strukturelle Unsicherheit und gesundheitliche Belastungen die biografische Planbarkeit einschränken?

(2) Welche didaktischen Formate und Praxisarchitekturen fördern berufliche Handlungsfähigkeit in freiwilligen, sanktionsfreien und nicht formalen Bildungssettings – insbesondere die produktive Verzahnung antizipativer und situativer Orientierung?

(3) Wie lässt sich die Potenzialorientierung der Dis/Ability Studies mit arbeitsmarktorientierter Bildungslogik und Subjektivierungspraxen verbinden, ohne defizitorientiert oder aktivierungslastig zu agieren?

Neben offenen Forschungsfragen ergeben sich auch konkrete Empfehlungen für die Praxis:

(1) Coachingangebote sollten konsequent freiwillig, sanktionsfrei, vertrauensbasiert und lebensweltbezogen gestaltet werden; klare, flexible Strukturen müssen Selbstführung und soziale/materielle Unterstützung verbinden.

(2) Curricula und Maßnahmendesigns sind stärker auf individuelle Ressourcen und Zielpassung auszurichten; Delegationsarbeit (Selbst-/Auftrags-Delegation) sollte explizit eingeübt und kontinuierlich rückgekoppelt werden.

(3) Förderlogiken sollten strukturelle Hürden (z. B. Gesundheit, Alleinleben, mangelnde Netzwerke) systematisch berücksichtigen – etwa durch längere Betreuungszeiträume, interdisziplinäre Teams und psychosoziale Begleitung; zugleich ist die Balance zwischen Wahlfreiheit und impliziter Pädagogik reflexiv zu gestalten.

Insgesamt leistet die Studie einen Beitrag zur Erforschung subjektiver Potenziale beruflicher (Re-)Integration unter Bedingungen struktureller Verwundbarkeit. Sie deutet an: Wenn Bildungsräume Anerkennung, Vertrauen, Zeit und Wahlmöglichkeiten bieten und Delegationspraktiken planungstheoretisch fundiert unterstützt werden, können selbst unter prekären Bedingungen stabile und handlungsfähige Selbstbilder entstehen – ein zentrales Anliegen moderner berufspädagogischer Praxis (Kraus, 2024).

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Kohlhof, S. (2026). Angebotsgestaltung für alleinlebende langzeiterwerbslose Frauen mit Beeinträchtigung. In K. Heinrichs, I. Hotarek & S. Albert (Hrsg.), bwp@ Spezial PH-AT3: Diversität in der beruflichen Bildung: Forschung, Entwicklung, Praxis – Beiträge zum 3. Symposium 2025 (S. 1–24). https://www.bwpat.de/spezial-ph-at3/kohlhof_spezial-ph-at3.pdf

Veröffentlicht am 23. April 2026