bwp@ Spezial HT2025 - Juli 2026

Nachhaltig – Digital – Chancengerecht. Zukunftsszenarien von Arbeit, Bildung und Beruf

Hrsg.: Katharina Hartwich, Dietmar Heisler, Petra Lippegaus, Michelle Schmökel, Jana Schwede & Christian Sommer

Inklusive Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf durch Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen

Beitrag von Frank Neises
Schlüsselwörter: Übergang Schule – Beruf, Ausbildung, Inklusion, Teilhabe

Am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf werden bundesweit Jugendberufsagenturen ausgebaut. Wie diese gestaltet sein müssten, um sie inklusiv auszurichten und mehr Teilhabe an den regulären Angeboten der Beruflichen Bildung zu ermöglichen, wird in diesem Beitrag behandelt. Dabei steht eine an den Bedarfen des Einzelnen ausgerichtete multiprofessionelle Zusammenarbeit der Akteur*innen im Mittelpunkt.

Inclusive support for the transition from school to work through the further development of youth employment agencies

English Abstract

So called Youth Employment Agencies are being expanded throughout Germany at the transition from school to vocational training and work. This article looks at how these agencies should be designed in order to make them inclusive and enable greater participation in regular vocational education and training. The focus here is on multi-professional cooperation between the stakeholders based on the needs of the individual.

1 Einleitung

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist von entscheidender Bedeutung für die Bildungs- und Berufswege junger Menschen und hat Einfluss auf ihr gesamtes weiteres Leben. Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschreibt drei Kernaufgaben für diese Phase: Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbständigung (vgl. BMFSFJ, 2017). Der Berufswahlprozess ist also Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss mit den lebensweltlichen Themen junger Menschen zusammengedacht und verknüpft werden. Unterstützende Angebote sollten sie in ihrer „erwerbsbiografischen Selbstverantwortung“ stärken (vgl. Neises & Weiß, 2023).

Es existieren jedoch strukturelle Benachteiligungen am Übergang Schule – Beruf, die dazu führen, dass vor allem bestimmte Personengruppen – junge Menschen mit niedrigeren Schulabschlüssen, mit Einwanderungsgeschichte oder mit Beeinträchtigungen – von Exklusion betroffen sind (vgl. Enggruber et al., 2021; Kalinowski, 2024). Ausschließend wirken hier zum Beispiel pauschale Kategorien, die häufig auf vermeintlich negative oder defizitäre persönliche Eigenschaften fokussieren. Zudem können psychische oder psychosoziale Belastungen dazu führen, dass der Übergang ins Berufsleben erschwert ist. Im Jahr 2023 blieben rund 2,9 Mio. (oder 19,1 %) der 20- bis 34-jährigen jungen Menschen ohne formale berufliche Qualifikation und nahmen auch nicht an Angeboten teil, in denen Abschlüsse erworben werden können (Kalinowski, 2024, S. 2). Wenngleich rund zwei Drittel dieser nicht formal Qualifizierten erwerbstätig sind, so erwerben sie keine beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse, die aber entscheidend für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe und die wichtigste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Armut sind (vgl. ebd.). Sie bieten zudem durch anerkannte Zertifikate eine Grundlage, sich beruflich weiterzuentwickeln. Auch mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist es entscheidend, jungen Menschen berufliche Perspektiven durch das Erlangen von Abschlüssen zu eröffnen.

Das kann gelingen, wenn bestehende Strukturen verändert werden und stärker eine subjektorientierte Perspektive bei der Unterstützung junger Menschen eingenommen wird, so die hier formulierte Ausgangsthese. Zudem sollen in diesem Beitrag aktuelle Vorschläge für strukturelle Veränderungen am Übergang Schule – Beruf aufgegriffen werden (vgl. Enggruber et al., 2021; Euler & Seeber, 2023). Neben der Verbesserung von Strukturen soll der Blick auch auf eine inklusive Übergangsgestaltung sowie eine verlässliche und qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung junger Menschen gerichtet werden. Dieses Ziel verfolgen Jugendberufsagenturen, die derzeit bundesweit als zentrale Anlaufstelle für junge Menschen ausgebaut werden. Hier sollen über eine multiprofessionelle Zusammenarbeit Hilfen wie aus einer Hand angeboten und Fragen der beruflichen Integration ebenso wie soziale Aspekte der jeweiligen Lebenssituation berücksichtigt werden (vgl. Enggruber & Neises, 2023).

2 Jugendberufsagenturen – multiprofessionelle Kooperation am Übergang Schule – Ausbildung

Bei den Jugendberufsagenturen handelt es sich nicht um eine neue Institution oder Behörde, sondern um neue Formen der multiprofessionellen Zusammenarbeit der Akteur*innen am Übergang Schule – Beruf. Hier schließen sich die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die örtlichen Träger der Jugendhilfe zu rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen auf kommunaler Ebene zusammen und bündeln ihre Leistungen für junge Menschen, in aller Regel unter Einbezug weiterer Akteur*innen (vgl. Berghaus et al., 2024). Programmatisch gesehen soll so eine kommunale Verantwortungsgemeinschaft entstehen, die zum Ziel hat, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer individuellen, sozialen und beruflichen Entwicklung mit einer unter den verschiedenen Akteur*innen abgestimmten Beratung, Begleitung und Leistungssteuerung zu stärken. So soll der Zugang zu Unterstützungsangeboten erleichtert, und diese sollen passgenauer auf die jeweiligen Bedarfe der Jugendlichen zugeschnitten werden.

Voraussetzung für eine rechtskreisübergreifende Handlungsweise ist, dass ein Verständnis bei allen Akteur*innen über die jeweiligen Rechtskreise und der darauf aufbauenden Handlungskonzepte sowie der von ihnen getragenen Angebots- und Unterstützungsstruktur besteht oder entwickelt wird. Die jeweiligen Handlungslogiken der beteiligten Partner*innen sind hier durchaus unterschiedlich und haben sich historisch bedingt unterschiedlich entwickelt (vgl. Enggruber & Neises, 2023). Während z. B. der Fokus der Berufsberatung der Agentur für Arbeit eher auf der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit liegt, ist die Blickrichtung bei den Trägern der Jugendhilfe eher auf die Entwicklung der Persönlichkeit gerichtet. Geht es bei den Jobcentern darum, den Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung bestreiten zu können (vgl. §1, SGB II), ist es die Aufgabe der Agenturen für Arbeit, dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen (vgl. §1, SGB III). Das SGB VIII formuliert hingegen das Ziel, „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden“ (vgl. §1, SGB VIII). Die hier kurz angerissene unterschiedliche Handlungs- und Sichtweise der jeweiligen Partner*innen legt die Bedeutung der Benennung gemeinsamer Ziele und Haltungen dar.

„Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg sind die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der komplexen Aufgabe und eine wertschätzende Kultur in der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Kooperation wird dann sinnvoll und erfolgreich, wenn für alle Beteiligten erkennbar wird, dass ihr gemeinsames Handeln auf Basis ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche und ihrer Handlungsgrundsätze zu mehr Erfolgen bei der beruflichen Integration junger Menschen führt“ (Neises & Nuglisch, 2016, S. 7).

Den politischen Anspruch, dem auch in diesem Beitrag nachgegangen werden soll, hat der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, im Jahr 2021 auf der Website der BIBB-Servicestelle Jugendberufsagenturen wie folgt formuliert: „Die jungen Menschen bekommen hier passgenaue Unterstützungsangebote. […] Wir lassen keine und keinen zurück“.

3 Inklusive Übergangsgestaltung

Das eben benannte politische Ziel, welches die Aufgabe der Jugendberufsagenturen beschreiben soll, ist sehr voraussetzungsvoll. Denn der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine schulische, duale oder akademische Ausbildung verläuft für junge Menschen individuell sehr unterschiedlich und nicht zwingend linear. Während dieser Übergang sich für die einen sehr nahtlos ergibt, nehmen sich andere Zeit, um sich (ggfs. mit der Hilfe des sozialen Umfelds) zu orientieren, zu sortieren oder neue Erfahrungen zu machen. Eine weitere Gruppe aber benötigt zu den unterschiedlichsten Herausforderungen Beratung und Unterstützung von außen, seien dies Themen der Beruflichen Orientierung oder aber sehr persönliche Themen zur eigenen Entwicklung bis hin zu psychosozialen Problemlagen. Im Sinne der Inklusion sollten in Jugendberufsagenturen demnach alle jungen Menschen adressiert werden, da jede und jeder Einzelne auf sehr persönliche Weise Unterstützung benötigen kann. (vgl. Beierling et al., 2024). Zu häufig aber werden noch viele junge Menschen am Ende der Schulzeit auf exkludierende Wege, in Übergangs- und Sondermaßnahmen verwiesen, die nicht in reguläre Ausbildungsangebote führen. Wenngleich viele Maßnahmen am Übergang das Ziel haben, junge Menschen zu qualifizieren und auf die Ausbildung vorzubereiten, so können diese oft die Einmündungschancen in Ausbildung kaum erhöhen. Vielmehr finden die Förderungen in eher separierenden Systemen statt und können eine stigmatisierende Wirkung für die jungen Leute mit sich bringen (vgl. Enggruber et al., 2021; Euler & Seeber, 2023). In besonderer Weise trifft dies auf Menschen mit Beeinträchtigungen zu.

In Jugendberufsagenturen sollen Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer individuellen, sozialen und beruflichen Entwicklung mit einer unter den verschiedenen Akteur*innen abgestimmten Beratung und Begleitung gestärkt werden. Diese Art der Unterstützung gelingt, wenn in einer wertschätzenden Kooperationskultur gemeinsame Ziele und Haltungen entwickelt werden. Die Hamburger Jugendberufsagentur hat dafür drei Vorgaben formuliert (vgl. Sturm et al., 2017):

  • Bei der Planung eines Angebots- und Fördersystems ist das Grundbedürfnis aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzuerkennen, sich solide Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen und zu realisieren.
  • Die Voraussetzungen der Jugendlichen, ihre Werte, Interessen und Fähigkeiten sowie ihr Informationsstand, aber auch ihr persönliches Vermögen, sich auf neue Situationen einzulassen, sind zu erfassen, um eine jeweils darauf abgestimmte Unterstützung anzubieten.
  • Alle professionellen Begleiter*innen der Jugendlichen bringen große Bereitschaft und Kompetenz zur Gestaltung individueller Beratungs- sowie Lehr- und Lernsituationen mit.

Die Berufsbildungsforschung stützt sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; UN, 2006; Enggruber et al., 2021, S. 4), die den Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und Arbeit formuliert. Dort heißt es:

„Inklusion im Verständnis der UN-BRK begründet ein Recht auf eine diskriminierungsfreie Gestaltung von beruflicher Bildung für alle in einem System“ (Enggruber et al., 2021, S. 30). Nach Artikel 2 der UN-BRK sind dazu „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen, die bezogen auf individuelle Lebenslagen und Bedürfnisse auszugestalten sind. Die rechtskreisübergreifende Kooperation und die damit verbundene gemeinsame Fallarbeit in Jugendberufsagenturen kann dazu beitragen, diese zu gewährleisten und für die Jugendlichen identitätsverletzende Klassifizierungs- und Zugangsprozesse zu überwinden (vgl. ebd.).

4 Mehr Teilhabe durch Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen können durch die gemeinsame Fallarbeit dann zu inklusiveren Übergängen und diskriminierungsfreieren Zugängen beitragen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen (vgl. Enggruber & Neises, 2023):

Alle Jugendlichen erreichen und unterstützen

Jugendberufsagenturen sind dann inklusiv aufgestellt, wenn sie alle Jugendlichen, unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Kategorien, erreichen und für sie passende Angebote ermöglichen. Dabei sind auch starre Altersgrenzen aufzuweichen, weil die Jugendphase bis weit ins dritte Jahrzehnt reichen kann. Eine gute Einbindung der Jugendhilfe, der Schulen und auch förderpädagogischer Fachkräfte ist dabei bedeutsam.

Teilhabe an den regulären Angeboten der beruflichen Bildung stärken

Das Ziel der Jugendberufsagentur soll die Teilhabe aller jungen Menschen an den regulären Angeboten der beruflichen Bildung sein. Diese umfassen neben dem Studium und den schulischen Bildungsgängen die betriebliche, aber auch außerbetriebliche Ausbildung. Enggruber et al. plädieren für ein regional geplantes, vielfältiges Ausbildungsplatzangebot, „so dass ein breites für alle Jugendlichen zugängliches Ausbildungsangebot mit Auswahlmöglichkeiten entsteht“ (Enggruber et al., 2021, S. 33). Hierfür sollten perspektivisch Einrichtungen des Übergangs zu Ausbildungsorten weiterentwickelt oder Hilfen aus dem Übergangsbereich in die reguläre Ausbildung eingebunden werden.

Inklusive Prinzipien als Orientierungs- und Handlungsrahmen nutzen

Die Vorstellungen von „Normalbiografien“, auf deren Grundlage individuelle Abweichungen klassifiziert werden, stehen zunehmend in der Kritik (vgl. Kohn, 2020). Das wohlfahrtsstaatliche Ziel der Integration in das Berufsbildungssystem führt in der Praxis der Zuweisung von Leistungen derzeit nicht selten zum Gegenteil, nämlich zu einer Exklusion aus diesen zentralen Gesellschaftsbereichen. Eine „Entkopplung von Fördermitteln und Labeling“ fordert Blanck (2020, S. 223) und belegt mit ihrer Forschung, dass eine Umsteuerung der Zuweisungsprozesse hin zu einer stärkeren Unterstützung von regulären Angeboten und betrieblichen Ausbildungen bei den Jugendlichen mit Behinderungen tatsächlich zu einer Steigerung der Ausbildungs- und im Anschluss der Arbeitsmarktchancen führt. Die Prinzipien inklusiven Handelns werden von Inklusionsexpert*innen auf den Ebenen von Strukturen, Kulturen und Praktiken beschrieben. Daran angelehnt ist in Abbildung 1 skizziert, wie sich ein Handlungsrahmen auf die berufliche Bildung übertragen ließe (vgl. Neises, 2018, S. 65).

Abbildung 1: Inklusiver Orientierungs- und Handlungsrahmen (Quelle: aus Neises, 2018 (eigene Darstellung, angelehnt an Booth, 2012).Abbildung 1: Inklusiver Orientierungs- und Handlungsrahmen (Quelle: aus Neises, 2018 (eigene Darstellung, angelehnt an Booth, 2012).

Auf der Ebene der Strukturen gilt es, Sonderwege abzubauen und stattdessen eine differenziertere Förderung im Regelsystem auszubauen. Auf der Ebene der Kulturen muss man sich von Normalitätsbildern und damit von Normalitätsbiografien und normierten Wegen verabschieden, vielmehr eine Orientierung an den individuellen Lebenslagen fokussieren. Die pädagogische Praxis sollte demnach subjektorientiert ausgerichtet sein und an den Stärken ansetzen sowie das gemeinsame Lernen in heterogenen Gruppen im Blick behalten. Im Kern dieses Modells steht dann die multiprofessionelle Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte und Professionen, wie sie in Jugendberufsagenturen angedacht ist.

5 Individuelle und integrierte Hilfen

Jugendberufsagenturen im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft entstehen wesentlich durch die gemeinsame Fallarbeit. Die rechtskreisübergreifende Verständigung darüber, mit welcher Haltung Jugendlichen in der Beratung begegnet wird, was das Ziel dabei sein soll und wie man den Prozess der gemeinsamen Fallarbeit gestaltet, ist hierbei zentral. Die Stichworte lauten: Individualisierung, Bedarfsorientierung, Flexibilisierung und fallverstehende Beratung, sodass die Ratsuchenden selbstbestimmt unter Kenntnis der Bedingungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entscheiden können und ihre Handlungs- und Problemlösefähigkeit gestärkt werden (vgl. Kohn, 2020; Lippegaus, 2024). Um dies umzusetzen, können in Jugendberufsagenturen individuell passende Hilfen organisiert werden, die von den Bedürfnissen, Problemlagen und Interessen junger Menschen ausgehen.

„Nur eine von den beteiligten Behörden gut abgestimmte Fallarbeit kann dabei ermöglichen, dass diese Leistungen im jeweiligen Lebenskontext der Menschen gut korrespondieren und keine größeren Widersprüche entstehen, die dann von den jungen Menschen selbst überbrückt, d. h., zu einer Logik zusammengebracht werden müssten“ (Beierling et al., 2024, S. 13).

Zudem braucht es eine auf den Bedarf abgestimmte integrierte Hilfelandschaft. Dies meint im Sinne des Konzepts der integrierten Hilfen eine „organisationale Verknüpfung vereinzelter Angebote“, so dass Hilfen wie „aus einer Hand“ geleistet werden können (vgl. ebd., S. 18). Dies umfasst auch die Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen im Sinne „angemessener Vorkehrungen“ (Art. 2 UN-BRK), um auch bei individuellen Beeinträchtigungen an den regulären Angeboten der Beruflichen Bildung teilzuhaben. Mit einer grundsätzlichen Institutionalisierung von integrierten, flexibel einsetzbaren Hilfen im Regelsystem der beruflichen Bildung würde sich der Koordinierungsbedarf in der Region gegenüber dem heutigen Stand, der durch eine Vielzahl von Programmen und Projekten im Übergangsbereich gekennzeichnet ist, voraussichtlich reduzieren. Bestenfalls führt dies am Übergang zu einer besseren Passung zwischen den Zukunftswünschen der jungen Menschen und der Fachkräftesicherung der Betriebe.

6 Fazit

Jugendberufsagenturen können eine zentrale Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf sein, um den nicht zwingend nahtlosen, aber begleiteten Weg hin zur beruflichen Teilhabe zu beschreiten. Wenn sich Jugendberufsagenturen für eine inklusive Gestaltung ihrer Arbeit entscheiden, können sie dadurch die nachhaltige berufliche und soziale Integration aller junger Menschen fördern. Dies wäre nicht nur in deren Interesse (gelingende Lebensentwürfe), sondern auch in dem der Wirtschaft (Fachkräftesicherung) und der Gesellschaft (ökonomische und soziale Stabilität) (vgl. Neises & Nuglisch, 2016, S. 3). Letztlich könnte so dem politisch formulierten und voraussetzungsvollen Anspruch, keine und keinen zurückzulassen (s. o.), zumindest ein Stück weit mehr entsprochen werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Jugendberufsagenturen allgemein, zu ihrem Auftrag und zu Möglichkeiten der Ausgestaltung bietet die Servicestelle Jugendberufsagenturen im Bundesinstitut für Berufsbildung auf ihrer Website unter https://www.servicestelle-jba.de/.

Jugendberufsagenturen, die sich Unterstützung bei der Ausarbeitung ihres Angebots, ihres Beratungsprofils oder der Kooperation mit weiteren Partner*innen wünschen, können über den folgenden Link Kontakt aufnehmen: https://www.servicestelle-jba.de/beratungsanfrage.

Literatur

Beierling, B., Enggruber, R., Neises, F., Palleit, L., Oehme, A., Schröer, W., Thielen, M. & Tillmann, F. (2024). Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. Bundesinstitut für Berufsbildung. https://bibb-dspace.bibb.de/rest/bitstreams/7a155eda-b489-4430-a2cd-0def4209939c/retrieve

Berghaus, M., Knappe A., Neises F. & Schwebig, L. (2024). Jugendberufsagentur im Fokus. https://www.servicestelle-jba.de/jugendberufsagentur-im-fokus

BIBB (Hrsg.). (2024). Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb-datenreport-2024-final.pdf

Blanck, J. (2020). Übergänge nach der Schule als „zweite Chance“? Eine quantitative und qualitative Analyse der Ausbildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen „Lernen“. Beltz Juventa.

BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). (Hrsg.). (2017). 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. bmfsfj.de/resource/blob/115438/d7ed644e1b7fac4f9266191459903c62/15-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf

Enggruber, R. & Neises, F. (2023). Jugendberufsagenturen als Gestalter inklusiver Übergänge zwischen Schule und Beruf. Berufsbildung, 77(1). https://doi.org/10.3278/BB2303W005

Enggruber, R., Neises, F., Palleit, L., Oehme, A., Schröer, W. & Tillmann, F. (2021). Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschen-rechtlicher Perspektive. https://www.derparitaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/expertise_uebergang-schule-beruf_2021.pdf

Euler, D. & Seeber, S. (2023). Ausbildungsgarantie. Ein Instrument zur Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Integration junger Menschen. https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19971.pdf

Kalinowski, M. (2024). Junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Ergänzende Auswertungen zum Kapitel A11 des Datenreports 2024. BIBB Discussion Paper. https://res.bibb.de/vet-repository_782415

Kohn, K.-H. (2020). Frei beraten, frei entscheiden: Wer Jugendliche an ihrem Übertritt ins Erwerbsleben unterstützen will, darf sie nicht fürsorglich belagern. https://www.ueberaus.de/beratung-freiheit-entscheidung

Lippegaus, P. (2024). Beratung im Kontext von Jugendberufsagenturen: auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis. https://www.servicestelle-jba.de/wws/9.php#/wws/beratung-jugendberufsagenturen.php

Neises, F. (2018). Exklusion überwinden – Zugänge zu und Teilhabe an regulärer Ausbildung und Beschäftigung. In I. Arndt, F. Neises & K. Weber (Hrsg.), Inklusion im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Hintergründe, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis (S. 55–70). BIBB.

Neises, F. & Nuglisch, R. (2016). Jugendberufsagenturen. Gemeinsam mehr erreichen. Policy Paper II der Konrad-Adenauer-Stiftung. https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uu-id=641ae815-c924-28c2-c49b-ed02408cb613&groupId=252038

Neises, F. & Weiß, U. (2023). Jugend zwischen Aufbruch und Stagnation: Förderung erwerbsbiografischer Selbstverantwortung am Übergang Schule – Beruf. BWP – Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 52(2), 40–43. https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-781237

Sturm, H., Billon, A. & Busenbender, A. (2017). Niemanden verlieren – alle Kompetenzen bündeln: Unterstützungsangebote der Hamburger Jugendberufsagentur. BWP – Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 46(3), 19–23. https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/8339

UN (United Nations). (2006). Convention on the Rights of Persons with Disabilities. https://www.ohchr.org/en/hrbodies/crpd/pages/conventionrightspersonswithdisabilities.aspx

Zitieren des Beitrags

Neises, F. (2026). Inklusive Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf durch Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen. In K. Hartwich, D. Heisler, P. Lippegaus, M. Schmö­kel, J. Schwede & C. Sommer (Hrsg.), bwp@ Spezial HT2025: Nachhaltig – Digital – Chan­cengerecht. Zukunftsszenarien von Arbeit, Bildung und Beruf (S. 1–8). https://www.bwpat.de/ht2025/neises_ht2025.pdf